Steuern in Thailand: So viel zahlen deutsche Rentner wirklich

65.000 Baht monatlich, Thai-Steuer und DBA: So viel bleibt deutschen Rentnern in Thailand wirklich – und welche Rente überraschend steuerfrei ist, erfahren Sie erst im Artikel.

Steuern in Thailand: So viel zahlen deutsche Rentner wirklich
Gemini AI

Deutsche Rentner in Thailand sehen sich mit einer komplexen Steuersituation konfrontiert – und es kommt darauf an, welche Art von Alterseinnahmen sie beziehen. Seit 2024 gelten in Thailand neue Regeln für Auslandseinkommen. Entscheidend ist aber auch das deutsch-thailändische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von 1967, das drei verschiedene Rententypen unterschiedlich behandelt. Manche Renten sind in Thailand steuerfrei, andere unterliegen der Thai-Steuer, wieder andere werden in Deutschland besteuert – unabhängig davon, wo der Empfänger lebt.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Rente wo besteuert wird, wie die Remittance-Regeln funktionieren, und warum die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Beamtenpension so wichtig ist. Mit dieser Orientierung können Sie planen – und möglicherweise Steuern sparen.

Die drei Arten deutscher Alterseinnahmen – und wie jede besteuert wird

Das Kern-Missverständnis: Viele Rentner denken, alle Renten seien steuerlich gleich. Falsch. Das deutsch-thailändische DBA von 1967 unterscheidet streng zwischen drei Kategorien. Jede hat eigene Regeln – mit drastischen Unterschieden bei der Steuerlast.

1. Gesetzliche Deutsche Rentenversicherungsrente

Hierunter fallen Renten von der Deutschen Rentenversicherung (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente). Laut DBA-Artikel 18 Absatz 2 hat Thailand das alleinige Besteuerungsrecht für diese Renten. Deutschland verzichtet komplett auf die Steuer. Wer als Rentner die monatliche Rente nach Thailand überweist, muss dort Einkommensteuer zahlen – nach Thai-Progressivtarifen (0 % bis 35 %, abhängig vom Gesamteinkommen).

Wichtig: Sie zahlen also nicht in Deutschland und nicht in Thailand doppelt – nur in Thailand. Aber seit 1. Januar 2024 gilt eine neue Remittance-Regel: Nur Renten, die ab 2024 verdient und nach Thailand überwiesen werden, sind Thai-steuerpflichtig. Alles, was Sie vor 2024 durch Rentenzahlungen erhalten haben (und auf einem ausländischen Konto lagert), bleibt steuerfrei – auch wenn Sie es 2024, 2025 oder später nach Thailand bringen.

2. Betriebsrenten und Pensionskassenzahlungen

Betriebsrenten (von einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder direkt vom Arbeitgeber als Vorruhestandsregelung) fallen unter DBA-Artikel 18 Absatz 1. Die Regel lautet: Deutschland darf diese Rente nur besteuern, wenn die Betriebsrente bei der Gewinnermittlung eines deutschen Unternehmens als Betriebsausgabe abgezogen wurde.

In der Praxis: Direkt vom Arbeitgeber gezahlte Betriebsrente (als Betriebsausgabe gebucht) bleibt in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn der Rentner in Thailand lebt. Aber Betriebsrenten über externe Pensionskassen, die nicht als Betriebsausgabe verbucht sind, unterliegen in Thailand der Einkommensteuer. Diese Unterscheidung ist kritisch – ein guter Steuerberater vor Ort hilft dabei, die genaue Klassifizierung zu klären.

3. Beamtenpensionen – Die Ausnahme mit großem Vorteil

Das ist die wichtigste Ausnahme: Pensionen von Bundesbeamten, Landesbeamten oder öffentlichen Dienststellen unterliegen DBA-Artikel 19. Diese Regelung sagt deutlich: Pensionen, die von einem Staat (Bund, Land, Gemeinde) oder seinen Behörden gezahlt werden, sind im Empfängerland von der Steuer befreit. Für deutsche Pensionäre heißt das: Ein ehemaliger Beamter, der nach Thailand zieht, zahlt auf seine Pension keine Steuer in Thailand. Deutschland besteuert sie auch nicht mehr (beschränkte Steuerpflicht des Rentnerlandsprinzips).

Die Pension ist wirklich steuerfrei – weder in Deutschland noch in Thailand. Sie müssen die Pension trotzdem in Ihrer Thai-Steuererklärung eintragen (Sorgfaltspflicht). Das ist einer der großen Steuervorteile für Beamte, die nach Thailand auswandern.

Die neuen Remittance-Regeln seit 2024 – Zeitpunkt ist entscheidend

Seit 1. Januar 2024 gelten in Thailand neue Regeln darüber, wann Auslandseinkommen steuerpflichtig wird. Diese Regeln sind entscheidend für Rentner – eröffnen aber auch noch Spielraum für schnelle Planer.

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Neue Kernregel seit 1.1.2024: Ist man Thai-Steuerpflichtiger (180+ Tage im Kalenderjahr in Thailand), werden ausländische Rentenzahlungen in dem Jahr besteuert, in dem sie nach Thailand fließen – nicht in dem Jahr, in dem sie verdient wurden. Wer z.B. im Dezember 2024 eine Rentennachzahlung aus 2020 nach Thailand überweist, zahlt Steuern in 2024.

Rettende Ausnahme (Por.162/2566, November 2023): Alle Renteneinnahmen, die vor 1. Januar 2024 verdient wurden, sind steuerfrei – auch wenn Sie sie 2024, 2025 oder später nach Thailand überweisen. Voraussetzung: Sie können nachweisen, wann das Geld entstand (z.B. per Bankauszug vom 31.12.2023 oder Rentenkontoauszug).

Das eröffnet eine praktische Strategie: Wer noch Ersparnisse aus Rentenzahlungen vor 2024 hat, kann diese jetzt steuerfrei nach Thailand holen. Alle ab 2024 verdienten Renten werden jedoch steuerpflichtig, sobald sie ankommen.

Szenario: Rentner mit Rentenversicherungsrente zieht nach Thailand

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie es funktioniert. Ein 68-jähriger ehemaliger Angestellter zieht 2024 nach Chiang Mai. Er bezieht 1.800 EUR (ca. 67.500 THB) monatlich von der Deutschen Rentenversicherung – jährlich 810.000 THB. Als Thai-Steuerpflichtiger (über 180 Tage im Land) muss er diese Rente ab 2024 versteuern.

Thai-Freibeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen deutlich: Der persönliche Grundfreibetrag beträgt 60.000 THB. Für Personen ab 65 Jahren kommt ein zusätzlicher Altersfreibetrag von 190.000 THB hinzu. Ein gesetzlicher Pauschalbetrag für Werbungskosten liegt bei 100.000 THB. Zusammen: 350.000 THB. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt somit bei 810.000 – 350.000 = 460.000 THB. Dazu kommen familiäre Freibeträge: Ehepartner ohne Einkommen (60.000 THB), ein Kind (30.000 THB) oder private Krankenversicherung (maximal 25.000 THB). Selbst mit moderaten Freibeträgen (z.B. Ehepartner + ein Kind) reduziert sich das steuerpflichtige Einkommen auf ca. 370.000 THB.

Die progressiven Steuersätze Thailands (erste 150.000 THB: 0 %, nächste 150.000 THB: 5 %, danach 10 %) lassen ihn mit realistisch rund 14.000–15.000 THB Jahressteuer rechnen. Das entspricht weniger als 2 % seiner gesamten Rente – deutlich günstiger als die deutsche Durchschnittsbelastung für Rentner im In- und Ausland.

Wann bin ich in Thailand steuerpflichtig?

