Immigration – Ablauf Non-O?

Visumfrei nach Thailand und dann ein Non-O Visum beantragen? Ein Leser teilt seine Erfahrungen mit der Immigration und fragt nach Tipps zur Bank.

Immigration - Ablauf Non-O?
KI-generiertes Symbolbild

Sehr geehrte Redaktion, liebe Mitlesende,

mit großem Interesse verfolge ich regelmäßig die Berichterstattung in Ihrem Magazin rund um das Thema Leben und Auswandern in Südostasien. Gestern ist mir bei der Recherche zu meinen eigenen Reiseplänen eine Neuerung aufgefallen, die mich dazu veranlasst, mich mit einigen konkreten Fragen an die Redaktion und die erfahrene Leserschaft zu wenden.

Soweit ich informiert bin, ist es möglich, visumfrei für 60 Tage nach Thailand einzureisen und diesen Aufenthalt vor Ort in ein sogenanntes Non-O Visum umzuwandeln. Da ich mich aktuell noch innerhalb des Zeitfensters für die Vorbereitung meiner Reise befinde, bereite ich den Prozess für die Einwanderungsbehörde in Changwattana, Bangkok, vor.

Die offiziellen Informationen der thailändischen Behörden sind zwar verfügbar, aber erfahrungsgemäß steckt der Teufel oft im Detail. Ich habe mir die offizielle Liste der benötigten Unterlagen von der Einwanderungsbehörde besorgt und mich intensiv mit den Vorgaben auseinandergesetzt.

Erfreulicherweise konnte ich alle erforderlichen Dokumente, wie beispielsweise die Original-Heiratsurkunden, bereits zusammentragen. Soweit ich die Anforderungen überblicke, fehlen meiner Frau und mir zum jetzigen Zeitpunkt lediglich noch einige ausgedruckte Familienfotos, die uns deutlich in unserem häuslichen Umfeld sowie auch im Außenbereich zeigen. Diese Bilder sollen unsere gemeinsame Lebenssituation authentisch dokumentieren und sind wohl ein fester Bestandteil der Antragsprüfung.

Trotz meiner sorgfältigen Vorbereitung bleiben jedoch einige Unsicherheiten, bei denen ich auf die Erfahrungswerte anderer Expats oder Vielreisender hoffe. Die thailändische Bürokratie ist bekannt für ihre Eigenheiten, und ich möchte vermeiden, aufgrund kleiner Formfehler abgewiesen zu werden.

Meine erste Frage richtet sich auf die Einreisekontrolle am Flughafen. Gibt es dort erfahrungsgemäß unerwartete Schwierigkeiten oder besondere Fragen seitens der Grenzbeamten, wenn man visumfrei einreist, aber offensichtlich einen längeren Aufenthalt oder eben eine spätere Visumsbeantragung im Land plant? Ich möchte sicherstellen, dass ich bei der Einreise alle Fragen korrekt und im Einklang mit den Einreisebestimmungen beantworte, ohne falsche Eindrücke zu erwecken.

Ein weiterer, sehr konkreter Punkt betrifft die finanziellen Nachweise. Im entsprechenden Abschnitt der Informationsbroschüre zur Beantragung des Non-O Visums heißt es ausdrücklich, dass das erforderliche Bestätigungsschreiben der thailändischen Bank exakt für den Tag des Termins bei der Einwanderungsbehörde ausgestellt sein soll.

Diese Formulierung wirft bei mir praktische Fragen zum zeitlichen Ablauf auf. Datieren die Banken in Thailand solche Bestätigungsschreiben üblicherweise vorab, wenn man den Verwendungszweck erklärt? Oder bedeutet diese Vorgabe zwingend, dass ich für die Immigration zwingend einen Nachmittagstermin vereinbaren muss, um am Vormittag desselben Tages persönlich bei meiner Bankfiliale vorstellig zu werden und das tagesaktuelle Dokument einzuholen? Eine Klärung dieser logistischen Herausforderung würde mir die Planung erheblich erleichtern.

Abschließend interessiert mich auch der allgemeine Zeitrahmen. Wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Antrags auf Umwandlung in ein Non-O Visum bei der Behörde in Changwattana üblicherweise, vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vollständig und korrekt vor? Muss man sich auf stundenlange Wartezeiten einstellen oder laufen diese Prozesse mittlerweile effizienter ab?

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Ich danke der Redaktion für die Möglichkeit, diese Fragen hier zu stellen, und hoffe sehr auf hilfreiche Rückmeldungen und Erfahrungsberichte aus dem Kreis der Leserschaft. Gerade bei bürokratischen Angelegenheiten im Ausland sind solche Praxis-Tipps oft Gold wert und bewahren einen vor unnötigem Stress.

Mit freundlichen Grüßen,

Ein interessierter Leser

Anmerkung der Redaktion:

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8 Kommentare zu „Immigration – Ablauf Non-O?

  1. Warum Visa frei einreisen und nicht sofort mit einem Non-O? Dann innerhalb der 90 Tage alles in Ruhe angehen. So würde ich es machen.
    Zum Bank Termin kann ich auch was beitragen. Einfach einige Tage vorher mal anfragen ob an dem bestimmten Tag das Bestätigungsschreiben nicht vor Öffnung der Filiale abgeholt werden kann. Die Damen sind eigentlich immer früher da und wenn man nett fragt, könnte das klappen und man kann Morgens zur Immi.
    Wenn Ihr aus Deutschland kommt, frage ich mich allerdings, wie Ihr alle Unterlagen, außer den Bildern, schon zusammen habt. Die Heiratsurkunde muss übersetzt werden, bestätigt werden und hier in Thailand nochmals „überbestätigt“ werden, mit Stempel und einer Art Briefmarke. Dann müsst Ihr das Formular 2 oder 22 vom Amphoer haben haben, je nachdem wo Ihr geheiratet habt, jedes Jahr ein Neues. Ansonsten viel Glück bei dem Vorhaben.

  2. Soviel ich weiß muss ein Non O Visum, zwingend außerhalb Thailands beantragt werden. Die Thailändische Botschaft behält sich vor, das Du Persönlich zur vorsprechen musst.
    So steht es im Online Visumantrag

    1. Er meint das Formular TM. 87, und die erlaubte Aufenthaltdauer muss noch mindesten 15 Tagen betragen.

      Doch da sind manche Probleme. Ist die vermutete Ehe mit Thai nation schon in Thailand registriert? Und früher brauchte man dafür eigentlich ein Konto in Thailand, auf dem vor der Einreise, am besten 3 Monate vorher, das Deposit schon eingezahlt war.

      Wenn der Fragesteller eine Bedingung nicht erfüllt, sollte er im eigenen Interesse ein normales NON-O vor der Einreise Beantragen.

  3. Wir sind vor 4 Jahren mit einem Touristenvisum (nicht Visa Exemption) nach Thailand eingereist und haben vor Ort und vor Ablauf des Visums das sog. Rentnervisum O beantragt (Hua Hina). Die TB 800.000 hatten wir auf ein Konto eingezahlt. Für das sog. Rentnervisum benötigt man keine Bilder. Du schreibst nicht, ob du mit einer Thai verheiratet bist und evtl. das O-A (sog. Heiratsvisum) beantragen möchtest. Dann benötigst du TB 400.000 auf einem Konto , Bilder von Wohnung/Haus hier vor Ort, ins thailändische übersetzte und beglaubigte Heiratsurkunde (auch die Namen) etc. Wenn du eine deutschen Ehefrau hast, die ebenfalls ein Visum benötigt, kann sie ein sog. „Abhängigkeitsvisum“ beantragen, und ihr müsst nur einmal die TB 800.0000 hinterlegen. Auch dann ist eine übersetzte und beglaubigte Heiratsurkunde nötig (von der deutschen Botschaft anerkannte RA findest du im Netz). Viel Erfolg.

    1. Chrisr, schön langsam nochmals lesen. Er schreibt von seiner Frau und das er noch Bilder machen muss. Mit einer Deutschen Frau bräuchte er keine Bilder. Und das Heiratsvisum ist kein O-A sondern auch Non-O, nur eben Heirat statt Rentner.

  4. Servus, ich habe vor das Non O , 90 Tage Deutschland zu beantragen.
    Kann ich dieses einmalig bei der Immigration um 30 Tage verlängern lassen ?
    Danke

    1. Hallo Hugo. Das Non O , in Deutschland beantragt, bedeutet, Du bekommst ein Visum für die Einreise, innerhalb 90 Tage nach Ausstellung. Damit kannst Du in den 90 Tagen in Thailand einreisen. Am Flughafen bekommst Du dann eine Aufenthaltsdauer in Thailand , von max. 90 Tage.
      In der Zeit kannst Du dann die Aufenthaltsdauer bei der Immi in ein OA oder Family oder was es dann sonst noch gibt beantragen. So habe ich das Non O oder OA Spiel verstanden. Korrigiert mich, wenn was nicht stimmt.😀

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