Thailand, das „Land des Lächelns“, zieht jährlich Tausende von Expats, Rentnern und Langzeitreisenden an, die von der Kultur, dem Klima und der Lebensqualität angezogen werden. Für viele, die länger als die visumfreien 60 Tage bleiben möchten, ist die Verlängerung eines Aufenthalts oder eines Visums, insbesondere des Non-Immigrant O, O-A oder O-X (Rentnervisum), von zentraler Bedeutung.
In den letzten Jahren hat die thailändische Einwanderungsbehörde ihre Vorschriften regelmäßig angepasst, um die Einwanderung zu regulieren und Missbrauch wie sogenannte „Visa Runs“ zu verhindern. Gerüchte über Änderungen bei den finanziellen Nachweisen, insbesondere in Verbindung mit der Bangkok Bank, haben in der Expat-Community für Diskussionen gesorgt. Dieser Artikel bietet eine umfassende, verlässliche Anleitung zu den aktuellen Regelungen für die Aufenthaltsverlängerung in Thailand im Jahr 2025, mit einem Fokus auf die finanziellen Anforderungen, die Rolle der Banken und praktische Tipps für einen reibungslosen Prozess.
Aktuelle Regelungen für die Aufenthaltsverlängerung in Thailand
Die Verlängerung eines Aufenthalts in Thailand, insbesondere für Rentner oder Langzeitaufenthalte, basiert auf klaren Vorgaben der thailändischen Einwanderungsbehörde. Hierbei sind die Visa-Arten Non-Immigrant O, O-A und O-X besonders relevant.
Non-Immigrant O / O-A Visum
– Mindestalter: Antragsteller müssen mindestens 50 Jahre alt sein
– Finanznachweis: Entweder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB (ca. 1.700 EUR) oder ein Bankguthaben von 800.000 THB (ca. 21.000 EUR) auf einem thailändischen Bankkonto
– Zeitliche Vorgaben: Das Bankguthaben muss mindestens drei Monate vor der Antragstellung auf dem Konto sein und nach der Genehmigung für weitere drei Monate gehalten werden
– Kombination: Alternativ kann eine Kombination aus Bankguthaben und monatlichem Einkommen nachgewiesen werden, wobei das Jahreseinkommen plus Guthaben 800.000 THB erreichen muss
O-X Visum (10-Jahres-Rentnervisum)
– Grundvoraussetzungen
– Alter und Nationalität: Antragsteller müssen mindestens 50 Jahre alt sein
– Berechtigt sind nur Staatsangehörige von 14 spezifischen Ländern: Japan, Australien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Kanada und USA
– Aufenthaltsdauer: Das Visa ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 10 Jahren, aufgeteilt in zwei 5-Jahres-Perioden
– Erwerbstätigkeit: Jegliche Form der Erwerbstätigkeit ist strikt verboten
– Finanzielle Voraussetzungen: Es gibt zwei Optionen für den Nachweis der finanziellen Mittel
– Option 1: Bankeinlage von mindestens 3 Millionen Baht auf einem thailändischen Bankkonto
– Option 2: Bankeinlage von mindestens 1,8 Millionen Baht plus ein jährliches Einkommen von mindestens 1,2 Millionen Baht pro Jahr
– Antragstellung: Der Antrag muss bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Generalkonsulat im Heimatland oder dem Land des dauerhaften Wohnsitzes gestellt werden
– Wichtige Unterschiede zu anderen Visa: Das O-X Visa unterscheidet sich erheblich vom regulären O-A Retirement Visa, das nur 800.000 Baht als Mindesteinlage erfordert. Das O-X Visa ist deutlich teurer, bietet aber dafür eine längere Gültigkeitsdauer ohne jährliche Verlängerungen
Beachten Sie, dass sich die Bestimmungen ändern können und Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen thailändischen Botschaft über die aktuellsten Anforderungen und benötigten Dokumente informieren sollten.
Gerüchte über neue Regelungen: Was ist dran?
