Steuerrückerstattung – So wirds gemacht

Steuerrückerstattung – So wirds gemacht

Touristen in Thailand können die Mehrwertsteuer (VAT, derzeit 7 %) auf ihre in bestimmten Geschäften getätigten Einkäufe zurückerhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Möglichkeit macht das Einkaufen für Besucher des Landes besonders attraktiv und kann zu erheblichen Ersparnissen führen. Um sich die Rückerstattung zu sichern, gilt es jedoch, einige wichtige Schritte und Vorgaben zu beachten.

Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen detailliert den gesamten Prozess der Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Thailand. Zunächst einmal ist es entscheidend, nur in entsprechend gekennzeichneten Geschäften einzukaufen, die am „VAT Refund for Tourists“-Programm teilnehmen. Achten Sie daher auf das entsprechende Logo oder fragen Sie direkt beim Kaufpersonal nach, ob Sie einen VAT-Refund-Antrag stellen können. Der Mindesteinkaufswert in einem Geschäft muss dabei mindestens 2.000 thailändische Baht betragen. Insgesamt sollten die Rechnungen während Ihres Aufenthaltes einen Wert von mindestens 5.000 Baht erreichen, damit Sie anspruchsberechtigt sind.

Ganz wichtig: Lassen Sie sich beim Einkauf unbedingt die sogenannten „Tax Refund Application Form“ (P.P. 10) direkt an der Kasse ausstellen. Bewahren Sie alle Originalbelege sorgfältig auf, da sie für die Beantragung der Rückerstattung zwingend erforderlich sind. Noch in Thailand, spätestens vor dem Check-in am internationalen Flughafen, müssen Sie die gekauften, aber noch nicht verwendeten Waren zusammen mit Ihren Formularen beim Zoll vorzeigen, wo diese geprüft und abgestempelt werden.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Fehlern: Überprüfen Sie rechtzeitig, dass Sie alle Dokumente vollständig und unterschrieben dabei haben. Beachten Sie auch, dass Alkohol und Tabakwaren, Edelsteine sowie bereits genutzte oder beschädigte Artikel von der Rückerstattung ausgeschlossen sind. Einige Luxusartikel oder elektronische Geräte müssen unter Umständen gesondert beim Zoll vorgelegt werden.

Dieser Ratgeber stützt sich auf die aktuellsten thailändischen Regelungen und soll Ihnen helfen, den Mehrwertsteuer-Rückerstattungsprozess leicht und fehlerfrei zu durchlaufen – für ein entspanntes, lohnendes Einkaufserlebnis während Ihres Thailand-Urlaubs.

Voraussetzungen für die VAT-Rückerstattung

Um die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestkauf: Einkäufe im Wert von mindestens 2.000 Baht (Nettowarenwert, exkl. VAT) pro Geschäft am gleichen Tag in einem am VAT-Programm teilnehmenden Geschäft.
  • Ausfuhrfrist: Gekaufte Waren müssen innerhalb von 60 Tagen nach Kauf aus Thailand ausgeführt werden.
  • Reisedokumente: Reisende benötigen einen gültigen Reisepass und ein Rückflugticket, um das P.P.10-Formular zu erhalten.

Schritt-für-Schritt: Der Rückerstattungsprozess

  1. Einkauf und Formular: Kaufen Sie in einem Geschäft mit dem Schild „VAT Refund for Tourists“. Fordern Sie das P.P.10-Formular und die Rechnung an. Überprüfen Sie, ob Ihre Daten (Name, Passnummer) korrekt eingetragen sind.
  2. Zollkontrolle am Flughafen: Gehen Sie vor dem Check-in zur Zollstelle (landside) am internationalen Flughafen (z. B. Suvarnabhumi). Zeigen Sie die Waren, das P.P.10-Formular, die Rechnung, Ihren Reisepass und Ihr Rückflugticket vor. Der Zoll stempelt das Formular.
  3. Rückerstattung einlösen: Nach Check-in und Passkontrolle (airside) gehen Sie zum VAT-Rückerstattungsschalter. Dort erhalten Sie die Rückerstattung – bar (bis 30.000 Baht), per Kreditkarten-Transfer oder als Bankdraft.

Wertgrenzen und Luxusartikel

  • Bis 20.000 Baht: Keine Zollkontrolle erforderlich, einfaches Verfahren.
  • Über 20.000 Baht: Zollkontrolle erforderlich, besonders für Luxusartikel wie Elektronik oder Schmuck. Für bestimmte Kategorien gelten höhere Schwellenwerte (40.000–100.000 Baht).
  • Auszahlung: Rückerstattungen bis 30.000 Baht sind bar möglich (an großen Flughäfen wie Suvarnabhumi oder Don Mueang). Höhere Beträge werden per Kreditkarte oder Bankdraft ausgezahlt.

Erlaubte und nicht erlaubte Waren

Erstattungsfähig sind neue, unbenutzte Waren für den persönlichen Gebrauch, z. B.:

  • Kleidung, Elektronik, Souvenirs, Schmuck. Nicht erstattungsfähig:
  • Dienstleistungen (z. B. Hotel, Spa), Lebensmittel, Tabak, Waffen, Antiquitäten, Goldbarren.
  • Waren für den Wiederverkauf oder in übermäßigem Umfang.

Praktische Tipps für eine reibungslose Rückerstattung

  • Konzentrieren Sie Einkäufe: Kaufen Sie in wenigen teilnehmenden Geschäften, um weniger P.P.10-Formulare und Gebühren zu haben.
  • Zeitplanung: Planen Sie am Flughafen mindestens 60 Minuten extra ein, besonders bei Luxusartikeln, die überprüft werden können.
  • Dokumentensicherheit: Machen Sie Fotos von Rechnungen und P.P.10-Formularen.
  • Elektronik bereithalten: Senden Sie teure Artikel (z. B. Smartphones) nicht ins Aufgabegepäck, da der Zoll sie prüfen kann.

Häufige Fehler vermeiden

  • Falsche Geschäfte: Nur Geschäfte mit „VAT Refund for Tourists“-Schildern nehmen am Programm teil. Überprüfen Sie dies vor dem Kauf.
  • Online-Käufe: Einkäufe über Online-Plattformen sind nicht erstattungsfähig; nur Vor-Ort-Käufe zählen.
  • Unvollständige Dokumente: Stellen Sie sicher, dass das P.P.10-Formular korrekt ausgefüllt ist, da Fehler die Rückerstattung verhindern können.

Änderungen 2024

Seit Januar 2024 wurde die Schwelle für die Zollkontrolle von 5.000 auf 20.000 Baht angehoben, was den Prozess für viele Touristen erleichtert. Die Auszahlungswege (bar, Kreditkarte, Bankdraft) wurden flexibler gestaltet, um den Komfort zu erhöhen.

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