Die Besteuerung ausländischer Einkünfte in Thailand
Die thailändische Regierung hat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen im Einkommensteuergesetz umgesetzt. Diese betreffen vor allem steuerlich ansässige Personen mit ausländischen Einkünften – darunter viele Rentner, digitale Nomaden und Investoren. Ziel der Reform ist es, internationale Standards der Steuertransparenz zu erfüllen. Dieser Beitrag erläutert die neue Rechtslage, räumt mit verbreiteten Missverständnissen auf und zeigt auf, wie sich die Steuerpflicht durch gezielte Planung rechtssicher und vorteilhaft gestalten lässt.
Was sich 2024 geändert hat: Remittance-Regelung im Überblick
Mit den ministeriellen Anordnungen Nr. Por. 161/2566 und Nr. Por. 162/2566 wurde klargestellt: Ausländische Einkünfte, die im Jahr 2024 oder später erzielt werden, unterliegen der thailändischen Einkommensteuer, wenn sie im selben Kalenderjahr nach Thailand transferiert werden. Maßgeblich ist dabei das Remittance-Prinzip – also der tatsächliche Zufluss ins Inland. Einkommen, das vor dem 1. Januar 2024 entstanden ist, bleibt auch bei späterer Überweisung vollständig steuerfrei.
Als steuerlich ansässig gilt in Thailand jede natürliche Person, die sich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr im Land aufhält. Nur für diese gilt die Remittance-Regelung verbindlich.
Kurz gefasst:
- Ab 2024 erzielt + 2024 transferiert = steuerpflichtig
- Vor 2024 erzielt + 2024 oder später transferiert = steuerfrei
- Ab 2024 erzielt + erst im Folgejahr überwiesen = nicht steuerpflichtig (zumindest nach aktueller Auslegung; keine rückwirkende Besteuerung vorgesehen)
Welteinkommensbesteuerung ab 2025?
Immer wieder wird spekuliert, ob Thailand ab 2025 ein Welteinkommensprinzip einführt, bei dem alle Auslandseinkünfte unabhängig vom Transfer steuerpflichtig wären. Derzeit (Stand Juli 2025) existiert jedoch kein entsprechender Gesetzesentwurf. Die thailändische Finanzverwaltung hat diese Spekulation nicht bestätigt. Fachleute halten einen solchen Schritt für rechtlich wie politisch kaum durchsetzbar, da er Kapitalabflüsse und rechtliche Unsicherheiten zur Folge hätte.
Steuersätze und Abzugsmöglichkeiten
Die Einkommensteuer in Thailand ist progressiv ausgestaltet. Die aktuellen Steuersätze reichen von 5 % bis 35 %. Der persönliche Freibetrag und zusätzliche Abzüge (z. B. für Versicherungen oder Ausgaben bis zu 50.000 THB) können die Steuerlast deutlich reduzieren. Eine exakte Berechnung erfolgt auf Basis des „Net Income“ nach Abzug aller anerkannten Kosten und Freibeträge.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Thailand unterhält mit über 60 Staaten, darunter Deutschland, bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Bereits im Ausland gezahlte Steuern können dabei auf die thailändische Steuer angerechnet werden – jedoch höchstens bis zur Höhe der thailändischen Steuerschuld für denselben Betrag.
Beispiel: Ein deutscher Expat erzielt im Jahr 2024 500.000 THB Auslandseinkünfte, auf die er im Herkunftsland 75.000 THB Steuern zahlt. Die Überweisung nach Thailand erfolgt ebenfalls 2024. Laut Progression wären 50.000 THB in Thailand zu zahlen. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Anrechnung der ausländischen Steuer, sodass keine zusätzliche Steuer in Thailand anfällt.
Was nicht stimmt: Korrektur häufiger Fehlannahmen
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass ab 2025 alle nach Thailand überwiesenen Auslandseinkünfte steuerfrei wären. Dies ist nicht zutreffend. Die Anordnungen des Finanzministeriums definieren klar, dass nur vor dem 1. Januar 2024 erzielte Einkünfte dauerhaft steuerfrei bleiben – unabhängig vom Überweisungszeitpunkt. Für alle späteren Einkünfte gilt: Ein Transfer im Entstehungsjahr führt zur Steuerpflicht.
Auch eine mögliche Rückkehr zu früheren, weniger strengen Regelungen ist derzeit nicht in Sicht. Im Gegenteil: Thailand orientiert sich zunehmend an internationalen OECD-Standards und strebt damit höhere fiskalische Transparenz an.
Empfohlene Maßnahmen zur steuerlichen Konformität
Für steuerlich ansässige Personen ergeben sich konkrete Handlungspflichten und Gestaltungsmöglichkeiten:
- Ansässigkeit prüfen: Wer 180 Tage oder mehr pro Jahr in Thailand lebt, ist in der Pflicht zur Deklaration steuerpflichtiger Einkünfte.
- Steuererklärung fristgerecht einreichen: Für das Steuerjahr 2024 endet die Frist am 31. März 2025. Verspätete Abgaben werden mit Strafzinsen und Bußgeldern belegt.
- DBA-Vorteile nutzen: Lassen Sie prüfen, ob Sie bereits gezahlte Auslandssteuern in Thailand anrechnen können.
- Langfristig planen: Das Long-Term-Residence-Visum (LTR) bietet unter bestimmten Bedingungen steuerliche Erleichterungen – etwa eine pauschale Besteuerung oder Steuerbefreiung für bestimmte Einkünfte.
- Krypto-Einkünfte prüfen: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind von 2025 bis einschließlich 2029 steuerfrei – aber nur, wenn sie über SEC-lizenzierte thailändische Plattformen erzielt werden. Andere Krypto-Einkünfte (z. B. Mining oder Zahlungen) sind weiterhin steuerpflichtig.
Strategische Überweisungen zur Steueroptimierung
Ein zentraler Hebel zur Reduzierung der Steuerlast liegt in der zeitlichen Steuerung von Überweisungen. Wer über Einkünfte aus den Jahren vor 2024 verfügt, kann diese auch heute noch nach Thailand transferieren – steuerfrei. Neuere Einkünfte sollten dagegen entweder nicht im Entstehungsjahr überwiesen oder durch gezielte Nutzung von Freibeträgen reduziert werden. Eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich.
Schlussbetrachtung
Die Neuregelungen zur Besteuerung ausländischer Einkünfte in Thailand markieren einen signifikanten Wandel im Steuerrecht des Landes. Sie bieten zwar neue Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung – insbesondere durch Fristenkontrolle, kluge Vermögensstrukturierung und Nutzung internationaler Abkommen. Die Entwicklung bleibt dynamisch. Wer dauerhaft in Thailand lebt, sollte sich regelmäßig über neue Regelungen informieren und fachkundigen Rat einholen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Einzelfallberatung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater oder an die thailändische Steuerbehörde (Revenue Department).



