Thailand TDAC: Adress-Problem sorgt Chaos

Thailand TDAC: Adress-Problem sorgt Chaos
Illustration via OpenAI (2025).

Ein Reisender aus Europa steht vor seinem Computer und starrt frustriert auf das TDAC-Formular der thailändischen Einwanderungsbehörde. Die Frage nach der Unterkunftsadresse lässt sich nicht überspringen. Doch er plant als Backpacker flexibel zu reisen und hat bewusst noch nichts gebucht. Was soll er eintragen? Diese Situation kennen inzwischen Tausende Thailand-Reisende.

Die digitale Revolution der Einreise

Thailand hat am 1. Mai 2025 das digitale Einreisesystem TDAC verpflichtend für alle ausländischen Besucher eingeführt, unabhängig davon, ob sie per Flugzeug, auf dem Land- oder Seeweg einreisen. Das neue System ersetzt die bisherigen Papierformulare komplett. Jeder Tourist, Geschäftsreisende oder Langzeiturlauber muss vor der Ankunft online seine Daten eingeben.

Die Idee klingt modern und effizient. Keine lästigen Formulare mehr im Flugzeug ausfüllen, keine unleserlichen Handschriften, schnellere Abwicklung an den Grenzkontrollen. Doch in der Praxis sorgt ein Detail für erhebliche Verwirrung: die Pflichtangabe zur Unterkunft.

Was verlangt das TDAC-System genau?

Das Formular fordert detaillierte Angaben zur Unterkunft in Thailand, darunter Name und Adresse des Hotels oder der Residenz. Bei Hotels reicht oft der Name und die Stadt. Wer privat bei Freunden oder in einer Wohnung unterkommt, muss jedoch präzisere Daten angeben.

Das System verlangt je nach Unterkunftsart unterschiedlich detaillierte Informationen: Bei Hotels genügt der Hotelname und die Stadt, bei Apartments oder Privatunterkünften sind vollständige Angaben mit Distrikt, Subdistrikt und Provinz erforderlich. Die Dropdown-Menüs im System helfen bei der Auswahl, sobald man die Provinz gewählt hat.

Das Backpacker-Problem

Hier beginnt das Dilemma vieler Reisender. Spontane Urlauber, Backpacker oder Menschen, die bei Verwandten unterkommen wollen, haben oft keine feste Buchung. Sie wollen vor Ort entscheiden, wo sie bleiben. Früher war das kein Problem. Man schrieb einfach eine ungefähre Adresse auf das Papierformular im Flugzeug.

Ein Reisender formulierte die Sorge vieler: Was soll man bei den Fragen zur Unterkunft ausfüllen, wenn diese bei Ankunft noch nicht bekannt ist, etwa bei der Suche nach einem Gästehaus oder beim Aufenthalt bei Familie. Früher sei man direkt nach Pattaya oder Jomtien gefahren und hätte dort spontan etwas gesucht.

Die offizielle Antwort der Behörden

Die thailändische Einwanderungsbehörde hat sich zu diesem Problem bisher nur indirekt geäußert. Eine FAQ-Antwort besagt, dass man nur eine TDAC für die Reise ausfüllen muss und die erste Unterkunftsadresse in Thailand angeben kann. Die Einwanderungsbehörde verlangt nicht, dass Reisende jede Stadt oder jedes Hotel auflisten, nur der erste Aufenthaltsort ist erforderlich.

Das klingt zunächst beruhigend. Doch für Menschen ohne jegliche Buchung bleibt die Frage: Welche Adresse trägt man ein, wenn es noch keine gibt?

Praktische Lösungen aus der Community

Experten raten: Man solle eintragen, wo man voraussichtlich übernachten wird. Wer früher immer nach Pattaya oder Jomtien fuhr, könne die Adresse der letzten Unterkunft angeben. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass man dort wieder zuerst suchen würde, falls es einem damals gefallen hat.

Bei der Frage, ob man eine Freundesadresse oder eine Hoteladresse angeben soll, herrscht Konsens: Man kann die Adresse des Freundes ohne Bedenken verwenden. Alternativ könne man auch die Adresse eines beliebigen Hotels in Bangkok angeben, ohne dass eine Reservierung vorgelegt werden muss.

