Thailand prüft 24-Stunden-Alkoholverkauf

Thailand prüft 24-Stunden-Alkoholverkauf
The Nation
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NONTHABURI, THAILAND – Die thailändische Regierung prüft in der geplanten Eastern Aviation City Promotion Zone rund um einen Flughafen im Osten des Landes eine deutliche Lockerung der Verkaufszeiten für Alkohol. Gleichzeitig werden neue Vorgaben für Händler vorbereitet, die bei klaren Verstößen gegen das Verkaufsverbot an Betrunkene mit Strafen rechnen müssten.

Regierung berät über 24-Stunden-Verkauf

Gesundheitsminister Pattana Promphat erklärte nach einer Sitzung des Alcoholic Beverage Control Committee, das Gremium habe über eine Lockerung der Verkaufszeiten in der Eastern Aviation City Promotion Zone beraten.

Ausgangspunkt war ein Vorstoß des EEC Office, in der sogenannten Airport City und in den angrenzenden Bereichen einen durchgängigen 24-Stunden-Verkauf von Alkohol zu erlauben, da die Zone als Investitionsstandort mit Aktivitäten rund um die Uhr vermarktet wird.

Weitere Prüfungen zu Auswirkungen gefordert

In der Sache unterstützte das Komitee nach Angaben von Pattana grundsätzlich die Regierungsstrategie, große Investitionen in der Region zu fördern, verlangte aber vertiefte Gespräche mit dem EEC Office über konkrete Ausgestaltung und Folgen.

Hintergrund ist, dass in der Zone sehr unterschiedliche Betriebe liegen, darunter Flughafen, Hotels und Entertainment-Betriebe, von denen einige bereits heute von Beschränkungen beim Alkoholverkauf ausgenommen sind.

Strenge Auflagen für neue Ausnahmen

Für bislang nicht ausgenommene Bereiche wie MICE-Standorte, Rennstrecken, Unterhaltungseinrichtungen und Eventflächen stellte Pattana klar, dass jede Lockerung nur mit strengen begleitenden Maßnahmen in Betracht kommt.

Das Gesundheitsministerium betont, dass die Balance zwischen Investitionsförderung und Gesundheits- sowie Verkehrssicherheit gewahrt werden müsse, bevor neue Verkaufsfenster dauerhaft freigegeben werden.

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Testphase für Nachmittagsverkauf ausgewertet

Der Minister berichtete zudem über erste Daten aus einem laufenden Versuch, bei dem seit dem 3. Dezember 2025 der Alkoholverkauf zusätzlich von 14 bis 17 Uhr erlaubt ist, einschließlich der Zeit um den Jahreswechsel.

Nach Auswertung von Unfallstatistiken und Alkoholkontrollen stellte das Komitee während des jüngsten Neujahrszeitraums keinen Anstieg bei Trunkenheitsfahrten und Verkehrsunfällen fest, vielmehr zeigte die Kurve über mehrere Dutzend Erhebungstage einen leichten Rückgang.

Vorläufige Daten, Schlussfolgerungen erst nach 180 Tagen

„Derzeit zeigen die Daten kein klares Problem, aber es ist noch nicht bewiesen, dass es keines gibt, weil wir zunächst vorläufige Informationen betrachten“, sagte Pattana mit Blick auf die laufende Auswertung.

Sollten sich die Kennzahlen nach insgesamt 180 Tagen nicht verändern, hält er es für plausibel, dass der zusätzliche Nachmittagshandel voraussichtlich kaum Auswirkungen auf Unfälle und ähnliche Aspekte habe, während über soziale Folgen noch gesondert beraten werden müsse.

Entscheidung über Zukunft der Regelung offen

Nach Abschluss der 180-tägigen Testphase will das Komitee laut Pattana sämtliche Daten erneut beraten und dann über die Zukunft der Regelung entscheiden.

Zur Debatte stehen dabei eine Rückkehr zu früheren Verkaufszeiten, eine dauerhafte Freigabe oder eine Verlängerung der Probephase, abhängig vom Gesamtbild der Unfall- und Sozialindikatoren.

Neue Richtlinien zur Erkennung von Betrunkenen

Parallel dazu sollen nach Angaben von Dr. Suthat Chottanapund neue Leitlinien zur Beurteilung von Alkoholisierung für Verkäufer veröffentlicht werden, nachdem bereits öffentliche Stellungnahmen eingeholt wurden.

Die Bekanntmachung soll als Verordnungsentwurf unter dem Alcoholic Beverage Control Act (No. 2) 2025 bis spätestens März 2026 und damit rechtzeitig vor dem Songkran-Festival in Kraft treten, wobei Händler bis dahin vorläufige Prüfhinweise weiter nutzen können.

Haftungsrisiko für Händler bei Verstößen

Suthat verwies darauf, dass Section 29 des Alkoholkontrollgesetzes den Verkauf von Getränken an offensichtlich betrunkene Personen verbietet, weshalb künftig auch Verkäufer haftbar sein können, wenn nachweislich ein Zusammenhang zwischen Verkauf und späterem Vorfall besteht.

„Wenn sich beweisen lässt, dass der Händler nicht beteiligt war, trifft ihn keine Schuld“, sagte Suthat, der zugleich an einfach umsetzbare körperliche Tests erinnerte, etwa Finger-auf-die-Nase, Ferse-zu-Spitze-Gehen oder Stehen auf einem Bein ohne Einsatz spezieller Messgeräte.

🍺 Alkohol ohne Sperrstunde – Fortschritt oder Risiko?

Die mögliche Freigabe eines 24-Stunden-Alkoholverkaufs könnte Investitionen anziehen und das Nachtleben stärken. Gleichzeitig warnen Kritiker vor steigenden Gesundheitsrisiken und möglichen Sicherheitsproblemen.

Ist mehr Freiheit beim Alkoholverkauf ein sinnvoller Wirtschaftsmotor – oder öffnet das neue Probleme?
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Quelle: The Nation

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