Steuern auf Ersparnisse in Thailand: Was Rentner über Überweisungen wissen müssen
Ein deutscher Rentner in Hua Hin hat seine Morgenroutine: Kaffee auf der Terrasse mit Blick aufs Meer. Doch eine Online-Diskussion über thailändische Steuerregeln hat ihn verunsichert. Seit drei Jahren lebt er in Thailand und überweist regelmäßig Geld aus Deutschland für seinen Lebensunterhalt. Nun fragt er sich, ob seine Ersparnisse plötzlich besteuert werden könnten.
Die Sorge ist nachvollziehbar, denn seit 2024 gelten neue Regeln für Auslandseinkünfte in Thailand. Für Ersparnisse, die vor diesem Stichtag angesammelt wurden, gibt es jedoch klare Schutzregelungen. Wer die Details nicht kennt, riskiert Fehler oder macht sich unnötige Sorgen. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage und was Residenten jetzt beachten sollten.
Wie sich das thailändische Steuerrecht 2024 grundlegend geändert hat
Bis Ende 2023 galt in Thailand eine Regelung, die vielen Rentnern entgegenkam. Wer Einkünfte im Ausland erzielte, konnte diese steuerfrei nach Thailand überweisen, sofern die Überweisung nicht im selben Kalenderjahr erfolgte. Ein Beispiel: Dividenden aus 2022, die erst 2023 überwiesen wurden, blieben steuerfrei.
Diese Praxis endete mit der Order 161/2566 vom September 2023. Ab dem 1. Januar 2024 gilt: Wer in Thailand steueransässig ist und Auslandseinkünfte ins Land bringt, muss diese grundsätzlich versteuern. Der Zeitpunkt, wann das Geld verdient wurde, spielt dabei keine entscheidende Rolle mehr. Diese Änderung verunsicherte zunächst viele Einwanderer erheblich.
Bestandsschutz für Ersparnisse: Was vor 2024 verdient wurde, bleibt steuerfrei
Kurz nach der ersten Order folgte im November 2023 eine wichtige Klarstellung durch Order 162/2566. Diese bestätigt: Einkünfte, die vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurden, bleiben auch bei späterer Überweisung nach Thailand steuerfrei. Wer also jahrzehntelang gespart hat, kann diese Ersparnisse ohne Steuerpflicht nach Thailand überweisen.
Die entscheidende Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Geld tatsächlich vor 2024 verdient wurde. Kontoauszüge, Steuerbescheide aus dem Heimatland oder andere Dokumente können hier als Beleg dienen. Ohne entsprechende Unterlagen könnte die thailändische Steuerbehörde im Zweifel davon ausgehen, dass es sich um neues, steuerpflichtiges Einkommen handelt.
Wer als steueransässig in Thailand gilt und welche Pflichten damit verbunden sind
In Thailand gilt jede Person als steueransässig, die sich 180 Tage oder länger in einem Kalenderjahr im Land aufhält. Dies betrifft die meisten Rentner und Langzeiturlauber, die ihren Lebensmittelpunkt hierher verlegt haben. Die Art des Visums spielt dabei keine Rolle, mit Ausnahme des speziellen LTR-Visums mit Sonderregelungen.
Auch die Staatsbürgerschaft ist für die thailändische Steuerbehörde irrelevant bei der Bestimmung der Ansässigkeit. Wer in Thailand lebt, fällt unter die hiesigen Steuergesetze. Steueransässige sind verpflichtet, ihre weltweiten Einkünfte zu deklarieren, soweit sie diese nach Thailand überweisen. Geld, das im Ausland verbleibt, wird in Thailand nicht besteuert.
Thailand besteuert nur überwiesenes Einkommen nach dem Remittance-Prinzip
Thailand folgt der sogenannten Remittance Base Rule. Das bedeutet: Nur Gelder, die tatsächlich auf ein thailändisches Konto fließen oder ins Land gebracht werden, sind für den thailändischen Fiskus relevant. Solange Vermögenswerte im Ausland verbleiben und dort verwaltet werden, greift das thailändische Steuerrecht nicht.
Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu vielen europäischen Ländern oder den USA, wo das Welteinkommen unabhängig vom Ort der Überweisung besteuert wird. Für Residenten in Thailand eröffnet dies Gestaltungsmöglichkeiten: Wer seine laufenden Kosten mit Kreditkarten deckt, die im Ausland abgerechnet werden, vermeidet zunächst die Steuerpflicht auf diese Beträge.