Das ist die Basis: Sie gelten als Thai-Steuerpflichtiger, wenn Sie sich in 180 oder mehr Tagen eines Kalenderjahres in Thailand aufhalten. Es zählt nicht, ob durchgehend – es sind Gesamttage. Januar–Juni und Oktober–Dezember = 181 Tage = steuerpflichtig. Januar–Juni und September = ca. 153 Tage = nicht steuerpflichtig (unter 180).

Einige flexible Rentner jonglieren bewusst mit dieser Grenze und bleiben unter 180 Tagen, um von Thai-Steuern befreit zu sein. Das ist legal – erfordert aber sorgfältige Dokumentation durch Einreise-Stempel und Kalender.

Szenarien: Wer zahlt wie viel Steuern?

Fall 1: Ehemaliger Beamter mit Pensión
Karl bezieht 2.500 EUR (ca. 93.750 THB) monatliche Beamtenpension. Laut DBA Artikel 19: In Thailand steuerfrei, nicht anrechenbar, nicht zu versteuern. Nullsteuern – egal wie viel andere Einkommen er hat. Das ist der größte Vorteil für Beamten-Ruheständler in Thailand.

Fall 2: Rentner mit Rentenversicherung plus Betriebsrente
Maria bezieht 1.200 EUR (ca. 45.000 THB) monatlich von der Rentenversicherung + 600 EUR (ca. 22.500 THB) von einer Pensionskasse. Die Rentenversicherungsrente (Artikel 18) ist in Thailand steuerpflichtig. Die Betriebsrente – ob steuerpflichtig in Thailand oder Deutschland – muss individuell geklärt werden (war sie Betriebsausgabe?). Ein Steuerberater ist hier unverzichtbar.

Fall 3: Pre-2024 Ersparnisse nutzen
Werner hatte Ende 2023 noch 600.000 THB (ca. 16.000 EUR) ungenutzter Rente auf seinem deutschen Konto. Diese kann er 2024, 2025 oder 2026 ohne Steuer nach Thailand bringen – solange er dies dokumentieren kann. Danach zahlt jede neue Rentenüberweisung Steuern.

Checkliste: Was Rentner vor dem Umzug klären sollten

Klären Sie zuerst: Rentensart (Rentenversicherung = Thai-Steuer, Betriebsrente = eventuell Deutschland-Steuer, Beamtenpension = steuerfrei). Holen Sie einen Kontoauszug vom 31.12.2023, um Pre-2024-Ersparnisse zu dokumentieren. Entscheiden Sie: Über oder unter 180 Tage pro Jahr?

Vor dem Umzug: Nutzen Sie Freibeträge (Ehepartner, Kinder, Versicherung – die Steuerlast sinkt deutlich). Engagieren Sie einen deutschsprachigen Steuerberater vor Ort – das ist keine Sparmaßnahme. Fordern Sie von der deutschen Finanzbehörde eine DBA-Bescheinigung an, die hilft Thai-Behörden zu verstehen, wie Ihre Rente besteuert wird.

Was jetzt zu tun ist

Die Besteuerung deutscher Renten in Thailand ist komplex, aber mit korrektem Wissen managebar. Der erste Schritt: Klären Sie Ihre genaue Rentensituation (welche Rentenart?). Der zweite: Nutzen Sie die Übergangsregel für Pre-2024-Geld. Der dritte: Engagieren Sie einen guten Steuerberater, der beide Steuersysteme kennt. Die Investition in gute Beratung vor dem Umzug zahlt sich durch niedrigere Steuern und Rechtssicherheit vielfach aus.

