Sexueller Übergriff im Massagestudio endet vor Gericht

🚨 Urteil in Deutschland: Eine thailändische Masseurin (53) muss 1.000 Euro Entschädigung zahlen, nachdem sie einem Kunden offenbar unerlaubt „Spezialdienste“ angeboten und ihn intim berührt haben soll.

Sexueller Übergriff im Massagestudio endet vor Gericht
Olaf Wagner via B.Z.
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BERLIN, DEUTSCHLAND – Ein Berliner Gericht hat eine 53-jährige thailändische Masseurin dazu verurteilt, einem männlichen Kunden 1.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, weil sie ihn bei einer Behandlung gegen seinen Willen sexuell berührt hatte. Die Einigung erfolgte nach einer persönlichen Entschuldigung der Frau, die angab, sie habe die Situation als erotischen Kontakt missverstanden.

Anzeige nach Massage in Berlin

Der 26-jährige deutsche Softwareentwickler Ben hatte die Frau angezeigt, nachdem es in einem Massagesalon an der Osloer Straße zu dem Übergriff gekommen war. Er meldete den Vorfall zwei Tage später der Polizei, nachdem er nach eigenen Angaben zunächst keine Kraft gehabt hatte, die Masseurin vor Ort zu konfrontieren.

Versprochener Verzicht auf Erotikangebote

Ben gab gegenüber der Berliner Boulevardzeitung B.Z. an, er habe telefonisch ausdrücklich eine Rückenmassage gebucht und sei alleine in das Studio gegangen. Besonders Vertrauen habe ihm ein Schild am Eingang gegeben, das laut Medienberichten mit den Worten „keine erotischen Dienstleistungen, nur medizinische Anwendungen“ klar jede Art von „Happy End“ ausgeschlossen habe.

Ablauf der Behandlung

In dem Massageraum habe die Masseurin Sukanya, 53 Jahre alt, ihn zunächst aufgefordert, die Hose auszuziehen, was er zwar ungewöhnlich fand, aber mit der Verwendung von Massageöl erklärte. Nach seiner Darstellung begann sie mit der vereinbarten Rückenmassage, berührte ihn dann jedoch gegen seinen Willen im Intimbereich.

Ungewolltes Angebot während der Massage

Ben berichtete weiter, die Masseurin habe ihm später einen sexuellen Dienst angeboten, den er klar abgelehnt habe. Er habe sich in der Situation jedoch so überrumpelt gefühlt, dass er die Behandlung nicht sofort abbrach und den Salon ohne direkte Beschwerde verließ.

Strafanzeige wegen sexualisierter Gewalt

Zu Hause habe er sich nach eigener Aussage zunächst zurückgezogen, bevor er sich zu einer Anzeige entschloss. Er erstattete zwei Tage nach der Massage Strafanzeige wegen sexualisierter Gewalt, womit das Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wurde.

Gerichtliche Einigung und Entschädigung

Vor Gericht erklärte Sukanya, sie sei davon ausgegangen, der Kunde wünsche eine erotische Massage, und bat Ben persönlich um Entschuldigung. Das Gericht legte im Rahmen einer Vereinbarung fest, dass sie innerhalb von sechs Monaten 1.000 Euro Entschädigung an Ben zahlen muss.

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Rechtliche Einordnung des Falls

Das Urteil verdeutlicht, dass sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche Zustimmung als Übergriff gewertet werden, unabhängig vom Kontext der Dienstleistung. Juristen betonen, dass die Beweislast in solchen Fällen oft schwierig ist, der Geschädigte aber durch die zeitnahe Anzeige seine Position stärkte.

Die persönliche Entschuldigung der Beschuldigten vor Gericht spielte bei der außergerichtlichen Einigung eine wesentliche Rolle und ermöglichte eine schnellere Klärung ohne langwieriges Strafverfahren.

Kritik in thailändischen Online-Netzwerken

Der Fall löste in thailändischen sozialen Netzwerken deutliche Kritik an Sukanya aus, da Nutzer befürchteten, der Vorfall schade dem Ruf ihres Landes im Ausland. Kommentatoren warfen ihr vor, das Ansehen traditioneller Thai-Massagen zu untergraben und damit besonders jene Therapeutinnen zu treffen, die ausschließlich seriöse medizinische Behandlungen anbieten.

Auswirkungen auf das Image traditioneller Thai-Massage

Verbände für traditionelle Thai-Massage in Deutschland äußerten Besorgnis über negative Auswirkungen solcher Vorfälle auf die gesamte Branche. Sie betonten, dass professionelle Thai-Massage eine anerkannte Heilmethode mit jahrhundertealter Tradition sei, die nichts mit erotischen Dienstleistungen zu tun habe.

Viele seriöse Massagesalons werben inzwischen explizit mit Zertifizierungen und klaren Verhaltensrichtlinien, um sich von unseriösen Anbietern abzugrenzen und das Vertrauen der Kunden zu erhalten.

Übergriff oder Missverständnis – wie klar müssen Grenzen sein?

Ein Gericht spricht einem Kunden Entschädigung zu, nachdem eine Masseurin ohne Zustimmung intime Handlungen vorgenommen haben soll. Der Fall löst auch eine Debatte über den Ruf traditioneller Thai-Massagen aus.

Ein tragisches Missverständnis – oder ein klarer Fall von Grenzüberschreitung? Schreib deine Meinung in die Kommentare.

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Quelle: The Thaiger

3 Kommentare zu „Sexueller Übergriff im Massagestudio endet vor Gericht

  1. ..mehr als nur lächerlich, aber die deutschen Gerichte sind ja inzwischen nur noch eine Farce. In der Zeit als ich noch in Deutschland lebte und ich eine Gesundheitsmassage benötigte habe ich zertifizierte Therapeuten aufgesucht und nicht Thai’s. Besonders lächerlich finde ich die Stellungnahme vom thailändischen Verband, der offensichtlich keine Ahnung vom Alltag in Bangkok, Phuket oder Pattaya hat, mal von Health Land abgesehen.

  2. Wirklich jetzt ? 26 Jahre alt und kann den Mund nicht aufmachen und „nein“ sagen ?!
    Und braucht dann auch noch zwei Tage um sich“zu sammeln“ und dann erst Anzeige zu erstatten ?!
    Mir fehlen die Worte 555

  3. Dem Wort „lächerlich“ ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

    In Deutschland ist es mir noch nie passiert, dass eine Thai-Masseuse mich gefragt hätte, ob ich denn gerne mehr hätte und selbst wenn, hätte sie sicher auf mein „Nein“ reagiert und das „Thema“ nicht weiter verfolgt. Wie die Thai reagiert hätte, wenn ich nach dieser Dienstleistung gefragt hätte, weiß ich nicht – hab’s ja nicht probiert. Aber selbst wenn: Das alles ist für mich kein Grund, noch dazu erst Tage später nach der Justiz zu rufen.

    In Thailand ist es für mich völlig normal, um Erlaubnis zu fragen, auch meine Unterhose auszuziehen – zum einen wegen Öl und zum anderen wegen für mich irgendwie störenden Massageunterbrechungen, wenn die Masseuse mittendrin anfängt, die Unterhose entsprechend der Massage etwas herunter- oder an den Beinen nach oben zu schieben.

    Ich bin es gewohnt, dass die Mädchen in Thailand nachfragen, ob ich mehr will, aber mein Nein selbstverständlich akzeptieren. Manches Mal wird noch ein zweites mal nachgefragt; aber spätestens mein zweites „Nein“ beendet dann derartige Avancen der Dame.

    Mich entsetzt abzuwenden (und dann sogar noch juristischen Beistand zu aktivieren), käme mir nicht in den Sinn. Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, dass in deutschen Thai-Massagestudios das anders abläuft. Und selbst wenn: Ich bin alt genug, die ganze Angelegenheit ohne weiteres Aufsehen zu beenden und ein 28-jähriger sollte dazu ebenfalls in der Lage sein.

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