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
Unterscheidung zwischen Kapitalstamm und Erträgen ist rechtlich entscheidend
Steuerrechtlich ist die Trennung zwischen dem ursprünglichen Kapital und den daraus erzielten Erträgen wichtig. Der Kapitalstamm bezeichnet das bereits versteuerte Geld, das auf einem Konto liegt. Erträge sind hingegen Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen, die dieses Kapital im Laufe der Zeit neu generiert hat.
Während der Kapitalstamm bei einer Überweisung nach Thailand in der Regel steuerfrei bleibt, sieht es bei den Erträgen anders aus. Neue Gewinne, die im Ausland erzielt und dann nach Thailand transferiert werden, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Herausforderung besteht darin, bei einer Überweisung genau zu dokumentieren, welcher Teil Kapital und welcher Teil Ertrag ist.
Doppelbesteuerungsabkommen: Wichtige Unterscheidung bei Renten
Ein wichtiges Schutzinstrument für Einwanderer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sind die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen diesen Ländern und Thailand. Diese völkerrechtlichen Verträge regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat. Hierbei muss jedoch genau unterschieden werden.
Achtung beim Unterschied zwischen gesetzlicher Rente und Pensionen: Bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) liegt das Besteuerungsrecht laut Artikel 18 des DBA allein beim Wohnsitzstaat Thailand. Deutschland besteuert diese Rente nicht. Das bedeutet im Umkehrschluss: Thailand darf diese Rente besteuern, wenn sie eingeführt wird. Anders ist es bei Pensionen aus dem öffentlichen Dienst (Beamte): Hier behält meist Deutschland (Kassenstaat) das Besteuerungsrecht.
Nachweispflichten: Was Betroffene dokumentieren und aufbewahren sollten
Im Jahr 2026 liegt die Beweislast faktisch beim Steuerzahler, sobald das Finanzamt Fragen stellt. Wer behauptet, dass eine Überweisung aus steuerfreien Ersparnissen von vor 2024 stammt, muss dies belegen können. Die Behörden verlangen im Zweifel Kontoauszüge und Steuerbescheide aus dem Heimatland.
Diese Dokumentationspflicht mag aufwendig erscheinen, ist aber der einzige Weg zur Rechtssicherheit. Experten empfehlen, Ordner anzulegen, in denen die Herkunft größerer Summen nachvollziehbar dokumentiert ist. Wer seine Unterlagen geordnet vorlegen kann, hat im Dialog mit thailändischen Beamten deutlich weniger Probleme.
Geplante Erleichterung: Zwei-Jahres-Frist wurde vorgeschlagen, aber nicht beschlossen
Im Mai 2025 kündigte das thailändische Finanzministerium eine Erleichterung an: Auslandseinkünfte sollten steuerfrei bleiben, wenn sie innerhalb von zwei Steuerjahren nach ihrer Erzielung nach Thailand überwiesen werden. Diese Regelung sollte Einkünfte ab 2024 betreffen und die Steuerlast für viele Residenten deutlich senken.
Allerdings wurde dieser Gesetzentwurf nie verabschiedet. Mit der Auflösung des Parlaments im Dezember 2025 sind alle anhängigen Gesetzgebungsverfahren pausiert. Stand Februar 2026 gelten nach wie vor die Orders 161 und 162 aus dem Jahr 2023. Für Einkünfte ab 2024, die nach Thailand überwiesen werden, besteht grundsätzlich Steuerpflicht.
Parlamentswahl am 8. Februar 2026: Ungewisse Zukunft der Steuerregelungen
Am 8. Februar 2026 finden in Thailand Parlamentswahlen statt, nachdem das Parlament im Dezember 2025 aufgelöst wurde. Bis zur Bildung einer neuen Regierung ist Thailand unter einer Übergangsregierung. Wichtige Steuerreformen sind in dieser Phase unwahrscheinlich. Die geplante Zwei-Jahres-Erleichterung bleibt vorerst Entwurf ohne Rechtskraft.