In der Expat-Community kursieren Berichte, dass die Bangkok Bank keine monatlichen Überweisungsschreiben mehr für Einwanderungszwecke ausstellt und dass das Bankguthaben nun vier Monate vor Antragstellung eingezahlt sein muss. Diese Informationen sind jedoch nicht durch offizielle Quellen bestätigt. Die thailändische Einwanderungsbehörde und die Bangkok Bank haben keine derartigen Änderungen veröffentlicht (Stand September 2025). Es ist möglich, dass solche Gerüchte auf Missverständnissen oder lokalen Abweichungen in der Praxis basieren, da einzelne Immigrationsstellen unterschiedliche Dokumentenanforderungen haben können. Um Klarheit zu schaffen, sollten sich Betroffene direkt an die Einwanderungsbehörde (www.immigration.go.th) oder die Bangkok Bank wenden.
Praktische Schritte zur Erfüllung der Anforderungen
– Eröffnung eines thailändischen Bankkontos: Ein thailändisches Bankkonto ist für den Nachweis des Bankguthabens erforderlich. Die Bangkok Bank, Siam Commercial Bank und Kasikorn Bank sind besonders expat-freundlich. Für die Kontoeröffnung benötigen Sie:
– Einen gültigen Reisepass
– Ein langfristiges Visum (z. B. Non-Immigrant O oder O-A)
– Eine Wohnsitzbestätigung (z. B. Mietvertrag oder TM.30-Meldebescheinigung)
– In manchen Fällen ein Empfehlungsschreiben der deutschen Botschaft
Tipp: Besuchen Sie eine Filiale in einem touristischen Gebiet, da diese oft flexibler sind. Beachten Sie mögliche Gebühren, wie z. B. 0,25 % für eingehende Überweisungen (mindestens 200 THB, maximal 500 THB)
– Finanznachweis vorbereiten:
– Bankguthaben: Überweisen Sie mindestens 800.000 THB auf Ihr thailändisches Konto und lassen Sie das Guthaben mindestens drei Monate unberührt. Fordern Sie ein Überweisungsschreiben von Ihrer Bank an, das den Kontostand bestätigt.
– Monatliches Einkommen: Wenn Sie die 65.000 THB monatlich nachweisen, benötigen Sie Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheide) und ein Bestätigungsschreiben der Botschaft, das die Echtheit des Einkommens bestätigt.
– Kombination: Falls Sie sowohl Einkommen als auch Guthaben nutzen, stellen Sie sicher, dass die Summe 800.000 THB pro Jahr erreicht.
– Dokumente für die Verlängerung: Die genauen Anforderungen variieren je nach Immigrationsstelle, aber typischerweise benötigen Sie:
– Formular TM.7 (Antrag auf Aufenthaltsverlängerung)
– Reisepass und Kopien der relevanten Seiten
– Passfoto (4×6 cm, nicht älter als 6 Monate)
– Nachweis des Bankguthabens oder Einkommens
– TM.30-Meldebescheinigung (von Ihrer Unterkunft)
– Gebühr von 1.900 THB
In manchen Büros, wie in Chiang Mai, kann zusätzlich das Formular „Acknowledgement of Penalties for a Visa Overstay“ erforderlich sein
– Besuch der Immigrationsstelle: Die Verlängerung kann ab 30 Tagen (in manchen Büros 45 Tagen) vor Ablauf des aktuellen Aufenthalts beantragt werden. Vermeiden Sie geschäftige Tage wie Montag oder nach Feiertagen, um Wartezeiten zu minimieren. Die Bearbeitung dauert in der Regel 30 Minuten bis zwei Stunden, abhängig von der Auslastung.
Tipps für einen reibungslosen Prozess
– Frühzeitig informieren: Überprüfen Sie die Anforderungen Ihrer lokalen Immigrationsstelle, da diese variieren können. Die Website www.immigration.go.th bietet aktuelle Informationen
– Re-Entry Permit: Wenn Sie während der Verlängerung ausreisen möchten, beantragen Sie ein Re-Entry Permit (1.000 THB für einmalige Einreise, 3.800 THB für mehrfache Einreisen)
– Krankenversicherung: Für das Non-Immigrant O-A Visum ist eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 100.000 USD oder 3.000.000 THB erforderlich
Kurzum
Die Aufenthaltsverlängerung in Thailand erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung der finanziellen und bürokratischen Anforderungen. Gerüchte über Änderungen, wie die Einstellung von Überweisungsschreiben durch die Bangkok Bank, sollten kritisch geprüft und mit offiziellen Quellen abgeglichen werden. Mit der richtigen Vorbereitung, einschließlich eines thailändischen Bankkontos und der korrekten Dokumente, können Expats und Rentner ihren Aufenthalt im Königreich problemlos verlängern. Bleiben Sie informiert, nutzen Sie vertrauenswürdige Quellen wie die thailändische Einwanderungsbehörde und bereiten Sie sich frühzeitig vor, um Ihren Aufenthalt in Thailand sorgenfrei zu genießen.
