Singapur-Tourist flog Drohne über Pattaya
Jetzt sitzt er fest!
Ein 44-jähriger Tourist aus Singapur muss sich wegen eines verbotenen Drohnenflugs über der berühmten Walking Street verantworten. Die nächtliche Aktion verstieß gegen ein landesweites Flugverbot – und könnte teure Konsequenzen haben.
Nächtlicher Einsatz über der Partymeile
Gegen 0:20 Uhr in der Nacht zum 7. August bemerkten Spezialkräfte der Pattaya City Police einen kleinen Quadrocopter, der über den Köpfen der Touristen auf der Walking Street schwebte. Schnell wurde der Pilot ausfindig gemacht: Goh Chia Hsien, ein singapurischer Staatsbürger, der angab, begeisterter Landschaftsfotograf zu sein.
„Ich wollte nur die besondere Atmosphäre aus der Luft einfangen“, erklärte der 44-Jährige den Beamten.
Doch seine Leidenschaft könnte ihn jetzt teuer zu stehen kommen – denn seit dem 30. Juli gilt in ganz Thailand ein strenges Drohnenverbot der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT).

Strenges Verbot bis Mitte August
Das aktuelle Flugverbot für unbemannte Fluggeräte gilt noch bis zum 15. August und ist Teil verschärfter Sicherheitsmaßnahmen.
„Ausnahmen gibt es nicht – auch nicht für Touristen“, betont Polizeioberleutnant Amorntep Phetthim, der die Ermittlungen leitet.
Bei dem Mann beschlagnahmten die Beamten:
• Eine kompakte Drohne mit Lithium-Akku
• Zwei Ersatzbatterien
• Eine schwarze Fernsteuerung
• Steuerungsbrille für First-Person-View (FPV)
Anklage nach Luftfahrtgesetz von 1954
Der Singapurer wurde ins Pattaya Police Headquarters gebracht, wo man ihn nach ausführlicher Befragung unter dem Paragraph 78 des thailändischen Luftfahrtgesetzes anklagte. Dieser sieht hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen für den unerlaubten Betrieb von Fluggeräten vor.
„Der Fall muss nun an höhere Stellen gemeldet werden“, erklärt ein Polizeisprecher.
Selbst Medienvertreter durften die Vernehmung nicht fotografieren – ein Zeichen, wie ernst die Behörden die Sicherheitsverstöße nehmen.
Ein Warnsignal an alle Urlauber
Während Goh auf weitere rechtliche Schritte wartet, nutzen die Behörden den Fall als mahnendes Beispiel. Über Lautsprecher und in Hotels wird mehrsprachig auf das absolute Flugverbot hingewiesen.
Ob das Verbot nach dem 15. August verlängert wird, ist noch unklar. Bis dahin gilt: Wer in Thailand eine Drohne startet, riskiert ernste Konsequenzen – egal, wie spektakulär die Aufnahmen sein könnten.