👉Die Praxis zeigt: Einwanderungsbeamte befragen niemanden zu dieser Adresse. Bei der Ankunft aus Japan wurde das TDAC nur im System überprüft, der Pass kontrolliert und keine Fragen zur Unterkunft gestellt.

Was passiert bei falschen Angaben?

Diese Frage treibt viele um. Drohen Strafen, wenn man eine Unterkunft angibt, in der man gar nicht übernachtet? Die Antwort fällt beruhigend aus. Die tatsächliche Ankunft an einer Adresse wird letztlich nur durch die verpflichtende Ausfüllung eines TM30-Formulars durch den Adressverwalter dieser Unterkunft bestätigt.

Das TM30 ist ein separates System, bei dem Hotels, Vermieter oder Gastgeber jeden ausländischen Gast bei den Behörden melden müssen. Hier zählt die echte Übernachtungsadresse. Das TDAC dient dagegen primär der Einreisekontrolle und Gesundheitsüberwachung, nicht der lückenlosen Nachverfolgung des gesamten Aufenthalts.

Technische Hürden und Systemprobleme

Neben der Adressfrage kämpfen Reisende mit weiteren technischen Schwierigkeiten. Nutzer berichten von Fehlermeldungen bei der Datumseingabe, obwohl das korrekte Format verwendet wurde, und von E-Mails, die nicht akzeptiert werden.

Viele sind unsicher, welche Informationen genau in welches Feld gehören, etwa bei der Aufteilung in Provinz, Distrikt und Subdistrikt. Die Regierung hat das System zwar in fünf Sprachen verfügbar gemacht, doch die Benutzerführung bleibt für manche unklar.

Das System erlaubt nach der Einreichung nur begrenzte Änderungen. Wesentliche Informationen wie vollständiger Name, Passnummer, Nationalität und Geburtsdatum können nicht mehr geändert werden. Bei Fehlern muss ein komplett neues Formular ausgefüllt werden.

Zeitfenster und Gültigkeit

Ausländer müssen die Ankunftskarte innerhalb von drei Tagen vor dem Ankunftsdatum einreichen. Das Formular gilt nur für eine einmalige Einreise am angegebenen Ankunftsdatum. Wer Thailand verlässt und wiedereinreist, muss jedes Mal ein neues TDAC ausfüllen.

Bei Gruppenreisen können bis zu zehn Personen gemeinsam in einer Einreichung erfasst werden. Reiseagenturen dürfen das Formular im Auftrag ihrer Kunden ausfüllen, sofern diese zustimmen und korrekte Informationen vorliegen.

Wer ist von der TDAC-Pflicht befreit?

Ausnahmen gelten für Transitpassagiere, die Thailand nicht durch die Einwanderungskontrolle betreten, sowie für Ausländer mit einer Grenzkarte, diplomatischem Pass oder Sonderdokumenten der Vereinten Nationen. Flugzeugbesatzungen müssen ebenfalls kein TDAC einreichen.

Langzeitaufenthalter mit Visa über neunzig Tage sind zwar von der TDAC-Pflicht befreit, müssen aber alle neunzig Tage persönlich bei der Einwanderungsbehörde erscheinen und ihre Anwesenheit schriftlich melden.

Die Kosten und Betrugsfallen

Das Thailand Digital Arrival Card ist kostenlos. Es entstehen keine Gebühren beim Ausfüllen online. Dennoch tauchen im Internet zahlreiche Websites auf, die Geld für die TDAC-Einreichung verlangen.

Nur thailändische Regierungswebsites mit der Domain .go.th oder thailändische Agenturen mit den Domains .co.th oder .in.th sind vertrauenswürdig, da diese eine verifizierte thailändische Registrierung erfordern und nicht anonymisiert registriert werden können. Die offizielle TDAC-Seite ist tdac.immigration.go.th.

Betrügerische Dienste verlangen bis zu 20 Euro (etwa 700 bis 800 Baht) für einen Service, der eigentlich gratis ist. Manche dieser Seiten liefern überhaupt keine Leistung oder bearbeiten die Anträge nur verzögert.

