Sehr geehrte Redaktion, liebe Leser,
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ich schreibe Ihnen heute mit einem etwas gemischten Gefühl: Auf der einen Seite bin ich froh und erleichtert, dass ich mein Visum endlich in der Hand halte – auf der anderen Seite bin ich durch die bürokratischen Pflichten, die damit verbunden sind, ziemlich verunsichert.
Am 22. Dezember war es endlich so weit. Mit Hilfe eines Visumagenten habe ich im Behördenzentrum Chaengwattana mein lang ersehntes Rentenvisum abgeholt. Ich dachte ehrlich gesagt, damit wären die größten Hürden überwunden.
Doch wie das in Thailand so ist, steckt der Teufel im Detail – und genau deshalb wende ich mich jetzt an die Redaktion und an Sie als erfahrene Lesergemeinschaft.
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Unmittelbar nach der Visumserteilung fuhr ich für eine Woche nach Pattaya, um meinen Bruder zu besuchen. Eine kurze, schöne Auszeit. Danach bin ich wieder zurück an meinen festen Wohnsitz in Surin.
Und genau da fing das Dilemma an. Ich habe schlicht vergessen, nach meiner Rückkehr nach Surin die TM30-Meldung rechtzeitig zu erneuern. Meine Frau will das in der kommenden Woche nachholen – aber ob das nicht schon zu spät ist, lässt mich nicht schlafen.
Muss ich jetzt zwingend mit einer Strafe von 2.000 Baht rechnen? Und bezieht sich diese Strafe auf die TM30 oder bereits auf die TM47? Das ist mir ehrlich gesagt nicht klar.
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Meine letzte TM30-Meldung stammt aus dem Oktober, damals während eines Hotelaufenthalts, als ich eine Verlängerung beantragt hatte. Durch die Reise nach Pattaya und den Zeitablauf ist diese Meldung natürlich hinfällig – das ist mir bewusst.
Zusätzlich blicke ich mit ein bisschen Bauchgrummeln auf den März, wenn meine erste 90-Tage-Meldung, also das Formular TM47, fällig wird. Ich wohne in einer privaten Situation ohne klassischen Mietvertrag – welche Unterlagen muss ich dann der Immigration vorlegen?
Reichen Reisepass und Heiratsurkunde aus, oder brauche ich zwingend einen offiziellen Meldebescheid? Ein Bekannter hat mir noch von „7 Tagen“ erzählt, aber nicht wirklich erklärt, was das im Zusammenhang mit der Meldepflicht bedeutet. Da stehe ich jetzt etwas ratlos da.
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Derselbe Bekannte riet mir außerdem dringend, die erste 90-Tage-Meldung persönlich bei der zuständigen Einwanderungsbehörde zu machen und nicht gleich auf das Online-Verfahren zu setzen. Gerade bei der ersten Meldung sei es wichtig, dass alle Daten korrekt erfasst und ordentlich im System hinterlegt werden.
Bei einem persönlichen Besuch kann man offene Fragen direkt klären, Unklarheiten in den Unterlagen sofort aus der Welt schaffen und sich bestätigen lassen, dass alles sauber registriert ist. Das soll spätere Probleme bei Verlängerungen oder Ausreisen verhindern – und das leuchtet mir ein.
Mir ist schon klar, dass die 90-Tage-Meldung eine ernste Pflicht ist, die unabhängig von der Visumsart regelmäßig erneuert werden muss. Ich möchte meinen Aufenthaltsstatus nicht durch Unwissenheit oder falsche Annahmen gefährden.
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Deshalb hoffe ich auf eine klare Einordnung meiner Situation. Ich möchte wissen, ab wann genau die Frist berechnet wird, welche Unterlagen bei der ersten Meldung wirklich nötig sind und wie der Ablauf künftig aussehen soll.
Eine klare Antwort gibt mir nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch ein ruhigeres Gefühl im Umgang mit den thailändischen Behörden. Ich möchte meinen Aufenthalt hier respektvoll, korrekt und gut vorbereitet gestalten – und nicht irgendwann mit einer vermeidbaren Strafe oder einem Problem beim nächsten Behördengang dastehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rudi
Anmerkung der Redaktion
Vielen Dank für Ihre Zuschrift, die Themen anspricht, die viele Expats regelmäßig beschäftigen.
Wir laden Sie liebe Leser herzlich ein, Ihre Gedanken, Fragen oder Meinungen in der Kommentarfunktion unter diesem Artikel zu teilen. Gerade bei komplexen oder kontroversen Inhalten sind unterschiedliche Perspektiven besonders wertvoll. Ein offener und respektvoller Austausch kann dazu beitragen, das Thema besser zu verstehen – für alle Leserinnen und Leser.



Immi Phetchaburi hat mir das so erklärt. Wenn ich mit der gemeldeten Adresse inerhalb Thailand verreise und zu der Meldeadresse zurückkehre ist kein TM30 fällig. Allerdings ist bei Ausreise und wieder Einreise neues TM30, auch wenn es die selbe Meldeadresse ist.
Das ist korrekt, nach der Rückkehr innerhalb Thailands zur gemeldeten Wohnadresse ist keine neue TM 30 notwendig
Mir wurde auf der Immi Hua Hin gesagt, auch bei Rückkehr aus dem Ausland ist keine neue TM30 mehr notwendig. Wie immer halt, jedes Büro macht es anders.