Ausländisches Einkommen in Thailand: Steuerfalle oder Freibrief?

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Liebes Wochenblitz Team

in diesen unsicheren Zeiten, in denen die thailändischen Behörden ihre Steuerregeln immer wieder anpassen, fühle ich mich wie viele Ausländer in Thailand ratlos. Ich bin 80 Jahre alt, seit Jahren glücklich verheiratet mit einer thailändischen Frau, besitze ein eigenes Haus und lebe schuldenfrei.

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Jährlich überweise ich rund 240.000 Baht aus dem Ausland, teils aus einer Festgeldanlage, um meinen Alltag zu bestreiten. Ich erziele kein Einkommen hier im Land, doch die Debatte um Steuererklärungen macht mir Sorgen. Ist Ignorieren wirklich ratsam, oder laufe ich Gefahr, dass die Finanzbehörden nachhaken und Strafen für vergangene Jahre verhängen? Gerne teile ich meine Gedanken zu den aktuellen Regeln, um anderen in ähnlicher Lage zu helfen.

Die Verwirrung rührt daher, dass die thailändische Regierung seit 2024 ihre Vorgaben mehrmals geändert hat, um mit internationalen Standards wie denen der OECD in Einklang zu kommen. Grundsätzlich gilt: Wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt, zählt als Steuerresident und muss weltweites Einkommen angeben, aber nur soweit es ins Land überwiesen wird.

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Seit Januar 2024 unterliegt ausländisches Einkommen, das nach 2023 erwirtschaftet wurde, der thailändischen Einkommensteuer, wenn es hierher transferiert wird. Das progressive Steuersystem beginnt bei 150.000 Baht netto pro Jahr ohne Abgaben und steigt bis zu 35 Prozent für höhere Summen. In meinem Fall mit 240.000 Baht jährlich, also etwa 20.000 Baht monatlich liege ich weit unter der Schwelle, wo nennenswerte Steuern anfallen würden. Nach Abzug persönlicher Freibeträge, wie für Ehepartner oder Eigentum, könnte die Belastung sogar null sein.

Doch die gute Nachricht: Im Juni 2025 hat das Finanzministerium ein neues Royal Decree vorgeschlagen, das eine Erleichterung bringt. Ausländisches Einkommen aus 2024 oder später, das innerhalb eines Jahres nach Erhalt, also im selben Kalenderjahr oder im Folgejahr überwiesen wird, bleibt steuerfrei.

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Wer also sein Geld aus 2025 bis Ende 2026 transferiert, muss nichts zahlen. Diese Regel soll Investitionen anregen und verhindern, dass Ausländer ihr Kapital im Ausland lassen. Für mich bedeutet das: Solange ich meine Überweisungen zeitnah handle, bin ich sicher. Älteres Einkommen vor 2024, das erst jetzt kommt, bleibt ebenfalls unberührt, keine rückwirkende Besteuerung.

Besonders heikel wird es bei höheren Beträgen, wie den 200.000 Baht monatlich, die ein anderer Rentner aus den USA erwähnt. Hier zählt die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und den USA: Steuern, die man bereits in Amerika gezahlt hat, können angerechnet werden, um eine doppelte Belastung zu vermeiden.

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Dennoch muss man eine Erklärung abgeben, bis spätestens März des Folgejahres. Viele Expats raten, die Sache nicht zu ignorieren, da die Behörden zunehmend Daten von Banken prüfen. Eine Steuererklärung kostet wenig Aufwand und schützt vor Nachfragen, die mit Zinsen und Bußgeldern belegt sein könnten bis zu 200 Prozent des Ausstands in Extremfällen. Ich habe kürzlich eine Probeerklärung bei einem lokalen Berater erstellen lassen und war erleichtert: Keine Nachzahlung fällig

Am Ende des Tages geht es um Planung. Wer wie ich bescheiden lebt, hat wenig zu fürchten, aber Wissen schützt vor Fehlern. Ich empfehle, die offizielle Website des Revenue Department zu konsultieren oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, vor allem wenn man wie der US-Rentner hohe Summen bezieht. Thailand bleibt ein Paradies für uns Ältere, solange wir die Regeln kennen.

