Geldtransfer nach Thailand – Welche Steuern drohen Rentnern wirklich
Hans (64) hat 100.000 Euro für eine Eigentumswohnung in Hua Hin angespart. Das Geld liegt auf seinem deutschen Konto bereit, die Immobilie ist ausgewählt. Doch der Transfer nach Thailand beunruhigt ihn: In Foren kursieren Warnungen vor bis zu 35 Prozent Steuern auf Überweisungen. Hans fragt sich, ob sein jahrzehntelang erspartes Vermögen bei der Einführung nach Thailand tatsächlich geschmälert wird.
Seine Sorge ist nachvollziehbar. Seit 2024 gelten in Thailand neue Regeln für ausländisches Einkommen. Die gute Nachricht: Für Ersparnisse wie die von Hans gibt es klare Schutzregelungen. Die schlechte: Wer die Details nicht kennt, riskiert unnötige Steuerzahlungen oder Bußgelder.
Neue Steuerregeln seit 2024 – Was sich für Auswanderer geändert hat
Thailand hat zum 1. Januar 2024 seine Besteuerung ausländischer Einkommen durch die Orders 161/2566 und 162/2566 des Revenue Departments neu geregelt. Diese Anweisungen präzisieren, wann nach Thailand überwiesenes Geld steuerpflichtig wird. Bis Ende 2023 galt eine einfache Regel: Einkommen, das im Folgejahr überwiesen wurde, blieb steuerfrei.
Diese Möglichkeit wurde abgeschafft. Seit 2024 kommt es nicht mehr darauf an, wann das Geld verdient wurde – entscheidend ist, wann es nach Thailand überwiesen wird. Wer als Steuerinländer gilt und Geld ins Land bringt, muss unter bestimmten Umständen Steuern zahlen. Die neuen Regeln zielen darauf ab, dass auch Auslandseinkommen besteuert werden können.
Wer als Steuerinländer zählt und wer nicht
Ob jemand in Thailand steuerpflichtig ist, hängt von der Aufenthaltsdauer ab. Als Steuerinländer gilt, wer sich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhält. Diese Regel gilt unabhängig vom Visum – ob Retirement-, Elite- oder LTR-Visum spielt keine Rolle.
Wer weniger als 180 Tage pro Jahr in Thailand verbringt, ist kein Steuerinländer. Für diese Personen gelten die neuen Regeln zur Besteuerung von Auslandseinkommen nicht. Hans plant jedoch, dauerhaft in Hua Hin zu leben. Damit wird er automatisch Steuerinländer und muss die Steuerregeln beachten.
Ersparnisse sind keine Einkommen – Der entscheidende Unterschied
Für Hans ist dies die wichtigste Unterscheidung: Das thailändische Steuerrecht trennt strikt zwischen Einkommen und bereits versteuertem Vermögen. Ersparnisse, die auf einem Konto liegen, gelten nicht als Einkommen im steuerlichen Sinne. Sie können grundsätzlich steuerfrei nach Thailand überwiesen werden.
Als Einkommen gelten dagegen Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Gehälter oder Rentenzahlungen. Diese Einkünfte sind steuerpflichtig, wenn sie nach Thailand überwiesen werden. Das Problem: Auf einem Bankkonto vermischen sich oft alte Ersparnisse mit neu hinzugekommenen Zinsen. Ohne klare Dokumentation geht das Finanzamt im Zweifel davon aus, dass es sich um steuerpflichtiges Einkommen handelt.
Schutzregel für Altvermögen – Ersparnisse vor 2024 bleiben steuerfrei
Order 162/2566 schützt Vermögen, das vor dem 1. Januar 2024 angespart wurde. Wer nachweisen kann, dass sein Geld bereits vor diesem Stichtag auf dem Konto lag, kann es auch 2026 steuerfrei nach Thailand überweisen. Dieser Bestandsschutz gilt unbefristet.
Für Hans bedeutet das: Seine 100.000 Euro sind sicher, wenn er belegen kann, dass das Geld vor 2024 vorhanden war. Kontoauszüge vom 31. Dezember 2023 sind dafür ausreichend. Diese Regelung betrifft nicht nur Deutsche, sondern alle Steuerinländer in Thailand, unabhängig von ihrer Nationalität.
Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen – Saubere Dokumentation ist entscheidend
Die Theorie klingt klar, die Praxis erfordert Sorgfalt. Hans kann nicht einfach behaupten, sein Geld sei alt. Bei einer Steuerprüfung verlangt das Revenue Department Belege. Kontoauszüge müssen zeigen, dass das Geld tatsächlich vor 2024 vorhanden war.
Steuerexperten raten dazu, alte und neue Gelder auf getrennten Konten zu halten. Wer Ersparnisse von vor 2024 mit Einkünften ab 2024 auf einem Konto mischt, muss im Zweifel nachweisen, welcher Teil der Überweisung alt und welcher neu ist. Eine klare Trennung vereinfacht spätere Nachweise erheblich.
