Thailand 90-Tage-Falle!

Thailand 90-Tage-Falle!
KI-generierte Illustration, erstellt von Google Gemini.

Werner steht am Immigration-Schalter des Suvarnabhumi-Flughafens in Bangkok. In der einen Hand hält er seinen deutschen Pass, in der anderen den thailändischen. Die Beamtin blickt von einem zum anderen. Welchen soll er vorzeigen? Eine falsche Entscheidung könnte ihn teuer zu stehen kommen. Was viele nicht wissen: Diese Situation betrifft Tausende Menschen mit thailändischer und deutscher Staatsangehörigkeit.

Die verwirrende Realität der doppelten Staatsangehörigkeit

In Thailand leben schätzungsweise mehrere zehntausend Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Viele von ihnen besitzen neben dem thailändischen auch einen deutschen, österreichischen oder schweizerischen Pass. Offizielle Statistiken zu dieser Personengruppe existieren jedoch nicht.

Rechtlich ist die Situation weniger eindeutig, als sie auf den ersten Blick erscheint. Thailand kennt kein ausdrückliches Gesetz, das die doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt oder verbietet. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 1992 besteht jedoch keine Pflicht mehr, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. In der Praxis wird die doppelte Staatsbürgerschaft – insbesondere bei Personen, die sie durch Geburt erwerben – akzeptiert.

Zusätzlichen Schutz bietet die thailändische Verfassung von 2017. Sie garantiert, dass Personen, die die thailändische Staatsangehörigkeit durch Geburt besitzen, diese nicht entzogen bekommen können. Ebenso dürfen thailändische Staatsbürger weder ausgewiesen noch an der Einreise in ihr Heimatland gehindert werden.

Thailändische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Ein langer Weg – und kein Recht auf Dauer

Wer in Thailand lebt, arbeitet und Steuern zahlt, träumt nicht selten vom thailändischen Pass. Doch die Einbürgerung in Thailand ist kein Selbstläufer – und deutlich komplizierter, als viele Ausländer vermuten.

Kein Automatismus, kein Anspruch

Die thailändische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung basiert auf dem Nationality Act von 1965, der mehrfach geändert wurde. Anders als in vielen westlichen Staaten gibt es keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung – selbst dann nicht, wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich muss ein Antragsteller mindestens fünf Jahre mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus (Permanent Residence) in Thailand gelebt haben. Zusätzlich verlangt der Staat einen einwandfreien Leumund, ein gesichertes Einkommen, sowie gute Kenntnisse der thailändischen Sprache. Auch Grundwissen über Kultur, Geschichte und das politische System wird geprüft.

Erleichterungen – aber keine Abkürzungen

Erleichterte Bedingungen gelten für Ausländer, die mit einer thailändischen Staatsbürgerin oder einem Thai verheiratet sind oder thailändische Kinder haben. In diesen Fällen kann sich die erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzen. Dennoch bleibt das Verfahren langwierig und streng.

Die endgültige Entscheidung trifft nicht eine Behörde allein: Nach mehreren Prüfungen durch Polizei und Innenministerium muss die Einbürgerung königlich bestätigt und im Royal Gazette veröffentlicht werden. Das gesamte Verfahren dauert in der Praxis fünf bis zehn Jahre, teilweise auch länger.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Geduldet, nicht beworben

Thailand verlangt bei der Einbürgerung formal keinen Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit. In der Praxis wird Mehrstaatlichkeit akzeptiert, auch wenn sie gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist. Allerdings können Probleme auf Seiten des Herkunftslandes entstehen – etwa bei deutschen Staatsbürgern, je nach individueller Konstellation.

Der entscheidende Unterschied: Geburt oder Einbürgerung

Ein zentraler Punkt wird oft übersehen: Nicht alle thailändischen Staatsbürger sind gleich geschützt.

Personen, die die thailändische Staatsangehörigkeit durch Geburt besitzen, genießen einen starken verfassungsrechtlichen Schutz. Die Verfassung von 2017 verbietet ausdrücklich den Entzug dieser Staatsangehörigkeit sowie Abschiebung oder Einreiseverweigerung.

Anders ist die Lage bei eingebürgerten Personen. Ihre Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich widerrufbar.

Wann droht eine Ausbürgerung?

Eine Ausbürgerung kommt nur in seltenen Fällen vor, ist aber rechtlich möglich – etwa wenn:

  • falsche Angaben im Einbürgerungsverfahren gemacht wurden
  • Dokumente gefälscht oder Tatsachen verschwiegen wurden
  • schwere Straftaten gegen Staat oder Monarchie begangen werden
  • die Loyalität gegenüber Thailand ernsthaft infrage steht

In solchen Fällen kann das Innenministerium die Staatsbürgerschaft wieder entziehen. Auch hier ist eine königliche Entscheidung erforderlich.

Realität statt Mythos

In der Praxis sind Einbürgerungen selten, Ausbürgerungen noch seltener. Wer sich ehrlich integriert, die Sprache spricht und sich gesetzestreu verhält, lebt als eingebürgerter Thai meist sicher. Dennoch bleibt ein rechtlicher Unterschied bestehen – und ein Restrisiko, das geborene Thais nicht kennen.

Dementsprechend

Die thailändische Staatsbürgerschaft ist kein Geschenk, sondern das Ergebnis eines langen, anspruchsvollen Prozesses. Sie verlangt Geduld, Anpassung und Loyalität. Wer sie durch Einbürgerung erhält, gewinnt viele Rechte – aber nicht den absolut gleichen Schutz wie jemand, der als Thai geboren wurde.

Warum die Pass-Wahl über alles entscheidet

Doch in der Praxis entstehen komplizierte Fragen. Die wichtigste lautet: Mit welchem Pass reise ich ein und aus? Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für den Aufenthaltsstatus und die damit verbundenen Pflichten. Wer falsch wählt, wird vom Immigration Office als Ausländer behandelt.

Das Dilemma am Flughafen

Die thailändischen Einwanderungsbehörden verfolgen ein klares Prinzip: Wer mit einem ausländischen Pass einreist, wird als Ausländer behandelt. Das bedeutet konkret: Visumspflicht, zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen und die berüchtigte 90-Tage-Meldepflicht. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Person auch thailändischer Staatsbürger ist.

Der richtige Weg durch die Immigration

Thailändische Staatsbürger sollten grundsätzlich mit ihrem thailändischen Pass nach Thailand einreisen. Nur so umgehen sie alle Einschränkungen für Ausländer. Bei der Ausreise gilt dasselbe Prinzip: Der Pass, mit dem man eingereist ist, sollte auch zur Ausreise verwendet werden. Diese Kontinuität verhindert Probleme in der Einwanderungsdatenbank.

Was passiert bei falscher Pass-Verwendung

Die Konsequenzen einer Einreise mit dem falschen Pass sind erheblich. Betroffene müssen sich alle 90 Tage bei der Immigration melden, benötigen Visumverlängerungen und zahlen bei Überschreitung des Aufenthalts Strafen von 500 Baht (etwa 14 Euro) pro Tag, maximal 20.000 Baht (rund 560 Euro). Außerdem verlieren sie das Recht auf Landbesitz und den Zugang zum thailändischen Gesundheitssystem.

Die 90-Tage-Meldepflicht im Detail

Die TM47-Meldung, wie sie offiziell heißt, ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Ausländer mit Langzeitvisa. Sie dient der statistischen Erfassung und hat ihre rechtliche Grundlage in Abschnitt 37(5) des Immigration Act von 1979. Die Meldung muss persönlich, online oder per Post erfolgen. Wer die Frist versäumt, zahlt 2.000 Baht Strafe, bei Festnahme bis zu 5.000 Baht.

Ausnahmen von der Meldepflicht

Nicht alle Ausländer unterliegen dieser Pflicht. Touristen mit normalen Touristenvisa bleiben meist unter 90 Tagen und sind davon befreit. Auch Inhaber von LTR-Visa müssen sich nur jährlich melden. Personen mit Permanent Residency sind komplett von der Meldepflicht ausgenommen.

Thailändische Staatsbürger sind grundsätzlich befreit

Hier kommt der entscheidende Punkt: Wer als thailändischer Staatsbürger mit thailändischem Pass einreist, unterliegt keinerlei Meldepflicht. Die 90-Tage-Regelung gilt ausschließlich für Ausländer. Ein thailändischer Staatsbürger kann unbegrenzt im Land bleiben, ohne sich jemals melden zu müssen.

Die Praxis zeigt andere Probleme

Trotz klarer Rechtslage berichten Betroffene von Schwierigkeiten. Manche thailändische Staatsbürger leben seit Jahren im Land und melden sich regelmäßig, weil sie bei der Einreise ihren ausländischen Pass verwendet haben. Sie behandeln sich selbst als Ausländer im eigenen Land. Andere wurden von Immigrationsbeamten abgewiesen, weil diese die Regeln nicht kannten.

Der Pass-Wechsel als Lösung

Wer versehentlich mit dem falschen Pass eingereist ist, hat eine Möglichkeit zur Korrektur. Die sogenannte Passport Swap“-Methode funktioniert so: Ausreise in ein Nachbarland mit dem ausländischen Pass, dann Wiedereinreise nach Thailand mit dem thailändischen Pass. Diese Vorgehensweise setzt den Status zurück.

Besonderheiten bei Reisen ins Ausland

Bei internationalen Reisen wird es komplexer. Empfohlen wird folgende Strategie: Beim Check-in beide Pässe vorzeigen. Bei der Ausreise aus Thailand den thailändischen Pass verwenden. Am Zielort den Pass vorlegen, der die einfachste Einreise ermöglicht. Diese Methode optimiert die Reisefreiheit.

Die TM30-Meldung verwechseln viele

Oft wird die TM47 mit der TM30 verwechselt. Die TM30 ist jedoch etwas völlig anderes: eine Meldepflicht für Vermieter und Unterkunftgeber, die jeden ausländischen Gast innerhalb von 24 Stunden registrieren müssen. Thailändische Staatsbürger lösen diese Pflicht nicht aus, wenn sie in eigenen oder gemieteten Unterkünften wohnen.

Deutsche Staatsbürgerschaft kann verloren gehen

Für Deutsche mit thailändischer Doppelstaatsbürgerschaft gibt es eine Besonderheit: Wer die thailändische Staatsbürgerschaft auf Antrag erwirbt, verliert laut Paragraf 25 StAG automatisch die deutsche. Eine Ausnahme besteht nur mit Beibehaltungsgenehmigung. Diese muss vor Erwerb der thailändischen Staatsangehörigkeit beantragt werden.

Thailand erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft großzügig

Aus thailändischer Sicht ist die Situation unkomplizierter. Das Land akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft weitgehend. Eingebürgerte müssen zwar eine Absichtserklärung unterschreiben, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, diese ist jedoch nicht rechtlich bindend. In der Praxis behalten die meisten beide Pässe.

Vorteile der korrekten Pass-Verwendung

Wer seinen thailändischen Pass konsequent nutzt, genießt erhebliche Vorteile. Dazu gehört unbegrenzter Aufenthalt ohne Visum, das Recht auf Landbesitz, Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem für 30 Baht pro Besuch (weniger als einen Euro) und die Möglichkeit, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten. Außerdem entfallen alle Behördengänge zur Immigration.

Technische Neuerungen vereinfachen Einreise

Seit der Einführung automatischer Gates für thailändische Passinhaber ist die Einreise deutlich einfacher geworden. Doppelstaatsbürger müssen nicht mehr mit Beamten interagieren, die möglicherweise die Regeln nicht kennen. Die automatischen Systeme prüfen nur die Gültigkeit des thailändischen Passes.

Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit

Für Kinder aus deutsch-thailändischen Ehen gilt: Sie erhalten beide Staatsbürgerschaften automatisch. Nach deutschem Recht müssen sie sich nicht entscheiden. Das frühere Optionsmodell wurde weitgehend abgeschafft. Wichtig ist, dass beide Pässe auf denselben Namen lauten, um Probleme bei der Reise zu vermeiden.

Die Rolle der thailändischen Hausregistrierung

Das Tabien Baan, die thailändische Hausregistrierung, spielt eine wichtige Rolle. Thailändische Staatsbürger sollten sicherstellen, dass sie im Hausregister eingetragen sind. Dieses Dokument ist der Schlüssel zu vielen staatlichen Leistungen und sollte bei Bedarf mitgeführt werden, auch wenn es bei der Einreise selten verlangt wird.

Häufige Fehler vermeiden

Der häufigste Fehler ist die Einreise mit dem ausländischen Pass aus Bequemlichkeit. Manche nutzen etwa den deutschen Pass, weil sie sich an dessen Verwendung gewöhnt haben. Andere haben Angst, dass die Nutzung des thailändischen Passes Probleme verursachen könnte. Diese Sorge ist unbegründet und führt nur zu unnötigen Komplikationen.

Was tun bei Problemen

Sollte es trotz thailändischem Pass zu Schwierigkeiten kommen, hilft oft ruhiges Erklären der Rechtslage. Im Zweifelsfall kann die thailändische Personalausweiskarte vorgelegt werden. Bei größeren Problemen sollte man sich an vorgesetzte Beamte wenden. Die meisten Schwierigkeiten entstehen durch Unwissenheit einzelner Mitarbeiter.

Praktische Empfehlungen für den Alltag

Doppelstaatsbürger sollten beide Pässe griffbereit haben, aber in Thailand primär den thailändischen nutzen. Beim Flug ins Ausland empfiehlt sich, beide Dokumente beim Check-in zu zeigen. So weiß die Fluggesellschaft, dass keine Visumsanforderungen bestehen. Während der Reise entscheidet dann die jeweilige Situation, welcher Pass vorteilhafter ist.

Die digitale Ankunftskarte TDAC

Seit 2024 gilt in Thailand die digitale Ankunftskarte TDAC. Diese müssen ausländische Reisende vor Ankunft ausfüllen. Thailändische Staatsbürger, die mit thailändischem Pass einreisen, sind davon ausgenommen. Wer jedoch mit ausländischem Pass reist, muss auch als thailändischer Staatsbürger die TDAC ausfüllen.

Langfristige Aufenthaltsplanung

Für thailändische Staatsbürger mit ausländischem Pass ist die Entscheidung strategisch: Möchten sie als Ausländer im Land leben mit allen Beschränkungen, oder nutzen sie ihre thailändische Staatsangehörigkeit? Die zweite Option bietet deutlich mehr Freiheiten und weniger bürokratischen Aufwand.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Unterschiede sind erheblich. Als Ausländer entstehen Kosten für Visumverlängerungen von mehreren tausend Baht jährlich und mögliche Strafzahlungen. Als thailändischer Staatsbürger fallen diese Kosten komplett weg. Über Jahre gerechnet summiert sich das auf Zehntausende Baht.

Medizinische Versorgung

Der Zugang zum thailändischen Gesundheitssystem ist ein weiterer wichtiger Punkt. Thailändische Staatsbürger haben Anspruch auf die Universal Coverage Scheme mit einer Zuzahlung von nur 30 Baht pro Arztbesuch. Private Behandlungen sind ebenfalls günstiger als in Europa. Ohne thailändische Staatsbürgerschaft müssen Ausländer diese Leistungen komplett selbst bezahlen oder private Versicherungen abschließen.

Die Auflösung des Rätsels

Zurück zu Werner am Flughafen: Er reicht den thailändischen Pass über den Schalter. Die Beamtin nickt, stempelt das Dokument und winkt ihn durch. Keine Fragen, keine Formulare, keine Meldepflicht. In wenigen Minuten ist er im Land, das auch seine Heimat ist. Der deutsche Pass bleibt in der Tasche, bereit für die nächste Reise nach Europa.

Rechtliche Klarheit schaffen

Die Rechtslage ist eindeutig: Thailändische Staatsbürger, die mit thailändischem Pass einreisen, unterliegen keiner 90-Tage-Meldepflicht. Diese gilt ausschließlich für Ausländer. Wer beide Pässe besitzt, sollte in Thailand konsequent den thailändischen verwenden. So bleiben alle Rechte erhalten und jegliche Meldepflicht entfällt.

Anmerkung der Redaktion:

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6 Kommentare zu „Thailand 90-Tage-Falle!

  1. ….dazu Gebühren für die 90-Tage-Meldung….
    ich habe für diese meldung noch nie etwas zahlen müssen

    woher habt ihr vom WB diese falschinfo???

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