Thailand und Kambodscha einigen sich auf Waffenstillstand – 13-Punkte-Vereinbarung unterzeichnet
Militärdelegationen schließen in Malaysia eine Vereinbarung zur Deeskalation der Grenzkonflikte
KUALA LUMPUR, 7. August 2025 – In einem hochrangigen Treffen in der malaysischen Hauptstadt haben Thailand und Kambodscha eine Waffenstillstandsvereinbarung unterzeichnet, um die zunehmenden Spannungen an ihrer gemeinsamen Grenze zu entschärfen. Die 13 Punkte umfassende Vereinbarung wurde heute, am 7. August, von führenden Militärvertretern beider Länder beschlossen.
Das Treffen fand im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des General Border Committee (GBC) statt und dauerte etwas mehr als eine Stunde. Es endete mit der formellen Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) durch Thailands stellvertretenden Verteidigungsminister und amtierenden Verteidigungsminister General Nattaphon Narkphanit sowie Kambodschas stellvertretenden Premierminister und Verteidigungsminister General Tea Seiha.
Ein Sprecher der thailändischen Regierung erklärte: „Das Ziel ist es, Frieden und ein friedliches Zusammenleben für die Völker beider Nationen zu ermöglichen. Thailand unterstützt weiterhin den Einsatz bilateraler Mechanismen für einen effektiven Dialog.“
Militärische Spannungen an der Grenze
Das Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha gilt seit Jahren als angespannt, insbesondere in Regionen mit unklarer territorialer Zuordnung. Jüngste Zwischenfälle hatten die Befürchtung geweckt, dass es erneut zu offenen militärischen Auseinandersetzungen kommen könnte. Das jetzt geschlossene Abkommen soll eine Eskalation verhindern und einen Rahmen für den weiteren Dialog bieten.
Kernpunkte der Vereinbarung
Die Vereinbarung regelt unter anderem:
- einen sofortigen Waffenstillstand,
- das Einfrieren von Truppenbewegungen,
- den Verzicht auf Provokationen,
- sowie die Einrichtung von Kommunikationskanälen zwischen den Militärkommandos.
Zudem verpflichtet sie beide Seiten zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts, insbesondere im Umgang mit Zivilisten, Verwundeten und Kriegsgefangenen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einbindung internationaler Beobachter: Eine ASEAN-Beobachtergruppe unter malaysischer Leitung soll die Einhaltung der Vereinbarung sicherstellen. Bis zu deren offizieller Stationierung werden vorläufige Beobachterteams aus Verteidigungsattachés der ASEAN-Staaten in beiden Ländern tätig sein.
Nächste Schritte
Beide Seiten einigten sich darauf, innerhalb eines Monats ein weiteres GBC-Treffen durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine erneute außerordentliche Sitzung im gleichen Format stattfinden.
Die vollständige Waffenstillstandsvereinbarung in deutscher Übersetzung finden Sie im Folgenden:
Vereinbarte Punkte des außerordentlichen Treffens des General Border Committee (GBC) zwischen Kambodscha und Thailand
7. August 2025, Kuala Lumpur, Malaysia
I. Waffenstillstandsvereinbarung
- Beide Seiten vereinbaren einen Waffenstillstand, der alle Waffentypen einschließt, auch Angriffe auf Zivilisten, zivile Objekte und militärische Ziele der jeweils anderen Seite – in allen Gebieten und unter allen Umständen. Jegliches unprovoziertes Feuer auf gegnerische Positionen oder Truppen ist zu unterlassen. Diese Vereinbarung darf unter keinen Umständen verletzt werden.
- Beide Seiten verpflichten sich, die derzeitigen Truppenstellungen beizubehalten, ohne weitere Bewegungen, wie zum Zeitpunkt des Waffenstillstands um 24:00 Uhr (Ortszeit) am 28. Juli 2025.
- Es dürfen keine zusätzlichen Kräfte entlang der gesamten kambodschanisch-thailändischen Grenze stationiert werden.
- Provokative Handlungen, wie das Eindringen in Luftraum, Territorium oder Positionen der jeweils anderen Seite, sind ab dem 28. Juli verboten.
- Kein Bau oder Ausbau militärischer Infrastruktur über die eigene Seite hinaus.
- Jegliche Gewalt gegen Zivilisten oder zivile Objekte ist strikt verboten.
- Einhaltung des humanitären Völkerrechts bei Behandlung gefangener Soldaten, insbesondere hinsichtlich Versorgung und Rückführung.
- Gefangene sind unverzüglich nach Ende der Kämpfe freizulassen, gemäß Artikel 118 der Dritten Genfer Konvention (1949) und Regel 128(A) des humanitären Völkergewohnheitsrechts.
- Verstorbene sind würdevoll und zeitgerecht zu überführen, ohne die Grenze zu überschreiten.
- Bei bewaffneten Konflikten – auch unbeabsichtigt – ist sofortige Konsultation auf lokaler Ebene erforderlich, um Eskalationen zu vermeiden.
- 8.1. Regelmäßige Kommunikation zwischen Armeebereichen, Militärregionen und Grenztruppen.
- 8.2. Treffen des Regional Border Committee (RBC) innerhalb von zwei Wochen.
- 8.3. Direkter Austausch zwischen Ministern und Streitkräftechefs.
- Verzicht auf Falschmeldungen oder hetzerische Informationen, um Spannungen abzubauen.
II. Mechanismus zur Umsetzung der Waffenstillstandsvereinbarung
- Bestätigung des Verständnisses vom 28. Juli, einschließlich Waffenstillstand und Bildung eines ASEAN-Beobachterteams unter malaysischer Leitung.
- Umsetzung durch die jeweiligen RBCs, regelmäßige Berichte an das GBC.
- Bis zur offiziellen Entsendung des ASEAN-Teams: Bildung eines Interims-Beobachterteams (IOT) aus Verteidigungsattachés der ASEAN-Staaten.
- Jedes Team wird vom Gastgeberland eingeladen, ohne Grenzübertritt tätig.
- Enge Zusammenarbeit mit RBC und GBC.
III. Termin und Ort des nächsten Treffens
- Nächstes GBC-Treffen innerhalb eines Monats nach dem 7. August (Ort noch offen). Falls nicht möglich, erneute außerordentliche Sitzung im gleichen Format.



