Die thailändische Permanent Residency

Das jährliche Visum-Bangen in Thailand ist für viele Residenten eine Last. Wer den Status des „ewigen Gastes“ hinter sich lassen will, strebt nach der Permanent Residency. Doch der Weg zum lebenslangen Bleiberecht ist an strikte Quoten und Hürden geknüpft.

Die thailändische Permanent Residency
Gemini AI
Google Werbung

Wer dauerhaft in Thailand leben will, stößt früher oder später auf zwei Buchstaben: P-R. Permanent Residency ist das höchste Ziel im thailändischen Einwanderungssystem. Der Weg dorthin ist lang, teuer und bürokratisch aufwendig. Wer ihn geht, tut es für echte Rechtssicherheit – und ein Leben ohne Visafristen.

Was die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis konkret bedeutet – und was sie nicht kann

Die Permanent Residency (PR) ermöglicht den unbefristeten Aufenthalt in Thailand ohne jährliche Visaverlängerung. Die 90-Tage-Meldepflicht beim Immigration Office entfällt nach geltender Praxis ebenfalls. Banken, Versicherungen und Behörden behandeln PR-Inhaber in vielen Bereichen ähnlich wie Staatsangehörige.

Was bleibt: Grundstückseigentum im eigenen Namen ist für Ausländer auch mit PR gesetzlich nicht möglich. Das Alien Book ist jährlich zu erneuern. Und wer Thailand verlässt, braucht zwingend einen Re-Entry Permit – mehr dazu später. Nach fünf Jahren als PR-Inhaber kann ein Antrag auf die thailändische Staatsbürgerschaft gestellt werden.

Vier Wege zur PR – welche Kategorie passt zu welcher Lebenssituation

Das thailändische Einwanderungsrecht kennt vier offizielle Bewerbungskategorien: Arbeit und Beruf (Work/Business), Investment, Familie (Humanity) sowie Expertise. Jede Kategorie hat eigene Eingangsvoraussetzungen – aber alle teilen dieselbe Grundbedingung: drei Jahre ununterbrochener Aufenthalt auf einem Non-Immigrant-Visum.

In der Praxis empfehlen Einwanderungsanwälte meistens die Work-Kategorie. Einkommen, Steuern und Berufstätigkeit stehen dort im Vordergrund – genau die Faktoren, die die Kommission am stärksten gewichtet. Die Investment-Kategorie klingt attraktiv, ist aber im Wettbewerb oft schwächer als ein sauberes Arbeitsprofil.

Kategorie Arbeit: Was Berufstätige und Selbstständige wirklich nachweisen müssen

Wer über seine Berufstätigkeit antritt, braucht mindestens drei Jahre Arbeitserlaubnis in Thailand, davon mindestens ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber. Das monatliche Einkommen muss mindestens 80.000 Baht betragen – für zwei aufeinanderfolgende Jahre belegt durch Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen (PND 91).

Die gesetzliche Mindestgrenze ist allerdings selten genug. In der Praxis bevorzugt die Kommission Antragsteller mit 100.000 Baht monatlich oder mehr, weil PR ein Wettbewerb innerhalb des Länderkontingents ist. Wer knapp über dem Minimum liegt, riskiert, trotz formaler Erfüllung aller Kriterien abgelehnt zu werden.

Kategorie Familie: Ehe mit Thai reicht nicht – das zählt wirklich

Wer mit einem thailändischen Staatsbürger oder einem anderen PR-Inhaber verheiratet ist, kann über die Family-Kategorie (Humanity) einen Antrag stellen. Die Einkommensanforderungen liegen niedriger als in der Arbeitskategorie, wobei die genauen Schwellenwerte je nach Ehedauer und Konstellation variieren.

Wichtig: Die Ehe allein genügt nicht. Die Behörden prüfen das echte Zusammenleben durch Hausbesuche, Nachbarbefragungen und Fotodokumentation. Für verheiratete Antragsteller ohne gemeinsame Kinder gilt in bestimmten Fällen eine Mindestehe von fünf Jahren. Wer Kinder hat, kann sich unter anderen Bedingungen bewerben – hier lohnt Rechtsberatung.

Kategorie Investment: Warum 10 Millionen Baht allein oft nicht reichen

Die Investment-Kategorie erlaubt eine Bewerbung mit mindestens 10 Millionen Baht, die aus dem Ausland nach Thailand transferiert und in Thai-Staatsanleihen, Unternehmensanteile oder Immobilien investiert werden. Diese Investition muss nachweislich der Wirtschaft zugutekommen und drei Jahre nach Genehmigung gehalten werden.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Die Kommission gewichtet aktive wirtschaftliche Beiträge höher als passive Kapitalanlagen. Ein Investor ohne Thai-Steuerpflicht verliert im Punktewettbewerb oft gegen gut verdienende Berufstätige. Anwälte empfehlen deshalb, auch als Investor eine aktive Unternehmensstruktur zu planen, die steuerpflichtiges Einkommen erzeugt.