Was nach der Wahl mit den Steuerregelungen geschieht, ist derzeit unklar. Eine neue Regierung könnte die geplante Erleichterung wieder aufgreifen, das Thema aber auch ganz anders behandeln. Bis eine Änderung im Royal Gazette veröffentlicht wird, gelten die aktuellen Regeln weiter. Spekulationen über künftige Gesetzesänderungen helfen niemandem – verlässlich ist nur, was offiziell beschlossen wurde.
Vermögensumwandlung aus Hausverkauf: In der Regel steuerfrei bei korrektem Nachweis
Wer sein Haus in Europa verkauft und den Erlös nach Thailand überweist, um hier eine Immobilie zu kaufen, führt keine steuerpflichtigen Einkünfte ein, sondern wandelt Vermögen um. Solche Transaktionen sind steuerlich unproblematisch, sofern sie gut belegt sind. Der Kaufvertrag und der Nachweis des Geldflusses sind die wichtigsten Dokumente.
Es muss klar ersichtlich sein, dass das Geld aus dem Hausverkauf stammt und nicht aus laufenden Gewinnen. Ohne diese Belege könnte ein Sachbearbeiter die Summe fälschlicherweise als steuerpflichtiges Einkommen einstufen. Die ordnungsgemäße Dokumentation schützt vor solchen Missverständnissen.
Rentenzahlungen: Unterschied zwischen gesetzlicher Rente und Pensionen
Viele Residenten leben von einer Kombination aus staatlicher Rente und privater Altersvorsorge. Hier ist Vorsicht geboten: Die deutsche gesetzliche Rente unterliegt dem Besteuerungsrecht Thailands und ist somit steuerpflichtig, wenn sie ins Land überwiesen wird. Deutschland zieht hier keine Steuern ab.
Anders sieht es bei Beamtenpensionen aus (Art. 19 DBA), die meist in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Auch bei privaten Renten und Betriebsrenten ist der Ertragsanteil entscheidend. Es lohnt sich, genau zu prüfen, wie die eigene Rente zusammengesetzt ist und welchem Artikel des DBA sie zugeordnet wird.
Zeitfaktor bei Ersparnissen: Je älter das Geld, desto einfacher der Nachweis
Je länger Geld auf dem ausländischen Konto lag, desto einfacher ist die Argumentation, dass es sich um Altvermögen handelt. Gelder, die vor dem Umzug nach Thailand oder vor 2024 erwirtschaftet wurden, sind in der Regel unkritisch. Probleme entstehen meist bei Geldern, die frisch auf das Auslandskonto eingehen und kurz darauf nach Thailand überwiesen werden.
Wer Ersparnisse aus der Zeit vor 2024 besitzt, ist in einer guten Position. Man muss lediglich das Datum des Erwerbs und den Zeitpunkt der Ansässigkeit in Thailand dokumentieren. Die Zeit arbeitet hier für den Steuerzahler, nicht gegen ihn. Alte Kontoauszüge sind deshalb wertvoll und sollten aufbewahrt werden.
LTR-Visum als Sonderfall: Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte bei hohen Hürden
Für wohlhabende Einwanderer oder spezialisierte Fachkräfte hat Thailand das Long Term Resident Visum geschaffen. Ein wesentlicher Vorteil dieses Titels ist die explizite Befreiung von der Steuer auf eingeführtes Auslandseinkommen. Wer diesen Status besitzt, kann die meisten Diskussionen um Steuerpflichten getrost ignorieren.
Die Hürden für dieses Visum sind jedoch hoch. Es erfordert hohe Investitionen oder ein sehr hohes regelmäßiges Einkommen, das nachgewiesen werden muss. Für die breite Masse der Residenten bleibt daher die reguläre Steuergesetzgebung relevant. Das LTR-Visum ist eine Option für wenige, nicht für alle.
Strategische Kontentrennung: Experten raten zu separaten Konten im Heimatland
Steuerberater raten im Jahr 2026 dringend dazu, im Heimatland getrennte Konten zu führen. Ein Konto sollte ausschließlich für den Kapitalstamm und alte Ersparnisse reserviert sein. Ein zweites Konto dient dem Empfang laufender Einkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen.
Überweist man Geld nach Thailand, sollte dies idealerweise vom Sparkonto erfolgen. So lässt sich gegenüber dem thailändischen Finanzamt einfacher belegen, dass kein neues Einkommen transferiert wurde. Diese klare Trennung ist eine der effektivsten Methoden zur Risikominimierung und erleichtert die Dokumentation erheblich.
