Ein Unterschriftenpaar genügt: Premierminister Anutin Charnvirakul erlässt eine Verordnung, Innenminister Anutin Charnvirakul vollstreckt sie. Am 26. August 2026 unterzeichnete er die „Prime Minister’s Office Regulation on Deportation B.E. 2569″, am 27. August erschien sie im Königlichen Amtsblatt, seit 28. August gilt sie. Wer glaubt, das sei bürokratisches Klein-Klein, hat den ersten Testfall noch nicht gelesen.
Die neue Verordnung: Was Anutin unterschrieben hat
Kein neues Verbot, kein neuer Straftatbestand – nur ein Turbo für bestehendes Recht. Die Verordnung schafft ein einheitliches Verfahren, das Zuständigkeiten bündelt, die bislang zwischen Immigration, Polizei und Innenministerium hin- und hergeschoben wurden. Grundlage für eine Abschiebung ist ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl – Formulierungen, die so weit gefasst sind, dass sie fast alles hergeben, was ein Beamter hergeben will.
Betroffen sind ausdrücklich nicht nur unmittelbar Handelnde, sondern auch, wer eine solche Handlung anstiftet oder unterstützt. Der Staat verschafft sich damit ein Werkzeug, das schneller zuschlägt als jedes Gericht – und das ist exakt der Punkt, an dem Bequemlichkeit in Machtkonzentration kippt.
Premierminister und Innenminister in einer Person: Das Verfahren
Der Ablauf klingt nüchtern: Der Permanent Secretary des Innenministeriums – oder ein Beauftragter – legt einen Fall dem zuständigen Minister zur Prüfung vor. Zuständiger Minister ist laut Verordnung der Innenminister. Und der Innenminister heißt, wie der Premierminister, der die Verordnung unterschrieben hat, Anutin Charnvirakul.
Kein Kontrollorgan dazwischen, keine zweite Instanz, die auf Distanz zur ersten geht. Ein Mann erlässt die Regel und ein Mann wendet sie an – im selben Kabinett, mit demselben Namensschild. Wer das für einen bloßen Verwaltungsvorgang hält, hat den Unterschied zwischen Gewaltenteilung und Gewaltenkonzentration nie verstanden.
Der erste Testfall: Ein Israeli auf Koh Samui
Die Verordnung ist keine Theorie mehr. Innenminister Anutin unterzeichnete die Ausreiseanordnung gegen Yaacov Ohayon, einen israelischen Immobilienunternehmer und Sandwich-Betreiber auf Koh Samui. Ein Gericht hatte ihn zuvor wegen Bedrohung der Betreiber des Samui Exotic Park verurteilt – deren Vergehen war eine „Free Palestine“-Fahne vor dem Park.
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Ohayon ist damit der erste Ausländer, an dem die neuen Regeln durchexerziert werden. Ein Symbolfall, mit voller Absicht ausgewählt: eine politisch aufgeladene Konfrontation, ein internationales Thema, ein Präzedenzfall, der weit über einen Streit um ein Schild hinausweist.
Die Demonstration vor der israelischen Botschaft
Am 10. September 2026 zog der Aktivist Sondhi Limthongkul mit hunderten Anhängern vor die israelische Botschaft in Bangkok und rief seine Bewegung „Take Thailand Back“ ins Leben. Auf Transparenten stand unverblümt: „Thailand heißt Touristen willkommen, keine Kriegsverbrecher.“ Ein offener Brief an Botschafterin Alona Fisher-Kamm forderte strengere Kontrollen israelischer Landkäufe, Nominee-Geschäfte und des Verhaltens einzelner Staatsbürger.
Sondhi wählte seine Worte mit Kalkül: Die Ära diplomatischer Nettigkeiten und kalkulierten Schweigens, das man fälschlich als stille Zustimmung gedeutet habe, sei vorbei. Klartext statt Höflichkeitsfloskeln – ein Ton, den die thailändische Innenpolitik seit Monaten kultiviert.
War das Verhalten der Israelis wirklich so schlimm?
Die Zahlen widersprechen der Empörung nicht, sie relativieren sie nur teilweise: Über 277.000 Israelis besuchten Thailand in den ersten acht Monaten 2026, ein Plus von rund sieben Prozent. Israelische Gäste erwirtschafteten etwa 1,2 Milliarden US-Dollar der insgesamt 48 Milliarden US-Dollar Tourismuseinnahmen des Landes. Wirtschaftlich also ein Schwergewicht, kein Randphänomen.
Parallel dazu häuften sich Beschwerden über Nominee-Firmen, verdeckten Landbesitz und einzelne eskalierte Konflikte wie den Fall Ohayon. Zwei Wahrheiten stehen nebeneinander, ohne sich gegenseitig aufzuheben: eine wirtschaftlich bedeutsame Gruppe von Reisenden – und eine wachsende thailändische Ungeduld mit jenen, die glauben, Regeln gelten für andere.
Abschiebung nach normalem Recht: Wie es bisher lief
Auch ohne die neue Verordnung kannte das Einwanderungsgesetz von 1979 längst Abschiebegründe: Overstay, illegale Arbeit, Straftaten mit rechtskräftigem Urteil. Section 54 erlaubt der Immigration bereits seit Jahrzehnten, Visa bei schwerwiegenden Verstößen gegen die öffentliche Ordnung zu widerrufen – ein österreichischer Staatsbürger in Rawai erlebte das 2026, nachdem er wiederholt betrunken Passanten belästigt hatte.
Das Auswärtige Amt formuliert es unmissverständlich: Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand – auch wegen Bagatelldelikten – führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot. Die neue Verordnung fügt diesem System kein neues Verbot hinzu. Sie zieht nur die Zügel enger und schneidet die Wege kurz.
Blacklist Thailand: Ab wann man wirklich draufsteht
Die Blacklist ist kein Gerücht aus Facebook-Gruppen, sondern eine formale Datenbank mit gestaffelten Sperrfristen. Wer abgeschoben wird oder wegen einer Straftat verurteilt ist, landet darin – der Eintrag entscheidet über Jahre, ob eine Wiedereinreise überhaupt möglich ist. Auch wiederholte Verstöße gegen Einreisebestimmungen können reichen, ganz ohne spektakulären Einzelfall.
Der Unterschied zur bloßen Einreiseverweigerung ist entscheidend: Wer am Flughafen abgewiesen wird, war nie im Land. Wer abgeschoben wird, saß bereits fest im System – und trägt den Eintrag danach mit sich, gleichgültig, wie klein der ursprüngliche Anlass war.
Reicht schon ein Overstay für die Blacklist?
Ja – ab einer bestimmten Schwelle unausweichlich. Wer mehr als 90 Tage überzieht, kassiert ein Jahr Einreisesperre. Über ein Jahr Overstay bedeutet drei Jahre Sperre, über drei Jahre fünf Jahre, über fünf Jahre volle zehn Jahre. Wer im laufenden Overstay von der Polizei aufgegriffen wird statt sich selbst zu stellen, fällt in ein noch härteres Regime mit denselben Fristen, aber schärferen Ausgangsbedingungen.
Bis 40 Tage Overstay kostet es 500 Baht pro Tag, maximal 20.000 Baht – ein Kavaliersdelikt ist das trotzdem nicht. Wer die Zahlung verweigert oder nicht kann, landet vor Gericht. Und ein Gerichtsverfahren ist genau die Tür, durch die auch die neue Abschiebeverordnung hereinspaziert.
Alkohol am Steuer und Verkehrsunfall: Die Konsequenzen
Trunkenheit am Steuer kostet nach dem Land Traffic Act zwischen 5.000 und 20.000 Baht, dazu bis zu einem Jahr Haft. Bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfolge steigt die Haftstrafe auf bis zu zehn Jahre. Wer den Alkoholtest verweigert, wird seit 2026 rechtlich behandelt, als hätte er die Trunkenheit zugegeben – Ausreden zählen nicht mehr.
Der entscheidende Satz aus dem Auswärtigen Amt gilt hier ungebremst: Jede Verurteilung führt nach Strafverbüßung zur Abschiebung, unbefristetes Wiedereinreiseverbot inklusive. Ein einziger betrunkener Fahrfehler kann damit ein ganzes Auswandererleben in Thailand beenden – nicht durch die neue Verordnung, sondern durch geltendes Recht, das die Verordnung nur schneller vollstreckt.
Erwischt mit der E-Zigarette: Was wirklich droht
Seit 2014 verboten, seit 2025 mit Nachdruck verfolgt: Besitz oder Nutzung einer E-Zigarette kostet bis zu 30.000 Baht, in der Praxis am Flughafen oft 20.000 bis 40.000 Baht. Wer eine E-Zigarette einführt, begeht nach dem Zollgesetz zusätzlich einen Straftatbestand – bis zum Fünffachen des Warenwerts, dazu bis zu zehn Jahre Haft. Keine Ausnahme für Touristen, keine Grauzone für den privaten Gebrauch.
Ein Bußgeld allein zieht noch keine Abschiebung nach sich – aber ein Gerichtsverfahren wegen Zollvergehens schon. Wer die Strafe nicht sofort in bar zahlt, landet in Gewahrsam, und aus einer Ordnungswidrigkeit wird ein Fall, der plötzlich in dieselbe Kategorie fällt wie Trunkenheit am Steuer oder tätliche Bedrohung: verurteilt, verbüßt, abgeschoben.
Redaktionelle Hinweise
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Die genannten Fristen, Bußgelder und der Verordnungsstand entsprechen dem Stand September 2026. Ob die neue Abschiebeverordnung zwingend eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung voraussetzt oder bereits eine behördliche Feststellung genügt, ist in der öffentlichen Debatte umstritten – vor eigenmächtigen Schlüssen im Einzelfall empfiehlt sich Rücksprache mit einer auf Thai-Recht spezialisierten Kanzlei.
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Geltendes Recht, das durchgesetzt wird. In D wird geltendes Recht ausgehebelt, umgangen und ignoriert.
Es gibt ja das Gerücht, dass die Masse des Rückenmarks eigentlich ausreichend wäre die lebensnotwendigen Funktionen, ganz ohne Hirnbeteiligung am laufen zu halten. Wie gesagt, es ist nur ein Gerücht. Wobei ich mir aber nicht wirklich sicher bin, ob hier dafür vielleicht doch schon ein erster Indizienbeweis vorliegen könnte.
Erste, aber durchaus eindeutige Beweise gibt es seit letzten Sonntag.
Starke Worte Oskar, für jemanden, der sich hier bedingungslos für den Schutz krimineller Ausländer starkmacht. Vorschlag zur Güte: Wenn Durchgreifen beim Gesetz für dich so abwegig ist, könnte Thailand die Betroffenen ja künftig direkt zu dir nach Hause umleiten. Dann darfst du das Vorzeigeprojekt für gelungene Integration ganz ohne Behörden und Hirneinsatz im eigenen Wohnzimmer starten.
Wenn Du mir diese völlig idiotische Unterstellung nachweist, dann behaupte ich von morgen an das Gegenteil. Aber @ Bernd Ne, siehst Du noch so einer!
Was für ein inhaltsloser Kommentar. Wenn man so etwas verbreitet sollte lieber Rechtssicherheit und Willkür nachdenken.
Lieber langsame Mühlen als willkürliche Maßnahmen.
Aber solche Vorstellungen sind wohl zu komplex und passen nicht in das monokausale deutschlandbashing Narrativ.
Na, da bin ich aber froh, dass die Mühlen anderswo ein bisschen schneller mahlen, wenn es um kriminelle Straftäter geht. Ganz simples Prinzip: Die Guten ins Körbchen, die Schlechten ins Töpfchen – und wer sich nicht an die Regeln hält, fliegt halt raus.
