Schlechte Bewertung für Kuchen: 5-Millionen-Baht-Klage eingereicht

Eine Kundin kritisiert einen Kuchen – und muss sich vor Gericht gegen 5 Millionen Baht verteidigen. Das Phuket-Gericht hat die Klage jetzt abgewiesen und enthüllt: Thailands Diffamierungsgesetze sind gefährlich scharf.

Schlechte Bewertung für Kuchen: 5-Millionen-Baht-Klage eingereicht
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PHUKET – Ein Gericht in Phuket hat eine Schadensersatzklage über 5 Millionen Baht abgewiesen, die ein Kuchenladen gegen eine Kundin eingereicht hatte. Der Grund: eine 1-Sterne-Bewertung, in der sie Geschmack und Preis kritisierte. Der Sieg der Verbraucherin kommt mit einer deutlichen Warnung – für Touristen, Expats und Investoren, die Thailands strenge Verleumdungsgesetze oft unterschätzen.

Kein Baht für den Kuchenladen

Das Gericht verwarf die millionenschwere Forderung vollständig. Der Kläger hatte zuvor etwa 100.000 Baht als Sicherheit hinterlegen müssen – das Gericht ordnete den Verfall dieser Sicherheitsleistung an.

Der Kuchenladen ist inzwischen geschlossen. Anwalt Arm Suwannaraksa, der die Kundin vertrat, verkündete den Erfolg am 23. Juli auf Facebook mit dem Satz: „Der Verbraucher gewinnt.“

Vorwurf: 1-Sterne-Kritik löste jahrelangen Rechtsstreit aus

Der Streit begann 2025, nachdem die Kundin das Geschäft besucht hatte. Sie veröffentlichte eine negative Online-Bewertung, in der sie bemängelte, der Kuchen schmecke nicht und koste zu viel.

Die Bewertung zog rasch öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Statt auf den Kunden zuzugehen, entschied sich der Laden für eine Klage auf 5 Millionen Baht Schadenersatz.

Thailands Verleumdungsrecht: Zivilklagen und Strafverfahren sind möglich

Anders als in vielen westlichen Demokratien kennt Thailand neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Verleumdungsnormen. Eine negative Online-Äußerung kann nicht nur Schadenersatz, sondern auch ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.

Das Gesetz erfasst Facebook-Posts, Google-Bewertungen und Forenbeiträge ebenso wie klassische Medien. Selbst eine kurze Kritik über ein Hotel oder Restaurant kann zur Grundlage polizeilicher Ermittlungen werden.

Der Fall Koh Chang zeigte die harten Folgen für Ausländer

2020 veröffentlichte ein US-Bürger auf Koh Chang negative Bewertungen über ein Resort, in dem er übernachtet hatte. Das Hotel erstattete Strafanzeige wegen Verleumdung – der Mann wurde verhaftet.

Nach einer öffentlichen Entschuldigung konnte das Verfahren beigelegt werden. Der Fall machte international Schlagzeilen und löste Sorge bei Reisenden und Menschenrechtsorganisationen aus.

Auch Politiker setzen auf Verleumdungsklagen

In dieser Woche reichten hochrangige Mitglieder der regierenden Bhumjaithai-Partei Strafanzeigen wegen Verleumdung ein. Sie richten sich gegen einen parlamentarischen Whistleblower der People’s Party.

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Die Vorwürfe betreffen die Senatswahl 2024 und den Verdacht weit verbreiteter Korruption. Der Vorgang zeigt, dass das Verleumdungsrecht auch bei politischen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle spielt.

Was Besucher und Bewohner wissen müssen

Echte Beschwerden sollten besser über offizielle Kanäle, Verbraucherschutzbehörden oder private Korrespondenz geklärt werden, bevor sie öffentlich werden. Wer Vorwürfe publiziert, muss sie mit Belegen untermauern und wertende Übertreibungen vermeiden.

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Die Kundin aus Phuket will nun ihre rechtlichen Schritte zur Erstattung der durch den Rechtsstreit entstandenen Verluste fortsetzen. Touristen und Expatriates werden zur Vorsicht bei Online-Bewertungen in Thailand gemahnt, da das thailändische Recht Verleumdung sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt.

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Quelle: Thai Examiner
Bramburi Pattaya - Futtern wie bei Muttern

16 Kommentare zu „Schlechte Bewertung für Kuchen: 5-Millionen-Baht-Klage eingereicht

  1. So erzieht man ein Volk zum Duckmäusertum und zu Denunzianten! In der Schule ist es verpönt, kritische Fragen zu stellen, und später ist Kritik gar strafbewehrt. Genial.

    1. Ja, das kommt mir bekannt vor.
      Dazu braucht es nicht Thailand, das haben die „moralisch Überlegenen“ in Deutschland perfektioniert.

  2. Verleumdungsgesetze? Wenn ihr der Kuchen nicht schmeckt,dass ist doch ihre persönliche Meinung.Soll ich Lügen und 5 Sterne geben. Wir leben im Jahr 2026.