Gesundheitserklärung als zusätzliche Hürde

Das TDAC beinhaltet auch eine Gesundheitserklärung. Wenn das Land, das man innerhalb von zwei Wochen vor der Ankunft besucht hat, das Abflugland, die Nationalität oder der Flug vom Gesundheitsministerium gelistet sind, fordert das System die Eingabe notwendiger Gesundheitsinformationen.

Reisende aus Ländern mit Gelbfieber-Risiko müssen möglicherweise einen internationalen Gesundheitsausweis mit Gelbfieber-Impfung vorlegen. Die Liste umfasst über dreißig afrikanische Länder. COVID-Impfungen sind aktuell nicht mehr erforderlich.

Integration in größere Systeme

Das TDAC ist mit Thailands E-Visa-System, Krankheitskontroll- und Gesundheitsscreening-Datenbanken sowie möglicherweise künftigen Tourismusgebühren-Systemen verbunden. Eine geplante Tourismusgebühr von 300 Baht (etwa 8 Euro) wurde jedoch verschoben.

Die Vernetzung ermöglicht den Behörden einen umfassenden Überblick über einreisende Personen. Sicherheitsbedenken und Krankheitsprävention stehen im Vordergrund. Für Touristen bedeutet das theoretisch schnellere Abläufe, in der Praxis jedoch auch mehr Datentransparenz.

Erfahrungen der ersten Monate

Seit der verpflichtenden Einführung im Mai 2025 haben Millionen Reisende das System genutzt. Die Rückmeldungen fallen gemischt aus. Viele loben die schnellere Abwicklung am Flughafen. Andere beklagen technische Probleme und unklare Anforderungen.

Besonders Transitreisende sind unsicher. Wer nur durch Thailand durchreist, ohne die Einwanderungskontrolle zu passieren, benötigt kein TDAC. Verlässt man jedoch den Transitbereich und betritt Thailand offiziell, ist das Formular erforderlich.

Backpacker-Gruppen in sozialen Medien diskutieren intensiv über die Unterkunftsfrage. Der Tenor: Pragmatismus siegt. Man trägt ein, was plausibel erscheint, ohne sich allzu viele Sorgen zu machen. Die Behörden scheinen primär daran interessiert, dass überhaupt eine Angabe erfolgt.

Welche Dokumente sind zusätzlich nötig?

Neben dem TDAC benötigen Reisende einen Pass, der mindestens sechs Monate gültig ist, sowie ein Rück- oder Weiterflugticket. Bei visafreier Einreise gelten diese Anforderungen besonders streng.

Reisende müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen: 10.000 Baht pro Person oder 20.000 Baht pro Familie, entweder in bar oder per Kontoauszug. Das entspricht etwa 260 Euro beziehungsweise 520 Euro. In der Praxis werden diese Nachweise nur stichprobenartig kontrolliert.

Eine bestätigte Unterkunftsbuchung oder Gastgeberadresse ist ebenfalls Teil der Anforderungen. Hier schließt sich der Kreis zur TDAC-Adressfrage. Theoretisch könnte die Einwanderungsbehörde bei Zweifeln eine Bestätigung verlangen. Praktisch geschieht dies selten.

Mobile App und Alternativen

Thailand plant, eine App für das TDAC einzuführen und es in mehrere Online-Plattformen zu integrieren. Beim Start war die zuverlässigste Methode jedoch die offizielle Website der Einwanderungsbehörde.

Bei Ankunft stehen an größeren Flughäfen Kioske und WLAN zur Verfügung, falls jemand das TDAC nicht vorab ausgefüllt hat. Diese Notlösung funktioniert, führt aber zu längeren Wartezeiten. Wer das Formular vorher ausfüllt, spart wertvolle Zeit bei der Einreise.

Das System verschickt keine Erinnerungen. Reisende müssen selbst daran denken, das Formular rechtzeitig auszufüllen. Vielreisende setzen sich Erinnerungen 48 bis 72 Stunden vor dem Flug, ähnlich wie beim Check-in.

Datenschutz und Privatsphäre

Das TDAC entspricht dem thailändischen Datenschutzgesetz und ist nur für relevante Einwanderungs- und Grenzsicherheitsbehörden zugänglich. Die Daten werden nicht extern weitergegeben und ausschließlich für die Grenzkontrolle der thailändischen Regierung verwendet.

