Wenn Sie einen Termin beim Zahnarzt haben, melden Sie sich mit Ihrer Krankenversicherungskarte an und lassen sich dann behandeln. Mit einer Privatversicherung geben Sie nur den Namen Ihrer Kasse an. Allerdings werden unabhängig von der Versicherung längst nicht alle Therapien von den Kassen übernommen. Wenn Sie Selbstzahlerleistungen oder Behandlungen mit Eigenanteil in Anspruch nehmen, müssen Sie die Kosten selbst entrichten. Wie das funktioniert und woher die Rechnung eigentlich kommt, verraten wir Ihnen.
Der Zahnarzt stellt Ihnen eine Rechnung
Von Ihrer Rechnung sehen Sie normalerweise nichts, weil der Zahnarzt seine Behandlung mit der Kasse abrechnet. Nehmen Sie Selbstzahlerleistungen in Anspruch oder müssen eine Zuzahlung leisten, erhalten Sie nach der Therapie eine zahnärztliche Abrechnung, meist von einem erfahrenen Rechenzentrum. In den meisten Fällen können Sie die Rechnung entweder direkt per Überweisung bezahlen oder Sie vereinbaren eine individuelle Ratenzahlung.
In diesem Fall leistet das Rechenzentrum für Sie, sodass Ihr Zahnarzt nicht auf sein Geld warten muss. Sie bezahlen die ausstehende Summe dann an das Zentrum ab.
Auch wenn Sie privat versichert sind, bekommen Sie in der Regel eine Gesamtrechnung. Die reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechnungen aufbewahren und alle Posten prüfen. Bei Rückfragen ist das Rechenzentrum Ihr Ansprechpartner.
Eine direkte Barzahlung von Leistungen in Zahnarztpraxen ist unüblich und wird nur selten praktiziert. Sollte Ihr Zahnarzt darauf bestehen, lassen Sie sich immer eine Rechnung ausstellen und quittieren, dass Sie den ausstehenden Betrag gezahlt haben.
Wann ein Heil- und Kostenplan nötig ist
Soll bei Ihnen eine aufwendigere oder teurere Behandlung durchgeführt werden, erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Hier listet er alles auf, was er plant, und benennt auch die voraussichtlichen Kosten. Ohne die Genehmigung von der Krankenkasse dürfen manche Behandlungen gar nicht begonnen werden. Ein gutes Beispiel ist der Einsatz von Kronen oder Brücken. Der Zahnarzt muss warten, bis die Kostenübernahmeerklärung von der Krankenkasse vorliegt. Das funktioniert heute schneller als früher, denn die Anträge können digital gestellt werden.
Welche Leistungen Sie selbst übernehmen
Sie können zahnmedizinische Leistungen grundsätzlich in drei Kategorien einteilen. Es gibt vollständig von der Kasse abgedeckte Behandlungen, teilweise bezuschusste Leistungen und reine Selbstzahlerangebote.
Zu den vollständig übernommenen Leistungen gehören beispielsweise Kontrolluntersuchungen, die Entfernung von Zahnstein oder auch einfache Füllungen ohne besondere Füllmaterialien.
Für hochwertige Füllungen, besondere Kompostmaterialien im Backenzahnbereich oder individuell angefertigten Zahnersatz müssen sie einen Eigenanteil leisten.
Zu den reinen Selbstzahlerleistungen gehören professionelle Zahnreinigungen, Maßnahmen für Bleaching oder ästhetische Zahnkorrekturen, für die es keine medizinische Notwendigkeit gibt. Sie zahlen die Kosten komplett selbst, egal bei welcher Kasse Sie versichert sind.
Wo Sie eine Zahnzusatzversicherung brauchen
Eine gute Zahnzusatzversicherung kann Ihnen helfen, die Zuzahlungen deutlich zu senken. Je nach Versicherungsstatus ist eine Kostenübernahme zwischen 70 und 100 Prozent für Prophylaxeleistungen, Inlays oder Zahnersatz möglich. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig versichern, denn für bereits absehbare oder begonnene Behandlungen gibt es in der Regel keinen Versicherungsschutz mehr. Ist Ihr Zahnstatus schlecht und fehlen bereits mehrere Zähne, haben Sie Probleme eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Bei regelmäßigem Bedarf an kieferorthopädischen Maßnahmen oder als Vorsorge für altersbedingten Zahnersatz ist eine Zusatzversicherung immer eine clevere Lösung. Achten Sie beim Abschluss Ihres Vertrags auf Wartezeiten, Leistungshöchstgrenzen und die genauen Angaben zu erstattungsfähigen Maßnahmen.