Automatischer Informationsaustausch: Thailands Teilnahme am globalen Datenaustausch
Thailand ist in den internationalen automatischen Informationsaustausch eingebunden. Das bedeutet, dass das thailändische Finanzamt Daten über Kontostände von Residenten im Ausland erhält. Verstecken funktioniert nicht mehr, Transparenz ist die neue Norm. Dies betrifft Konten in über 120 Ländern weltweit.
Diese Vernetzung bedeutet, dass die Behörden theoretisch wissen, welche Vermögenswerte existieren. Es geht nicht mehr darum, ob man Konten hat, sondern darum, die Natur der Geldbewegungen korrekt zu erklären. Der transparente Umgang mit den eigenen Finanzen ist deshalb der beste Weg, um Probleme zu vermeiden.
Banken stellen mehr Fragen: Wie man auf Nachweise reagieren sollte
Thailändische Banken sind vorsichtiger geworden und stellen bei größeren Eingängen manchmal Fragen zur Herkunft der Gelder. Dies geschieht oft aus Compliance-Gründen der Bankinstitute selbst und nicht unbedingt auf Anweisung des Finanzamts. Die Banken wollen sicherstellen, dass sie keine Probleme mit Geldwäsche-Vorschriften bekommen.
Man sollte solche Anfragen ruhig und sachlich beantworten und die vorbereiteten Unterlagen vorlegen. In Panik zu verfallen oder der Bank Informationen zu verweigern, ist kontraproduktiv. Eine kooperative Haltung sichert den reibungslosen Zahlungsverkehr und verhindert unnötige Verzögerungen.
Keine rückwirkende Besteuerung: Fokus liegt auf aktuellen Steuerjahren ab 2024
Eine häufige Sorge in Online-Foren ist, dass Thailand rückwirkend für vergangene Jahre Steuern fordern könnte. Diese Befürchtung ist juristisch unbegründet. Gesetze entfalten ihre Wirkung in der Regel erst ab ihrem Inkrafttreten. Order 162/2566 stellte ausdrücklich klar, dass Einkünfte vor 2024 auch bei späterer Überweisung steuerfrei bleiben.
Der Fokus der Prüfungen liegt auf den Steuerjahren ab 2024. Die Angst vor riesigen Nachzahlungen für die ferne Vergangenheit ist unbegründet. Man sollte sich auf die korrekte Handhabung aktueller Überweisungen konzentrieren, nicht auf hypothetische Szenarien aus der Vergangenheit.
Ordnung und Dokumentation: Was Residenten konkret tun sollten
Die Situation im Jahr 2026 erfordert keine Panik, sondern kaufmännische Sorgfalt. Wer seine Finanzen dokumentiert und Belege aufbewahrt, hat wenig zu befürchten. Die thailändischen Behörden konzentrieren sich auf größere Steuervermeidungen, nicht auf normale Rentner mit durchschnittlichen Überweisungen.
Das Ziel ist ein faires Steuersystem, nicht die Vertreibung von Residenten. Mit einer geordneten Ablage und einem Grundverständnis der Regeln lässt es sich weiterhin gut in Thailand leben. Wichtig ist, nicht auf Gerüchte zu reagieren, sondern sich an die tatsächlichen gesetzlichen Grundlagen zu halten.
Praktische Handlungsempfehlungen für Rentner und Langzeitresidenten
Residenten sollten zunächst prüfen, wie viele Tage sie jährlich in Thailand verbringen. Wer unter 180 Tagen bleibt, gilt nicht als steueransa ̈ssig und hat keine Meldepflichten. Wer darüber liegt, sollte seine Kontostruktur im Heimatland überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Trennung von Alt- und Neuvermögen auf verschiedenen Konten ist empfehlenswert.
Wichtige Dokumente sollten griffbereit sein: Kontoauszüge, die zeigen, wann Geld verdient wurde, Steuerbescheide aus dem Heimatland, Kaufverträge bei Immobilienverkäufen und Rentenbescheide. Wer diese Unterlagen vorbereitet hat, kann auf Nachfragen der Behörden oder Banken souverän reagieren und Missverständnisse schnell ausräumen.