Redaktionelle Hinweise

Dieser Artikel bietet eine sachliche Orientierung zum deutsch-thailändischen Doppelbesteuerungsabkommen und den Thailand-Steuern 2024–2026. Die dargestellten Szenarien basieren auf aktuellen DBA-Bestimmungen und Thai-Gesetzen, können aber im Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Für eine verbindliche steuerliche Beratung müssen Sie einen zertifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren – sowohl in Deutschland als auch vor Ort in Thailand. Die Währungsangaben (EUR ≈ 37,50 THB) entsprechen Kursen im Februar 2026 und können schwanken.

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26 Kommentare zu „Steuern in Thailand: So viel zahlen deutsche Rentner wirklich

  1. Sie können Ihre Meinung noch so oft wiederholen, im DBA Art. 18 (2) steht es wortwörtlich nach wie vor anders! Dort heißt es:
    „„Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie RENTEN, die von einem Vertragsstaat (Anm.: hier Deutschland), oder-oder-oder , in dem anderen Vertragsstaat (Anm.: hier Thailand) von der Steuer befreit.“

    1. Sie lesen den Artikel leider verkürzt.
      Der Satz „im anderen Vertragsstaat steuerfrei“ bedeutet im DBA nicht, dass die Rente komplett steuerfrei ist. Er bedeutet nur, dass Deutschland darauf verzichtet, diese Rente zu besteuern.
      Damit liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat – in diesem Fall also Thailand.
      Genau das ist der Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens: Es soll verhindern, dass zwei Länder gleichzeitig besteuern, nicht dass gar keine Steuer anfällt.
      Sie verwechseln hier „steuerfrei im anderen Staat“ mit „steuerfrei insgesamt“ – das ist im Steuerrecht ein entscheidender Unterschied.
      Diese Auslegung haben wir zudem direkt vom Bundesministerium der Finanzen im Dezember vergangenen Jahres bestätigt bekommen.

      1. Eigentlich hatte ich angenommen lesen zu können. Und ich finde im Art. 18(2) DBA keinen Satz „im anderen Vertragsstaat steuerfrei“. Aber ich kann lesen „..von der Steuer befreit“.
        Das DBA wurde am 10.07.1967 abgeschlossen und im Bundesgesetzblatt vom 26.7.1968 veröffentlicht. Damals wurden DRV-Renten auch in Deutschland noch überhaupt nicht besteuert und man hat damit sichergestellt, dass diese auch nicht im Drittstaat steuerpflichtig werden. Da das DBA bis heute nicht geändert wurde, gilt dieses auch heute noch genau so wie es im Jahr 1967 abgeschlossen wurde. Ergo = keine Steuern auf deutsche DRV-Renten in Thailand. Man hätte das DBA nach 2005, als man in Deutschland die Besteuerung der DRV-Renten eingeführt hatte, das DBA ändern und anpassen können. Hat man aber bis heute nicht!
        Das ist meine Meinung, zugegeben eine Minderheitenmeinung, aber keinesfalls eine Rechtsberatung.
        Dieses korrespondiert im übrigen auch mit Art. 42, Abs. 25 der thailändischen Abgabenordnung welche z.B. Altersrenten von der Besteuerung ausdrücklich ausnehmen. jimmy hat insbesondere dazu auch bereits mehrfach seine Meinung ganz dezidiert geäußert.

        1. Es ist eindeutig: Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind in Thailand bisher nicht zu versteuern. Nur die tatsächlich nach Thailand überwiesenen Leistungen aus der GRV unterliegen hier der Besteuerung. Sollten Sie anderer Auffassung sein, steht es Ihnen selbstverständlich frei, in Thailand dagegen zu klagen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.

          1. DasProblem liegt doch aus welchenRentenversicherungen das Geld nach TH überwiesen wird. Das Geld aus einer obligatorischen, staatlichen Rentenversicherung, sollten eigentlich steuerbefreit sein. Bei der Rentenbesteuerung sind wir Residenten den thailändischen Rentnern gleichgestellt, die staatliche Rente in TH ist steuerbefreit. Nur Renten z.B. aus der Lehrer Rentenkasse ist nicht steuerbefreit. Stammen die Renteneinkommen bei uns Residenten aber von betrieblichen, oder privaten Rentenversicherungen sind sie Steuerpflichtig, wie bei den Thais auch.. Oder liege ich falsch?

      2. Schön, daß sie dies eindeutig klarstellen.

        Übrigens für ab 65 jährige gibt es einen Altersfreibetrag von 190.000 Baht im Jahr

        1. Tja, die 190.000 werden oft vergessen. Einfach gesagt, was der 68jaehrige an Rente bekommt ist ohne Bedeutung, sondern nur was er nach Thailand ueberweist. Hat er auch noch eine Krankenkasse, ist sein Steuerfreibetrag 525.000 Bath. Ich ueberweise nicht nicht mehr und parke die Spitze der Rente in Europa bzw. nutze es fuer Zahlungen außerhalb Thailand

          1. Gerhard, kannst Du bitte mal die einzelnen Freibeträge auflisten mit denen Du auf 525.000 Baht kommst?

      3. Mal eine Frage. Zahlt ein thailändischer Bürger (wenn er Steuern zahlt) auch Steuern auf seine Rentenbezüge? z.B. Beamte und Lehrer? Hier gilt man ja schon mit 60 als Rentner.

        1. Nein, tun sie nicht. Rentenbezüge sind nach thailändischer Abgabenordnung Art. 42 (25) von der EK-Steuer befreit. Nur ein paar deutsche abgabengeile Steuermasochisten wollen einem erzählen, dass man entgegen dieser und dem eindeutigen Text des DBA für seine GRV-Rente in Thailand trotzdem Steuern abdrücken muss. Ist nur meine Meinung und jetzt bin ich gespannt ob dieser Text durchgeht.

          1. Das sehe ich nicht so! Die deutsche gesetzliche Rente ist kein Einkommen, welches nach Art. 42 (25) von der Steuer befreit ist!
            Für Thailand ist die deutsche gesetzliche Rente kein „Sozialversicherungs-Privileg“, sondern schlichtweg ausländisches Einkommen (foreign-sourced income).
            Daher ist die deutsche gesetzliche Rente hier in Thailand zu versteuern!

  2. In welchem Dokument der Thailändischen Steuerbehörde kann ich finden dass es einen gesetzlicher Pauschalbetrag für Werbungskosten von 100.000 THB gibt?
    Übrigens sind 25.000 THB für Krankenversicherung nur absetzbar wenn die Versicherung eine offizielle Niederlassung bzw. eine Thailändische Gesellschaft ist, nur ein Büro in Thailand ist nicht ausreichend.

    1. Es gelten folgende Freibeträge:

      190.000 Baht Altersfreibetrag (für Personen ab 65 Jahren)

      100.000 Baht staatlicher Rentenzuschuss

      60.000 Baht persönlicher Grundfreibetrag

      25.000 Baht Krankenversicherung

      0–150.000 Baht steuerfrei

  3. Bisher immer steuerfrei rente überwiesen bekommen nach Thailand.

    Diese ständige Hick-Hack der thai Gesetze mit einmal muss man Rente mit bis zu 35% versteuern und ein anderes mal nicht. Grade mal immer so wie man dort lustig ist, geht mir auf den Senkel.

    Man hat keine Rechtssicherheit.

    Deswegen, habe ich meine rentenzahlungen aus Deutschland nach Thailand gestoppt, Dies Geld geht nun in anderes Land, wo ich 100% sicher weiss, dass da nichts versteuert wird.

    So einfach ist das. PUNKT.

  4. @Cito — Du schreibst, die deutsche gesetzliche Rente ist kein „Sozialversicherungs-Privileg“ sondern ein ausländisches Einkommen (foreign-sourced income). So kann man es auch sehen. Genau genommen ist es ein „Einkommen aus früherer unselbständiger Arbeit“.
    Diese Arbeit fand aber zu einer Zeit statt als man nicht steueransässig war. Die steuerliche Auslegung dazu überlasse ich euch.

    1. Eigentlich ist es fast schon egal, da im DBA eindeutig steht (wie oben ausgeführt), dass Renten im Drittland nicht besteuert werden dürfen. Und das in einem völlig klaren und eindeutigem Satz.

        1. Was ich jetzt frage ist absolut ohne Ironie oder Sarkasmus gemeint. Aber ich frage mich wirklich a) was ist Steuergerechtigkeit und b) woraus soll ich schließen irgendwo Steuern bezahlen zu müssen?
          Die Vertragsstaaten haben 1967 ein eindeutiges Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen in dem klipp und klar steht keine Steuern auf Renten aus einem Vertragsstaat im anderen Vertragsstaat. Als man die Rentenbesteuerung 2005 in Deutschland einführte, hätte man dieses Abkommen entsprechend abändern können. Hat man aber nicht. Es mag zuerst als kleiner unverdienter Vorteil erscheinen dieses Versäumnis auszunutzen. Nur warum sollte man das nicht machen?
          Im übrigen, ich kennen keinen Rentner der vor 2014 auf die Idee gekommen wäre sich eine Steuernummer zu besorgen und für seine Rente in Thailand Steuern abzudrücken. Selbst diejenigen nicht, die ihre Rente direkt nach Thailand überwiesen bekamen. Was hat sich 2014 diesbezüglich geändert? Nichts, absolut gar nichts!! Verrückt haben sich eine ganze Menge machen lassen. Und das wegen einer Verwaltungsgeschichte die mit Rentenbesteuerung rein gar nichts zu tun hat.

          1. Das sind die FAKTEN, wenn jemand das nicht glaubt, dann soll er dort nachfragen!
            Das Finanzamt Neubrandenburg hat 2025 ausdrücklich bestätigt, dass die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für Rentner mit Wohnsitz in Thailand nicht mehr in Deutschland besteuert wird, sondern ausschließlich nach thailändischem Steuerrecht. Damit ist die Rechtslage nun rechtssicher geklärt: Deutschland verzichtet auf sein Besteuerungsrecht, Thailand ist zuständig.

            🔑 Aktuelle Klarstellung (2025)
            Finanzamt Neubrandenburg (RiA) ist das zentrale Amt für Rentner im Ausland.

            DRV-Renten: Besteuerungsrecht liegt nach Art. 18 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA 1967) bei Thailand.

            Bestätigung 2025: Das Finanzamt Neubrandenburg hat öffentlich klargestellt, dass deutsche Rentner in Thailand ihre DRV-Rente nicht mehr in Deutschland versteuern müssen.

            📌 Praktische Folgen für Rentner in Thailand
            Deutschland: Keine Steuerpflicht mehr auf DRV-Renten.

            Thailand: Steuerpflicht nach thailändischem Recht, wenn Aufenthalt >180 Tage/Jahr und Überweisung ins Land erfolgt (Remittance-Prinzip).

            Übergangsregel: Guthaben aus Renten vor 2024 bleibt steuerfrei, auch wenn später nach Thailand überwiesen.

        2. Das können auch indirekte Steuern sein. Dazu eine KI Antwort auf die Frage: „Thailand Rente steuerfrei“, die ich euch nicht vorenthalten möchte.

          Viele Theoretiker übersehen einen bestimmten Punkt:
          Thailand hat ein massives wirtschaftliches Eigeninteresse daran, dass Rentner
          ihr Geld im Land lassen.
          Hier ist die Realität, wie sie sich auch im Jahr 2026 zeigt:

          Die „Konsumsteuer-Logik“: Thailand profitiert von jedem Euro, den ein Rentner
          einführt, über die 7 % Mehrwertsteuer (VAT) auf fast alle Einkäufe sowie über
          Verbrauchssteuern auf Alkohol, Benzin und Tabak.

