Ratgeber: 90-Tage Report und TM30 Meldung

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Wie Sie Ihre Aufenthaltsadresse korrekt melden – Schritt für Schritt erklärt

Wenn Sie mit einem längerfristigen Visum in Thailand leben – zum Beispiel als Rentner mit einem Non-Immigrant O oder OA – dann gibt es wichtige Meldepflichten, die Sie kennen und einhalten müssen. Diese Vorschriften betreffen nicht nur Ihre Visaverlängerung (EOS), sondern auch Ihre Wohnadresse und Ihren Aufenthalt im Land.

Diese Anleitung erklärt Ihnen in einfachen Worten, was Sie tun müssen, um Bußgelder zu vermeiden und Ärger mit der thailändischen Einwanderungsbehörde zu verhindern. Besonders geeignet ist sie für alle, die zum ersten Mal mit diesen Meldepflichten konfrontiert sind oder sichergehen wollen, nichts zu übersehen.

Zwei wichtige Meldungen, die jeder Ausländer in Thailand kennen muss

In Thailand gibt es zwei getrennte Meldungen, die jeder Ausländer mit längerfristigem Visum machen muss:

1. Die 90-Tage-Meldung
Alle 90 Tage müssen Sie der Einwanderungsbehörde bestätigen, dass Sie sich weiterhin in Thailand aufhalten und wo genau Sie wohnen.

2. Die TM30-Meldung
Diese Meldung betrifft Ihre Wohnadresse. Jedes Mal, wenn Sie in eine neue Unterkunft ziehen (Hotel, Mietwohnung, Haus), muss der Vermieter oder Eigentümer dies innerhalb von 24 Stunden der Einwanderungsbehörde melden. In der Praxis liegt es aber oft an Ihnen, zu kontrollieren, dass das korrekt passiert.

Diese beiden Meldungen sind nicht dasselbe und müssen getrennt voneinander erledigt werden – und zwar rechtzeitig.

Was ist die 90-Tage-Meldung – und warum ist sie wichtig?

Die 90-Tage-Meldung ist eine gesetzliche Pflicht für Ausländer mit Visum, die sich längerfristig in Thailand aufhalten. Sie hilft der Einwanderungsbehörde, jederzeit zu wissen, wo Sie sich befinden.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man sich nur melden muss, wenn man umzieht. Das ist falsch: Sie müssen alle 90 Tage eine Meldung abgeben, auch wenn sich nichts geändert hat.

Wann beginnt die 90-Tage-Frist?

Die 90 Tage starten am Tag Ihrer Einreise nach Thailand oder am Tag Ihrer letzten Wiedereinreise. Wenn Sie Thailand zwischendurch verlassen und wieder zurückkehren (zum Beispiel für einen Tagesausflug nach Laos oder ein Wochenende in Singapur), beginnt die Zählung von neuem.

Wann genau muss die 90-Tage-Meldung abgegeben werden?

Sie können die Meldung frühestens 15 Tage vor Ablauf der 90 Tage abgeben und müssen sie spätestens 7 Tage nach Ablauf erledigt haben. Wenn Sie die Frist verpassen, müssen Sie sich persönlich bei der Einwanderungsbehörde melden und zahlen eine Geldstrafe von 200 Baht pro Tag. Die Strafe ist jedoch auf maximal 5.000 Baht begrenzt.

Wie kann die 90-Tage-Meldung abgegeben werden?

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Persönlich bei der Einwanderungsbehörde: Zum Beispiel in Bangkok bei der Immigration in Chaengwattana oder an anderen regionalen Büros.
  • Online über das offizielle Portal der Immigration: Hier ist der direkte Link zum offiziellen Online-Service für die 90-Tage-Meldung:
    https://tm47.immigration.go.th/tm47/#/login
    Hinweis: Online ist nicht für alle Provinzen oder Visumtypen verfügbar.
  • Per Post: Diese Methode wird zwar angeboten, ist aber unzuverlässig, da keine sofortige Bestätigung erfolgt.
  • Über eine lizenzierte Visa-Agentur: Viele Agenturen übernehmen den Service gegen Gebühr. Achten Sie auf offizielle Lizenzierungen und Seriosität.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die 90-Tage-Meldung?

  • Kopie der Passseite mit Ihrem Foto
  • Kopie Ihres aktuellen Visums oder Verlängerungsbescheids
  • Kopie Ihres letzten Einreisestempels
  • Kopie Ihrer letzten 90-Tage-Meldequittung (sofern vorhanden)
  • Aktuelle Wohnadresse in Thailand
  • Kopie der TM30-Meldequittung (sofern vorhanden und empfohlen)

Wichtige Neuerung zur Unterschrift auf Kopien

Seit 2024 verlangt die thailändische Immigration, dass Kopien von Dokumenten nicht einfach handschriftlich unterschrieben werden dürfen. Stattdessen müssen diese Kopien mit einem speziellen Stempel der Immigration versehen werden, in dessen vorgesehenem Feld Sie unterschreiben dürfen. Unterschriften außerhalb dieses Feldes führen oft zur Ablehnung der Dokumente.

Was ist die TM30-Meldung – und wer muss sie abgeben?

Die TM30-Meldung ist eine Pflicht, die besagt, dass der Eigentümer oder Vermieter eines Gebäudes (Hotel, Wohnung, Haus) die Ankunft eines ausländischen Mieters oder Gastes bei der Einwanderungsbehörde melden muss.

