Sehr geehrte Redaktion, liebe Mitleser,
ich wende mich heute mit einer gewissen Unruhe an Sie und die erfahrenen Expats in Ihrer Leserschaft, da ich kurz vor meiner jährlichen Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Rentner stehe und im Internet auf eine Vielzahl widersprüchlicher Informationen stoße.
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Es wäre für mich und sicherlich viele andere Neulinge in Thailand eine große Hilfe, wenn hier einmal Klarheit geschaffen werden könnte, was bei der „Extension of Stay based on Retirement“ tatsächlich gefordert wird.
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Speziell beim Thema der finanziellen Nachweise herrscht bei mir große Verwirrung, denn ich lese immer wieder von strengen Fristen bezüglich des Bankguthabens von 800.000 Baht. Ist es tatsächlich so, dass dieser Betrag zwingend volle zwei Monate vor dem Antragstermin auf dem Konto ruhen muss, ohne dass er auch nur für einen Tag unter diese Grenze fällt? Ich habe Sorge, dass eine kleine Schwankung hier bereits zur Ablehnung führen könnte.
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Noch viel dringender ist für mich jedoch die Frage, wie es sich nach der erfolgreichen Verlängerung verhält, da man hierzu die unterschiedlichsten Meinungen hört. Stimmt die Information, dass das Geld auch nach Erhalt des Stempels für weitere drei Monate unangetastet auf dem Konto bleiben muss?
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Ich frage mich, wie streng dies bei der nächsten Verlängerung im Folgejahr kontrolliert wird und ob die Beamten wirklich Seite für Seite im Bankbuch nachrechnen, ob das Guthaben in diesem Zeitraum jemals unter die 800.000 Baht gefallen ist.
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Man liest sogar, dass man den Betrag erst danach auf 400.000 Baht reduzieren darf, aber niemals ganz abheben sollte. Sind diese Regeln landesweit einheitlich oder hängt das vom jeweiligen Beamten ab?
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Ein weiterer Punkt, der mir Kopfzerbrechen bereitet, ist der Ablauf am Tag der Antragstellung selbst, insbesondere was die Aktualität der Bankdokumente angeht. Muss das Bankbuch zwingend am selben Tag aktualisiert werden, an dem ich bei der Immigration vorspreche, oder reicht auch eine Aktualisierung vom Vortag?
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Dies scheint mir logistisch schwierig, wenn man schon früh morgens einen Termin hat und die Bankfilialen in den Einkaufszentren erst später öffnen. Auch beim offiziellen Bankbrief bin ich unsicher, ob ein Dokument, das vielleicht zwei oder drei Tage alt ist, noch akzeptiert wird, oder ob ich Gefahr laufe, weggeschickt zu werden, wenn das Datum nicht brandaktuell ist. Haben andere Leser hier Erfahrungen gemacht, dass bestimmte Büros wie Jomtien oder Bangkok hier unterschiedliche Maßstäbe ansetzen?
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Zudem frage ich mich, wie penibel die Vorbereitung der restlichen Unterlagen sein muss, um nicht negativ aufzufallen. Wird wirklich erwartet, dass ich jede einzelne Seite meines Passes kopiere, inklusive aller leeren Seiten oder nur die mit Stempeln?
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Und wie verhält es sich mit der TM30-Wohnsitzmeldung? Ich habe meinen Wohnort seit der letzten Meldung nicht gewechselt, muss ich dennoch erneut einen aktuellen Beleg vorlegen oder ist das System mittlerweile so vernetzt, dass die alte Meldung noch gültig ist?
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Ich möchte ungern wegen eines fehlenden Zettels eine Strafgebühr zahlen müssen. Auch frage ich mich, ob es ungeschriebene Gesetze bezüglich der Kleidung gibt, da ich oft sehe, dass Ausländer in sehr legerer Urlaubskleidung erscheinen, ich aber gehört habe, dass lange Hosen und ein Hemd den Prozess beschleunigen könnten.
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Abschließend würde mich interessieren, ob man sich auf die Aussagen in Foren verlassen kann, die besagen, dass jedes Immigration-Büro seine eigenen Regeln macht. Ist es wirklich so, dass das, was in Chiang Mai gilt, in Hua Hin ganz anders gehandhabt wird?
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Ich wäre sehr dankbar, wenn erfahrene Langzeit-Expats ihre aktuellen Erlebnisse teilen könnten, damit ich weiß, worauf ich mich wirklich einstellen muss und welche Fallstricke ich unbedingt vermeiden sollte.
Mit fragenden Grüßen,
Ein verunsicherter Neuling
Anmerkung der Redaktion:
Vielen Dank für Ihren Leserbrief. Die von Ihnen angesprochenen Fristen (2 Monate vor und 3 Monate nach Antragstellung für die 800.000 Baht) entsprechen den offiziellen Richtlinien der thailändischen Polizeiordenary Nr. 35/2561. Dennoch empfehlen wir, die spezifischen Anforderungen direkt bei Ihrem zuständigen Immigration-Büro zu erfragen, da die Auslegung im Detail variieren kann.
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