Thailand nach der Wahl: Was Expats bei der Steuer jetzt wissen müssen

Die Parlamentswahlen vom 8. Februar 2026 haben Thailand politisch neu ausgerichtet. Für Ausländer, Rentner und Expats bedeutet das: Die Steuerpflicht auf ausländische Einkünfte bleibt – und wird konsequenter durchgesetzt als je zuvor.

Globale Mindeststeuer kommt: Milliarden Mehreinnahmen?
The Nation
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Thailand hat gewählt – und die neue Regierung unter der Bhumjaithai-Partei setzt den fiskalischen Kurs der vergangenen Jahre unbeirrt fort. Für deutschsprachige Expatriates und Rentner im Königreich bedeutet das: Steuerliche Graubereiche verschwinden, die Transparenzpflichten steigen, und wer keine Vorsorge trifft, riskiert empfindliche Strafen.

Die Wahl und ihre Folgen für Ausländer

Die vorgezogenen Parlamentswahlen vom 8. Februar 2026 brachten einen klaren Sieg der konservativ-nationalistischen Bhumjaithai-Partei (BJT) mit 193 von 500 Sitzen. Premierminister Anutin Charnvirakul verhandelt derzeit mit Pheu Thai und weiteren Kleinparteien über eine Koalition mit komfortabler Mehrheit.

Für die Expat-Community ist entscheidend: Finanzminister Ekniti Nitithanprapas, der bereits am Wahlabend an Anutins Seite stand, gilt als gesetzt für eine weitere Amtszeit und dürfte seine strikte Fiskalpolitik fortsetzen. Das offizielle Kabinett war bei Redaktionsschluss noch nicht ernannt. Eine Rückkehr zu den alten Steuerschlupflöchern gilt unter Experten als ausgeschlossen.

Die 180-Tage-Regel bleibt die entscheidende Grenze

Wer sich in einem Kalenderjahr mindestens 180 Tage in Thailand aufhält, gilt als steuerlich ansässig – unabhängig vom Visumstatus. Diese Regelung gilt für Touristen-, Renten- und Heiratsvisa gleichermaßen.

Überschreitet man diese Schwelle, unterliegen alle ab 2024 erzielten und nach Thailand transferierten Auslandseinkünfte der thailändischen Einkommensteuer. Der Zeitpunkt der Überweisung, nicht der Erzielung, ist dabei maßgeblich.

Das Ende des „Überweisungs-Schlupflochs“

Jahrzehntelang konnten Ausländer Einkommen auf Offshore-Konten parken und erst im Folgejahr nach Thailand überweisen – steuerfrei. Die Revenue-Department-Direktive Nr. Por. 161/2566 hat diese Praxis mit Wirkung zum 1. Januar 2024 beendet.

Seitdem ist jede Überweisung nach Thailand im Jahr des Transfers steuerpflichtig, sofern die Mittel ab 2024 erwirtschaftet wurden. Die Ergänzungsdirektive Por. 162/2566 schützt lediglich Ersparnisse, die nachweislich vor dem 31. Dezember 2023 entstanden sind.

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Historisches Kapital bleibt geschützt – mit Nachweispflicht

Wer Geld vor dem 1. Januar 2024 angespart hat, kann dieses weiterhin steuerfrei nach Thailand transferieren. Die Beweislast liegt jedoch vollständig beim Steuerzahler – nicht bei der Behörde.

Lückenlose Bankauszüge und Vermögensnachweise zum Stichtag Ende 2023 sind zwingend erforderlich. Fehlt die Dokumentation, klassifiziert das Revenue Department eingehende Beträge automatisch als steuerpflichtiges Neueinkommen.

Geplante Zwei-Jahres-Frist: Hoffnung, aber noch kein geltendes Recht

Im Mai und Juni 2025 kündigte das Revenue Department unter Direktor-General Pinsai Suraswadi einen Gesetzesentwurf an, der eine rollierende Zwei-Jahres-Schonfrist einführen soll. Auslandseinkünfte, die im Jahr ihrer Entstehung oder im unmittelbar darauffolgenden Kalenderjahr nach Thailand überwiesen werden, sollen steuerfrei bleiben. Im Klartext: Wer 2025 Einkommen erzielt und es bis Ende 2026 überweist, zahlt keine Steuern darauf.

Der Entwurf wurde jedoch aufgrund der politischen Turbulenzen – insbesondere der Absetzung von Premierministerin Paetongtarn Shinawatra durch das Verfassungsgericht im August 2025 – nicht ratifiziert und bis dato nicht im Königlichen Gesetzesblatt (Royal Gazette) veröffentlicht. Erst mit einer solchen Veröffentlichung wird der Erlass rechtskräftig. Unter der nunmehr stabilen Bhumjaithai-Regierung gilt die Ratifizierung als sehr wahrscheinlich, da das Vorhaben direkt zur Investitionsstrategie des Finanzministers passt. Bis zur offiziellen Verkündung müssen Steuerpflichtige jedoch nach den aktuell geltenden strengen Regeln planen – ein Verlass auf den Entwurf ist rechtlich nicht möglich.

Progressive Steuersätze: Was konkret anfällt

Thailand besteuert Einkommen progressiv. Beträge bis 150.000 Baht sind steuerfrei, darüber steigen die Sätze stufenweise von 5 bis 35 Prozent für Einkünfte über 5 Millionen Baht jährlich.

Für einen deutschen Rentner mit einer monatlichen Rente von umgerechnet rund 1.500 Euro bedeutet das: Der jährliche Transferbetrag liegt in einem Bereich, der in Thailand moderat besteuert wird – sofern keine Anrechnung aus Deutschland greift.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Thailand

Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, das je nach Einkommensart unterschiedliche Besteuerungsrechte zuweist. Es hat stets Vorrang vor nationalem thailändischem Steuerrecht.

Entscheidend ist die genaue Art der Rente oder Pension. Das DBA unterscheidet scharf zwischen Beamtenpensionen und anderen Rentenformen – mit grundlegend verschiedenen steuerlichen Konsequenzen.

Beamtenpensionen: Vollständig in Deutschland besteuert

Ehemalige Beamte, Richter oder Soldaten, die eine Pension aus öffentlichen Kassen beziehen, zahlen darauf ausschließlich in Deutschland Steuern. Thailand erhebt darauf keinen einzigen Baht.

Auch bei Überweisung dieser Pension nach Thailand und Verbrauch im Land bleibt die Steuerfreiheit in Thailand bestehen. Eine Deklarationspflicht im Rahmen der jährlichen Steuererklärung kann jedoch trotzdem bestehen.

Gesetzliche und private Renten: Thailand hat Vorrang

Für Bezieher der Deutschen Rentenversicherung, betrieblicher Altersvorsorge oder privater Rentenversicherungen gilt: Sobald die 180-Tage-Grenze überschritten ist, geht das primäre Besteuerungsrecht auf Thailand über.

Da Deutschland gleichzeitig Quellensteuer auf gesetzliche Renten erhebt, droht eine Doppelbelastung. Das DBA löst dies über die Anrechnungsmethode: In Deutschland gezahlte Steuern werden auf die Thai-Steuerschuld angerechnet.

Anrechnungsmethode verhindert Doppelbesteuerung

In der Praxis führt die Anrechnung der deutschen Quellensteuer häufig dazu, dass in Thailand keine oder nur geringe Steuern zusätzlich anfallen. Der deutsche Steuersatz übersteigt in vielen Fällen den thailändischen Eingangssatz.

Der bürokratische Aufwand ist jedoch erheblich: Steuerbescheinigungen aus Deutschland müssen übersetzt und fristgerecht mit der thailändischen Steuererklärung eingereicht werden. Wer diese Pflicht ignoriert, macht sich strafbar.

Wegfall bisheriger Steuerabzüge geplant

Das Finanzministerium plant für 2026/2027 eine Deckelung der kombinierbaren Steuerabzüge. Bisher konnten Einzahlungen in Rentenfonds, Lebensversicherungen oder Spenden die Steuerlast auf nahezu null drücken.

Dieser Spielraum wird durch eine absolute Obergrenze künftig erheblich eingeschränkt. Für gut verdienende Expats und Ausländer mit steuerpflichtigem Einkommen in Thailand bedeutet das eine spürbar höhere effektive Steuerbelastung.

Digitale Überwachung durch das Revenue Department

Die Steuerbehörde setzt zunehmend auf Künstliche Intelligenz, um Ein- und Ausreisedaten der Einwanderungsbehörde automatisch mit Kontoaktivitäten und Steuererklärungen abzugleichen. Die 180-Tage-Grenze wird damit maschinell ermittelt.

