Leserbrief: Ehegattenvisum scheitert an der Kontoeröffnung

Ein Leser schildert seine Erfahrungen bei der Kontoeröffnung mit Non-O-Ehegattenvisum: falsche Forderungen an der Bankfiliale, kein Mietvertrag auf eigenen Namen, Fragen zu TM18 und TM20. Die Redaktion klärt auf und gibt konkrete Antworten.

Leserbrief: Ehegattenvisum scheitert an der Kontoeröffnung
Gemini AI
Google Werbung

Sehr geehrte Redaktion,

ich wende mich mit einem Problem an Sie, das sicherlich viele Neuankömmlinge in Thailand kennen. In der vergangenen Woche bin ich mit einem Non-O-Ehegattenvisum eingereist. Mein Ziel: Im Mai die einjährige Aufenthaltsverlängerung bei der Einwanderungsbehörde beantragen.

Dafür muss ich zunächst ein lokales Bankkonto eröffnen, auf dem die geforderte Sicherheitsleistung für die vorgeschriebene Wartezeit liegt. Mein erster Versuch endete in einer Sackgasse – und wirft Fragen auf, die ich hiermit an die Redaktion und die Leserschaft richte.

Abgewiesen bei der Siam Commercial Bank: Was der Schalterbeamte verlangte

Voller Zuversicht ging ich zur nächsten Filiale der Siam Commercial Bank. Der Mitarbeiter verlangte sofort eine thailändische Arbeitserlaubnis sowie einen Adressnachweis von einem Telefonanbieter. Beides konnte ich nicht vorlegen – und das aus gutem Grund.

Inhaber eines Non-O-Ehegattenvisums sind in der Regel nicht arbeitsberechtigt und haben daher keine Arbeitserlaubnis. Der Mitarbeiter war mit den Besonderheiten dieses Visums offensichtlich nicht vertraut. Ich verließ die Filiale ohne Konto.

Mietwohnung auf den Namen der Ehefrau: Welchen Adressnachweis akzeptiert die Bank?

Ein weiteres Problem: Meine Frau hat in Bangkok eine Mietwohnung, deren Vertrag allein auf ihren Namen läuft. Ich kann daher keinen Mietvertrag mit meinem Namen vorweisen. Gibt es in dieser Situation eine akzeptable Alternative?

Unser Vermieter hat nach meiner Ankunft das gesetzlich vorgeschriebene TM30-Formular eingereicht und mir den Beleg ausgehändigt. Reicht dieser Einlieferungsbeleg den Banken als Adressnachweis – oder brauche ich zwingend eine offizielle Wohnsitzbescheinigung?

TM18 oder TM20: Welches Formular ist das richtige für meinen Fall?

Sollte der Weg über eine offizielle Wohnsitzbescheinigung unvermeidlich sein, stehe ich vor der nächsten Frage: Auf der Webseite der Einwanderungsbehörde finden sich die Formulare TM18 und TM20. Welches davon gilt für meinen Fall?

Ich bedanke mich im Voraus für jeden Rat aus der Leserschaft, der mir hilft, den richtigen Weg zu finden – bevor ich im Mai meinen Verlängerungsantrag stelle.

Mit freundlichen Grüßen,
Ein ratloser Auswanderer

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Anmerkung der Redaktion

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

3 Kommentare zu „Leserbrief: Ehegattenvisum scheitert an der Kontoeröffnung

  1. Meine Frage hierzu: Die Frau ist doch sicher irgendwo gemeldet und hat ein blaues Hausbuch. Kann die Dame ihren Gatten nicht einfach dort anmelden? Erst mal, damit der Mann ein Konto bekommt. Es kann natürlich sein, das er dann zur Immigration in der entsprechenden Provinz muss. Dort ein Konto zu haben ist ja auch erst mal ok. Und den Adressnachweis von einem Telefonanbieter brauch man deswegen, um online Banking benutzen zu können. Da muss die Sim Karte auf eigenen Namen gekauft werden. Bevor ich mich in dem Moloch Bangkok über eine Mietwohnung, in der ich nicht registriert bin, zur Immi Chaeng Wattana begebe, würde ich zur Heimatprovinz der Frau fahren und dort alles erledigen.

  2. Zur Konto Eröffnung empfehle ich folgendes. Gehen sie zu der Immi, die für sie zuständig ist. Stellen Sie sich vor und fragen nach den neusten Bestimmungen für das EoS ( Extension of Stay) Fragen Sie den Beamten ob er Ihnen ein Schreiben für die Bank ihres Vertrauens ausstellen könnte, damit Sie ein Konto eröffnen können. Der Beamte wird Ihnen en Schreiben verfassen und dann steht der Kontoeröffnung nichts mehr im Wege. Der Beamte wird Ihnen auch behilflich sein, die nötigen Unterlagen zu beschaffen.

  3. Ehegatten Visum? Hat er in Thailand oder im Ausland geheiratet?
    Ist jedenfalls eine gute Idee, ein aktuelles Kor Ror. 2 bei Heirat in Thailand bzw Kor Ror. 22 bei Heirat im Ausland bei der Kontoeröffnung dabei zu haben. Eventuell will die Filiale es sehen, sonst unterstreicht die Registrierung der Ehe die Ernsthaftigkeit der Konto Eröffnung.

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Antworte auf den Kommentar von toet Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert