Ein neues Zeitalter bricht an
Die Unruhe ist greifbar. Lange Zeit galt Thailand als das gelobte Land für Ruheständler aus dem Westen. Das tropische Klima, die freundlichen Menschen und vor allem die günstigen Lebenshaltungskosten lockten Tausende an. Ein wesentlicher Faktor war dabei die faktische Steuerfreiheit auf ausländische Einkünfte.
Doch diese Zeiten des „Laissez-faire“ scheinen vorbei zu sein. Die thailändische Regierung hat bereits Anfang 2024 die Weichen neu gestellt. Die strikte Anwendung des Steuergesetzes auf eingeführtes Einkommen sorgt seither für hitzige Debatten. Nun, fast zwei Jahre später, stellt sich die entscheidende Frage der Verknüpfung.
Die Diskussion im Netz
In einschlägigen Internetforen überschlagen sich die Ereignisse. Ein Nutzer stellte kürzlich die Frage, die vielen auf der Zunge brennt. Er wollte wissen, ob bei der Verlängerung seines Ruhestandsvisums nun zwingend eine Steuererklärung verlangt wird.
Die Reaktionen darauf sind ein Spiegelbild der allgemeinen Verunsicherung. Manche berichten von problemlosen Verlängerungen ohne jegliche Nachfragen. Andere warnen vor einer schleichenden Einführung strengerer Kontrollen. Die Angst vor dem unbekannten Formular dominiert die Gespräche.
Was das Gesetz wirklich sagt
Um die Situation zu verstehen, muss man zwei Behörden strikt voneinander trennen. Auf der einen Seite steht das „Revenue Department“, also das thailändische Finanzamt. Auf der anderen Seite agiert das „Immigration Bureau“, die Einwanderungsbehörde. Beide haben unterschiedliche Aufgaben und Gesetzesgrundlagen.
Das Steuergesetz besagt eindeutig, dass Personen, die sich länger als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten, steuerlich ansässig sind. Wenn diese Personen Einkommen aus dem Ausland nach Thailand einführen, wird dieses grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig von der Art des Visums.
Die Rolle der Immigration
Die Einwanderungsbehörde hingegen prüft primär den Aufenthaltsstatus. Für ein „Retirement Visa“, also das Jahresvisum für Rentner (Non-Immigrant O oder O-A), gelten finanzielle Hürden. Man muss ein Bankguthaben von 800.000 Thai Baht (ca. 21.900 Euro) oder ein monatliches Einkommen von 65.000 Thai Baht (ca. 1.780 Euro) nachweisen.
Bisher interessierte sich der Beamte am Schalter nur dafür, dass das Geld vorhanden ist. Woher es kam und ob es versteuert wurde, lag nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Die große Sorge der Expats ist nun, dass diese beiden Systeme synchronisiert werden.
Wenn Behörden kommunizieren
Die technologische Entwicklung macht vor Thailand nicht halt. Die Digitalisierung der Behörden schreitet voran. Ein Datenabgleich zwischen Finanzamt und Immigration wäre technisch heute einfacher möglich als noch vor zehn Jahren. Genau hier liegt der Kern der aktuellen Befürchtungen.
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Sollte die Immigration den Nachweis einer Steuererklärung (PND 90 oder PND 91) zur Bedingung für die Visumverlängerung machen, hätten viele Expats ein Problem. Nicht unbedingt, weil sie Steuern hinterziehen wollen, sondern weil das System komplex und für Laien schwer verständlich ist.
Das Szenario der „Großen Prüfung“
Stellen Sie sich vor, Sie gehen zur Verlängerung. Der Beamte blättert durch ihren Pass, nickt bei den Bankbelegen und fragt dann beiläufig nach Ihrer „Tax ID“. Wer sich bisher nicht beim Finanzamt registriert hat, stünde in diesem Moment vor einer geschlossenen Tür.
Dies würde bedeuten, dass man kurzfristig keine Verlängerung erhält. Der Aufenthalt wäre gefährdet. Man müsste eiligst zum Finanzamt, sich registrieren lassen, Erklärungen nachreichen und eventuell Strafen zahlen. Ein bürokratischer Albtraum für jemanden, der seinen Lebensabend in Ruhe genießen wollte.
Die Realität der Steuerpflicht
Es ist wichtig zu betonen, dass die Steuerpflicht nicht automatisch bedeutet, dass man auch Steuern zahlen muss. Thailand hat mit vielen Ländern, darunter Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.
Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden beispielsweise oft im Kassenstaat, also in Deutschland, besteuert. Werden diese versteuerten Gelder nach Thailand überwiesen, darf Thailand unter bestimmten Umständen nicht erneut zugreifen. Doch der Teufel steckt im Detail.
Der bürokratische Nachweis
Selbst wenn man keine Steuern zahlen muss, entbindet dies nach thailändischem Recht theoretisch nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Erklärung, sobald man eine Steuernummer hat und Einkommen einführt. Man muss dem thailändischen Staat quasi beweisen, dass man ihm nichts schuldet.
Dieser „Null-Bescheid“ ist das Papier, das in Zukunft an Bedeutung gewinnen könnte. Es dokumentiert, dass man sich im System befindet und seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Für viele ältere Menschen ist allein das Ausfüllen der Formulare in thailändischer Sprache eine enorme Hürde.
Unterschiedliche Visakategorien
Die Diskussion wird zusätzlich dadurch kompliziert, dass es verschiedene Arten von Visa gibt. Das klassische Non-Immigrant O Visum, oft basierend auf einer Einreise oder Umwandlung in Thailand, hat traditionell weniger strikte Anforderungen als das Non-Immigrant O-A Visum.
Das O-A Visum, welches im Heimatland beantragt wird, erfordert bereits jetzt den Nachweis einer Krankenversicherung. Viele befürchten, dass diese Visagruppe als erste als „Testballon“ für steuerliche Nachweise dienen könnte. Die Inhaber werden oft genauer durchleuchtet.
Die Angst vor den Kosten
Neben der Bürokratie geht es natürlich ums Geld. Sollte Thailand tatsächlich Steuern auf eingeführte Renten und andere Einkünfte erheben, würde sich die Kalkulation für viele ändern. Der Wechselkurs spielt hierbei eine tragende Rolle und verschärft die Situation.
Bei einem aktuellen Kurs von etwa 36,50 Baht für einen Euro (Stand Ende 2025) sind die Lebenshaltungskosten für Euro-Bezieher ohnehin gestiegen. Eine zusätzliche Abgabe von 10 bis 35 Prozent Einkommensteuer würde viele an die finanzielle Belastungsgrenze bringen.
Beispielrechnung der Belastung
Nehmen wir einen Rentner, der monatlich 2.000 Euro Rente bezieht und diese komplett nach Thailand überweist. Das sind etwa 73.000 Baht. Nach den thailändischen Steuertabellen fällt ein Teil davon in steuerpflichtige Progressionsstufen.
Ohne Anrechnung bereits gezahlter Steuern in Deutschland könnte hier eine monatliche Summe anfallen, die das Budget für Miete oder Krankenversicherung schmälert. Zwar gibt es Freibeträge (z.B. 150.000 Baht pro Jahr steuerfrei), doch die Unsicherheit über die genaue Berechnung bleibt.
Agenturen als Rettungsanker?
Viele Expats verlassen sich auf Visa-Agenturen. Diese Dienstleister übernehmen gegen Gebühr den Gang zur Behörde. Bisher konnten sie viele Probleme „glätten“. Doch bei Steuerangelegenheiten stoßen auch diese Agenturen an ihre Grenzen.
Eine Visa-Agentur kann zwar Formulare ausfüllen, aber sie kann keine offizielle Steuererklärung beim Finanzamt fälschen oder umgehen. Wenn die Immigration einen offiziellen Steuerbescheid verlangt, muss dieser echt sein. Das Geschäftsmodell vieler „Helfer“ steht damit ebenfalls auf dem Prüfstand.
Die Haltung der Beamten
Berichte aus verschiedenen Provinzen zeigen ein uneinheitliches Bild. Während in Bangkok die Regeln oft strikt nach Vorschrift ausgelegt werden, herrscht in ländlichen Gebieten wie dem Isaan manchmal noch eine pragmatischere Vorgehensweise.
Dies führt zu noch mehr Verwirrung. Was in Chiang Mai gilt, muss in Phuket nicht unbedingt richtig sein. Diese Inkonsistenz ist typisch für die thailändische Verwaltung, macht es aber für den einzelnen Ausländer schwer, sich rechtssicher zu verhalten. Man ist oft der Willkür des jeweiligen Beamten ausgeliefert.
Gerüchte vs. Faktenlage
Im Internet wird oft übertrieben. Panikmache generiert Klicks. Es wird behauptet, dass nun jeder Cent versteuert werden muss. Das ist so pauschal nicht richtig. Ersparnisse, die vor dem Jahr des Aufenthalts erwirtschaftet wurden, wurden früher anders behandelt, aber die neue Regelung zielt auf das Jahr der Einfuhr ab.
Fakt ist: Die thailändische Regierung sucht nach Einnahmequellen. Ausländer, die dauerhaft im Land leben und die Infrastruktur nutzen, sollen sich beteiligen. Das ist aus staatlicher Sicht legitim, trifft aber eine Gruppe, die ihren Lebensabend finanziell eng kalkuliert hat.
Das Long Term Resident (LTR) Visum
Als Alternative wird oft das LTR-Visum genannt. Dieses „Visum für wohlhabende Pensionäre“ wirbt explizit mit einer Steuerbefreiung auf ausländisches Einkommen. Doch die Hürden sind hoch. Ein jährliches Einkommen von 80.000 US-Dollar (ca. 76.000 Euro) ist für den Durchschnittsrentner unerreichbar.
Wer weniger Einkommen hat, muss hohe Investitionen in Thailand nachweisen. Für den „Otto Normalverbraucher“ unter den Expats ist dieses Visum daher meist keine Option. Sie bleiben auf das klassische Jahresvisum angewiesen und damit im Fokus der aktuellen Diskussion.
Die kulturelle Komponente
Man darf nicht vergessen, dass Thailand sehr viel Wert auf „Gesichtswahrung“ und Harmonie legt. Radikale Änderungen werden selten über Nacht mit voller Härte durchgesetzt. Oft gibt es lange Übergangsphasen oder sogenannte „Soft Launches“.
Die Behörden wissen, dass die ausländischen Rentner ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sind. Eine Massenflucht von Expats würde dem lokalen Konsum schaden. Immobilienmärkte in Orten wie Pattaya oder Hua Hin würden leiden. Daher ist ein gewisses Fingerspitzengefühl der Regierung zu erwarten.
Vorbereitung ist alles
Experten raten dazu, Ruhe zu bewahren, aber vorbereitet zu sein. Das bedeutet: Dokumentieren Sie Ihre Einkünfte. Sammeln Sie Belege darüber, dass Ihr Geld bereits im Heimatland versteuert wurde. Diese „Tax Credits“ können in Thailand angerechnet werden.
Wer nachweisen kann, dass er in Deutschland bereits Steuern gezahlt hat, muss in Thailand oft nur die Differenz zahlen – oder gar nichts, wenn der deutsche Steuersatz höher war. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist hier der wichtigste Verbündete des Rentners.
Die Bedeutung der 180-Tage-Regel
Ein Schlupfloch, das diskutiert wird, ist die Aufenthaltsdauer. Wer weniger als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand verbringt, ist dort nicht steuerlich ansässig. Für „Schneevögel“, die nur im europäischen Winter kommen, ändert sich also nichts.
Für diejenigen, die Thailand als ihren festen Lebensmittelpunkt gewählt haben, ist diese Option jedoch keine Lösung. Sie leben hier, sie haben hier ihr Haus, ihre Partnerin, ihr soziales Umfeld. Sie können und wollen nicht jedes halbe Jahr das Land verlassen.
Die Gift Tax (Schenkungssteuer)
Ein weiteres Thema, das im Forum angesprochen wurde, ist die Schenkungssteuer. Wenn Geld auf das Konto der thailändischen Ehefrau überwiesen wird, könnte dies als Einkommen der Frau oder als Schenkung gewertet werden. Auch hier lauern steuerliche Fallstricke.
Das Revenue Department könnte argumentieren, dass die Ehefrau dieses Geld versteuern muss. Dies würde das Haushaltseinkommen belasten. Es zeigt sich, dass die Zeiten von einfachen Überweisungen ohne Verwendungszweck vorbei sein könnten. Transparenz wird zur neuen Währung.
Der Blick in die Zukunft
Wie wird das Jahr 2026 aussehen? Es ist wahrscheinlich, dass die Systeme von Immigration und Finanzamt mittelfristig vernetzt werden. Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Die Einführung wird vermutlich schrittweise erfolgen, beginnend bei Neuanträgen oder bestimmten Visakategorien.
Es ist denkbar, dass zunächst nur eine steuerliche Registrierung (TIN – Tax Identification Number) verlangt wird, ohne sofortige detaillierte Prüfung der Zahlungen. Dies würde die Expats in das System zwingen, ohne sofort eine Welle von Ablehnungen auszulösen.
Was Sie jetzt tun sollten
Panik ist ein schlechter Ratgeber. Laufen Sie nicht sofort zum Finanzamt, um sich zu registrieren, wenn Sie dazu nicht explizit aufgefordert werden oder sicher sind, dass Sie steuerpflichtig sind. Eine freiwillige Meldung kann schlafende Hunde wecken.
Beobachten Sie die Situation genau. Verlassen Sie sich auf seriöse Quellen und nicht nur auf Stammtischparolen. Konsultieren Sie im Zweifel einen spezialisierten Steuerberater, der sich sowohl mit internationalem als auch mit thailändischem Recht auskennt.
Die Analyse der aktuellen Lage
Kommen wir zur Auflösung der eingangs gestellten Frage. Stand heute, Ende 2025, verlangt die thailändische Immigration für die normale Verlängerung des „Retirement Visa“ (Non-Immigrant O) noch keinen generellen Nachweis einer Steuererklärung.
Es gibt keine offizielle Anweisung der Polizeiführung, dass jeder Rentner ein PND-Formular vorlegen muss. Die Voraussetzungen sind nach wie vor: Pass, Fotos, Mietnachweis und der finanzielle Nachweis über Bankguthaben oder Renteneingang.
Die Feinheiten der Gesetzgebung
Dennoch: Das Steuergesetz existiert und ist gültig. Dass die Immigration die Einhaltung (noch) nicht prüft, bedeutet nicht, dass man nicht steuerpflichtig ist. Das Finanzamt kann theoretisch unabhängig vom Visumprüfungen durchführen.
Das Risiko liegt also momentan weniger im Verlust des Visums, sondern in möglichen Nachforderungen des Finanzamtes in der Zukunft. Die Verknüpfung der beiden Behörden ist ein Schreckgespenst, das zwar realistisch ist, aber in der breiten Praxis noch nicht umgesetzt wurde.
Entwarnung mit Vorbehalt
Jürgen, unser Rentner vom Anfang, konnte aufatmen. Der Beamte prüfte seine Bankbücher, stempelte seinen Pass und lächelte. Keine Frage nach der Steuer. Keine Forderung nach zusätzlichen Papieren. Sein Aufenthalt ist für ein weiteres Jahr gesichert.
Doch Jürgen weiß jetzt, dass er das Thema nicht ignorieren darf. Die Welt wird transparenter, und auch das Paradies Thailand passt sich internationalen Standards an. Er wird das nächste Jahr nutzen, um seine Finanzen zu ordnen – nur für den Fall der Fälle.
Schlussfolgerung und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Angst vor einer sofortigen Visumverweigerung wegen fehlender Steuererklärung ist aktuell weitgehend unbegründet. Die Immigration agiert noch nach den bekannten Mustern. Eine abrupte Änderung der Verwaltungspraxis ohne Vorwarnung ist unwahrscheinlich.
Dennoch sollten sich Expats darauf einstellen, dass die steuerliche Erfassung zunimmt. Wer langfristig in Thailand bleiben will, sollte sich mit dem Gedanken anfreunden, dass Steuerfreiheit kein Naturgesetz ist. Die goldene Ära der kompletten Unsichtbarkeit gegenüber dem Fiskus neigt sich dem Ende zu.
Anmerkung der Redaktion:
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Gesetze und deren Anwendung in Thailand können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen, bei konkreten Fragen einen qualifizierten Fachanwalt oder Steuerberater zu konsultieren. Alle Währungs-Umrechnungen basieren auf den Kursen von Ende 2025 und dienen lediglich als Orientierung.



@Horst + Cito
könnt Ihr nicht mal ein einfaches Gesetz lesen
da steht „Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen“
nehmt goole dazu, dann wisst Ihr, was gemeint ist.
es gilt nicht für Leute, die in Thailand steuerlich ansässig sind.