Vorsicht vor Fehlinformationen: Offizielle Quellen sind entscheidend
In Online-Foren und sozialen Medien kursieren viele Halbwahrheiten und Spekulationen zu thailändischen Steuerregeln. Nicht alles, was dort behauptet wird, entspricht der Rechtslage. Verlässlich sind nur Informationen, die im Royal Gazette veröffentlicht wurden oder von offiziellen Stellen stammen.
Wer unsicher ist, sollte einen lizenzierten Steuerberater in Thailand konsultieren, der mit den aktuellen Regelungen vertraut ist. Die Investition in professionelle Beratung kann sich lohnen und schützt vor teuren Fehlern. Eigenrecherche ist gut, ersetzt aber bei komplexen Fällen nicht die fachliche Expertise.
Ersparnisse bleiben geschützt: Beruhigende Erkenntnisse für Betroffene
Zurück zum Rentner in Hua Hin. Nach Prüfung der Fakten versteht er nun, dass sein angespartes Lebenswerk nicht in Gefahr ist, solange er es als solches nachweisen kann. Die Steuerpflicht betrifft primär neue Gewinne ab 2024, nicht die Substanz, die er über Jahrzehnte aufgebaut hat.
Das System ist komplexer geworden, aber nicht feindselig. Er muss lediglich seine alten Bankauszüge sortieren, um bei Bedarf den Ursprung seiner Überweisungen belegen zu können. Mit dieser Vorbereitung kann er seinen Lebensabend in Thailand weiterhin unbeschwert genießen, ohne Angst vor unangemessenen Steuerforderungen haben zu müssen.
Einordnung: Thailand folgt internationalen Standards bei der Besteuerung
Die Besteuerung von Auslandseinkünften ist kein thailändischer Sonderweg, sondern entspricht internationalen Standards. Viele Länder haben ähnliche Regelungen eingeführt oder verschärft. Thailand hat sich lediglich an weltweite Entwicklungen angepasst und seine Steuergesetzgebung modernisiert.
Für Residenten bedeutet dies etwas mehr administrativen Aufwand, aber nicht zwingend eine höhere finanzielle Belastung. Die meisten Rentner mit normalem Einkommen werden kaum Mehrbelastungen spüren, sofern sie ihre Unterlagen in Ordnung haben. Das Leben in Thailand bleibt attraktiv, erfordert nun aber etwas mehr Sorgfalt bei der Finanzplanung.
Anmerkung der Redaktion:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die Steuergesetze in Thailand können komplex sein und unterliegen Änderungen. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer spezifischen finanziellen Situation empfehlen wir die Konsultation eines lizenzierten Steuerberaters in Thailand.





Rechtssicherheit in Thailand 5555555
Ja, da kann man wirklich nur lachen. lol
Bei Deutsche gesetzliche Renten steht das Besteuerungsrecht alleine Thailand zu.
Bitte verwechseln sie nicht Erträge und Ertragswert. Das sind 2 verschiedene Begriffe
Könnten Sie bitte zitieren wie das wo im Art. 18 DBA steht?
Die staatliche Rente, aka AHV/Schweiz, muss nicht versteuert werden! Nur Pensions-Auszahlungen die in den Ursprungsstaaten versteuert werden, müssen auch in TH versteuert werden. Es gelten Grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Thais. Die staatliche Rente ist in Thailand steuerbefreit, das gilt auch für Renten die aus Europa eintreffen. Pensionskassen Ansprüche, die aus Einzahlungen in Firmenpensionskassen ergeben, müssen versteuert werden.
Also ich habe den Art. 18.1 DBA und da steht das nämlich NICHT wie zitiert. Da steht in der mir vorliegenden Version vollständig:
„Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegene Betriebsstätte als Ausgabe abgezogen werden.“
Wieso scheint es zwei verschiedene Versionen des DBA geben? Ich überlasse Ihnen auch gerne das Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil II.
Ergänzend auch Art. 18.2, welche im übrigen auch KEINE Überschriften haben:
Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder ODER einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar ODER aus einem von diesem Staat, dem Land ODER der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit.
Wie schaut es denn mit einem Erbe, welches nach Thailand gebracht wird aus? Steuer oder nicht?
Wer der Steuerphobie unterliegt, der weiß,wie man 0 Baht Steuern bez.😜
Wie kann man sich nur jedes Monat seine Rente nach Thailand überweisen lassen?!
Das liest sich ja so in etwa,daß keinerlei Rücklagen für z. B. ein Jahr vorhanden sind bzw.kurz vorm 1.des nächsten Monats, Klimmzüge im Kühlschrank angesagt sind…
Auch wenn Du Deine Rente 3 Jahre sammelst und dann nach Thailand überweist, ist diese dort steuerpflichtig (im Gegensatz zu den Jahren VOR 2024)
Wo soll meine Rente denn lagern solange? Als Schweizer muss man sich ziemlich anstrengen um mit einem Auslandwohnsitz ein Schweizer Bankkonto zu haben. Wenn du Rücklagen für ein Jahr hast, ist das schön für Dich, aber auch das entbindet Dich nicht der Steuer in Thailand sobald Du die Kohle nach Thailand bringst. Und wenn Du Schlaumeier denkst, man könnte dieKohle ach in Bar einschmuggeln, wird Dich der Zoll in Thailand mit einem sehr teuren Geschenk überraschen.
Ich denke mal 90% der Expats in Thailand haben keine Reserve auf der hohen Kante, mindestens keine die für ein Jahr ausreicht. Auch weil etwa 70% über keine ausreichende Krankenversicherung verfügt. Wer aber, gelernt hat sein Geld einzuteilen und sich eine Lebensversicherung in entsprechender Höhe leistet, kann sich trotzdem ohne Klimmzüge vor dem Kühlschrank ein sorgenfreies Leben gönnen.
Wie sagte mein Steuerberater frueher……….Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe……Denke dies gilt auch in Thailand und ueberall in der Welt.
Der Nachweis ist das größte Problem. Angenommen man hat Geld angespart, oder geerbt, oder alles mögliche von vor 10 Jahren. Dieses hat man wahrscheinlich hier und da angelegt, auch in Aktien. Diese erzeugen wieder neue Zinsen und Dividenden die sich mit altem Geld vermischen. Da wird eine Aktie mit Gewinn/Verlust verkauft, ein Teil fließt nach Thailand, ein Teil in eine Neuanlage und andere Kombinationen. Und das x mal pro Jahr. Dazu kommen unsere Freibeträge, unser Soli den die hier nicht kennen usw. Da ist nichts mehr mit nachweisen. Wer das auseinander frickeln kann hat entweder nie mit seinem Geld gearbeitet, oder ist besser als eine Bank, die das auch nicht aussortieren kann. Zusätzlich bräuchte man dann aber unzählige Bescheinigungen und Übersetzungen die das darstellen. Und diese sollten lt. Aussage FA auch noch vom Ministry of Foreign Affairs beglaubigt werden. Wer also im Isaan, im Norden oder tief im Süden lebt, kann sich dann überlegen wie er zum Ministerium kommt.
Die Kosten für die Nachweise (Übersetzungen) und der Aufwand für alles darum herum, kann höher sein, als die zu erwartende Steuerbelastung. Des weiteren kommt dazu, dass die Steuerbescheide in Deutschland, für viele nicht bis zum TH Termin 31.03. fertig sind. Oft dauert es bis Ende des Jahres bei uns bis man den Bescheid bekommt. Und die Steuerberater die hier das X-fache von bei uns kosten, erleichtern zwar die Steuerlast, was sich aber durch deren Gebühren wieder realtiviert. Somit geht man hier in Vorleistung und kann nur hoffen das zuviel Gezahlte irgendwie/irgendwann wieder zurück zu bekommen. Vorausgesetzt man tut sich das nachweis gedöns dann noch an. Kann jeder für sich selber ausrechnen. (Und da rede ich nicht vom einfachen Rentner der lediglich seine 12 Rentenbescheide vorlegen muss weil sonst nichts da ist)
Fazit: Ich hoffe das die Regierung das Nachweisthema nochmal überdenkt und modifiziert. Weil so werden viele dopelbesteuert, was laut Abkommen ja nicht sein darf. …und überhaupt.
Wie das jeder handhaben mag, bleibt jedem individual überlassen. So einfach und lässig ist es jedenfalls nicht.
In Deutschlands gibt es dafür von der Bank eine Steuerbescheinigung und eine Erträgnisaufstellung.