Besteuerung neuer Einkünfte – Wie laufende Einkommen behandelt werden
Anders sieht es aus, wenn Hans 2026 Einkünfte erzielt und nach Thailand überweist. Erhält er beispielsweise eine Dividendenzahlung von 1.000 Euro aus Deutschland und überweist diese nach Thailand, gilt sie als steuerpflichtiges Einkommen. Als Steuerinländer muss er diese Einkünfte in seiner jährlichen Steuererklärung angeben.
Die Steuersätze in Thailand sind progressiv und reichen von 0 Prozent bei Einkommen bis 150.000 Baht pro Jahr bis zu 35 Prozent für sehr hohe Einkommen über 5 Millionen Baht. Die oft befürchtete Spitzensteuer von 35 Prozent betrifft nur Einkommen ab circa 136.000 Euro pro Jahr.
Doppelbesteuerungsabkommen verhindert doppelte Steuerlast
Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dieses Abkommen soll verhindern, dass Einkommen in beiden Ländern voll besteuert wird. Hat Hans auf seine Dividenden in Deutschland bereits Abgeltungsteuer gezahlt, kann diese oft auf die thailändische Steuerschuld angerechnet werden.
Das bedeutet nicht zwingend eine Nullsteuer, aber die bereits in Deutschland gezahlte Steuer wird berücksichtigt. In vielen Fällen reduziert sich die thailändische Steuerlast dadurch erheblich oder entfällt ganz. Die Pflicht zur Steuererklärung bleibt jedoch bestehen.
Besondere Regelungen für Renteneinkommen
Rentner befinden sich in einer speziellen Situation. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand hat Deutschland häufig das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten. Private Renten und Betriebsrenten können anders behandelt werden – hier ist Einzelfallprüfung nötig.
Werden Renten direkt nach Thailand überwiesen, können sie unter bestimmten Umständen in Thailand steuerpflichtig werden. Viele Rentner lassen ihre Bezüge daher auf dem deutschen Konto und überweisen nur Teilbeträge. Auch diese Überweisungen gelten jedoch technisch als Einführung von Einkommen nach Thailand.
LTR-Visum bietet umfassende Steuerbefreiung
Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann sich mit dem Long-Term-Resident-Visum von den Steuerregeln weitgehend befreien. Das LTR-Visum bietet neben einem zehnjährigen Aufenthaltsrecht auch eine vollständige Befreiung von der Steuer auf ausländisches Einkommen für bestimmte Kategorien.
Für Inhaber der Kategorien „Wealthy Pensioner“ oder „Wealthy Global Citizen“ gelten die strengen Regeln der Order 161/2566 nicht. Sie können beliebig viel Geld nach Thailand überweisen, ohne dass Steuern anfallen. Voraussetzungen sind unter anderem ein Vermögen von mindestens einer Million US-Dollar oder ein Jahreseinkommen von 80.000 US-Dollar. Die Kosten und Auflagen des LTR-Visums müssen gegen die Steuerersparnis abgewogen werden.
Vorschlag für 2-Jahres-Frist liegt vor, ist aber nicht Gesetz
Im Jahr 2025 hat das thailändische Revenue Department einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der eine zeitliche Begrenzung einführen soll. Der Entwurf sieht vor, dass Einkommen steuerfrei bleibt, wenn es im gleichen oder im darauffolgenden Kalenderjahr nach Thailand überwiesen wird. Wer länger wartet, würde dann Steuern zahlen müssen.
Dieser Vorschlag ist Stand Januar 2026 nicht verabschiedet und hat keine Rechtskraft. Er wurde zwar in verschiedenen Medien diskutiert und vom Revenue Department angekündigt, muss aber noch vom Kabinett genehmigt und im Royal Gazette veröffentlicht werden. Bis dahin gelten ausschließlich die bestehenden Regeln. Wer Finanzentscheidungen auf Basis dieses Vorschlags trifft, geht ein Risiko ein.
Steuernummer wird zunehmend erforderlich
Wer in Thailand lebt und Geldgeschäfte tätigt, benötigt zunehmend eine thailändische Steuernummer. Banken verlangen sie mittlerweile häufig bei Kontoeröffnungen oder Aktualisierungen. Die Beantragung beim lokalen Revenue Office ist relativ unkompliziert.
Eine Steuernummer bedeutet nicht automatisch, dass Steuern zu zahlen sind. Sie registriert lediglich eine Person im System. Für Hans wäre es sinnvoll, sich rechtzeitig eine Steuernummer zu besorgen, um für alle administrativen Anforderungen vorbereitet zu sein.
Automatischer Informationsaustausch macht Verheimlichung unmöglich
Thailand hat sich dem Common Reporting Standard angeschlossen. Im Rahmen dieses Abkommens tauschen Länder automatisch Informationen über Bankkonten aus. Deutsche Banken melden Kontostände von in Thailand ansässigen Personen an deutsche Behörden, die diese Daten mit Thailand teilen.
Das thailändische Finanzamt kann dadurch theoretisch nachvollziehen, welches Vermögen eine in Thailand lebende Person in Deutschland hält. Das Zeitalter des Bankgeheimnisses ist definitiv vorbei. Steuerehrlichkeit ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch praktisch unvermeidbar.
