Wer erbt nach thailändischem Recht?

ChatGPT Image 12. Juli 2025, 14_50_42

Thailands Erbrecht für Ausländer – das sollten Sie wissen

In Thailand endet das Leben oft nicht nur mit Trauer, sondern auch mit rechtlichem Durcheinander. Wer hier lebt, liebt und irgendwann verstirbt, sieht oft seine Hinterbliebenen vor komplexen Herausforderungen. Besonders bi-nationale Paare sind betroffen: Das thailändische Erbrecht bevorzugt gesetzliche Erben – nicht automatisch den Ehepartner. Was gilt rechtlich? Wie schützt man gemeinsam aufgebautes Vermögen? Wir geben einen Überblick.

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt nach thailändischem Recht?

Nach dem Civil and Commercial Code (Section 1629) gilt in Thailand eine klare gesetzliche Erbfolge – sofern kein Testament vorliegt. Vorrang haben Kinder, dann folgen Eltern, Geschwister, deren Nachkommen, Großeltern – und an späterer Stelle der Ehepartner. Das bedeutet: Selbst wer jahrelang verheiratet war, kann im Erbfall ohne Testament benachteiligt werden. Ein Beispiel: Verstirbt ein thailändischer Staatsbürger, können Kinder aus früherer Beziehung erbberechtigt sein – der aktuelle Ehepartner erhält nur einen kleineren Anteil.

Eigentum: Was dürfen Ausländer erben – und was nicht?

Nach thailändischem Recht dürfen Ausländer kein Land besitzen – auch nicht durch Erbschaft. Grundstücke fallen damit grundsätzlich nicht an nicht-thailändische Erben. Gebäude können unter bestimmten Bedingungen übertragen werden, wenn sie rechtlich vom Land getrennt registriert sind. In der Praxis bedeutet das: Ohne Testament oder spezielle vertragliche Regelungen (z. B. Wohnrecht oder Erbpacht) können Angehörige Schwierigkeiten haben, Zugriff auf Haus oder Besitz zu erhalten. Auch bei Bankkonten oder anderen Vermögenswerten ist eine klare Vollmacht entscheidend, um Zugang zu sichern.

Testament: Der wichtigste Schutz für den Erbfall

Ein gültiges Testament ist der effektivste Weg, um spätere Konflikte zu vermeiden. Das thailändische Recht (Sections 1655–1672) kennt mehrere Testamentsformen: handschriftlich verfasst, mit Unterschrift und zwei Zeugen – oder offiziell erstellt durch einen Anwalt in thailändischer Sprache. Besonders rechtssicher ist ein registriertes Testament beim Bezirksamt (Amphoe). Auch deutsche Testamente können gültig sein, wenn sie den thailändischen Anforderungen entsprechen – dennoch empfiehlt sich immer eine lokale Lösung.

Wenn das Testament fehlt: Konflikte sind vorprogrammiert

In der Realität zeigen sich oft Spannungen, wenn keine klare rechtliche Regelung vorliegt. Angehörige, die bislang nicht präsent waren, können Erbansprüche geltend machen. Dabei kann es zu emotional belastenden Situationen kommen – insbesondere, wenn der überlebende Partner nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt ist. Rechtlicher Schutz ist daher unerlässlich, um langwierige Verfahren zu vermeiden.

So schützen Sie Ihren Nachlass in Thailand

Testament verfassen: Nach thailändischem Recht, schriftlich und mit rechtlicher Beratung
Vollmachten hinterlegen: Für Kontozugriffe und Verwaltung von Vermögenswerten
Immobilien trennen: Gebäude separat registrieren, rechtlich vom Grundstück
Rechtsberatung einholen: Ein spezialisierter Anwalt hilft bei allen Details
Frühzeitig handeln: Wer plant, schützt sich und seine Angehörigen

Vorsorge schafft Sicherheit

Das thailändische Erbrecht unterscheidet sich deutlich von europäischen Systemen. Wer hier lebt oder eine Partnerschaft führt, sollte sich frühzeitig informieren und juristisch absichern. Ein Testament schafft Klarheit und bewahrt Hinterbliebene vor schwierigen Situationen. Frühzeitige Planung ist der beste Weg, um Vermögen und Beziehungen in einem sensiblen Moment zu schützen.

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