Steuern in Thailand leicht gemacht: So reichen Sie Ihre Erklärung digital ein
Schluss mit langen Warteschlangen beim Steueramt! Thailand hat sein Steuersystem digitalisiert – doch wie funktioniert die Online-Abgabe wirklich? Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Und welche versteckten Stolperfallen lauern beim elektronischen Ausfüllen der Formulare PND 90 und PND 91? Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Steuererklärung bequem von zu Hause aus einreichen – und dabei häufige Fehler vermeiden, die Sie teuer zu stehen kommen könnten. Sind Sie bereit, das thailändische Online-Steuersystem zu meistern?
Das digitale Steuersystem Thailands: Ein Überblick
Die elektronische Einreichung der Steuerformulare PND 90 und PND 91 in Thailand erfolgt über das Revenue Department of Thailand (กรมสรรพากร). Diese Formulare sind für die Einkommensteuererklärung vorgesehen und erleichtern sowohl thailändischen Staatsangehörigen als auch ausländischen Steuerpflichtigen die jährliche Pflichtabgabe erheblich. Das digitale System wurde entwickelt, um Wartezeiten zu reduzieren und die Bearbeitung zu beschleunigen.
PND 90 versus PND 91: Welches Formular brauchen Sie?
Die Wahl des richtigen Formulars ist der erste entscheidende Schritt. Hier die wichtigsten Unterschiede:
- PND 90: Für Personen mit Einkommen aus verschiedenen Quellen, einschließlich selbstständiger Arbeit, Miete, Dividenden usw.
- PND 91: Für Personen, die ausschließlich Gehaltseinkünfte beziehen.
Falls Sie nur ein festes Gehalt beziehen, ist das PND 91 deutlich einfacher auszufüllen. Haben Sie jedoch zusätzliche Einkommensquellen wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder freiberufliche Tätigkeit, müssen Sie zwingend das umfangreichere PND 90 verwenden.
Vor dem Start: Was Sie für die Online-Registrierung benötigen
Bevor Sie mit der elektronischen Einreichung beginnen können, sollten Sie folgende Unterlagen griffbereit haben: Ihre Steuer-ID (Taxpayer Identification Number, TIN), eine gültige E-Mail-Adresse, Ihre thailändische Telefonnummer sowie alle Einkommensnachweise des vergangenen Jahres. Ausländer benötigen zusätzlich ihren Reisepass und gegebenenfalls ihre Arbeitserlaubnis.
Schritt 1: Registrierung beim Online-System des Revenue Department
Besuchen Sie die Website des Thai Revenue Department und registrieren Sie sich, falls Sie noch kein Konto haben. Der Registrierungsprozess ist mittlerweile auch in englischer Sprache verfügbar, was ausländischen Steuerpflichtigen die Navigation erheblich erleichtert. Sie müssen ein sicheres Passwort erstellen, das aus mindestens acht Zeichen besteht und Groß- sowie Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthält.
Schritt 2: Anmeldung im System
Melden Sie sich mit Ihrer Steuer-ID (Taxpayer Identification Number, TIN) und Ihrem Passwort im System an. Bei der ersten Anmeldung werden Sie möglicherweise aufgefordert, Ihre Identität durch einen SMS-Code oder eine E-Mail-Bestätigung zu verifizieren. Diese Zwei-Faktor-Authentifizierung erhöht die Sicherheit Ihrer sensiblen Steuerdaten erheblich.
Schritt 3: Auswahl des richtigen Formulars
Wählen Sie entweder das PND 90 oder PND 91, je nach Ihrem Einkommensstatus. Das System führt Sie durch eine kurze Befragung, um Ihnen bei der Auswahl zu helfen. Beantworten Sie die Fragen ehrlich und vollständig, denn eine falsche Formularwahl kann zu Nachfragen oder Strafen führen.
Schritt 4: Ausfüllen des Formulars – Tipps für Fehlerfreiheit
Geben Sie alle erforderlichen Informationen ein, einschließlich Einkommen, Abzüge und Steuervergünstigungen. Nehmen Sie sich Zeit für diesen Schritt, denn hier passieren die meisten Fehler. Das System speichert Ihre Eingaben automatisch, sodass Sie die Arbeit unterbrechen und später fortsetzen können. Achten Sie besonders auf korrekte Zahlenangaben und vergessen Sie nicht, alle Einkommensarten anzugeben.
Absetzbare Ausgaben: Was Sie nicht vergessen sollten
Thailand bietet verschiedene Steuervergünstigungen und Abzugsmöglichkeiten. Dazu gehören Beiträge zur Krankenversicherung, Lebensversicherungsprämien bis zu bestimmten Höchstbeträgen, Rentenversicherungsbeiträge, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Hypothekenzinsen für den Erstwohnsitz sowie Ausgaben für die Pflege von Eltern. Sammeln Sie alle Belege für diese Ausgaben, denn sie können Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.
Schritt 5: Hochladen von Unterlagen
Falls erforderlich, laden Sie unterstützende Dokumente hoch (z. B. Belege für Abzüge oder Steuervergünstigungen). Das System akzeptiert gängige Dateiformate wie PDF, JPG und PNG. Achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente gut lesbar sind und die Dateigröße die vom System vorgegebenen Grenzen nicht überschreitet. Benennen Sie Ihre Dateien sinnvoll, damit Sie sie später leicht identifizieren können.
Schritt 6: Prüfung vor der Einreichung
Überprüfen Sie die eingegebenen Daten und reichen Sie das Formular ein. Das System führt eine automatische Plausibilitätsprüfung durch und weist Sie auf mögliche Fehler oder fehlende Angaben hin. Nutzen Sie diese Funktion unbedingt, denn eine fehlerhafte Erklärung kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder sogar zu Nachforderungen führen. Drucken Sie eine Kopie Ihrer Eingaben aus oder speichern Sie sie als PDF, bevor Sie endgültig absenden.
Schritt 7: Zahlung der Steuer – Alle Optionen im Überblick
Nach Einreichung des Formulars erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Die Zahlung kann online erfolgen, z. B. per Banküberweisung oder über mobile Banking-Apps. Thailändische Banken haben ihre digitalen Dienste gut in das Steuersystem integriert, sodass die Zahlung meist innerhalb weniger Minuten abgewickelt werden kann. Alternativ können Sie auch an speziellen Zahlstellen in Banken oder 7-Eleven-Filialen bezahlen, falls Sie die Online-Zahlung nicht nutzen möchten.
Schritt 8: Quittung speichern und aufbewahren
Laden Sie die elektronische Quittung herunter und bewahren Sie sie für Ihre Unterlagen auf. Diese Quittung ist Ihr Nachweis für die fristgerechte Einreichung und Zahlung. Speichern Sie sie an einem sicheren Ort, denn bei Unstimmigkeiten oder einer Steuerprüfung müssen Sie diese Dokumente möglicherweise vorlegen können. Das Revenue Department empfiehlt, alle Steuerunterlagen mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.
Die wichtigste Frist: 31. März nicht verpassen!
Die Einreichungsfrist für PND 90 und PND 91 ist in der Regel der 31. März des Folgejahres. Diese Frist ist absolut verbindlich. Planen Sie nicht bis zur letzten Minute, denn kurz vor Fristende kann das System überlastet sein. Beginnen Sie idealerweise bereits im Februar mit der Vorbereitung Ihrer Unterlagen, damit Sie genügend Zeit für eventuelle Rückfragen oder fehlende Dokumente haben.
Verspätete Einreichung: Diese Konsequenzen drohen
Bei verspäteter Einreichung können Strafen oder Verzugszinsen anfallen. Die Strafen richten sich nach der Höhe der geschuldeten Steuer und können erheblich sein. Zusätzlich werden Zinsen auf den ausstehenden Betrag berechnet, die sich monatlich summieren. In schwerwiegenden Fällen kann eine vorsätzliche Steuerhinterziehung sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nehmen Sie die Fristen daher unbedingt ernst.
Englische Benutzeroberfläche: Hilfe für Ausländer
Das System unterstützt auch eine englische Benutzeroberfläche, was für Ausländer hilfreich ist. Sie können die Sprache in den Einstellungen umschalten. Allerdings sind manche Formulierungen in der englischen Version nicht ganz so präzise wie im thailändischen Original. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die Hilfe-Funktion zu nutzen oder einen Steuerberater zu konsultieren, der beide Sprachen beherrscht.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Zu den häufigsten Fehlern bei der elektronischen Einreichung gehören: falsch berechnete Einkünfte, vergessene Einkommensquellen, nicht berücksichtigte Freibeträge, fehlende oder unleserliche Belege sowie Zahlendreher bei Bankverbindungen. Nehmen Sie sich Zeit für die Eingabe und nutzen Sie die Überprüfungsfunktion des Systems. Ein zweiter Blick vor dem Absenden kann Ihnen viel Ärger ersparen.
Unterstützung durch das Revenue Department
Falls Sie Hilfe benötigen, bietet das Revenue Department Unterstützung über ihre Hotline (1161) oder bei lokalen Steuerämtern. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr erreichbar. Bei komplizierten Fragen können Sie auch einen Termin bei Ihrem zuständigen Steueramt vereinbaren. Viele Ämter bieten mittlerweile auch Englisch sprechende Mitarbeiter an, die ausländische Steuerpflichtige beraten können.
Steuerberater: Wann professionelle Hilfe sinnvoll ist
Bei komplexen Einkommensverhältnissen, mehreren Einkommensquellen oder wenn Sie sich unsicher fühlen, kann ein Steuerberater eine lohnende Investition sein. Die Kosten für einen Steuerberater in Thailand variieren je nach Komplexität Ihrer Steuersituation, liegen aber oft zwischen 3.000 und 10.000 Baht für eine Standard-Einkommensteuererklärung. Diese Ausgaben können sich durch die korrekte Nutzung aller Abzugsmöglichkeiten schnell amortisieren.
Nach der Einreichung: Was passiert als Nächstes?
