Wahlkommission erstattet Strafanzeige

⚖️ Paukenschlag vor Gericht: Die Wahlkommission zeigt sechs Personen an – darunter Parit Wacharasindhu und Ex-Wahlkommissar Somchai Srisutthiyakorn. Es geht um geheime Stimmzettel-Fotos und schwere Vorwürfe mit Haftandrohung.

Wahlkommission erstattet Strafanzeige
ThaiPBS
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BANGKOK, THAILAND – Sechs bekannte Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Privatwirtschaft sehen sich nach einer Anzeige der Wahlkommission mit schweren strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Parlamentswahl konfrontiert. Die Beschuldigten sollen Wahlunterlagen in einem Bangkoker Wahllokal fotografiert und versucht haben, damit das Stimmverhalten einzelner Wähler nachzuvollziehen.

Anzeige der Wahlkommission

Die Wahlkommission (EC) hat bei der spezialisierten Crime Suppression Division (CSD) der Polizei eine förmliche Beschwerde gegen sechs Personen eingereicht.

Nach EC-Angaben reichen die Vorwürfe von der Behinderung von Wahlbeamten über das Anstacheln zu öffentlicher Unruhe bis hin zur Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und der unbefugten Weitergabe vertraulicher Informationen.

Wer im Fokus der Ermittler steht

Unter den Beschuldigten sind der Sprecher der People’s Party, Parit Wacharasindhu, sowie der ehemalige Wahlkommissar Somchai Srisutthiyakorn.

Außerdem gehören der D‑Vote‑Direktor Thammathee Sukchoterat von der Sri-Pathum-Universität, der Blockchain- und Softwareexperte Thanarat Kuawattanaphan (CEO von Domecloud), der Unternehmer Chaiyaphan Chavalvanichai von M.I.B Marketing in Black und Songphol Ruangsamut, Cheffotograf von Spacebar, zu den Angezeigten.

Vorwürfe zum Vorgehen im Wahllokal

Nach Darstellung von Kanchit Charoen-in, stellvertretender Generalsekretär der Wahlkommission, sollen die sechs Beschuldigten am 22. Februar in Wahllokal 9 des Wahlkreises 15 im Bangkoker Bezirk Khan Na Yao konspirativ zusammengewirkt haben.

Dort seien angeblich kodierte Stimmzettel und deren Stimmzettelabschnitte fotografiert worden, um anschließend über die Bilddaten einzelne Wähler und deren abgegebene Stimmen zurückverfolgen zu können.

Mögliche Strafmaße bei Verurteilung

Für die Behinderung von Wahlbeamten sehen die Gesetze eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Haft und oder eine Geldbuße von 100.000 Baht vor.

Die Delikte der Anstiftung zu öffentlicher Unruhe und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation können jeweils mit bis zu sieben Jahren Gefängnis und oder einer Geldstrafe von 140.000 Baht geahndet werden.

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Quelle: ThaiPBS

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