Dennoch bleiben Fragen. Die Vernetzung mit Gesundheitsdatenbanken und möglicherweise künftigen Zahlungssystemen zeigt, dass Thailand umfassende digitale Profile von Besuchern erstellt. Für sicherheitsbewusste Reisende ist das ein zweischneidiges Schwert.

Europa diskutiert ähnliche Systeme wie das ETA-Verfahren der EU. Thailand ist mit der digitalen Einreisekontrolle anderen Ländern voraus. Das TDAC reiht Thailand neben Ländern wie Japan und Südkorea ein, die intelligente digitale Reisesysteme nutzen.

Auswirkungen auf den Tourismus

Thailand empfängt jährlich über vierzig Millionen Touristen. Das TDAC betrifft also eine gewaltige Zahl von Menschen. Die ersten Monate zeigen: Die meisten kommen mit dem System zurecht. Kritische Stimmen mahnen jedoch, die Anforderungen könnten Spontanreisen erschweren.

Besonders betroffen sind Rucksacktouristen, die traditionell flexibel reisen. Die Notwendigkeit, vorab eine Unterkunftsadresse anzugeben, widerspricht dem Backpacker-Geist. Auch wenn die Praxis zeigt, dass die Angaben nicht streng überprüft werden, schafft die Pflicht psychologische Hürden.

Reisebüros und Hotels berichten von vermehrten Anfragen besorgter Touristen. Manche buchen nun die erste Nacht fest, um eine echte Adresse für das TDAC zu haben, auch wenn sie ursprünglich spontan bleiben wollten.

Tipps für eine reibungslose Einreise

Erfahrene Thailand-Reisende haben Strategien entwickelt. Sie füllen das TDAC 48 Stunden vor Abflug aus, wenn alle Buchungsdaten vorliegen. Man sollte die Bestätigungsmail auf dem Smartphone speichern oder ausdrucken, um sie bei den Einwanderungskontrollen vorzeigen zu können.

Browser wie Chrome oder Safari bieten Autofill-Funktionen, die häufig verwendete Details wie Passnummer oder Hoteladresse speichern. Das beschleunigt das Ausfüllen bei wiederholten Einreisen erheblich.

Wer wirklich keine Unterkunft hat, kann die Adresse eines bekannten Hotels in der Zielstadt angeben. Niemand wird diese Information im Detail überprüfen. Wichtig ist, dass die Stadt stimmt und die Angabe plausibel wirkt.

Die Zukunft des Systems

Thailand arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen. Updates haben bereits die Zeichenanzahl für Adressfelder auf 215 Zeichen erhöht und die Anzeige der Unterkunftsinformationen verbessert. Die Behörden reagieren auf Nutzerfeedback.

Denkbar sind weitere Vereinfachungen, etwa eine automatische Übernahme von Daten bei Wiedereinreisen oder bessere Integration mit Buchungsplattformen. Manche Airlines könnten das TDAC künftig direkt beim Online-Check-in anbieten.

Die Grundfrage bleibt jedoch: Wie viel digitale Bürokratie ist sinnvoll? Thailand strebt nach Sicherheit und Effizienz. Reisende wünschen sich Einfachheit und Flexibilität. Das TDAC versucht, beide Interessen zu vereinen. Die Unterkunftsfrage zeigt, dass dieser Balanceakt nicht immer gelingt.

Was wirklich zählt

Letztlich geht es um Pragmatismus. Die eigentliche Überprüfung des Aufenthaltsorts erfolgt durch das TM30-System, nicht durch das TDAC. Die Einreisekarte dient primär der ersten Erfassung und der Gesundheitsüberwachung.

Reisende sollten das TDAC ernst nehmen und wahrheitsgemäß ausfüllen, soweit möglich. Wer keine konkrete Unterkunft hat, trägt eine plausible Adresse ein, etwa die einer früheren Unterkunft oder eines bekannten Hotels in der Zielregion. Diese Flexibilität gewährt das System stillschweigend.

Strafen oder Einreiseverbote wegen ungenauer Unterkunftsangaben sind nicht bekannt. Die Behörden interessiert vor allem, dass das Formular vollständig ausgefüllt ist und die Identitätsdaten stimmen. Der Rest ist Verwaltungsroutine.

Anmerkung der Redaktion

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