Nur 100 Plätze pro Nationalität – und das Antragsfenster öffnet nicht immer im Herbst

Thailand erteilt pro Jahr und Nationalität maximal 100 dauerhafte Aufenthaltstitel. Das klingt nach reichlich Spielraum – bis man weiß, dass die Kommission die Bewerber intern nach Punkten rankiert und die Besten auswählt. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer liegt die tatsächliche Anzahl genehmigter Anträge deutlich unter diesem Limit.

Das Antragsfenster wird vom Innenminister festgelegt und ist nicht garantiert. Für 2024 verschob es sich auf März bis Mai 2025. Wer den Termin verpasst, wartet ein weiteres Jahr. Die Website des Immigration Bureau unter bangkok.immigration.go.th liefert aktuelle Ankündigungen.

Drei Jahre Non-Immigrant-Visum – und warum auch ein Tag Lücke den Zähler nullt

Die Mindestvoraussetzung ist klar: drei aufeinanderfolgende Jahre mit gültigem Non-Immigrant-Visum in Thailand. Doch die Praxis ist strenger als die Theorie. Eine einzige Unterbrechung – auch nur ein Tag – setzt den Dreijahreszähler auf null zurück. Wer die Kategorie wechselt oder das Visum auch nur kurz verliert, fängt von vorne an.

Ein weiterer häufiger Fehler: das LTR-Visum (Long-Term Resident) zählt nicht als Grundlage für die PR-Bewerbung. Wer auf einem LTR-Visum lebt, muss zunächst auf ein reguläres Non-Immigrant-Visum wechseln und dann drei Jahre neu zählen. Das sollte bei der Langzeitplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Das Punktesystem der Kommission – was wirklich bewertet wird

Die Bewerbung wird nach einem Punktesystem bewertet. Mindestens 50 von 100 Punkten sind nötig, damit der Fall an den Innenminister weitergeleitet wird. Bewertet werden: Einkommen und Steuerbeiträge, Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung, Thai-Sprachkenntnisse, Persönlichkeit und gesellschaftliches Engagement in Thailand.

Wer in gemeinnützigen Organisationen aktiv ist oder regelmäßig spendet, erhält Zusatzpunkte. Das Punktesystem ist nicht öffentlich dokumentiert, aber Antragsteller, die sich über mehrere Jahre in Thailand integriert haben, sind gegenüber denjenigen im Vorteil, die lediglich formal die Mindestkriterien erfüllen.

Die Dokumentenliste: Was wirklich alles eingereicht werden muss

Der Antrag beginnt mit dem Formular TM.9, erhältlich beim Immigration Bureau. Dazu kommen: alle Reisepassseiten (vollständige Kopien), Geburts- und ggf. Heiratsurkunde, aktuelle Passfotos (4 x 6 cm, nicht älter als sechs Monate), medizinisches Attest eines anerkannten Krankenhauses (nicht älter als drei Monate) sowie polizeiliche Führungszeugnisse.

Das Führungszeugnis aus dem Heimatland – in Deutschland ein erweiterter Bundeszentralregisterauszug mit Apostille – ist Pflicht. Hinzu kommen Thai-Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen der letzten zwei bis drei Jahre sowie Fotos des Wohnorts und Arbeitsplatzes.

Fotos, Karten, Portfolio – die unterschätzten Teile des Antrags

Ein oft übersehener Bestandteil: Das persönliche Portfolio auf A4-Papier mit Fotos vom Wohnort, Arbeitsplatz und dem familiären Umfeld. Gefordert werden typischerweise rund zehn Aufnahmen – außen und innen, allein und mit Kollegen oder Familie. Dazu kommt eine handgezeichnete oder gedruckte Anfahrtskarte zur Wohnung und zum Arbeitsort in Thai.

Dieses Portfolio soll zeigen, dass der Antragsteller wirklich verwurzelt ist – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag. Wer sorgfältig fotografiert, beschriftet und ordentlich bindet, signalisiert Ernsthaftigkeit. Wer Fotos vergisst oder unklar beschriftet, riskiert Rückfragen, die den Prozess verzögern.

Thai-Sprachkenntnisse: Pflicht, kein Bonus – und wie man sich richtig vorbereitet

Das Interview wird vollständig auf Thai geführt und gefilmt. Ein grundlegendes Gespräch über die eigene Geschichte, den Beruf und das Leben in Thailand muss fließend möglich sein. Wer sich nur auf auswendig gelernte Standardsätze stützt, fällt schnell auf – und verliert Punkte, die anderswo schwer aufzuholen sind.

Wer seinen Antrag ernst nimmt, beginnt mindestens ein Jahr vorher mit dem Sprachstudium. Ein strukturierter Sprachkurs Thailändisch ist dabei erheblich wirksamer als gelegentliches Selbststudium. Es kann auch ein schriftlicher Thai-Multiple-Choice-Test abgehalten werden – wer nicht lesen kann, bekommt Hilfe, verliert aber erkennbar Punkte.

Schritt für Schritt: Wie das Antragsverfahren konkret abläuft

Schritt 1: Alle Unterlagen werden persönlich beim Immigration Bureau, Division 1, Chaeng Wattana Road in Bangkok eingereicht. Die 7.600-Baht-Gebühr ist sofort fällig. Der Pass wird einbehalten und mit einem 180-Tage-Stempel zurückgegeben, der während der Wartezeit als Aufenthaltsrecht gilt.

