Am 20. Februar 2026 hat der Oberste Gerichtshof der USA Trumps IEEPA-Zölle für verfassungswidrig erklärt. Stunden später unterzeichnete Präsident Trump eine neue Proklamation nach Section 122 – zunächst mit zehn, dann mit 15 Prozent. Was dieser Kurswechsel für Exporteure und Unternehmen weltweit bedeutet.
Oberster Gerichtshof kippt Trumps IEEPA-Zölle – und setzt den globalen Handelsstreit neu auf
Am 20. Februar 2026 entschied der Oberste Gerichtshof der USA mit sechs zu drei Stimmen: Trumps IEEPA-Zölle sind verfassungswidrig. Das Gericht stellte fest, dass das Notstandsgesetz von 1977 den Präsidenten nicht zur Erhebung von Zöllen ermächtigt.
Trump nannte das Urteil „zutiefst enttäuschend“ und zeigte sich öffentlich wütend auf zwei seiner eigenen Richter-Nominierungen. Noch am selben Tag kündigte er an, die gekippten Abgaben durch eine neue Rechtsgrundlage zu ersetzen – und handelte innerhalb von Stunden.
Von zehn auf 15 Prozent in einem Tag: Trumps Proklamation nach Section 122
Trump unterzeichnete noch am 20. Februar eine Proklamation nach Section 122 des Handelsgesetzes von 1974 – zunächst mit einem Zuschlag von zehn Prozent. Am 21. Februar erhöhte er ihn per Truth-Social-Post auf 15 Prozent – das gesetzlich zulässige Maximum.
Der neue Zollaufschlag trat am 24. Februar 2026 um 12:01 Uhr Ortszeit Washington in Kraft und gilt für Einfuhren aus allen Ländern der Welt. Er kommt grundsätzlich zu bestehenden Zöllen hinzu – mit einer wichtigen Ausnahme, auf die wir später eingehen.
Section 122: ein altes Gesetz mit strengen Grenzen – und einem fixen Ablaufdatum
Section 122 erlaubt dem Präsidenten, bei „erheblichen Zahlungsbilanzdefiziten“ vorübergehend Zölle von bis zu 15 Prozent zu erheben. Die Maßnahme läuft nach 150 Tagen automatisch aus – das Ablaufdatum ist der 24. Juli 2026.
Eine Verlängerung über diesen Termin hinaus wäre nur mit Zustimmung des Kongresses möglich. Ob die nötige Mehrheit zustande kommt, gilt als offen. Die Uhr läuft – und die Handelspartner der USA beobachten genau, was als Nächstes kommt.
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Rohstoffe, Edelmetalle und Energie: diese Warenkategorien sind vom Aufschlag ausgenommen
Bestimmte kritische Mineralien sowie Metalle, die als Währung oder in Form von Bullion gehandelt werden, sind vom Aufschlag ausgenommen. Dasselbe gilt für Energie und Energieprodukte, die auf internationalen Rohstoffmärkten gehandelt werden.
Die Ausnahmeliste entspricht weitgehend jener der nun gekippten IEEPA-Zölle. Exporteure sollten jedoch nicht von einer automatischen Übernahme ausgehen – die genaue Zuordnung erfolgt ausschließlich über HTS-Codes, nicht über allgemeine Produktbeschreibungen.
Rindfleisch, Tomaten, Arzneimittel und Elektronik: die Ausnahmen für Agrar- und Industriegüter
Ausgenommen sind außerdem natürliche Ressourcen und Düngemittel, die in den USA nicht in ausreichender Menge herstellbar sind, sowie bestimmte Agrarprodukte – darunter Rindfleisch, Tomaten und Orangen.
Auch Pharmazeutika, pharmazeutische Wirkstoffe und ausgewählte Elektronik bleiben vom Zuschlag befreit. Diese Kategorien waren bereits unter den IEEPA-Zöllen ausgenommen und wurden in die neue Proklamation übernommen – die genaue Abgrenzung regelt Annex I.
Fahrzeuge und Fahrzeugteile: welche Kategorien die Ausnahme erfassen und welche nicht
Der Zollaufschlag gilt nicht für bestimmte Passagierfahrzeuge, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse und ausgewählte Fahrzeugteile. Welche Modelle und Komponenten konkret betroffen sind, legen Annex I und II der Proklamation fest.
Automobilhersteller und Zulieferer sollten die HTS-Codes ihrer Produkte sorgfältig prüfen, bevor sie von einer Ausnahme ausgehen. Das Weiße Haus hat ausdrücklich klargestellt: Allgemeine Warenbeschreibungen reichen für die Zuordnung nicht aus.
Luftfahrt, Bücher und Reisegepäck: weitere Waren, die der neue Zoll nicht trifft
Bestimmte Luft- und Raumfahrtprodukte sind ebenfalls ausgenommen – darunter laut Proklamation Teile ziviler Flugzeuge. Hinzu kommen Informationsmaterialien wie Bücher, humanitäre Spenden und begleitetes Reisegepäck von Einreisenden.
Für die Luftfahrtbranche können diese Ausnahmen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, da Flugzeugteile hohe Einzelwerte aufweisen. Unternehmen der Branche sollten dennoch prüfen, ob ihre Produkte tatsächlich unter die genannten HTS-Positionen fallen.
USMCA und CAFTA-DR: Kanada, Mexiko und sechs mittelamerikanische Länder bleiben außen vor
Waren aus Kanada und Mexiko, die den Anforderungen des USMCA-Abkommens entsprechen, unterliegen dem neuen Zuschlag nicht. Dasselbe gilt für zollfreie Textilien und Bekleidung aus den CAFTA-DR-Ländern.
Zu den CAFTA-DR-Staaten zählen Costa Rica, die Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua. Für Waren, auf die bereits Section-232-Zölle erhoben werden, gelten zudem besondere Regelungen – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Vier Tage Frist für Waren auf See: die enge Übergangsregelung und ihre Bedingungen
Für Waren, die bereits vor 12:01 Uhr Ostküstenzeit am 24. Februar 2026 auf ein Schiff verladen und auf dem Seeweg unterwegs waren, gilt eine Übergangsregelung. Sie können noch bis zum 28. Februar 2026 um 12:01 Uhr zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden.
Voraussetzung ist die fristgerechte Zollanmeldung oder die Entnahme aus einem Zolllager bis zu diesem Zeitpunkt. Wer diese Frist verpasst, zahlt den vollen Aufschlag. Das Zeitfenster ist bewusst eng gefasst und lässt keinen Spielraum für Verzögerungen.
HTS-Codes sind entscheidend: warum allgemeine Warenbeschreibungen nicht ausreichen
Das Weiße Haus betont: Die Ausnahmen werden nicht anhand allgemeiner Produktbeschreibungen, sondern ausschließlich über den Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) zugeordnet. Der genaue Geltungsbereich ist in Annex I und II der Proklamation festgelegt.
Technische Details werden über das Federal Register bekanntgegeben. Exporteure, die ihre Waren falsch einordnen, riskieren unerwartete Nachzahlungen. Eine Prüfung der HTS-Codes vor der Einfuhranmeldung ist daher ratsam – idealerweise durch spezialisierte Zollberater.
Keine Doppelbelastung: Section 232 und Section 122 werden nicht aufgestapelt
Der Section-122-Zuschlag wird grundsätzlich zusätzlich zu bestehenden US-Zöllen erhoben. Eine zentrale Ausnahme gilt jedoch: Waren, auf die bereits Section-232-Zölle anfallen, werden nicht doppelt belastet.
Bei Produkten, bei denen Section-232-Zölle nur auf einen Teil der Einfuhr zutreffen – etwa bestimmte Aluminium- oder Stahlprodukte –, gilt der Section-122-Aufschlag nur für den nicht von Section 232 erfassten Warenanteil. Die Abgrenzung erfordert eine sorgfältige Prüfung.
Rückerstattungen für IEEPA-Zölle: über 160 Milliarden Dollar stehen im Raum – der Weg dorthin ist unklar
Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs stehen US-Importeuren Rückerstattungen für seit Februar 2025 gezahlte IEEPA-Zölle zu. Schätzungen gehen von einem Gesamtbetrag von über 160 Milliarden US-Dollar aus.
Wie die Rückzahlungen abgewickelt werden, hat die Regierung noch nicht geregelt. Importeure können Einsprüche einlegen, müssen dabei aber die jeweiligen Fristen beachten. Fachleute raten dringend zu juristischer Beratung, bevor Entscheidungen getroffen werden.



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