    1. Ja! Kleines Beispiel, beim großen Onlinehändler in Thailand elektrische Luftpumpe gekauft die groß mit dem Markennamen und dem Logo eines renommierten deutschen Herstellers beworben wird. Natürlich war das Fake, deswegen nur mit Begründung 2 Punkte vergeben. Mehrere Zuschriften, sogar Geld angeboten bekommen, wenn ich die Bewertung auf 5 Punkte ändere, was ich natürlich nicht gemacht habe. Alles war mit Screenshots dokumentiert. ..
      Ja, du sollst lügen..

    2. @Klaus: Nein, du musst nicht lügen. Genau das hat das Gericht bestätigt: Eine ehrliche Meinung zu Preis und Geschmack fällt unter die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsäußerung, solange keine Unwahrheiten verbreitet werden. Das Problem war nicht das Gesetz an sich, sondern eine Ladenbesitzerin, die geglaubt hat, das Zivil- und Strafrecht als Waffe gegen schlechte Kritik nutzen zu können. Sie ist damit krachend gescheitert.

      1. Na ja, wenn ich nach einer solchen Äusserung vor Gericht muss und teure Anwälte brauche, nützt mir das Letzturteil recht wenig.

      2. ThaiTom: du hast wie immer Null Ahnung über Thailand. Aber Schweizer wissen immer alles besser.

  3. Nicht erst seit dem Koh Chang Fall war mir klar, dass man in diesem Land besser überhaupt keine öffentliche Bewertung abgeben sollte. Und schon zweimal keine negative! Auch wenn der Oberste Gerichtshof Thailands erst vor kurzem erklärt hat diese Art des finanziellen Maulkorbes nicht länger zu tolerieren, wird sich erst wirklich etwas ändern wenn die diesbezüglichen Gesetze überarbeitet werden. Es ist doch ein Skandal, dass die Beklagte selbst nach Obsiegen nun erst noch um die Erstattung ihrer Kosten streiten muss. Aber solange die Regierenden die Gesetzeslage aktiv nutzen um Whistleblower und Kritiker zum Schweigen zu bringen, habe ich da wenig Hoffnung.

      1. Na ja, wenn ich mir die Kommentare in der grössten“ Zeitung in Österreich so durchlese, käme ich in Thailand schon an die 500 Jahre Gefängnis.

      2. Ist es auch. Wenn man für seine Meinung keine Zustimmung erhält ist es keine Unterdrückung deiner Meinungsfreiheit. Die haben andere auch.

      3. Es gibt manche, die es einfach nicht lassen können, bei jedem Thema….“aber Deutschland“…. Nein, nicht aber, denn in Deutschland kann jeder seine Kritik anbringen solange diese nicht beleidigend ist. Niemand bekommt wegen einer schlechten Bewertung einen Prozess an den Hals.

        1. Schön wird es aber erst, wenn man erfahren muss, was andere als Beleidigung ansehen.
          Vor ca. 5 Jahren habe ich einmal die Scheiben eines Autos folieren lassen. Wegen diverser Kratzer in den Folien und kosten, die nach der Arbeit sprunghaft gestiegen waren, habe ich auf Google für diese Firma eine ehrliche Bewertung abgegeben. Ca. 1 Jahr nach der Veröffentlichung dieser Bewertung kam Unterlassungspost vom Anwalt und ein Schreiben von Google. Angeblich war ich nie in dieser Firma und hätte eine beleidigende und geschäftsschädigende Falschbewertung abgegeben.
          Zu meinem Glück habe ich die Rechnung inkl. Kostenvoranschlag und Fotos aufbewahrt. Meine Rechtsschutzversicherung hat den Anwalt übernommen und die Sache verlief im Sande.
          Beispiele gibt es zur Genüge, dank Ampelregierung hat sich daraus für bestimmte Politiker in Deutschland ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Einfach mal googeln.

          1. Was du schreibst, hat nichts mit Politik zu tun. Es gibt in Deutschland kein Gesetz wie in Thailand, welches Negativ-Bewertungen als Straftat ansieht. Was du hier Politikern als ein „lukratives Geschäftsmodell“ unterstellst, ist Verleumdung und eine absolute Frechheit. Die Politiker werden zum Teil übelst beschimpft und beleidigt. Das muss sich kein Mensch gefallen lassen und wird zu Recht strafrechtlich verfolgt. Einen wirtschaftlichen Vorteil hat bisher niemand davon gehabt. Es fließen keine Gelder, was du hier fälschlicherweise suggerieren willst…. also unterlasse deine verleumderischen Äußerungen. Das kannst du allenfalls am braunen Stammtisch unter deinesgleichen machen.

  4. Ja da ist er wieder der Fanclub „unserer“ Demokratie.
    Vielleicht mal nachlesen, für was Ihre geliebten Politiker für morgens 06:00 Uhr das mobile Einsatzkommando bestellen.
    Am links grünen Stammtisch malt man sich eben die Welt so wie sie einem selbst gefällt.
    Deutschland das Land der Dichter und Denker, lang ist es her.

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