Kann ich 65.000 auch für mehrere Monate vorauszahlen?
Kann ich 65.000 auch für mehrere Monate vorauszahlen?
@Romano
Einkommensgrenze
https://www.rd.go.th/551.html
wer muss eine TIN
https://www.rd.go.th/english/21987.html
übersetzen musste alleine
Dann lass DU dir das mal besser von Jemandem übersetzen! Der Hinweis bezieht sich auf steueransässige steuerpflichtige Personen. Steueransässig ist man als Expat ab einem Aufenthalt in Thailand von mehr als 180 Tagen pro Kalenderjahr und damit zur BEANTRAGUNG einer Steuer-TIN UND ABGABE EINER STEUERERKLÄRUNG bis spätestens zum 31. März des Folgejahres VERPFLICHTET!
sag ich doch
Du schreibst von steuerpflichtigen Personen, das ist richtig
wer aber nicht steuerpflichtig ist, braucht keine TIN
ein Pflicht dazu gibt es nirgends
eine allgemeine Pflicht zur Steuerabgabe gibt es auch nirgends
erst wenn man über den Grenzwerten 120.000/220.000 liegt, ist man steuerpflichtig
ziemlich einfach geschrieben und verständlich
nur die reine Steueransässigkeit erzeugt keine Pflicht
DOCH!
LIES meinen Kommentar! Es besteht die PFLICHT zur ABGABE einer STEUERERKLÄRUNG bei einem Aufenthalt in Thailand ab mehr als 180 insgesamt Tagen im Kalenderjahr!!!
das problem ist doch diese nicht eindeutige formulierung:
zum einen heißt es wer länger als 180 tage pro kalenderjahr ind thaiand ist……
und dann wiederum wer weniger als 120.000 verdient braucht keine TIN und auch keine steuererklärung abgeben
was denn nun????
ich bin zur zeit nach wie vor nur 179 tage in thailand, aber 2026 werden es über 180 tage sein. bin aber nach wie vor in D unberschränkt steuerpflichtig auf grund von nachträglichen betriebseinnahmen und daher wird auch meine rente in D versteuert und auf grund des DBA bin ich dann ja nicht in thailand steuerpflichtig? noch dazu da ich aus D kein geld überweise sondern das immer in cash € mitbringe
Das ist schlau… 🇩🇪💶💶💶💶🛫🇹🇭
PS: Dennoch musst du in Thailand eine Steuererklärung abgeben, wenn du dich hier 2026 länger als 180 Tage aufhältst! Man wird dich fragen, wovon du deinen Lebensunterhalt in Thailand bestreitest.
wenn ich einreise melde ich immer mein mitgebrachtes geld an
aber im gesetz steht eindeutig: das geld, was überwiesen wird, muß versteuert werden. von cash eingeführtem geld ist nicht die rede.
wie schon gesagt; sehr verbesserungswürdig dieses gesetz
auch habe ich seilot langem 3 kointen in thailand auf denen jeweils über 800k lagern, und davon lebe ich
Romano, es ist halt so, dass die verschiedenen thailändischen Behörden die Gesetze regional sehr unterschiedlich auslegen. Vielleicht legt ja dein zuständiges Finanzamt deinen Cashflow in deinem Sinne aus. Das ließe sich doch sicherlich mit den Steuerbeamten im Vorfeld klären.
Es besteht ein Unterschied zwischen nur steueransässig und steueransässig mit Steuerpflicht.
Über der Einkommensgrenze 120.000/220.000 wird man steuerpflichtig.
Siehe dazu meine Beitrag 20.12. mit dem ersten link
Nur steueransässig alleine löst keine Steuerpflicht aus.
Wer keine Steuern zahlen muss, braucht auch keine Steuererklärung abzugeben.
Es gibt Leute, die leben hier von Vermögen und Ersparnissen. Die sind niemals steuerpflichtig und müssen auch keine Erklärung abgeben.
Es gibt keine Pflicht; steht so im o.g. Gesetz.
Das ändert auch Harry nicht. -:)
Sollte er aber wieder anderer Meinung sein, kann er das hier gerne mit Vorschriften
und Gesetzen widerlegen.
Ein einfaches „“DOCH““ dazu ist sehr aussagedürftig.