Realistische Steuerlast liegt meist deutlich niedriger
Die oft zitierte Spitzensteuer von 35 Prozent betrifft nur sehr hohe Jahreseinkommen über 5 Millionen Baht, was etwa 136.000 Euro entspricht. Für durchschnittliche Rentner oder Auswanderer sind die tatsächlichen Steuersätze deutlich niedriger.
Die ersten 150.000 Baht pro Jahr sind steuerfrei, das entspricht etwa 4.100 Euro. Personen ab 65 Jahren haben einen zusätzlichen Freibetrag von 190.000 Baht. Nach Anrechnung deutscher Steuern liegt der effektive Steuersatz für einen Rentner, der monatlich 2.000 Euro nach Thailand überweist, häufig im niedrigen einstelligen Bereich oder bei null.
Praktische Strategien zur Steueroptimierung
Hans hat mehrere Möglichkeiten, seine Steuerlast zu minimieren. Erstens kann er ausschließlich Ersparnisse von vor 2024 verwenden. Zweitens kann er neues Einkommen in Jahren überweisen, in denen er kein Steuerinländer ist, also weniger als 180 Tage in Thailand verbringt.
Drittens besteht die Möglichkeit, Geld an einen thailändischen Ehepartner zu übertragen, wobei hier Schenkungssteuern zu beachten sind. Der Freibetrag für Schenkungen zwischen Ehepartnern liegt bei 20 Millionen Baht. Viertens können Kreditkarten aus dem Ausland genutzt werden, da Kartenzahlungen nicht als klassische Überweisung gelten und rechtlich in einer Grauzone liegen.
Wann professionelle Beratung notwendig wird
Bei komplexen Vermögensverhältnissen, hohen Summen oder Firmenbeteiligungen ist selbstständiges Handeln riskant. Ein auf internationales Steuerrecht spezialisierter Berater in Thailand kostet Geld, kann aber Fehler und Nachzahlungen verhindern.
Besonders bei Immobilienkäufen wie dem von Hans sollte die Herkunft der Mittel sauber dokumentiert sein. Auch das Land Office verlangt bei Eigentumsübertragungen Nachweise. Ein Steuerberater kann helfen, diese Dokumentation rechtssicher aufzubereiten und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
Sachliche Einordnung statt Panik
Hans kann sein Vorhaben umsetzen, wenn er die Regeln beachtet. Seine 100.000 Euro Ersparnisse sind sicher, sofern er nachweist, dass sie vor 2024 vorhanden waren. Die neuen Vorschriften zielen primär auf laufende Einkommen ab, nicht auf das über Jahrzehnte aufgebaute Vermögen von Rentnern.
Thailand ist keine Steueroase mehr, aber auch keine Steuerfalle. Mit korrekter Planung und sauberer Dokumentation bleibt der Ruhestand in Thailand finanzierbar. Wer die Regeln kennt und befolgt, hat nichts zu befürchten. Wer sie ignoriert oder auf unbestätigte Gesetzesvorschläge vertraut, riskiert unnötige Kosten oder rechtliche Probleme.
Anmerkung der Redaktion
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine verbindliche Steuerberatung dar. Steuergesetze in Thailand unterliegen ständigen Änderungen und Interpretationsspielräumen der lokalen Behörden. Wir empfehlen dringend, vor größeren Transaktionen einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.




Meine Pension geht monatlich auf ein gemeinsames Konto bei der SCB (meine Ehefrau ist Thai).
Das heisst also, die Hälfte der Pension, wenn sogar alles, ist eine Schenkung und damit steuerfrei ?!
Wie sieht es denn damit aus?
Überhaupt wird der Sonderstatus Pensionen in Ihrem Artikel überhaupt nicht berücksichtigt.
Die Versteuerung obliegt ausschließlich dem deutschen Staat und da zahle ich auch monatlich meine Steuer.
Sie sollten zumindest getrennte Konten führen .
Wie das Thai Finanzamt dies dann wertet ist eine andere Sache
Du liegst richtig Hannes!!!!!!!!
Steuerrechtliche Feinheiten sind Mangelware, speziell die Unterscheidung oder Auflistung der unterschiedlichsten Arten von Versorgungsbezügen. Es wird generell alles über einen Kamm geschert. Wie du schon richtig schreibst sind deutsche Beamtenpensionen in Deutschland voll steuerpflichtig, da monatliche Einbehaltung der Lohnsteuer vom Bruttolohn erfolgt, da Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§19 Abs. 1 Ziffer 2 EStG) vorliegen und somit keine Renteneinkünfte!!!!!!!!!! Diese Pensionseinkünfte sind nach Artikel 17 DBA Deutschland/KönigreichThailand……..steuerfrei. Verfahrensrechtlich kann Thailand aber auf Abgabe einer Steuererklärung bestehen!
Very Clever.Das weiß ich doch nun schon seit 2025.
„Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand hat Deutschland häufig das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten.“
Das Doppelbesteuerungsabkommen d th weist das alleinige Besteuerungsrecht der gesetzliche DRV Rente Thailand zu.