Steuerfalle bei Geldtransfer nach Thailand?

Steuerfalle bei Geldtransfer nach Thailand?
Illustration via OpenAI (2025).

Der Schock kam per Brief

Marc Weber aus Hamburg wollte seiner Tochter Lisa helfen. Die 28-Jährige arbeitet seit zwei Jahren als Englischlehrerin in Bangkok und hatte sich gerade ein Motorrad gekauft. 15.000 Euro überwies der Vater im März 2024 als Geschenk auf Lisas thailändisches Bankkonto. Drei Monate später flatterte ein Brief vom thailändischen Revenue Department ins Haus.

Die Behörde forderte Steuererklärungen und Nachweise über die Herkunft des Geldes. Lisa musste beweisen, dass es sich um ein Geschenk handelte und keine steuerpflichtige Einkommensüberweisung war. Der Fall zeigt exemplarisch ein Problem, das viele Ausländer in Thailand unterschätzen.

Gesetzesänderung verschärft Situation dramatisch

Seit Januar 2024 gilt in Thailand eine deutlich verschärfte Regelung für ausländische Einkünfte. Wer als steuerlicher Resident mindestens 180 Tage pro Jahr im Land verbringt, muss sämtliche nach Thailand überwiesenen Auslandseinkünfte versteuern. Dies betrifft nicht nur Gehälter oder Mieteinnahmen, sondern potenziell auch Geldgeschenke.

Die neue Regelung bedeutet einen Paradigmenwechsel. Früher mussten nur Einkünfte versteuert werden, die im selben Jahr erwirtschaftet und überwiesen wurden. Heute zählt ausschließlich das Jahr der Überweisung nach Thailand, unabhängig vom Entstehungsjahr.

Was genau gilt als steuerpflichtiges Geschenk?

Thailand führte 2016 im Rahmen einer umfassenden Steuerreform die Schenkungssteuer ein. Ziel war es, Steuerschlupflöcher bei Vermögensübertragungen zu schließen und das Steuersystem gerechter zu gestalten. Die Definition eines Geschenks ist dabei bewusst weit gefasst.

Als Geschenk gilt jede Übertragung von Eigentum oder Vermögen, bei der der Empfänger keine oder eine deutlich unter dem Marktwert liegende Gegenleistung erbringt. Das umfasst Bargeld, Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge und sogar zinslose Darlehen.

Freibeträge unterscheiden nach Verwandtschaftsgrad

Die Steuersätze in Thailand sind strukturiert und begünstigen Transfers an direkte Verwandte. Für Geschenke an Nachkommen, Vorfahren oder Ehepartner liegt der steuerfreie Schwellenwert bei 20 Millionen Baht pro Jahr an einen einzelnen Empfänger. Nach aktuellem Wechselkurs entspricht dies etwa 525.000 Euro.

Übersteigt das Geschenk diese Grenze, werden fünf Prozent Steuern auf den überschießenden Betrag fällig. Bei Geschenken von anderen Personen wie Freunden oder entfernten Verwandten gilt ein niedrigerer Freibetrag von 10 Millionen Baht, umgerechnet rund 262.500 Euro.

Meldepflichten werden oft unterschätzt

Banken sind gesetzlich verpflichtet, alle Überweisungen und internationalen Geldtransfers zu melden. Selbst wenn Empfänger keine Formulare erhalten, ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Revenue Department die Versäumnis bemerkt und Maßnahmen ergreift.

Die Behörden verfolgen Transaktionen systematisch durch das Common Reporting Standard System. Dieses internationale Meldesystem ermöglicht den Austausch von Finanzdaten zwischen Ländern. Banken müssen wissen, wo ihre Kunden steuerlich ansässig sind, und diese Informationen jährlich melden.

Zweckangabe bei Überweisung entscheidend

Bei größeren Überweisungen nach Thailand verlangt das Gesetz eine genaue Zweckangabe. Akzeptable Bezeichnungen umfassen unter anderem Geschenk, Familienhilfe, geschäftliche Investition oder Immobilienkauf. Ab bestimmten Schwellenwerten muss die Bank of Thailand die Transaktion zusätzlich genehmigen.

Die falsche Kategorisierung kann schwerwiegende Folgen haben. Wird ein Geschenk fälschlicherweise als Einkommen deklariert oder umgekehrt, drohen Nachforderungen und Strafzahlungen. Die Steuerbehörden haben hier wenig Spielraum für Kulanz.