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Mit freundlichen Grüßen,
Mason45
(80-jähriger Expats in Thailand)

Anmerkung der Redaktion

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24 Kommentare zu „Ausländisches Einkommen in Thailand: Steuerfalle oder Freibrief?

  1. Eigenes Haus? Denke Du hast es bezahlt und Du kannst kostenfrei wohnen. Bislang hat sich nichts geändert, wer ueber 180 Tage in Thailand lebt muss eine Steuer Nr. beantrage und eine Erklärung abgeben. Ueber 65 Rentner, verh., Krankenversichert, hat Steuerfreibetraege bis 405. 000 Bath.

    1. Also ich komme auf 500000 Bath ohne KK, Spenden oder Familiäre Verpflichtungen.
      60’000 Bath Allg.Abzug.
      50% von der eingeführten Summe, aber max 100’000.
      190’000 Bath Abzug wenn über 65 Jahre
      Ergibt 350’000 Bath.
      Dazu noch 150’00 Bath zu 0% ( gemäss Steuerskala)

  2. Das ist kein Tipp, sondern nur was ich mache: Ich halte es wie 80% der Thailänder und gebe keine Steuerklärung ab. Insbesondere deshalb da meine Renten in Thailand nach den entsprechenden DBA’s in Thailand gar nicht besteuert werden dürfen.

    1. wieso darf deine rente in thailand nicht besteuert werden? lebst du weniger als 180 tage kann ich das verstehen, aber wenn du in thailand ueber 180 tage bist und somit steueransässig musst du wohl fuer deine nach Th eingefuehrte rente faellige steuern bezahlen.
      kann es vielleicht sein das du freiwillig deine ganze in De versteuerst und dich somit auf das DBA beziehen kannst?

  3. ….Wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt, zählt als Steuerresident und muss weltweites Einkommen angeben, aber nur soweit es ins Land überwiesen wird….

    ….Thailand bleibt ein Paradies für uns Ältere, solange wir die Regeln kennen….

    absolut richtig

    also das geld von freunden in bar mitbringen lassen. so wird nichts überwiesen und unterliegt daher auch nicht der thailändischen steuer

    das problem sehe ich aber woanders:
    jeder, der länger als diese 180 tage pro kalenderjahr sich in thailand aufhält ist nach thailändischem gesetz steuerpflichtig. er muß also eine steuererklärung abgeben. aber welcher nicht thai kann das schon? er muß also jemanden beauftragen der das macht und dafür bezahlen. eventuell kommen noch übersetzungs- und beglaubigungskosten dazu. und das alles nur um später von thai FA einen steuerbescheid zu bekommen, der keine zahlung zur folge hat.
    weiteres problem: bis ende märz muß die erklärung für das vergangene jahr abgegeben werden. aber wie soll man nachweisen, das man schon in D steuern gezahlt hat wenn man den steuerbescheid des vergangenen jahres noch nicht hat bzw. meist sogar noch nicht einmal die steuererklärung abgegeben hat?

    alles sehr verbesserungswürdig

  4. Romane,
    Für renten zahlen sie ja in d nichts.
    Für andere Steuern gilt offenbar das zuflussprinzip. Also was im Steuer Jahr gezahlt wurde, wird angerechnet.

    Übrigens eingebrachten Bargeld ist natürlich steuerpflichtig. Es sei denn, der Freund betreibt Geldwäsche und wechselt unter seinem Namen um.

    Ich bringe nur 700.000 baht ein. Mit meiner Frau 560.000 baht steuerfrei. Ergibt 7.000 baht Steuern . In d auf Rente und kapitalerträge 0 €

    1. wer sagt denn etwas von geld umwechseln durch den freund?
      schon mal etwas von schenkung gehört? da gibt es in thailand weitaus höhere freibeträge als in D. vor allem wenn man nicht verwandt ist.
      und wie soll das thai FA in erfahrung bekommen daß er dir das geld gibt?

    1. Ich lasse Ihnen gerne Ihre Meinung, habe aber eine gegenteilige, die ich auch an anderer Stelle schon belegt und begründet habe. Ich beziehe beispielsweise Renten aus Deutschland und UK. Mit beiden Ländern bestehen unterschiedliche DBA’s. Aus beiden geht aber hervor, dass die Renten von einem Vertragsstaat gezahlt, im anderen NICHT besteuert werden dürfen. In der deutschen Version steht das sogar wortwörtlich. Ich weiß, dass viele das Gegenteil behaupten was mich aber nicht hindert meinen Rechtsstandpunkt trotzdem zu vertreten. Finde es auch gar nicht verwerflich, dass Deutsche hier eine Steuererklärung mit ihren Renteneinkünften abgeben und darauf Steuern zahlen. Richtig ist es meines Erachtens trotzdem nicht.

      1. es ist ärgerlich, das es überhaupt noch Zweifel geben muß! Vom Finanzamt Neubrandenburg habe ich aber schon vor Jahren die schriftliche Auskunft bekommen, das das Besteuerungsrecht nach DBA dann beim Wohnsitzstaat Thailand liegt. Eine rechtsverbindliche Auskunft, der ich Glauben schenken muss!

        1. Es ist nicht ärgerlich, sondern für mich eher verblüffend, wenn jemand glaubt eine Auskunft eines deutschen Finanzamtes sei in Thailand eine rechtsverbindliche Auskunft. Aber ich will es noch einmal aufbröseln. Das deutsch/thailändische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist vom 10.07.1967 und hat Rechtskraft mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 26.7.1968 erlangt.
          In diesem DBA sind die Besteuerungsgrundlagen geregelt um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. So haben sich die beiden Vertragsstaaten unter anderem darauf geeinigt, private und betriebliche Renten in demjenigen Staat zu besteuern, in welchem diese Rentenarten bezahlt werden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist in Artikel 18 (1) gemacht worden. Was nun staatliche Renten angeht ist dies in Artikel 18 (2) geregelt. Dort heißt es wörtlich:
          „Ungeachtet Absatz 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaft unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit.“
          Viel klarer und eindeutiger kann man es wohl nicht mehr formulieren. Der Hintergrund ist auch ganz einfach nachzuvollziehen. Gesetzliche Renten waren bis 1.1.2005 auch in Deutschland steuerfrei. Erst nachher hat man stufenweise eine Besteuerung von GRV-Renten eingeführt. In Thailand sind Renten nach wie vor steuerfrei, wie in Deutschland auch bis 2005. Darum steht das in dieser Deutlichkeit auch im DBA aus dem Jahr 1967. Dieses DBA wurde niemals aktualisiert und ist deshalb nach wie vor gültig. Ergo sind Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Thailand NICHT zu versteuern.
          Die Auskunft des Finanzamtes Neubrandenburg ist mir auch bekannt. Allerdings empfehle ich mal zu Googeln: „Finanzamt Neubrandenburg – Warum ist der Wohnsitzstaat entscheidend?“ (einen Link dazu darf man hier nicht einstellen). Da wird allgemein zur Besteuerung von Renten eingegangen: „..Entweder (entsprechend dem jeweiligen DBA) ist die deutsche Rente im Wohnsitzland steuerfrei zu stellen oder…). Wie oben bereits erwähnt und begründet ist die GRV-Rente daher in Thailand steuerfrei zu stellen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
          Mir wurde ja schon vorgehalten, ich könnte keine Gesetzestexte, respektive dieses DBA nicht richtig lesen. Das finde ich bis zu einem gewissen Punkt sogar witzig. Ich habe mich fast 50 Jahre meines Berufslebens ziemlich intensiv, mit teils wirklich kniffligeren Texten auseinandergesetzt. Dieser verhältnismäßig ziemlich simple Text dagegen ist relativ einfach zu entschlüsseln.
          Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine ganz eigene Interpretation und Meinung zum deutsch/thailändischen DBA.

      2. oskar,
        sie sind da bezgl DBA leider total falsch! ich gehe mal davon aus sie wahrscheinlich RENTE und PENSION als das selbe ansehen, was aber laut steuergesetz 2 verschiedene paar schuhe sind.
        die antwort von Cito auf ihren kommentar ist korrekt.
        gehen sie einfach mal direkt zum finanzministerium nach bangkok und nicht in irgendein renevue office! dort spricht man ausgezeichnet english und wird ihnen die richtige gesetzes lage genau erklären.
        fragen sie dabei auch mal ganz unverbindlich was ab 2027/28 geplant ist damit sie ihr visa verlängert bekommen. die beamten dort habe da schon eine ziemlich genaue idee was man in zukunkt von ihnen sehen möchte😉

        1. Ich habe ausdrücklich von Rente geschrieben! Genauso wie es auch im DBA Art. 18.2 auch steht. Auf Ruhegehälter = Pensionen bin ich mit keinem Wort eingegangen. Ich kann damit leben, dass jemand anderer Ansicht ist, nur sollte man das dann bitte auch sachlich richtig begründen. Darauf wäre ich gespannt. Was hierzulande für 2027/28 geplant ist, beurteile ich dann, wenn mal ein Plan auch umgesetzt wird. Abgesehen davon müsste mein Visum (mir reicht eines!) erst 2029 erneuert werden.

  5. geh zum finanzministerium in bangkok und die werden dir deine denk-, lese- und verstehensfehler sehr sachlich erklären.
    ich beziehe mich nicht auf meine meinung sondern auf die vom finanzministerium gegeben fakten.
    einfach gesagt, 1968 hat die bundesrepublik zugunsten von thailand auf die erhebung von steuern auf renten die von der deutschen rentenversicherung ausgezahlt werden verzichtet.
    auch toll das dein thailand visum bis 2029 laeuft, da hast du ja noch etwas zeit zum lernen🥱

    1. wenn die Besteuerung nicht in Thailand liegt, dann kommt die Frage, wie man von Thailand aus die Besteuerung in Deutschland organisiert. Es ist die Frage, ob es so erstrebenswert ist seine Rente in Deutschland zu versteuern, da muss man mit erheblich mehr Steuern rechnen, wenn man nicht Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gestellt hat. Dann reduzieren sich alle geltenden Freibeträg, wie Grundfreibetrag , Werbungskostenpauschale und noch eine kleine Pauschale von 36 Euro auf 50 %. Der Rentenfreibetrag bleibt in der jeweils festgestellten Höhe gleich und zwar bis zum Schluß. Das Ganze ist organisatorisch noch schwieriger zu handeln als in Thailand! Ab ca. 2400 Euro Rente monatlich (das habe ich geschätzt)ca. werden selbst als Verheiratete dann Steuern in Deutschland fällig. Tendenz auch steigend , weil der Rentenfreibetrag unverändert bleibt und der jährlich erhöhte Grundfreibetrag die Rentensteigerungen(auch wenn die in den 2030 Jahren wohl geringer ausfallen werden) nicht ganz ausgleichen wird. Wessen Rente aufs thailändische Konto gehen, der muß auch mit einem ordentlichen Aufschlag für die Überweisungskosten rechnen. Wer weniger Rente hat, als Verheirateter bezahlt in D wohl keine Steuern aber je nach Höhe in Thailand schon. Auch als Lediger muß man das alles genau berechnen! Also, das Ganze ist individuell verschieden. Meiner Meinung muß jeder das Ganze von verschiedenen Seiten aus beleuchten. Ich freue mich auf Euere Meinungen

      1. Jetzt muss ich nochmals etwas mehr ins Detail gehen. Mit dem DBA wurde das grundsätzliche Recht auf Einkommensbesteuerung an das Wohnsitzland, hier Thailand abgegeben. Dies kann man auf der schon erwähnten Webseite des FA Neubrandenburg nachlesen. Nur die Besteuerung privater und betrieblicher AV (Rente) welche im Staat der Zahlung erbracht wird wurde anders geregelt. Dass Renten ein Einkommen darstellen ist klar. Nur eben eine Besteuerung der deutschen GRV-Rente in Thailand ist aufgrund des Art. 18.2 in aller Deutlichkeit nicht möglich. Warum das 1967 so geregelt wurde habe ich oben bereits ausgeführt. Und es gibt bis dato keine Änderung dieses DBA. Ergo, deutsche GRV-Renten müssen entsprechend dem DBA in Thailand steuerfrei bleiben. So wie sie das über Jahrzehnte praktiziert auch schon war.
        Dass das den thailändischen Steuerbehörden nicht gefallen mag, kann ich teilweise nachvollziehen. Weniger nachvollziehen kann ich, dass man sich geradezu dagegen sperrt einen kleinen Vorteil mit einem ständigen Wohnsitz in Thailand zu haben. Es mag aus heutiger Sicht paradox sein, in Deutschland nicht mehr und in Thailand auch nicht seine Rente versteuern zu müssen. Aber so ist das anzuwendende Recht meines Erachtens nun mal. Aber ich lasse gerne jedem die Freude in Thailand Steuern auf seine Rente zu bezahlen. So langsam komme ich ins grübeln, ob ich nächstes Jahr vielleicht doch eine Steuerklärung abgebe, nur um meine Rechtsansicht dann auch durchzufechten. Übrigens auf meine Rente aus UK zahle ich hier auch keine Steuern. Das britisch/thailändische DBA ist diesbezüglich ebenfalls sehr eindeutig.

      1. also in Thailand UND in Thailand keine Steuern zahlen. Wäre prima! Bloß, wie bringe ich das dem thailändischen Finanzamt bei. Da müssten die ja an kompetenter Stelle das DBA prüfen und auch zu diesem Ergebnis kommen!?

        1. Wenn ich eine Steuerklärung abgeben würde oder werde, würde ich das DBA mit entsprechenden Erläuterungen beifügen, bzw. lasse es beifügen. Das Abkommen kann man runterladen und ist dreisprachig, Deutsch/Englisch/Thai. Was m.E. passieren könnte, dass einem das FA, z.B. mit einem übersetzten und beglaubigten Rentenbescheid nerven könnte. Ich halte das aber eher für relativ unwahrscheinlich. Egal wo auf der Welt, Behörden haben oftmals den Drang es einfach zu halten. Und wenn man denen das nachvollziehbar darlegt, ist ein Stempel einfacher als die Sache noch mehrfach in die Hand nehmen zu müssen. Wenn man allerdings auf einen Beamten stößt dem das einfach egal ist was da geschrieben steht, dann bleibt nur die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben und Klage androhen zu lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Finanzbehörden das Prozessrisiko eingehen wollen. Man muss nur bei der Wahl seines Rechtsanwaltes vorsichtig sein und diesen auch entsprechend mit Fakten füttern. Von alleine sind die wenigsten wirklich pro-aktiv. Aber auch das ist keine thailändische Besonderheit. Das hier ist jetzt ausschließlich meine völlig unbelegte Meinung, keinesfalls eine Rechtsberatung. Eine solche kann nur ein qualifizierter thailändischer Steuerberater und/oder Rechtsanwalt erteilen.

      2. ich habs schon mal gesagt das das nicht meine meinung ist, sondern fakt laut De Finanzamt und Th finanzministerium.
        laut thai gesetz muessen sie ja auch als tax resident in thailand ab eingeführter summe X eh eine steuererklärung abgeben. das auch wenn sie letztendlich vielleicht von steuern befreit sein könnten.
        haben the ein LTR visum, oder gilt das gesetz fuer sie auch nicht?

    2. „1968 hat die bundesrepublik zugunsten von thailand auf die erhebung von steuern auf renten die von der deutschen rentenversicherung ausgezahlt werden verzichtet.“
      Da haben sich die die Thailänder bestimmt gefreut.
      Das solltest Du noch einmal gaaaz laaangsam lesen.

  6. 1.) 1968 gab es noch gar keine Besteuerung von GRV-Renten in Deutschland.
    2.) Nicht die Besteuerung von Renten, sondern von Einkommen wurde mit dem DBA auf den Wohnsitzstaat festgelegt.
    3.) Mit Art. 18.2 des DBA wurde festgelegt, dass u.a. Renten aus einem Vertragsstaat im anderen nicht besteuert werden dürfen.
    Das alles ist ganz einfach nachzulesen. Wer gerne anderer Meinung sein will, kein Problem für mich.

    1. Oskar Kusch
      ich sehe es genau wie du. gerne würde ich mich einmal mit dir persönlich wegen dieser steuerproblematik austauschen. falls du interesse und zeit hast? bin zur zeit in jomtien.

      ich versuche einmal dich über den wochenblitz zu kontaktieren

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