          Wirtschaftsmotor Expat: Das Geld fließt direkt in die lokale Wirtschaft –
          vom Hausbau im Isaan bis zur Bar in Pattaya. Würde man diese Gruppe mit einer
          komplizierten Einkommensteuer jagen, würden viele in günstigere Nachbarländer
          wie Vietnam oder die Philippinen abwandern.
          Stillschweigendes Abkommen: Solange ein Rentner nicht Millionen an Kapitalerträgen verschiebt, lässt der thailändische Fiskus ihn in Ruhe. Die „Hürde“, sich durch 61 DBAs zu wühlen, ist für die lokalen Behörden viel zu hoch.

          Fazit auf den Punkt gebracht. Das System basiert darauf, dass der Rentner als
          Devisenbringer und Konsument geschätzt wird. Die indirekten Steuern sind für Thailand viel leichter zu kassieren und deutlich lukrativer als eine mühsame Jagd auf individuelle Rentenbescheide.

  5. Wann kam die Steuerdebatte hier auf? Letztes Jahr oder 2024? Egal, es wurden seitenlange Artikel dazu geschrieben, regelrecht Panik verbreitet, Steuerfachanwälte konsultiert usw. usw. Und bis heute gibt es immer noch diese zwei Meinungen: Man bezahlt auf seine Rente hier in Thailand Steuern oder man bezahlt nicht. Ja, dann ist es doch gut jetzt!

  6. @ cito
    Gerne überlasse ich es jedem selbst ob er auf seine DRV-Rente in Thailand Steuern zahlen will oder nicht. Trotzdem, wenn ein deutsches Finanzamt eine Aussage macht ist das alles andere als eine rechtssichere Auskunft und klärt keinesfalls die Rechtslage. Und schon gar nicht in einem anderen Land. Es wäre mir nämlich völlig neu, dass Finanzämter Gesetze und internationale Verträge eigenständig nach eigenen Gutdünken abändern könnten. Im Übrigen ist es ja kein Geheimnis, dass diese immer wieder irgendwas behaupten was von Gerichten dann wieder einkassiert wird.
    Wie eingangs erwähnt, soll das jeder halten wie er will. Vielleicht können wir uns ja darauf einigen, dass wir uns bezüglich der Rechtslage uneinig sind?

    1. können wir! Ich wünschte, du hättest recht, ich bezahle auch nicht gerne! Vielleicht wird das auch von den thailändischen Finanzämtern mal bestätigt, ob wir Steuern zahlen müssen , oder nicht. Steuergerechtigkeit könnte natürlich auch sein, das unsere gesetzliche Rente ähnlich wie die thailändische Sozialversicherungsrente als steuerfrei eingestuft würde. Das wäre gegenüber den thailändischen Sozialversicherungsempfängern auch wieder gerecht. Aber Lehrer, Beamte usw. sind in Pension ja auch steuerpflichtig! Naja, das Steuerjahr 2025 ist abgehakt und vielleicht kommt ja fürs Steuerjahr 2026 doch die Steuerbefreiung auf Auslandseinkommen, also auch unsere Rente. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

  7. Wie gut, dass ich kein Rentner, sondern Deutscher Pensionär bin. Da liegt das Besteuerungsrecht IMMER bei Deutschland. Da ich allerdings mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand lebe, bin ich nach thailändischem Steuerrecht hier steueransässig und zur Abgabe einer Steuererklärung in Thailand verpflichtet. Das mache ich inzwischen schon seit 2 Jahren. Dauert bei mir kaum mehr als eine Stunde beim Finanzamt! Thailand besteuert nicht meine Pension sondern meine Geldtransfers aus Deutschland. Das Ergebnis ist NULL Steuern in Thailand, aufgrund der Anrechnung der von mir in Deutschland bereits gezahlten Steuern und aufgrund der hohen Steuerfreibeträge für über 60jährige! Fertig!

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