Gebühren und Transferkosten addieren sich

Die Überweisungsgebühren in Thailand sind üblicherweise transaktionsbasiert statt betragsabhängig. Die Transfergebühr liegt normalerweise zwischen 1.800 und 2.400 Baht, was etwa 47 bis 63 Euro entspricht. Thailändische Banken addieren gewöhnlich weitere 400 bis 450 Baht, also 10 bis 12 Euro.

Diese Kosten mögen auf den ersten Blick moderat erscheinen. Bei kleineren Beträgen können sie jedoch einen signifikanten Prozentsatz ausmachen. Hinzu kommen oft ungünstige Wechselkurse, die bei manchen Dienstleistern versteckte Kosten von mehreren Prozentpunkten bedeuten.

Strafen treffen auch gutgläubige Übertreter hart

Thailands Steuerstrafen sind relativ streng. Hohe Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen sind durchaus üblich, selbst bei eher unschuldigen Fehlern. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen vorsätzlicher Steuerhinterziehung und unbewussten Versäumnissen.

Die Geldstrafen können bis zu 200.000 Baht betragen, was etwa 5.250 Euro entspricht. Bei nachweislich vorsätzlicher Steuerhinterziehung droht zusätzlich bis zu ein Jahr Gefängnis. Diese drakonischen Maßnahmen sollen abschreckend wirken und die Steuerehrlichkeit fördern.

Entlastung durch geplante Gesetzesänderung

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, ausländische Einkünfte von der Einkommensteuer zu befreien, wenn sie innerhalb von zwei Steuerjahren nach Thailand gebracht werden. Diese Regelung soll ab dem Steuerjahr 2024 gelten und Anfang 2026 in Kraft treten.

Die zweijährige Frist adressiert auch praktische Probleme wie Verzögerungen bei der Ausschüttung von Dividenden am Ende eines Geschäftsjahres, die ansonsten rechtzeitige Überweisungen verhindern könnten. Finanzminister Pichai Chunhavajira betont die Wichtigkeit, Auslandseinkommen anzuziehen, um inländische Investitionen zu unterstützen.

Doppelbesteuerungsabkommen bieten Schutz

Thailand verfügt über ein Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit derzeit 61 Ländern und Gebieten weltweit. Unter diesem Mechanismus können im Ausland gezahlte Steuern auf die thailändische Steuerschuld angerechnet werden.

Die Anrechnung erfolgt jedoch nur in Höhe des niedrigeren Betrags: entweder der im Ausland gezahlten Steuer oder der in Thailand fälligen Steuer auf dasselbe Einkommen. Deutschland gehört zu den Ländern mit entsprechendem Abkommen, was doppelte Steuerbelastungen verhindert.

Umgehungsversuche führen in die Falle

Manche versuchen, die Steuerregeln durch kreative Konstruktionen zu umgehen. Eine Person im Ausland überweist das Geld zunächst an einen Dritten, der es dann nach Thailand transferiert. Diese Strategie ist hochriskant und in den meisten Fällen durchschaubar.

Die Steuerbehörden können durch das Common Reporting Standard System nachverfolgen, woher das Geld ursprünglich stammt. Wenn nachweisbar ist, dass Geld vom eigenen ausländischen Konto an eine andere Person ging und diese Person es dann nach Thailand überwies, entsteht ein ernsthaftes Problem.

Immobiliengeschenke haben Sonderregeln

Bei unbeweglichem Vermögen wie Grundstücken oder Gebäuden trägt nicht der Empfänger, sondern der Schenker die Steuerlast. Die Einkommensteuer wird als Quellensteuer mit fünf Prozent am Übertragungstag erhoben. Die Zahlung erfolgt beim Grundbuchamt während der Registrierung.

Diese umgekehrte Steuerpflicht erklärt sich dadurch, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Schenker wohlhabend ist und daher die Steuerbelastung tragen sollte. Bei beweglichem Vermögen wie Fahrzeugen oder Bargeld liegt die Verantwortung hingegen beim Empfänger.

Kreditkartenzahlungen im Ausland als Grauzone

Eine oft übersehene Problematik betrifft Kreditkarten. Wenn Ausländer mit im Ausland geführten Kreditkarten in Thailand bezahlen, stellt sich die Frage, ob dies als Einkommensüberweisung gilt. Die bisherigen FAQ-Dokumente des Revenue Department klären diesen Punkt nicht eindeutig.

