Klage gegen Milka: Irreführung durch Alpen-Idylle?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht gegen Milka vor. Die Organisation hat Klage gegen den Mutterkonzern Mondelez eingereicht. Der Vorwurf: Die ikonische Alpen-Inszenierung auf der Verpackung und der Produktname „Alpenmilch“ könnten Verbraucher über die tatsächliche Herkunft der Milch täuschen. Auf der lila Packung dominieren Berge, Wiesen und die berühmte Kuh. Das suggeriert Regionalität und besondere Haltungsbedingungen. Verbraucherschützer sehen darin eine unzulässige Irreführung, wenn die Milch nicht nachweislich aus den Alpen stammt oder die Aufmachung zumindest nicht klarstellt, woher die primäre Zutat kommt.
Mondelez weist Kritik erfahrungsgemäß zurück und betont die Einhaltung geltender Regeln. Das Unternehmen argumentiert regelmäßig, dass Markenbild und Rezeptur im Vordergrund stehen. Genau das werden nun Richter prüfen: Verspricht die Verpackung mehr, als sie halten darf? Im Streit geht es um Grundsatzfragen moderner Lebensmittellabels. Denn Bilder, Begriffe und Traditionen prägen Kaufentscheidungen – oft stärker als eine kleine Zutatenliste.
Verbraucherschützer vor Gericht: Was die Packung verspricht – und nicht hält
Kern des Streits ist das Zusammenspiel aus Name, Bild und Erwartung. Der Begriff „Alpenmilch“, kombiniert mit Bergkulisse, erweckt den Eindruck einer klar definierten Herkunft und besonderer Weidebedingungen. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist das mehr als bloßes Marken-Storytelling. Es beeinflusst die Kaufentscheidung und sei nur zulässig, wenn die Herkunft der Milch nachvollziehbar aus der Alpenregion stammt – oder wenn deutlich erklärt wird, dass die primäre Zutat nicht aus den Alpen kommt.
Rechtlich stützen sich die Kläger auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) 1169/2011 und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775. Danach müssen Hersteller die Herkunft der primären Zutat angeben, wenn Aufmachung oder Bezeichnung eine bestimmte Herkunft nahelegen, die tatsächlich abweicht. Viele Hersteller lösen das mit klaren Herkunftshinweisen oder gut sichtbaren Zusätzen. Kritiker werfen Milka vor, diese Transparenz auf der Front nicht zu liefern. Entscheidend ist nun, ob das Gericht die Alpen-Inszenierung als herkunftsbezogene Angabe wertet.
Mondelez unter Druck: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
Für Käufer heißt das: Genau hinschauen. Der Begriff „Alpenmilch“ ist nicht geschützt wie eine g.U. oder g.g.A.. Er kann eine Rezeptur oder Geschmacksrichtung benennen, ohne die Herkunft der Milch verbindlich festzulegen. Wer echte Regionalität will, sollte nach klaren Herkunftsangaben, offiziellen Herkunftssiegeln oder transparenten Lieferkettenhinweisen suchen. Auch ein Blick auf die Rückseite hilft: Steht dort ein Herstellungsland, sagt das nicht automatisch etwas über die Herkunft der Rohstoffe aus.
Was bedeutet die Klage für den Markt? Kommt das Gericht den Verbraucherschützern entgegen, müssten Verpackungen sichtbarer über die Herkunft der primären Zutat informieren oder das Alpen-Versprechen einschränken. Für Mondelez wäre das ein Signal, das ikonische Markenbild rechtlich neu zu justieren. Bis zu einem Urteil bleibt alles offen. Verbraucher können in der Zwischenzeit Beschwerden an die Verbraucherzentralen melden, Belege aufbewahren und Produkte vergleichen. Klar ist: Transparente Herkunftsangaben werden zum Wettbewerbsfaktor – und zur Vertrauensfrage im Süßwarenregal.