Häufig gestellte Fragen
– Kann ich die Aufenthaltsverlängerung online beantragen? In Bangkok ist eine Online-Beantragung über VFS Global für einige Visakategorien möglich. Prüfen Sie die Website der Einwanderungsbehörde für Details.
– Was passiert bei einem Overstay? Ein Overstay kann zu Geldstrafen (500 THB pro Tag) oder Einreiseverboten führen. Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig.
– Welche Alternativen gibt es zur Bangkok Bank? Siam Commercial Bank und Kasikorn Bank sind ebenfalls expat-freundlich und bieten ähnliche Dienstleistungen.






Ich habe vor wenigen Tagen meine Visaverlängerung gemacht und das nun zum 14. Mal.
Sie Schreiben in diesem Bericht, daß die Behörde in den letzten 2 Jahren ständig die Vorschriften angepasst hätte.
Sorry, in all den 14 Jahren hat es keine Änderungen z. B für das Visa Retirement O gegeben. Im Gegenteil, vor Jahren wurde noch die Handzeichnung vom Wohnsitz verlangt, die ist weggefallen.
Sie Schreiben auch, daß das Bankguthaben 3 Monate vor und nach der Visa-Verlängerung auf dem Konto verbleiben muss, verlangt werden aber nur „danach 2 Monate“! Wichtig ist, daß da auch kein einziger Tag fehlen darf!
Wer sein Einkommen monatlich mit den 65.000 Baht oder gemischt aus Einkommen und Bankguthaben, zusammen 800.000 Baht nachweist, kann diese Bescheinigung auch bei den in Thailand ansässigen Honorarkonsulen mit den entsprechenden Unterlagen bekommen. Zu den monatlichen 65.000 Baht zählen Renteneinkommen und auch Mieteinnahmen in Deutschland. Dazu ist die Kopie des Mietvertrages und die Kopien der Bankauszüge der letzten 3 Monate der Mieteinnahme erforderlich. Ich hatte all die Jahre immer die Honorarkonsulin in Phuket damit beauftragt. Diese Bescheinigung ist 6 Monate gültig.
Es wurde im Bericht geschrieben, dass Voraussetzung für die Eröffnung eines Kontos u.a. ein langfristiges Visum (z. B. Non-Immigrant O oder O-A) sei. Für ein langfristiges Visum ist aber wiederum Voraussetzung, dass es ein Konto gibt, auf dem sich die Kohle für die Visumsbeantragung (z.B. 800.000 THB) befindet. Insbesondere für die erstmalige Beantragung des Visums erscheint es wohl wie bei der Katze, die sich selber in den Schwanz beißen will, zu sein.
Und wo ist der Unterschied zwischen Visum O und O-A? Muss man bei O-X auch alle drei Monate zur Gesichtskontrolle bei der Immigration?
Anforderungen an die Krankenversicherung bei Visum O bzw. O-X?
wenn man sein non immigrant O in Deutschland beantragt hat und das Geld dort auf der Bank vorhanden ist, und dann nach Thailand einreist, vielleicht kein Thai Konto hat, dieses noch mit Aufwand eröffnet (bedarf ja neuerdings mehrere Dinge wie Foto Scan) reichen 2 Monate aus, vor der Beantragung der Extension! Das heißt wer am 1.September einreist muss spätestens am 1 Oktober die erforderliche Summe (ohne weitere Bewegung) auf den Konto verbleiben lassen um bei der Immigration das Visa zu bekommen. zumindest dort wo ich verweile ist das so!
ihr vom wochenblitz habt noch etwas vergessen in bezug auf die 800k:
eine gewisse zeit vor beantragung der EOS ( extension of stay ) und auch danach müssen die 800k auf dem konto sein. danach kann man zwar etwas davon abheben, aber es müssen immer mindestens 50 % davon auf dem konto sein
und bei den tips für einen reibungslosen prozess fehlt der hinweis, daß diese KV eine thailändische KV sein muß. wann schreibt ihr das endlich einmal mit dazu???