Ansonsten muss man halt eine Exceltabelle führen .
Das Vermögen vor 2024 kann man durch Bankauszüge belegen. Das bedeutet allerdings, alle Einkünfte und Erträge danach sind wohl grundsätzlich als Steuereinkommen anzusehen , außer man hat strikt getrennte Konten
Ja klar. Habe fast alles. Bis auf die finale Zusammenstellung meiner ING Bank. Die brauchen auch immer ewig. Dazu 100-te Seiten von Dividenden Zahlungen (dicker Ordner) inklusive den Vorsteuerabzügen 25%, 5.5% und 15% Quellensteuer für US Aktien welche die führende Depotbank ja sofort einbehält. Dazu Excel Tabellen wo ich die Spalten in Thai übersetzt habe, damits jemand versteht. Alles hingeschleppt zum FA hier als Nachweis. Die Dame hat nur kurz hingeschaut und sich am Ende nur mit den Überweisungen hierher und den Bankauszügen von hier beschäftigt. Für das Thema aus Deutschland war nur der Wunsch nach dem offiziellen Steuerbescheid (übersetzt und beglaubigt). Und den gibts ja irgendwann erst in der zweiten Jahreshälfte. Ich kann mit meiner STuertante in D. noch nichtmal den bescheid machen weil die Infos unserer Banken erst spät kommen. Alles Pustekuchen. Was hilfts wenn man alles richtig macht, die Gegenseite aber nicht mitspielt, oder nachweise auf sich länger warten lassen als die üblichen Fristen hier. Theoretisch alles machbar. Nur mit der Praxis sieht es leider anders aus.
…genau so ist die Sachlage…
Ihr Beispiel mit den Rentnern hinkt etwas. Fast kein Rentner kannte diese „Parkregel“. Mir ist auch kein Rentner bekannt, der seine Rente erst ein Jahr später nach Thailand überwiesen hat. Es gibt auch keine steuerlichen Änderungen, jedenfalls habe ich keine in der Royal Gazette gefunden. Por 161/2566 ist nur eine finanzamtsinterne Anweisung an die Steuerbeamten, die diese „Parkregel“ abschafft. Eingeführtes steuerpflichtiges Einkommen war auch schon vor 2024 zu versteuern. Por 162/2566 ist nur eine nachgeschobene Klarstellung, weil einige Youdummer und geldgeile Beraterfirmen falsche Aussagen dazu getätigt haben und das Finanzamt sich aufgefordert fühlte, das zu berichtigten. Es gibt im Revenue Code den neutral gehaltenen Artikel 42 Absatz 25, der Leistungen einer Sozialversicherung steuerfrei stellt. Da fehlt mir vom Finanzamt noch eine Klarstellung, das dies nicht für ausländische Altersrenten gilt.
Vielen Dank für Ihren differenzierten Kommentar und die wichtigen Klarstellungen zu den rechtlichen Grundlagen.
Sie haben vollkommen recht mit Ihrer Anmerkung zur „Parkregel“: In der Praxis haben tatsächlich nur sehr wenige Rentner diese Regelung aktiv genutzt oder überhaupt davon gewusst. Die meisten Residenten haben ihre Renten und Einkünfte schlicht dann überwiesen, wenn sie das Geld brauchten – ohne steuerliche Überlegungen anzustellen. Unser Beispiel im Artikel sollte die frühere Rechtslage illustrieren, nicht die damalige Praxis der meisten Betroffenen.
Ihre rechtliche Einordnung der Por 161/2566 und Por 162/2566 als finanzamtsinterne Anweisungen („Orders“) ist präzise. Diese Orders sind keine Gesetzesänderungen im engeren Sinne, sondern Verwaltungsvorschriften, die die Auslegung bestehender Steuergesetze durch die Beamten regeln. Der Unterschied ist juristisch bedeutsam, auch wenn die praktischen Auswirkungen für Steuerpflichtige ähnlich sind.
Zu Ihrer Anmerkung bezüglich Artikel 42 Absatz 25 des Revenue Code: Das ist ein wichtiger Punkt, der tatsächlich Klärungsbedarf aufweist. Die Formulierung zu Sozialversicherungsleistungen ist allgemein gehalten, und eine explizite Klarstellung des Finanzamts, wie dies für ausländische Altersrenten zu handhaben ist, wäre hilfreich. Hier besteht in der Tat eine rechtliche Grauzone, die für viele Rentner relevant ist.
Unser Anliegen mit solchen Artikeln ist es, Aufklärung zu leisten und praktische Handlungsoptionen aufzuzeigen – gerade weil viele Residenten von diesen komplexen Regelungen überrascht werden. Wir möchten nicht nur die rechtlichen Grundlagen erklären, sondern auch konkrete Tipps geben, wie man mit der aktuellen Situation umgehen kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Dabei sind fundierte Rückmeldungen wie Ihre besonders wertvoll, da sie zur Präzisierung der Diskussion beitragen.
Falls Sie weitere Aspekte sehen, die einer Korrektur oder Ergänzung bedürfen, freuen wir uns über Ihre Hinweise.
Guter Beitrag .
Manche Gesetze sind Auslegungssache bis die womöglich gerichtlich geklärt sind .
Bei deutschen Renten wird sich Thailand wohl auf das DBA stützen .
Wer würde dagegen angehen wollen ?
Das RDT erhält ja auch grundsätzlich durch den AIA nur die Kapitalerträge geschickt.
Woher Wollen sie von der Rente erfahren, wenn kein Rentenbescheid bei der Immigration liegt .
Die Durchführung würd noch Fragen aufdecken.
Aber wenn die Geldströme erfasst sind, ab 2026, muss man schon belegen können woher das Geld kommt.
Danke für die Erläuterungen.
Trotzdem habe ich eine Frage bezüglich Sozialversicherungen. Ist es nicht so, dass Versicherungsleistungen, die im Ursprungsland steuerbefreit sind, auch in Thailand nicht steuerpflichtig sind? So wurde es mir vom Leiter meiner Immi erklärt, den ich mal zu einem persönlichen Gespräch, ausserhalb der dienstlichen Belange, getroffen habe.
@Holger S.
Der Nachweis steuerfreien Einkommens ist sehr einfach.
Steuerfreies Einkommen gehört erst gar nicht in eine Steuererklärung.
Man muss kein steuerfreies Einkommen angeben und direkt danach den Nachweis führen, das es steuerfrei ist. In die Einkommenssteuererklärung kommt, wie es der Name sagt, nur zu versteuerndes Einkommen. Belege und Unterlagen darüber aufzubewahren, ist ratsam, um bei einer wahrscheinlich nie zu erwartenden Nachprüfung gerüstet zu sein.
Logisch, davon war auch nicht die Rede, sondern nur zusätzlich am Rande bemerkt. Das Problem habe ich ja oben beschrieben und als Antwort bei dem Horst ergänzt. Was hilft ein Pickup voller Nachweise, wenns keinen interessiert (macht ja Arbeit). Da verweist man lieber auf den offiziellen Steuerbescheid als Nachweis (den man nicht in der gegebenen Zeit organisieren kann) , und hängt dann gleich noch ein paar Extrahürden dran. Zumindest wars so bei mir.
Ich bin zum zuständigen Finanz m i n i s t e r i u m meiner Provinz gegangen, habe das deutsch thailändische DBA in thailändischer Sprache vorgelegt und gefragt, ob ich für meine Rente Steuern bezahlen muss. Sie sagten, dass sie das abklären müssen. Nach 14 Tagen habe ich erneut einen Termin bekommen. Mir wurde dann mitgeteilt, dass meine Rente laut DBA in Thailand nicht steuerpflichtig ist. Ich habe nach einer schriftlichen Bestätigung gefragt. Der Beamte sagte mir, diese habe ich ja bereits in der Hand, das DBA, und er hat sie auch.
Ich lebe nun seit 14 Jahren in der naehe von Chiang Mai, meine Rente incl. Betriebsrente betraegt 3000 Euro im Monat. Ich zahle 0 Euro an Steuern, wenn man weiss wie das geht ist das machbar
Wow, würde mich wirklich interessieren wie das „legal“ gehen soll. 🤯
22024 warst du ja auch nicht steuerpflichtig. Wart mal ab was passiert, wenn sie mal Deine Bank(en) kontaktieren. Und Dene Kontodaten-Bewegungen abfragen, was sie ohne weiteres können und dürfen. Mal schauen wie Dein Urteil dann ausfällt. Viel Glück.