Nach erfolgreicher Einreichung und Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Das Revenue Department bearbeitet Ihre Erklärung in den folgenden Wochen. Bei Unstimmigkeiten oder Rückfragen werden Sie schriftlich oder telefonisch kontaktiert. In den meisten Fällen verläuft die Bearbeitung jedoch problemlos, und Sie erhalten innerhalb von vier bis sechs Wochen die endgültige Bestätigung Ihrer Steuererklärung.
Steuerrückerstattung: So erhalten Sie Ihr Geld zurück
Falls Sie zu viel Steuern gezahlt haben, steht Ihnen eine Rückerstattung zu. Diese wird normalerweise innerhalb von zwei bis drei Monaten nach der Bearbeitung Ihrer Erklärung auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen. Sie können den Status Ihrer Rückerstattung online über das System des Revenue Department verfolgen. Bei Verzögerungen lohnt sich eine Nachfrage bei der Hotline oder Ihrem zuständigen Steueramt.
Digitale Zukunft: Weitere Verbesserungen in Planung
Das thailändische Revenue Department arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung des digitalen Systems. Geplant sind eine noch benutzerfreundlichere Oberfläche, bessere mobile Apps und eine stärkere Integration mit anderen Behördendatenbanken. Diese Entwicklungen sollen die Steuererklärung in Zukunft noch einfacher und schneller machen. Es lohnt sich, regelmäßig die Website des Revenue Department zu besuchen, um über Neuerungen informiert zu bleiben.




Und was ist nun mit den Rentnern? Ueber Renteneinkommen wird hier überhaupt nicht gesprochen.
Können wir Rentnerexpats bitte eine Klärung bekommen.
Wo deklaire ich meine Geldgeschenke an meine Ehegattin?
Nette Idee, die Ehefrau von der Steuer abzusetzen. Wahrscheinlich als außergewöhnliche Belastung… 🇹🇭💃🏻💵💸🤣🤣🤣
Sehr gute Frage. Habe noch nichts gefunden. Im Zweifelsfall als Geschenk deklariert von ausserhalb Thailands auf ihr persönliches Konto überweisen. Denke daran, es darf kein gemeinsames Konto sein.
Dann ist das Geld in Thailand Dir nie zugegangen, für Dich entsteht keine Steuerpflicht.
Geschenke sind nicht unter den einkommenssteuerpflichtigen Einkommensarten aufgeführt. Fällt also nur Schenkungssteuer an, 3% oder 5%, je nachdem ob Immobilie/Land oder nicht.
Freibetrag für Ehefrau dann THB 20 Millionen jährlich.
So würde ich nach dem bisherigen Stand vorgehen, das Geschenk möglichst durch Einkommen aus dem Ausland abdecken.
Aber ich bin kein Steuerberater.
auch ein steuerberater in thailand wird auf grund der absolut unklaren lage nicht viel und vor allem nicht richtig weiterhelfen können. er kassiert nur sein honorar. denn ich gehe davon aus, daß so gut wie kein ausländischer rentner ein thailändisches steuerformular richtig ausfüllen kann.
ich sehe es als absolut unzumutbar an, daß diejenigen, die länger als 180 tage pro kalenderjahr sich in thailand aufhalten, überhaupt jedes jahr eine steuererklärung abgeben müssen, wenn sie z.b. in D nach wie vor auf grund von einkommen ( miete, leibrente ) unbeschränkt steuerpflichtig sind. ja, das geht wenn man einen antrag beim zuletzt zuständigen FA in D stellt. das problem dabei ist ja auch noch, daß in thailand die steuererklärung für das vergangene jahr bis ende märz des darauffolgenden jahres abgegeben werden muß. aber bis dahin hat man ja vom FA in D noch keinen EKSt-bescheid für das vergangene jahr. wie also dem thai FA nachweisen daß man in D steuerpflichtig ist
ich sehe eine große lücke: es heißt ja daß das geld welches überwiesen wird nach thailand steuerpflichtig ist. also kein geld überweisen sondern von freunden mitbringen lassen in bar. aber trotzdem ,uß ja eine steuererklärung abgebene werden weil die 180 tage überschritten sind.
alles leider wieder einmal typisch „thai-style“ und nicht komplett alles durchgedacht
Ich bin ja durchaus flexibel und immer offen für alles: Auch andere Länder in Südostasien haben schöne Töchter, oder…???! 💃🏻🇻🇳🇵🇭🇱🇦🇰🇭🇲🇾🕺
Eigentlich geht es in diesem Artikel nur darum wie man eine Steuererklärung online abgeben könnte. Nicht wer, was und wie zu versteuern hätte. Wer gerne Steuererklärungen macht und sich das online zutraut bestimmt eine gute Sache. Wer lieber professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, soll das halt machen. Ich weiß gar nicht mehr wo ich das gelesen habe, aber angeblich geben 80% aller Thailänder überhaupt keine EK-Steuererklärung ab. Es heißt ja immer, man solle sich in die Gepflogenheiten seines Gastlandes integrieren. Diese Chance ungenützt verstreichen zu lassen will ich mir nicht vorhalten lassen!