BANGKOK, Thailand – Ein ehemaliger Lehrer, der wegen Sexualstraftaten an Minderjährigen angeklagt war, ist während seiner Haft im Sondergefängnis Bangkok gestorben. Deshalb wurde die für den 11. September angesetzte Verkündung des Berufungsurteils verschoben. Die Gerichtsunterlagen nennen für drei Verfahren zusammen 15 Jahre, 36 Monate und 15 Tage Haft.
Berufungsurteil nach Todesnachricht verschoben
Vor dem Strafgericht an der Ratchadaphisek Road sollte das Berufungsurteil im Verfahren mit dem Aktenzeichen A.113/2568 verlesen werden. Zum angesetzten Termin teilten Justizvollzugsbeamte dem Gericht mit, dass der Angeklagte während seiner Haft im Sondergefängnis Bangkok gestorben sei.
Das Gericht ordnete an, Unterlagen zum Nachweis des Todes vorzulegen. Die Verkündung des Berufungsurteils wurde bis zur Prüfung dieser Dokumente verschoben.
Vorwürfe wegen Straftaten an Minderjährigen
Die Staatsanwaltschaft hatte den ehemaligen Lehrer unter anderem beschuldigt, ein Kind seinen Eltern entzogen und sich an einem minderjährigen Kind sexuell vergangen zu haben. Weitere Vorwürfe betrafen das Wegbringen eines Kindes, Anstiftung sowie die Förderung unangemessenen oder obszönen Verhaltens.
Der Angeklagte wurde in den Unterlagen als Pichai geführt. Sein Nachname wurde nicht veröffentlicht.
Ermittlungen nach Festnahme in Khon Kaen
Der Fall war am 17. Mai 2024 bekannt geworden. Paweena Hongsakul, Vorsitzende der Paweena-Hongsakul-Stiftung für Kinder und Frauen hatte gemeinsam mit der Abteilung zur Bekämpfung des Menschenhandels die Festnahme des ehemaligen Lehrers unterstützt.
Die Ermittler waren auf ihn gestoßen, nachdem sie eine Bordellbetreiberin und den Eigentümer eines Resorts in der Provinz Khon Kaen festgenommen hatten. Dort sollen minderjährige Mädchen illegal zur Prostitution gebracht worden sein. Drei betroffene Mädchen wurden unterstützt.
Erste Instanz verhängte vier Jahre und zwölf Monate
Das Strafgericht verurteilte den Angeklagten am 27. März 2025 zunächst wegen zweier Delikte zu jeweils fünf Jahren Haft. Weil er die Vorwürfe gestanden hatte, halbierte das Gericht die Strafe auf jeweils zwei Jahre und sechs Monate.
Damit ergab sich in diesem Verfahren eine Haftstrafe von vier Jahren und zwölf Monaten. Eine Bewährung lehnte das Gericht ab.
Gericht verwies auf frühere Verurteilung
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte pensionierter Lehrer war und bereits zuvor ein Sexualdelikt begangen hatte. Das Gericht verwies außerdem darauf, dass das betroffene Kind noch wenig Erfahrung mit Entscheidungen und dem Leben habe.
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Die Strafe sollte nach einer Verurteilung von einem Jahr und 15 Tagen wegen eines Delikts an einem Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren beginnen. Dieses Verfahren trug das Aktenzeichen A.3383/2567.
Drei Verfahren mit langer Gesamtstrafe
Zusätzlich sollte die Strafe aus einem weiteren Verfahren mit dem Aktenzeichen A.2316/2567 im Anschluss vollstreckt werden. Dort war eine Haftstrafe von zehn Jahren und 24 Monaten wegen eines Sexualdelikts an einem Kind unter 15 Jahren verhängt worden.
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Aus den drei Verfahren ergab sich laut den Gerichtsangaben eine Gesamtstrafe von 15 Jahren, 36 Monaten und 15 Tagen. Ob und in welcher Form das Berufungsgericht noch entscheidet, soll nach der Prüfung des Todesnachweises geklärt werden.

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