Gleichzeitig verpflichtet der Common Reporting Standard (CRS) Banken weltweit, Kontodaten automatisch an Thailand zu übermitteln. Wer glaubt, sein Auslandskonto bleibe unbemerkt, irrt sich grundlegend.

OECD-Beitritt als treibende Kraft

Thailand strebt bis 2030 die Vollmitgliedschaft in der OECD an und hat im Dezember 2025 das offizielle „Initial Memorandum“ in Bangkok übergeben. Dieser Prozess zwingt das Land zur vollständigen Übernahme internationaler Steuerstandards.

Für Ausländer bedeutet das: Die Transparenzpflichten werden weiter zunehmen, grenzüberschreitende Finanzdaten werden lückenlos erfasst, und die Durchsetzung des Steuerrechts wird sich weiter verschärfen.

Das LTR-Visum als legale Schutzlösung

Das Long-Term Resident (LTR) Visum bietet Hochvermögenden eine staatlich anerkannte Möglichkeit, trotz Steueransässigkeit keine Steuern auf ausländisches Einkommen zu zahlen. Ein königlicher Erlass hebt die Steuerpflicht für diese Visumskategorie vollständig auf.

Vermögende Rentner (ab 50 Jahren) können sich bewerben, sofern sie ein stabiles passives Jahreseinkommen nachweisen. Das Visum gilt zehn Jahre und befreit zudem von der 90-Tage-Meldepflicht.

Strafen bei Nichtdeklaration sind drakonisch

Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht oder ausländisches Einkommen verschweigt, riskiert Strafen von 100 bis 200 Prozent der fälligen Steuerschuld. Hinzu kommt ein monatlicher Säumniszuschlag von 1,5 Prozent.

Die Abgabefrist endet Ende März für Papierformulare, Anfang April für die elektronische Einreichung. Auch wer letztlich keine Steuern schuldet, muss bei Deklarationspflicht zwingend eine Erklärung abgeben.

Konsequenzen für den günstigen Ruhestand in Thailand

Die kumulative Wirkung von Steuerpflicht, gestiegenen Krankenversicherungskosten, Inflation und doppelter Preisgestaltung für Ausländer hat das Bild des „erschwinglichen Rentnerparadieses“ Thailand grundlegend erschüttert.

Soziologische Beobachter registrieren eine zunehmende Abwanderung älterer Expats nach Vietnam, Kambodscha oder Bali, wo die regulatorischen Bedingungen derzeit noch weniger restriktiv sind.

Der wichtigste Rat: Frühzeitige Finanzplanung

Steuerexperten und Rechtsanwälte empfehlen einhellig, Offshore-Konten sauber zu segmentieren: Kapital vor 2024 und Einkommen ab 2024 müssen klar getrennt geführt und dokumentiert werden.

Wer einen Steuerberater mit Thailand-Erfahrung hinzuzieht, kann durch die Anrechnungsmethode des DBA und eine vorausschauende Transferplanung die Steuerlast legal und erheblich minimieren.

Compliance ist keine Option mehr

Die neue Regierung unter der Bhumjaithai-Partei steht für fiskalische Stabilität und lückenlose Steuererhebung – nicht für Nachsicht. Die Spielregeln haben sich dauerhaft geändert, und das Revenue Department verfügt nun über die technischen Mittel, sie durchzusetzen.

Für deutschsprachige Expats und Rentner in Thailand gilt: Wer die neuen Anforderungen ernst nimmt, proaktiv handelt und sich professionell beraten lässt, kann weiterhin legal und sicher in Thailand leben – ohne böse Überraschungen beim nächsten Steuerprüfer.

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5 Kommentare zu „Thailand nach der Wahl: Was Expats bei der Steuer jetzt wissen müssen

  1. Endlich eine klare Darstellung der schon seit 2024 geltenden Rechtslage .
    Alleinstehenden ab 65 Jahren steht bei Renteneinkünfte eine Freigrenze von 500.000 Baht zur Verfügung.

  2. ..bis dato wird nichtmal eine -TIN- abgefragt, bei Visa-Antrag oder 90 Tage Meldung, lediglich ein Häkchen mehr im System. Es wird wohl weiterhin nach thailändischer Tradition weiter gehen: Gesetze sind eine Sache, die Umsetzung aber eine Andere.

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