BANGKOK, THAILAND – Das thailändische Verfassungsgericht nimmt eine Beschwerde gegen Barcodes und QR-Codes auf Wahlzetteln an, weil dadurch die geheime Stimmabgabe gefährdet sein könnte. Mit 6 zu 3 Stimmen beschloss das Gericht am 18. März, den Fall formell zu prüfen und Stellungnahmen einzuholen.
Der Beschluss in Bangkok
Das Verfassungsgericht trat am 18. März um 09.30 Uhr zu seiner regulären Wochensitzung zusammen und setzte den Vorgang prominent auf die Tagesordnung.
Am Ende stand die Entscheidung: 6 Richter dafür, 3 dagegen, die Eingabe zur Prüfung anzunehmen und das Verfahren zu eröffnen.
Worum es konkret geht
Gegenstand ist die Organisation der Wahl vom 8. Februar 2569 und die Frage, ob sie mit der Verfassung, insbesondere Artikel 83 und 85, vereinbar war.
Im Zentrum der Kritik steht, dass auf den Stimmzetteln Barcode- und QR-Code-Elemente aufgedruckt wurden, die nach Ansicht der Beschwerdeführer ein Risiko für das Wahlgeheimnis darstellen.
Die Rolle des Ombudsmanns und der Bürgerbeschwerde
Angestoßen wurde das Verfahren über den Ombudsmann (ผู้ตรวจการแผ่นดิน), der eine Eingabe samt Einschätzungen an das Gericht weiterleitete.
Hinter der Eingabe stehen Bürger, die geltend machen, ihre Rechte und Freiheiten seien verletzt, wenn Stimmzettel technisch so markiert sind, dass eine spätere Zuordnung möglich erscheint.
Angst vor Rückverfolgung der Stimme
Die Beschwerde argumentiert, Codes könnten theoretisch eine Verbindung herstellen, um im Nachhinein zu prüfen, wer wen gewählt oder welche Partei unterstützt habe.
Damit wäre die Wahl nicht mehr wirklich geheim, was nach Auffassung der Antragsteller dem Sinn und Zweck der Verfassung widerspricht.
Was das Gericht jetzt verlangt
Mit der Annahme der Beschwerde ist noch kein Urteil gefällt, aber das Gericht leitete das Prüfverfahren ein.
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
Die beteiligten Stellen wurden aufgefordert, dem Gericht schriftliche Stellungnahmen zu übermitteln, damit die Richter den Sachverhalt und die verfassungsrechtlichen Fragen bewerten können.
Deine Meinung
Wie streng müssen Wahlbehörden technische Merkmale auf Stimmzetteln begründen, wenn schon der Eindruck einer möglichen Rückverfolgung das Vertrauen in Wahlen schwächen kann?
Sollten QR-Codes und Barcodes auf Wahlunterlagen grundsätzlich tabu sein, oder sind sie unter klaren Regeln akzeptabel – die Diskussion ist in den Kommentaren eröffnet.



Wichtiger Hinweis für unsere Leser
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln: