In Thailand bist du einkommenssteuerpflichtig, wenn du im Kalenderjahr 2025 mindestens 180 Tage (fortlaufend oder insgesamt) im Land verbringst. In diesem Fall giltst du als steuerlich ansässig. Verbringst du weniger als 180 Tage in Thailand, bist du nicht steuerlich ansässig und musst nur auf Einkommen Steuern zahlen, das direkt in Thailand erzielt wird, z. B. durch Arbeit vor Ort oder thailändische Kapitalerträge. Ausländisches Einkommen bleibt für Nicht-Ansässige in der Regel steuerfrei, sofern es nicht nach Thailand überwiesen wird.
Seit dem 15. September 2024 gilt die Dienstanweisung Paw 161/2566 des thailändischen Finanzministeriums. Diese besagt, dass steuerlich Ansässige ihr ausländisches Einkommen versteuern müssen, wenn es im selben Steuerjahr (2025) nach Thailand überwiesen wird. Beispielsweise ist Einkommen, das du 2025 verdienst und 2025 nach Thailand überweist, steuerpflichtig. Einkommen aus früheren Jahren (z. B. 2023 oder früher), das 2025 überwiesen wird, bleibt jedoch steuerfrei.
Wichtiger Hinweis: Es gibt Spekulationen, dass ab 2025 oder später das gesamte Welteinkommen steuerlich Ansässiger (auch ohne Überweisung nach Thailand) besteuert werden könnte. Stand 09. Juli 2025 ist dies jedoch nicht gesetzlich bestätigt. Das thailändische Gesetzgebungsverfahren ist langsam, und Experten halten eine Einführung vor 2026 für unwahrscheinlich.
Steuererklärung und Fristen
Die Einkommenssteuererklärung (Formular PND 90 für Einzelpersonen mit verschiedenen Einkommensarten oder PND 91 für Personen mit ausschließlich Arbeitseinkommen) muss für das Steuerjahr 2025 spätestens am 31. März 2026 eingereicht werden. Eine Verlängerung von bis zu 8 Tagen ist auf Antrag möglich (z. B. bei elektronischer Einreichung). Verspätete Einreichungen können zu Zuschlägen (1,5 % pro Monat auf die geschuldete Steuer), Zinsen oder Strafen führen.
Wenn du 2025 steuerlich ansässig bist und ausländisches Einkommen nach Thailand überweist, musst du dieses in der Steuererklärung für 2025 angeben. Für Einkommen aus 2024, das 2025 überwiesen wird, gilt die Steuerpflicht ebenfalls – die Steuererklärung dafür war jedoch bereits bis 31. März 2025 fällig. Falls du diese Frist verpasst hast, solltest du umgehend handeln, um Strafen zu minimieren. Eine Nachreichung ist möglich, wird aber mit einer Strafe von bis zu 2.000 THB (ca. 52,63 EUR) geahndet.
Steuersätze in Thailand (2025)
Die Einkommenssteuer in Thailand ist progressiv und basiert auf dem Nettoeinkommen nach Abzug von Freibeträgen und zulässigen Abzügen. Die Steuersätze für 2025 lauten wie folgt (in Thai Baht, THB):
- 0–150.000 THB: 0 % (steuerfrei)
- 150.001–300.000 THB: 5 %
- 300.001–500.000 THB: 10 %
- 500.001–750.000 THB: 15 %
- 750.001–1.000.000 THB: 20 %
- 1.000.001–2.000.000 THB: 25 %
- 2.000.001–5.000.000 THB: 30 %
- Über 5.000.000 THB: 35 %
Umrechnung (Stand 09. Juli 2025): 1 EUR = 38 THB. Der steuerfreie Bereich entspricht somit etwa 3.947,37 EUR pro Jahr.
Beispielrechnung
Ein steuerlich ansässiger Ausländer hat 2025 ein Nettoeinkommen von 700.000 THB (ca. 18.421,05 EUR, bei 1 EUR = 38 THB) nach Freibeträgen. Die Steuerberechnung lautet:
- 150.000 THB (steuerfrei): 0 THB
- 150.001–300.000 THB (150.000 THB × 5 %): 7.500 THB
- 300.001–500.000 THB (200.000 THB × 10 %): 20.000 THB
- 500.001–700.000 THB (200.000 THB × 15 %): 30.000 THB
Gesamtsteuer: 57.500 THB (ca. 1.513,16 EUR).
Freibeträge und Abzüge
Es gibt mehrere Freibeträge und Abzüge, die dein steuerpflichtiges Einkommen reduzieren:
- Persönlicher Freibetrag: 60.000 THB (ca. 1.578,95 EUR) pro Steuerzahler.
- Ehepartner-Freibetrag: Zusätzliche 60.000 THB, wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat.
- Kinderfreibetrag: 30.000 THB (ca. 789,47 EUR) pro Kind (unbegrenzte Anzahl, wenn die Kinder in Thailand registriert sind).
- Lebensversicherungen: Bis zu 100.000 THB für Beiträge zu genehmigten Lebensversicherungen.
- Spenden: Bis zu 10 % des Nettoeinkommens für Spenden an anerkannte thailändische Wohltätigkeitsorganisationen.
- „Easy E-Receipt“-Programm: Bis zu 50.000 THB für Ausgaben für Waren und Dienstleistungen in Thailand zwischen 16. Januar und 28. Februar 2025, sofern diese über elektronische Quittungen nachgewiesen werden.
- Sozialversicherungsbeiträge: Abzugsfähig, wenn du in Thailand sozialversicherungspflichtig bist (max. 9.000 THB jährlich, ca. 236,84 EUR).
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das verhindert, dass bestimmte Einkünfte doppelt besteuert werden. Wichtige Punkte:
- Gesetzliche Renten: Nach dem DBA sind gesetzliche Renten aus Deutschland in der Regel nur in Deutschland steuerpflichtig.
- Private Renten/Pensionen: Können in Thailand steuerpflichtig sein, wenn du steuerlich ansässig bist und die Gelder nach Thailand überweist.
- Anrechnung ausländischer Steuern: Wenn du Einkommen in Deutschland versteuerst, kannst du die gezahlte Steuer in Thailand anrechnen lassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (nach Vorlage entsprechender Nachweise).
Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Regelungen für dein Einkommen zu klären, insbesondere bei komplexen Einkommensquellen wie Kapitalerträgen oder Selbstständigkeit.
Long-Term Resident (LTR) Visa
Das LTR Visa, eingeführt 2022, richtet sich an wohlhabende Ausländer, Hochqualifizierte, Rentner und digitale Nomaden, die langfristig in Thailand bleiben möchten. Es bietet steuerliche Vorteile für bestimmte Gruppen:
- Steuerbefreiung für bestimmte Einkünfte: Inhaber eines LTR Visa in der Kategorie „Wealthy Global Citizen“ oder „Wealthy Pensioner“ können unter Umständen ausländisches Einkommen steuerfrei nach Thailand überweisen, sofern es aus bestimmten Quellen stammt (z. B. Renten oder Investitionen) und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Einkommenssteuer von 17 % für Hochqualifizierte: Inhaber eines LTR Visa in der Kategorie „Highly-Skilled Professionals“ oder „Work-from-Thailand Professionals“ können von einem reduzierten Einkommenssteuersatz von 17 % auf in Thailand erzieltes Arbeitseinkommen profitieren, anstatt der progressiven Steuersätze bis 35 %.
- Nachweis erforderlich: Um diese Vorteile zu nutzen, musst du dein Einkommen und deine Visumskategorie beim thailändischen Finanzamt (Revenue Department) nachweisen.
Hinweis: Die genauen steuerlichen Vorteile hängen von der Visumskategorie und den individuellen Umständen ab. Eine Beratung durch einen Steuerfachmann ist empfehlenswert, da die Regelungen komplex sind und regelmäßig aktualisiert werden.
Praktische Tipps
- Steuerliche Ansässigkeit prüfen: Dokumentiere deine Aufenthaltszeiten in Thailand genau, um deine Steuerpflicht zu bestimmen.
- Einkommensnachweise sammeln: Halte Nachweise über ausländisches Einkommen und gezahlte Steuern bereit, insbesondere für das DBA.
- Fristen einhalten: Reiche deine Steuererklärung rechtzeitig ein, um Strafen zu vermeiden. Elektronische Einreichung über das Online-Portal des Revenue Department ist möglich.
- Professionelle Beratung: Bei komplexen Einkommensverhältnissen oder LTR Visa ist ein thailändischer Steuerberater oder ein auf internationales Steuerrecht spezialisierter Experte unverzichtbar.
Falls du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Steuererklärung benötigst, wende dich an das Revenue Department oder einen qualifizierten Steuerberater in Thailand.
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