- Thailändische Staatsbürgerschaft kann neben einer anderen Staatsangehörigkeit bestehen.
- Erwerb durch Geburt, Heirat oder Einbürgerung möglich.
- Widerruf der Staatsbürgerschaft selten, unter bestimmten Umständen.
- Ein- und Ausreiseverfahren in Thailand geregelt.
Generiert durch KI
Einzelpersonen können die thailändische Staatsbürgerschaft neben einer anderen Staatsangehörigkeit besitzen, die sie durch Geburt, Heirat oder Einbürgerung erworben haben.
Ein Widerruf ist selten und erfolgt unter bestimmten Umständen, etwa bei längerem Aufenthalt außerhalb Thailands oder bei Aktivitäten gegen den Staat.
Ein- und Ausreiseverfahren…
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