Einige Steuerexperten argumentieren, dass Kreditkartenzahlungen mit ausländischen Guthaben technisch eine Form der Geldüberweisung darstellen. Andere vertreten die Ansicht, dass nur direkte Banküberweisungen zählen. Die Rechtslage bleibt hier unklar und erfordert weitere Klärung durch die Behörden.

Dokumentation schützt vor späteren Problemen

Wer Geldgeschenke nach Thailand überweist, sollte sorgfältige Aufzeichnungen führen. Dazu gehören Überweisungsbelege mit korrekter Zweckangabe, schriftliche Bestätigungen über den Geschenkcharakter und gegebenenfalls notarielle Erklärungen bei größeren Beträgen.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Quelle des Geldes. Stammt es aus bereits versteuertem Vermögen, aus Ersparnissen oder aus einem Erbe? Diese Nachweise können im Zweifelsfall den Unterschied zwischen problemloser Abwicklung und langwierigen Steuerprüfungen ausmachen.

Professionelle Beratung lohnt sich finanziell

Die komplexe Rechtslage macht professionelle Steuerberatung unerlässlich. Ein in thailändischem Steuerrecht versierter Anwalt oder Steuerberater kann individuelle Lösungen entwickeln und teure Fehler vermeiden. Die Kosten für solche Beratung amortisieren sich meist bereits bei mittleren fünfstelligen Beträgen.

Besonders Expatriates mit langfristigem Aufenthalt in Thailand sollten ihre steuerliche Situation umfassend prüfen lassen. Die Kombination aus deutschem und thailändischem Steuerrecht eröffnet oft legale Optimierungsmöglichkeiten, die ohne Fachkenntnis unentdeckt bleiben.

Zeitfenster für steuerfreie Überweisungen nutzen

Nach den vorgeschlagenen Richtlinien des neuen Gesetzesentwurfs werden Steueransässige, die im Ausland Einkommen erzielen, nicht besteuert, wenn sie dieses Einkommen im selben Jahr oder im Folgejahr nach Thailand überweisen. Dies bietet strategische Planungsmöglichkeiten.

Wer beispielsweise Auslandseinkommen in 2025 erhält, kann dieses bis Ende 2026 steuerfrei nach Thailand transferieren. Erfolgt die Überweisung erst 2027 oder später, wird das Einkommen steuerpflichtig. Diese Frist erfordert vorausschauende Finanzplanung und rechtzeitige Handlung.

Besondere Regelungen für LTR-Visa-Inhaber

Thailand führte im September 2022 das Long-Term Resident Visa-Programm ein. Einer der steuerlichen Vorteile für LTR-Visa-Inhaber ist eine Einkommensteuerbefreiung, die auf Einkommen aus Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit im Ausland oder aus im Ausland gelegenem Vermögen anwendbar ist, das nach Thailand gebracht wurde.

Diese Sondervergünstigung macht das LTR-Visum besonders attraktiv für wohlhabende Rentner und gut verdienende Fachkräfte. Die Befreiung gilt jedoch nur für bestimmte Einkommensarten und erfordert strikte Einhaltung der Visumsbedingungen.

Konsequenzen für deutsche Steuerzahler

Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Thailand müssen beide Steuersysteme im Blick behalten. Deutschland besteuert unter bestimmten Umständen weiterhin das Welteinkommen seiner Bürger, auch wenn sie im Ausland leben. Der steuerliche Wohnsitz entscheidet über die Steuerpflicht.

Wer seinen Hauptwohnsitz nachweislich nach Thailand verlegt und dort mehr als 183 Tage im Jahr verbringt, gilt in der Regel als in Thailand steuerlich ansässig. Deutsche Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge können aber weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Praktische Tipps für sichere Transfers

Erstens sollten größere Geschenke nie ohne vorherige Steuerberatung überwiesen werden. Zweitens empfiehlt sich die Nutzung etablierter Banken statt dubiöser Transferdienste. Drittens muss die Zweckangabe bei der Überweisung korrekt und eindeutig formuliert sein.

Viertens sollten alle Belege und Nachweise mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Fünftens kann eine vorherige Anfrage beim Revenue Department Klarheit über den steuerlichen Status einer geplanten Überweisung schaffen. Sechstens sollte man sich nicht auf mündliche Auskünfte von Bankangestellten verlassen.

Ausblick auf weitere Entwicklungen

Die thailändische Regierung steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Einerseits braucht sie höhere Steuereinnahmen, andererseits will sie ausländische Investoren und Expatriates nicht vertreiben. Dieser Zielkonflikt wird die Steuerpolitik der kommenden Jahre prägen.

Was bedeutet das für Lisa und Marc Weber?

Lisas Fall löste sich letztlich glimpflich auf. Nach Vorlage umfassender Dokumentation akzeptierte das Revenue Department, dass es sich um ein steuerfreies Familiengeschenk handelte. Der Betrag lag deutlich unter dem Freibetrag von 20 Millionen Baht für Geschenke zwischen Eltern und Kindern.

Dennoch kostete die Angelegenheit mehrere Wochen Stress, Übersetzungskosten und Anwaltsgebühren von rund 2.000 Euro. Marc Weber resümiert: „Beim nächsten Mal würde ich vorher einen Steuerberater konsultieren. Das hätte mir viel Ärger erspart.

Anmerkung der Redaktion:

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7 Kommentare zu „Steuerfalle bei Geldtransfer nach Thailand?

  1. Zeitfenster für steuerfreie Überweisungen nutzen
    Nach den vorgeschlagenen Richtlinien des neuen Gesetzesentwurfs werden Steueransässige, die im Ausland Einkommen erzielen, nicht besteuert, wenn sie dieses Einkommen im selben Jahr oder im Folgejahr nach Thailand überweisen. Dies bietet strategische Planungsmöglichkeiten.

    Wer beispielsweise Auslandseinkommen in 2025 erhält, kann dieses bis Ende 2026 steuerfrei nach Thailand transferieren. Erfolgt die Überweisung erst 2027 oder später, wird das Einkommen steuerpflichtig. Diese Frist erfordert vorausschauende Finanzplanung und rechtzeitige Handlung.

    FRAGEN: Braucht man keine Steuererklärung für die Jahre 2025 und 2026 abgeben?
    Dann wäre die nächste Steuererklärung erst im März 2028 fällig?
    Und was fällt genau unter Schenkungen?
    Ich schenke schon jetzt meiner Alten fast die Hälfte meines Einkommens.

    Danke dem Wochenblitz für die ausfühlichen Informationen.

      1. Abgesehen davon, dass der Gesetzesvorhaben von der alten Regierung stammt und von der Neuen bislang nicht mehr weitergetrieben wurde, halte ich es trotzdem lieber mit den 80% der Thailänder.

  2. Nach meinem Dafürhalten handelt es sich erst um einen Gesetzesentwurf, welcher bis heute nicht abgesegnet wurde und demzufolge noch nicht rechtskräftig ist, obwohl das Jahr 2025 bald zu Ende geht.

  3. nur ein Gesetzentwurf, das sehr ich auch so! Die Hoffnung ist, das der durchgeht und dann rückwirkend für das Steuerjahr 2025 gültig wird. Rentner, die das ganze Jahr 2025 ihre Rente monatlich aufs thailändische Konto gekriegt haben sollten mit der Steuerklärung warten. Sie haben ja bis Ende März 2026 dafür Zeit.
    Die momentane Regierung hat meines Wissens nach noch keine Anstalten gezeigt den Gesetzentwurf weiterzuverfolgen.
    Ja, da kann man nur hoffen.
    Oskar, es muß jeder selbst entscheiden, ob er eine Steuererklärung abgeben muß oder nicht! Jeder muß auch die Konsequenzen seines Handelns tragen.

  4. Manchmal frage ich mich ob der Wochenblitz von der Regierung zu diesen Artikeln gezwungen wird. Die Geschichte mit dem Motorrad ist sowas von an den Haaren herbeigezogen das sich jeder klar denkende Mensch wundern muß. Wir haben schon massenweise Geld, deutlich mehr als 15.000 €, an mehrere Familienmitglieder überwiesen und es ist nicht einmal ein Brief im Kasten gelandet, geschweige denn jemand auf der Matte gestanden. Also Leute, hört bitte auf mit diesen Artikeln bis wirklich etwas Neues ansteht. Und nach meinem Wissen ist die Steueramnestie auf Auslandsüberweisungen 2025 und 2026 bereits in der Royal Gazette veröffentlicht worden. Das hat mir zumindest mein Partner gesagt. Und der ist immerhin Rechtsanwalt der Thammasat Universität.

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