Bist hat ein ver….Gutmensch👍👍👍
Oskar, Sie sollten solche ironischen und unsubstantiierte Kommentare unterlassen. Aber es scheint Ihnen Spaß zu machen sich hier so zu äußern, das ist ja nicht zum ersten Mal der Fall. Mich hatten Sie einmal in einem ihrer ebenfalls substanzlosen Kommentare in die blau-braune Ecke gestellt! Erinnern Sie sich noch? Leider hat die Redaktion damals meinem Wunsch nicht entsprochen Ihnen direkt unter Ihrem Kommentar dazu zu antworten, denn „Antworten“ und das Schriftfeld darunter waren ausgegraut. Übrigens, der Kommentar von Marc ist zwar sehr allgemein gehalten, aber beispielhaft was das Verhalten der Merkel-Regierung in der Migrationskrise anbetraf durchaus gerechtfertigt. Das Gutachten des früheren Verfassungsrichter Di Fabio dazu sollten Sie kennen.
Lieber Andre, gerne lasse ich Ihnen Ihre Meinung. Um ehrlich zu sein, dass ich Sie mal in eine blau-braune Ecke gestellt habe sollte, ist mir nicht mehr erinnerlich. Aber einer der sich selber und in eigenen Worten als im „Exil“ vor diesem fürchterlich furchtbaren Deutschland wähnt und das dann auch noch entsprechend begründet, der hat sich da schon selber und ganz alleine reingestellt. Da hätten Sie mich ja wirklich nicht mehr dazu gebraucht. Soweit meine Meinung dazu.
Oskar, Sie machen es mit Ihrer Antwort tatsächlich schon wieder – und zwar auf bemerkenswerte Weise.
Ich gehöre nicht in die von Ihnen verordnete „blau-braune Ecke“. Und schon gar nicht stelle ich mich durch die Verwendung des Wortes „Asyl“ selbst dorthin.
Bemerkenswert dabei ist, dass Sie mir ein Wort in den Mund legen, das ich überhaupt nicht verwendet habe: Sie schreiben von meinem angeblichen „Exil“. Ich habe von „Asyl“ gesprochen. Das ist nicht dasselbe. Beide Begriffe sind nicht bedeutungsgleich.
Dass ich „Asyl“ in meinem Fall immer in Anführungszeichen gesetzt habe, war selbstverständlich bewusst. Ich wollte damit gerade nicht behaupten, mein Aufenthalt in Thailand sei mit dem heutigen Asyl von Schutzsuchenden gleichzusetzen, sondern eine für mich gefundene Zuflucht und einen neuen Lebensmittelpunkt in Thailand.
Dass ich dankbar bin, nicht mehr in meiner alten, inzwischen ungeliebten Heimat leben zu müssen, ist meine persönliche Bewertung der Verhältnisse in Deutschland. Eine kritische Haltung gegenüber Deutschland macht mich allerdings noch lange nicht zu einem Anhänger der AfD.
Wenn Sie mich also weiterhin öffentlich in die „blau-braune Ecke“ stellen wollen, sollten Sie dafür bitte konkrete Aussagen von mir anführen, die eine solche politische Zuordnung tatsächlich rechtfertigen. Meine Verwendung des Wortes „Asyl“ – ausdrücklich in Anführungszeichen – tut das jedenfalls nicht.
Und schon gar nicht können Sie Ihre Behauptung damit begründen, dass ich angeblich von meinem „Exil“ gesprochen hätte. Dieses Wort stammt von Ihnen, nicht von mir.
Auf e-Zigarette bis zu 10 Jahren Haft, zerstört Dein Leben komplett und vielleicht überlebst Du das nicht -ist das verhältnismässig? Ich bin Nichtraucher.
Bei dem Tötungsdelikt im Bad Oeynhausener Kurpark am 23. Juni 2024 wurde der 20-jährige in Deutschland lebende Grieche Philippos Tsanis von einer Gruppe junger syrischer Männer angegriffen und schwer verletzt. Zwei Tage später erlag er seinen Verletzungen. Der Haupttäter ist der polizeibekannte 18-jährige Syrer Mwafak Al S. aus Pforzheim. In Pforzheim hat Mwafak Al S. sage und schreibe 123 Straftaten begangen, die man ihm nachweisen konnte. Diese 123 Straftaten hatten absolut keine Auswirkungen auf seinen Aufenthalt in Deutschland. Nicht einmal eine Gerichtsverhandlung hatte es gegeben, da die Pforzheimer Gerichte nach eigenen Angaben überlastet waren. Da wünscht man sich doch ein ähnliches Verfahren wie in Thailand. Wenigstens für extreme ausländische Schwerverbrecher und Serientäter. Thailand ist zu beneiden.
Richtigstellung der WB-Redaktion: Für die Behauptung, Mwafak al S. seien in Pforzheim 123 Straftaten nachgewiesen worden, gibt es keinen belastbaren Beleg. Seriöse Berichte sprechen von acht registrierten Diebstahlsdelikten seit 2020, darunter einem schweren räuberischen Diebstahl, sowie weiteren Ermittlungen. Auch dass eine Gerichtsverhandlung allein wegen überlasteter Gerichte ausgeblieben sei, ist nicht belegt. Mwafak Al S. wurde inzwischen wegen des tödlichen Angriffs zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt – blanker Hohn und dem Opfer bzw. vielen anderen Opfern ins Gesicht gespuckt! Das zeigt, wie unterwandert und unterworfen die Justiz bereits ist.
Die verhängten neun Jahre Jugendstrafe liegen in Deutschland nahe an der gesetzlichen Höchststrafe von zehn Jahren. Der Vergleich mit Thailand greift daher zu kurz: Nach unseren Recherchen werden Täter in Thailand selbst nach Todes- oder lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes häufig bereits nach etwa 12 bis 15 Jahren entlassen. Dazu haben wir einen gesonderten Artikel veröffentlicht.
Seriöse Berichte sprechen von acht registrierten Diebstahlsdelikten seit 2020, darunter einem schweren räuberischen Diebstahl, sowie weiteren Ermittlungen. Es sind genau diese weiteren Ermittlungen die die weiteren 114 Straftaten ausmachen. (123 minus 8 Diebstähle und einen schweren räuberischen Diebstahl. Die weiteren Delikte wurden auch vor 2020 begangen. Da galt noch Jugendstrafrecht. Ist es nicht erstaunlich, dass die 8 Diebstähle und der eine schweren räuberischen Diebstahl keine Gerichtsverhandlung nach sich zog? Weil die Pforzheimer Gerichte mit eigener Aussage überlastet waren. Aber kommen wir auf Thailand zurück. Wäre in Thailand ein schweren räuberischen Diebstahl kein Ausweisungsgrund? In Deutschland anscheinend nicht. Von daher ist Thailand zu beneiden.
Die Frage, die sich ein Tourist wie ich stellt: Aus welchen Gründen kann die Einreise durch die
Immigration verweigert werden?
Reicht schon die schlechte Laune
eines Beamten?
Für Antworten bin ich als Tourist
dankbar
Kurz und bündig: Ja, könnte passieren.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Was wird der schlecht gelaunte Beamte dann in die Akten schreiben?
Einige Komentatoren wünschen sich also in D das so: jemand wird beschuldigt und dann bestimmen solche wie sie was die gerechte Strafe ist. Auf Fakten kommt es nicht an die werden bei Bedarf erfunden. Natürlich gehen sie davon aus, das sie nie von diesen Handlungen betroffen sind.
Eine Sache aus der deutschen Geschichte fällt mir dazu ein: Ernst Röhm hat sicher auch so gedacht.
Ich bin froh das wir einen Rechtsstaat haben und Gerichte nach bewiesen Fakten und nach den gesetzen zu entscheiden haben.
Und für die die immer nach höheren Strafen rufen: Schauen sie sich mal die Mordraten in den USA pro 1000 EW an, die Todesstrafe oder Lebenslang ohne Bewährung helfen da nicht.
Das FBI veröffentlich detaillierte offizielle Statistiken:
* Täter und Opfergruppen: Schwarze US-Amerikaner machen 13 bis 14% der Bevölkerung aus. Verhaftungen wegen Mordes machen aber um die 50% oder mehr aus. Weiße Amerikaner mit 58 bis 60% der Bevölierung stellen den Großteil der übrigen Festgenommenen.
* Intrarassistische Kriminalität: 80 bis 85% der weißen Mordopfer werden von weißen Tätern getötet. Und ebenso 80 bis 85 % der schwarzen Mordopfer werden von schwarzen Tätern getötet.
