PATTAYA – Ein Ausländer ist in einem bekannten Tempel beim Betteln aufgeflogen. Städtische Vollzugsbeamte entdeckten den Mann am 10. Juni auf dem Gelände des Wat Chaimongkol und übergaben ihn direkt der Einwanderungspolizei.
Razzia am Wat Chaimongkol
Ordnungskräfte der Stadt Pattaya waren zu einer Routineinspektion unterwegs, als sie den Verdächtigen entdeckten. Der Mann saß auf dem Tempelgelände und erweckte laut Polizei den Anschein, von Besuchern Geld zu erbitten.
Die Beamten traten sofort an den Fremden heran und nahmen ihn ins Verhör. Im Gespräch bestätigte sich schnell der Verdacht, dass es sich um einen ausländischen Staatsangehörigen handelte.
Übergabe an Einwanderungsbehörde
Nach der ersten Befragung vor Ort koordinierten die städtischen Vollzugsbeamten ihre nächsten Schritte mit der Einwanderungspolizei. Der Bettler wurde noch auf dem Tempelgelände an die Spezialisten für Ausländerrecht überstellt.
Die Beamten betonen, dass die Übergabe an die Behörden reibungslos verlief. Der Festgenommene muss sich nun einer weitergehenden Prüfung und rechtlichen Bearbeitung nach thailändischem Einwanderungsrecht stellen.
Offene Fragen zu Identität und Status
Zur Nationalität des Mannes, seinem aktuellen Aufenthaltsstatus oder der Dauer seines Thailand-Aufenthalts schwiegen sich die Ordnungshüter bisher aus. Diese Details will die Einwanderungsbehörde im Zuge ihrer Ermittlungen klären.
Ebenso unklar ist, ob der Ausländer bereits wegen ähnlicher Delikte aufgefallen war. Die Behörden prüfen jetzt, ob neben dem Betteln auch gegen Einwanderungsgesetze verstossen wurde.
Teil einer größeren Kontrolloffensive
Der Zugriff ist kein Zufall. Pattayas Behörden verstärken seit längerem ihre Inspektionen an öffentlichen Plätzen, Touristen-Hotspots und religiösen Stätten. Ziel der regelmäßigen Razzien ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die strikte Einhaltung aller Vorschriften.
Sollte die Einwanderungsbehörde Verstöße gegen geltende Gesetze feststellen, drohen dem Bettler empfindliche Konsequenzen. Die Entscheidung über weitere Maßnahmen liegt nun allein bei den zuständigen Ausländerbehörden.



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