OVERSTAY! Nigerianer in Nonthaburi festgenommen

🚨🏢 Bewohner schlagen Alarm: Ein Ausländer sorgt in einem Condo für Angst und Unruhe. Polizei greift ein – und stellt fest: Sein Aufenthalt war längst abgelaufen…

OVERSTAY! Nigerianer in Nonthaburi festgenommen
Thaitabloid
Google Werbung

NONTHABURI, THAILAND – Ein 37-jähriger Nigerianer ist in einem Condominium in Nonthaburi festgenommen worden, nachdem Anwohner sein Verhalten als bedrohlich empfunden und die Polizei verständigt hatten. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten fest, dass seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war, woraufhin er nach dem Einwanderungsgesetz in Gewahrsam genommen wurde.

Festnahme im Manor Condominium

Nach Angaben der Ermittler der Polizeistation Rattanathibet wurde der Mann am 19.02.2026 gegen 19 Uhr in einem Zimmer im sechsten Stock des Manor Condominium an der Sanambinnam Road im Unterbezirk Bang Kraso festgenommen.

Der 37-jährige Nigerianer, identifiziert als Emmanuel Chukwuebuka, wurde in Zimmer 557/965 im Gebäudeteil C angetroffen und noch vor Ort in Polizeigewahrsam genommen.

Hinweise aus der Nachbarschaft

Ausgelöst wurde der Einsatz durch Hinweise von Bewohnern, die der Polizei meldeten, der Mann verhalte sich auffällig, verursache erheblichen Lärm und wirke auf sie einschüchternd.

Die Anwohner äußerten laut Bericht die Sorge, sein Verhalten könne eine Gefahr für andere Bewohner des Wohnkomplexes darstellen, woraufhin die Polizei zu einer Überprüfung ausrückte.

Überprüfung des Aufenthaltsstatus

Bei der Kontrolle im Condominium stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Aufenthaltserlaubnis von Emmanuel Chukwuebuka bereits abgelaufen war und er sich damit ohne gültige Genehmigung im Land aufhielt.

Die Beamten nahmen ihn daraufhin fest und übergaben ihn den zuständigen Ermittlern, um das weitere strafrechtliche Verfahren einzuleiten.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Anklage nach Einwanderungsgesetz

Nach Polizeiangaben wurde gegen Emmanuel Chukwuebuka der Vorwurf erhoben, „als Ausländer in das Königreich eingereist zu sein und dort geblieben zu sein, nachdem die erteilte Erlaubnis abgelaufen war“, was einen Verstoß gegen Abschnitt 81 des Immigration Act B.E. 2522 (1979) darstellt.

Die Behörden betonten, dass alle weiteren Schritte im Einklang mit den geltenden Einwanderungsbestimmungen erfolgen sollen und der Fall den üblichen rechtlichen Ablauf nimmt.

Rolle der Öffentlichkeit und offene Fragen

Der Fall zeige, so die Darstellung der Behörden, wie Hinweise aus der Bevölkerung polizeiliche Ermittlungen anstoßen und zur Durchsetzung von Aufenthaltsregeln beitragen können.

Laut einem Bericht von Thaitabloid haben die zuständigen Stellen bislang keine Einzelheiten zur Dauer des Überziehens der Aufenthaltserlaubnis oder zu möglichen weiteren Vorwürfen veröffentlicht, sodass der Verdächtige derzeit ausschließlich nach dem Einwanderungsgesetz verfolgt wird.

🏢 Sicherheit im Wohnhaus – schnell genug reagiert?

Beschwerden von Anwohnern führten zur Festnahme wegen abgelaufener Aufenthaltserlaubnis.
Sollten Kontrollen in Wohnanlagen strenger sein – oder reicht das bestehende System?
Schreib deine Meinung in die Kommentare.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: Thaitabloid

2 Kommentare zu „OVERSTAY! Nigerianer in Nonthaburi festgenommen

  1. Ich zaehle 11 Polizisten fuer die Verhaftung wg.Overstay. Es gibt in Europa Länder, da waeren 11 Personen für die Betreuung und Service da.

  2. @ Hanshubert: Siehst Du, die können doch bis 11 zählen!! Gut, es kann natürlich nicht jeder erkennen, dass da nicht nur ein angeblicher Nigerianer sitzt. Aber das könnte auch mit einer etwas eingeschränkter Realitätswahrnehmung zu tun haben. Wer weiß das schon?

Wichtiger Hinweis für unsere Leser

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln:

  • Höflichkeit: Keine Beleidigungen, Kraftausdrücke oder Gewaltandrohungen.
  • Sorgfalt: Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise von Namen.
  • Quellen: Zitate nur mit Namensnennung (Internet-Links/URLs sind nicht erlaubt).
  • Themen: Bitte keine Kritik an der Regierung, der Monarchie oder Diskussionen zur Moderation.
Vorbehalt der Redaktion: Wir behalten uns das Recht vor, Kommentare nachträglich zu bearbeiten oder zu löschen, sollten diese gegen unsere Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Schreibe einen Kommentar zu Oskar Kusch Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert