PHUKET – Ein Tourismusvideo der TAT Phuket und der Stadtverwaltung Phuket, das Männer beim Weintrinken und in einer Bar zeigt, verstößt nicht gegen Thailands striktes Alkoholwerbeverbot. Ein Gesundheitsbeamter stellte klar: Entscheidend ist die Absicht – und die ist eindeutig Tourismusförderung, nicht das Anpreisen von Drinks.
Männerabend mit Weinflasche im Clip
Das Video zeigt zwei Männer bei einem Abend in der Phuket Old Town. Eine Szene spielt auf einer Rooftop-Bar mit Blick über die Stadt, eine andere beim Abendessen – mit Weingläsern und einer Flasche Vietti auf dem Tisch.
Der Clip ist Teil einer größeren Kampagne, die für Phukets Gastronomie, Nachtleben und kulinarische Erlebnisse wirbt. Genau das wurde zum Knackpunkt der Prüfung.
Public-Health-Beamter gibt grünes Licht
Thayakorn Kanthivivorn vom Phuket Provincial Public Health Office erklärte, dass die Behörden den Gesamtzweck des Videos bewertet haben. „Basierend auf dem Videoclip ist zu erkennen, dass die Absicht des Videos darin besteht, den Tourismus zu fördern, nicht Geschäfte, Dienstleistungen oder alkoholische Getränke zu bewerben“, stellte er klar.
Die Durchsetzung des geänderten Alkoholkontrollgesetzes prüft, ob Inhalte gezielt Verkauf oder Konsum von Alkohol ankurbeln sollen. Das sei hier nicht der Fall, so der Spezialist der Alcohol and Tobacco Control Division.
Strikte Gesetze, klare Absicht
Abschnitt 32/3 des Alcohol Control Act verbietet seit dem 9. September 2025, Markennamen, Warenzeichen oder Symbole von Alkohol in einer Weise zu nutzen, die als Werbung verstanden werden kann. Verstöße können mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder 500.000 Baht Strafe enden.
Doch Kapitel 4/1 des Gesetzes verlangt ausdrücklich, die Absicht des Herausgebers zu berücksichtigen. Herr Thayakorn betonte: „In diesem Fall ist das Video nur ein Teil einer Tourismus-Werbekampagne. Daher wird es als akzeptabel und nicht als Verstoß angesehen.“
Anders als der Heineken-Fall
Die Bewertung unterscheidet sich von früheren Leitlinien zu Heineken 0.0. Dort stand eine bekannte Alkoholmarke im Zentrum, obwohl das Produkt alkoholfrei war – das wurde als problematisch eingestuft.
Beim TAT-Video dagegen geht es um Phuket als Reiseziel. Kein Getränkehersteller, keine Bar, kein Restaurant wird in den Vordergrund gerückt.
Helmvergleich macht es deutlich
Herr Thayakorn zog einen bemerkenswerten Vergleich: Auch Tourismusvideos, die beiläufig Motorradfahrer ohne Helm im Hintergrund zeigen, werben nicht automatisch für unsicheres Fahren. Entscheidend sei der primäre Fokus des Inhalts.
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Hintergrundelemente, die nicht zentral für die Produktion sind, machen das Video nicht zum Regelverstoß. Der Beamte sieht darin eine konsequente Linie bei der Bewertung von Werbematerial.
Video bleibt online
Das TAT-Video wird als akzeptabel eingestuft und stellt keinen Verstoß gegen das Alkoholwerbegesetz dar. Es bleibt Teil der laufenden Tourismus-Kampagne für Phuket.
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