* Opferrisiko: Schwarze US-Amerikaner sind statistisch gesehen weit häufiger Opfer von Gewaltverbrechen und Tötungsdelikten als Weiße. Obwohl sie eine Minderheit sind, machen sie über 50% aller Mordopfer aus.
Die Rohdaten des FBI sind öffentlich zugänglich. Jeder kann sich selbst ein Bild machen.
Ja witzigerweise werden Nichtweisse viel häufiger angeklagt und verurteilt als Weisse.
Noch krasser ist die Rate zwischen ärmeren und reicheren Angeklagten.
Aber das liegt natürlich nur an den Genen für die Hautfarbe und nicht daran das die weisse Bevölkerung im Schnitt deutlich mehr Geld hat.
Eine hervorragend formulierte Antwort. Danke!
Leider wird sie bei etlichen 40% nicht auf fruchtbaren Boden fallen.
Weder an Steintischrunden, noch hier im Forum des WB.
Jetzt werden einige Expats und Rentner in Thailand plötzlich ganz freundlich zu ihren Nachbarn, aus Angst angeprangert und ausgewiesene zu werden.
Mein Gott wie bin ich happy dass ich nach 25 Jahren in Thailand zurück nach Spanien gezogen bin. Hier kann man sich kleinere Fehltritte wie zu schnell fahren, Wurst im Gepäck mitzubringen oder mal mit 1-2 Bier noch nach Hause zu fahren (ich trinke keinen Alkohol) noch erlauben ohne abgeschoben zu werden und damit alles zu verlieren. Hier kann man auch noch Eigentum ohne Probleme kaufen. Es wird jetzt unter Anutin immer krasser, und die Entwicklungen der letzten Monate machen meinen Entschluss von damals 100% richtig.
Wer sich als Ausländer normal verhält, hat auch nichts zu befürchten. Dass Kriminelle schnell abgeschoben werden können, ist nur richtig! In D läuft die Sache genau falsch herum, dort unternimmt man alles, dass Kriminelle bleiben können, durchgefüttert werden und weiterhin Straftaten begehen. Zu oft werden sie frei gesprochen. In Staatsmedien wird weiterhin Gefahr von rechts suggeriert und die Bürger mit Desinformation getäuscht.
Jetzt gingen in Berlin auch die gelben Briefumschläge aus, ohne die keine Aufforderungen zum Haftantritt versandt werden können. Oh, was es in D. inzwischen nicht alles in der Bürokratie gibt. Verbrecher laufen frei herum, weil Briefumschläge fehlen.
Abgeschoben erst nach Verbüssung der Haftstrafe nur zum Verständnis! 5Jahre Haft dann abgeschoben. Thailand setzt auf Emotionale Abschreckung, in Kambodscha wurden LRAD Schallwellen Kanonen eingesetzt.
Kann so sein muss aber nicht. Weisst du wem du unbewusst auf die Füße trittst?
Innerthailänisch wird in so einem Fall gerne das Gesetz zum Schutz hoher Autoritäten eingesetzt. In einem solchen Fall liegt dann die Beweislast beim Angeklagten.
Kennst du eine genaue Definition von :
„Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gemeinwohl“ ?
Ich nicht. Eine universielle Waffe die man eisetzen kann wie man will.
Undzu D schreibst du auch nur Blödsinn. Wo gibt es eine behörde die sich dafür einsetzt das Straftäter grundsätzlich beiben dürfen.
Und zu unseren Gerichten: ich bin froh das sie so entscheiden wie sie das in der Regel tun. Nach Recht und Gesetz ( das vom Bundestag gemacht wird) und unabhängig. Wenn jemand frei gesprochen wird, dann waren die Beweise nicht ausreichend. Wenn die Staatsanwaltschaft anderer Meinung ist kann ein höheres Gericht die Entscheidung überprüfen.
Und die Gefahr von Rechts muss man nicht erfinden. Ich könnte jetzt einiges aufzählen- aber das sind ja nur Desinformationen. Das sollte man mal den Opfern sagen. zB dem kasseler Regierungspräsidenten, das er gar nicht tot ist sondern nur eine Desinformation.