In der Praxis fällt es oft auf Sie als Mieter oder Gast zurück, zu kontrollieren, dass die TM30-Meldung korrekt erfolgt ist und die Angaben stimmen.

Wer muss die TM30-Meldung abgeben?

  • Hotelbetreiber
  • Vermieter
  • Eigentümer von Häusern oder Wohnungen

Wann muss die TM30-Meldung abgegeben werden?

Innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Einzug in die Unterkunft. Zum Beispiel: Wenn Sie am 5. Mai einziehen, muss die Meldung spätestens am 6. Mai bei der Einwanderung eingegangen sein.

Was passiert bei fehlender oder falscher TM30-Meldung?

  • Es droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Baht (nach neuesten Meldungen, die Strafen sind höher als früher kommuniziert).
  • Falsche oder verspätete Meldungen können zu Problemen bei Ihrer nächsten Visumsverlängerung führen, insbesondere wenn das Einzugsdatum nicht stimmt.
  • Einige Einwanderungsbüros verlangen dann nachträglich eine Korrektur und Bußgeldzahlung.

Wie können Sie prüfen, ob die TM30-Meldung korrekt erfolgt ist?

  • Bitten Sie Ihren Vermieter oder Hotelmanager um eine Quittung oder eine Bestätigung.
  • Sie können persönlich bei der Einwanderungsbehörde mit Ihrem Pass nachfragen, ob eine aktuelle TM30-Meldung vorliegt.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  1. 90-Tage-Meldung vergessen
    Tragen Sie den Termin in Ihren Kalender oder stellen Sie eine Erinnerung im Handy ein.
  2. Keine neue TM30-Meldung nach Umzug
    Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie eine neue TM30 melden lassen.
  3. Blindes Vertrauen auf Vermieter
    Kontrollieren Sie selbst, ob die TM30-Meldung erfolgt ist.
  4. Alte oder falsche Dokumente verwenden
    Verwenden Sie stets aktuelle Kopien und beachten Sie die neue Unterschriftsregel.
  5. Mehrfach 90-Tage-Meldungen vergessen
    Die 90-Tage-Meldung ist regelmäßig und wiederholt alle drei Monate fällig, solange Sie in Thailand bleiben.

Was tun, wenn Sie die Fristen oder Regeln einmal nicht einhalten?

  • Gehen Sie so schnell wie möglich zur nächsten Einwanderungsbehörde.
  • Erklären Sie offen und ehrlich Ihre Situation.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente mit.
  • Seien Sie höflich und kooperativ – das wirkt sich positiv auf die Lösung aus.

In den meisten Fällen lässt sich das Problem so klären, solange keine mehrfachen oder groben Verstöße vorliegen.

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4 Kommentare zu „Ratgeber: 90-Tage Report und TM30 Meldung

  1. Eine Frage zu folgendem Fallbeispiel: Ein Resident ist an seinem Wohnort ordnungsgemäß registriert. Dann fährt er zu einem Kurztrip nach Pattaya, wo er durch das Hotel ebenfalls pflichtgemäß angemeldet wurde. Seine letzte registrierte Adresse bei der Immigration ist jetzt also das Hotel in Pattaya. Passiert zwangsläufig da es ja keine Abmeldung gibt. Und nun zur konkreten Frage: Kann es Konsequenzen haben bei der nächsten 90-Tage-Meldung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Visa-Verlängerung)bei der Immigration am eigentlichen Wohnort für den der Resident ja nicht mehr gemeldet ist?

  2. Ganz schön kompliziert.
    Mal zwei Fragen.
    1. Ich habe im April ein 60Tage Visum automatisch , bei der Einreise bekommen. Und bin auch 60 Tage geblieben. Ich hätte theoretisch noch einmal um 30 Tage Verlängerung können. Richtig?
    Ich würde aber gerne im Dezember noch einmal nach Thailand fliegen. Bekomme ich dann auch wieder ein 60 Tage Touristenvisum bei der Einreise? Oder nur noch 30 Tage?
    2. Wie verhalte ich mich als Tourist richtig in Thailand, mit meiner Standortmitteilung an die Ausländerbehörde? Wenn ich nicht ständig in Hotels wohne?
    z.B. Ich besuche nach Ankunft als erstes Freunde privat im Isaan. Dies hatte ich ja in der EinreiseApp angegeben. Meine Freunde müssten das jetzt der Immigration mit TM30 melden.
    Nach einer Woche ,, gehe ich nach Krabi . Das Hotel meldet das automatisch.
    Irgendwann komme ich zurück zu meinen Freunden im Isaan. Das müssten dann wieder meine Freunde mit TM 30 melden? Ist das korrekt.

  3. Genauso hatte ich die Situation auch gehabt. Erste Meldeadresse Provence Ubon Ratchatani ( Freundin mit TM30 ) , dann alleine weitergereist nach Nakhon Ratchasima im Hotel auch gemeldet. In Nakhon Ratchasima zur Immigration. Antrag dort gestellt für weitere 30 Tage. Dieser wurde abgelehnt mit den Worten, ich solle zurück nach Ubon Ratchatani, weil ich dort meine Meldeadresse hätte. Aber ich hörte , es wird unterschiedlich je nach Immigration und Standort entschieden.

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