Schritt 2: Die Beamten prüfen die Unterlagen. Bei Antragstellern ab 40 Jahren kommen Fingerabdrucknahme und Passüberprüfung durch die Criminal Record Division hinzu. Nach einigen Monaten folgt die Intervieweinladung – wer den Termin ohne triftigen Grund verpasst, gilt als zurückgezogen. Das Interview wird auf Thai geführt, gefilmt und ausgewertet.

Nach dem Interview: Wie Wartezeit, Hausbesuche und Ministerentscheidung zusammenhängen

Nach dem Interview beginnt eine Phase der Stille, die Monate bis über ein Jahr dauern kann. Die Behörden können in dieser Zeit Nachbarbefragungen durchführen oder den Arbeitgeber kontaktieren. Wer zwischendurch umzieht oder den Job wechselt, sollte dies sofort beim Immigration Bureau melden.

Nach positiver Bewertung durch die Kommission entscheidet der Innenminister – in manchen Fällen ist ein königliches Dekret nötig. Von Einreichung bis Genehmigung vergehen realistisch 12 bis 24 Monate, teils länger. Ein dokumentierter Fall aus 2025 bestätigt: 24 Monate sind keine Ausnahme, sondern normale Praxis.

7.600 Baht bei Einreichung, bis zu 191.400 Baht bei Genehmigung – die vollständige Kostenübersicht

Die Bearbeitungsgebühr bei Antragstellung beträgt 7.600 Baht – unabhängig vom Ergebnis, nicht erstattungsfähig. Im Erfolgsfall wird die Zertifikatsgebühr fällig: 191.400 Baht (rund 4.900 Euro) für Antragsteller aus den Kategorien Arbeit, Investment oder Expertise. Wer über Ehe oder Familie antritt, zahlt die Hälfte: 95.700 Baht (rund 2.450 Euro).

Hinzu kommen Kosten für beglaubigte Übersetzungen, Apostillen, Führungszeugnisse und ggf. Anwaltsgebühren. Wer alle Vorbereitungskosten einrechnet, kommt schnell auf 10.000 bis 30.000 Baht zusätzlich – je nach individuellem Dokumentenbedarf. Eine frühzeitige Kostenplanung verhindert böse Überraschungen kurz vor dem Antragsfenster.

Nach der Genehmigung: Blaues Buch, rotes Buch und der Re-Entry Permit als Pflichtschritt

Mit der Genehmigung stellt die Gemeindeverwaltung das blaue Aufenthaltsbuch (Tabien Baan) aus, das die Adresse in Thailand dokumentiert. Danach geht es zur Polizeistation: Dort wird das Alien Book ausgestellt – jährlich zu erneuern und dem Thai-Personalausweis gleichgestellt.

Wer Thailand verlassen möchte, braucht vor jeder Ausreise ein Re-Entry Permit. Wer ohne dieses Dokument ausreist, verliert die Aufenthaltserlaubnis an der Grenze – unwiderruflich, ohne Ausnahme. Der gesamte Prozess müsste von vorne beginnen. Dieser eine Schritt wird erschreckend oft vergessen – trotz allem Aufwand, der vorher betrieben wurde.

Die häufigsten Fehler – und wie man sie schon Jahre vor dem Antrag vermeidet

Fehler 1: Visumunterbrechung – selbst ein kurzer Statuswechsel setzt die Dreijahresfrist zurück. Fehler 2: Das LTR-Visum als PR-Grundlage annehmen – es zählt nicht. Fehler 3: Einkommensnachweise lückenhaft führen. Fehler 4: Thai-Sprachkenntnisse auf die lange Bank schieben.

Fehler 5: Dokumente zu spät bestellen. Das Führungszeugnis aus Deutschland braucht mit Apostille und Übersetzung bis zu acht Wochen. Wer das erst nach der Ankündigung des Antragsfensters beantragt, ist fast sicher zu spät. Die Vorbereitung sollte sechs bis zwölf Monate vor dem Antrag beginnen.

Wann ein Einwanderungsanwalt sinnvoll ist – und wann man ihn weglassen kann

Ein erfahrener Thai-Einwanderungsanwalt kann den Antrag vorab prüfen, auf Dokumentenlücken hinweisen und bei der Vorbereitung des Interviews helfen. Für komplexe Situationen – Selbstständige, gemischte Einkommensquellen, frühere Visaprobleme – ist professionelle Begleitung klar empfehlenswert. Kein Anwalt kann eine Genehmigung garantieren.

Wer über die Arbeitskategorie antritt, übersichtliches Einkommen hat und Thai-Bürokratie kennt, kann den Antrag ohne Anwalt stellen. Entscheidend ist vollständige, fehlerfreie Dokumentation. Offizielle Hilfe gibt es beim Immigration Bureau direkt – für die Sprachvorbereitung sind strukturierte Kurse oft wirksamer als teure Konsultationen.

Anmerkung der Redaktion

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert