Thailand Visa 2025: (DTV) – Ein Leitfaden für digitale Nomaden

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Das Destination Thailand Visa (DTV) ist ein Mehrfacheinreisevisum, das von der thailändischen Regierung am 15. Juli 2024 eingeführt wurde, um den Tourismus zu fördern und digitale Nomaden, Remote-Arbeiter sowie Personen, die an kulturellen Aktivitäten teilnehmen möchten, anzuziehen. Es hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und erlaubt Aufenthalte von bis zu 180 Tagen pro Einreise, mit der Möglichkeit, jede Einreise einmalig um weitere 180 Tage zu verlängern. Nachfolgend sind die wesentlichen Einzelheiten nach thailändischem Recht, basierend auf den verfügbaren Informationen, aufgeführt:

Zielgruppe des DTV-Visums

Das DTV-Visum richtet sich an folgende Personengruppen:

Workation (DTV1): Digitale Nomaden, Freiberufler, Remote-Arbeiter, die für nicht-thailändische Unternehmen arbeiten.

Thai Soft Power (DTV2): Teilnehmer an Aktivitäten wie Muay-Thai-Kursen, thailändischen Kochkursen, Sporttrainings, medizinischen Behandlungen, kurzfristigen Bildungsprogrammen, Seminaren oder kulturellen Veranstaltungen (z. B. Musik- und Kunstfestivals).

Familienangehörige (DTV3): Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren eines DTV-Inhabers.

Hinweis: Personen, die für thailändische Unternehmen arbeiten möchten, benötigen ein separates Arbeitsvisum (z. B. Non-Immigrant B) und eine Arbeitserlaubnis. Das DTV-Visum ist nicht für lokale Beschäftigungen gedacht.

Anforderungen für die Beantragung

Die Anforderungen variieren je nach Kategorie (Workation, Thai Soft Power, Familienangehörige). Allgemeine Anforderungen umfassen:

Allgemeine Dokumente:

Reisepass: Mindestens 6 Monate gültig.

Passfoto: Biometrisches Foto, nicht älter als 6 Monate.

Wohnsitznachweis: Nachweis des aktuellen Wohnsitzes im Antragsland (z. B. Meldebescheinigung).

Finanznachweis: Nachweis über finanzielle Mittel von mindestens 500.000 THB (ca. 13.200 EUR) für die letzten 3 Monate. Dies kann durch Kontoauszüge oder andere Finanzdokumente erfolgen.

Persönliche Daten: Korrekte Angaben zu Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Reisepassnummer (Fehler führen zur Ablehnung, ohne Rückerstattung der Gebühr).

Spezifische Anforderungen nach Kategorie:

  • Workation (DTV1):
  • Nachweis der Beschäftigung oder Selbständigkeit (z. B. Arbeitsvertrag, der Remote-Arbeit erlaubt, Gewerbeanmeldung, Steuererklärung oder Rechnungen).
  • Freiberufler müssen nachweisen, dass sie im Ausland tätig sind (z. B. durch Kundenverträge oder Steuerdokumente aus dem Heimatland).
  • Thai Soft Power (DTV2):
  • Nachweis der Teilnahme an einer anerkannten Aktivität (z. B. Bestätigungsschreiben einer registrierten Schule für Muay Thai, Kochkurse oder Sprachkurse, die mindestens 4 Monate dauern müssen).
  • Der Anbieter muss beim Department of Business Development (DBD) registriert sein oder, bei Sprachkursen, vom thailändischen Bildungsministerium anerkannt sein.
  • Familienangehörige (DTV3):
  • Nachweis der Beziehung zum Hauptantragsteller (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde).
  • Für Minderjährige unter 20 Jahren:
    • Kopie der Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde.
    • Kopie der Heiratsurkunde der Eltern oder, bei Alleinerziehung, notariell beglaubigter Gerichtsbeschluss.
    • Kopie der Pässe oder Ausweise der Eltern/rechtlichen Vormunde.
    • Notariell beglaubigtes Zustimmungsschreiben der Eltern/Vormunde, wenn das Kind alleine reist.

Zusätzliche Anforderungen:

Antragsteller müssen mindestens 20 Jahre alt sein (für selbstunterstützende Anträge).

Keine Vorgeschichte von längeren Überziehungen bei der thailändischen Einwanderungsbehörde.

Für Staatsangehörige bestimmter Länder (z. B. Afghanistan, Irak, Nordkorea) können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

Antragsprozess

  • Online-Antrag: Das DTV-Visum kann über das offizielle Thai E-Visa-System (thaievisa.go.th) beantragt werden. Anträge müssen aus dem Land gestellt werden, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz nachweist.
  • Konsulat/Botschaft: Alternativ kann der Antrag bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat eingereicht werden, das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist (z. B. in Deutschland: Botschaft Berlin.
  • Bearbeitungszeit: Bis zu 15 Werktage (Wochenenden und Feiertage ausgenommen). Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
  • Gebühren:
  • Offiziell 10.000 THB (ca. 230 EUR), variiert jedoch je nach Land:
    • Deutschland: 350 EUR (ca. 13.000 THB).
    • Österreich/Schweiz: 350 CHF oder entsprechender Betrag.
    • Andere Länder: Zwischen 9.182 und 39.602 THB (z. B. USA: ca. 13.468 THB, Indien: ca. 9.748 THB).
  • Gebühren sind nicht erstattungsfähig bei Ablehnung.
  • Zahlung: Per Kreditkarte im E-Visa-System oder bei der Botschaft (z. B. in Hanoi nicht immer mit Visa-Karte möglich, daher vorher prüfen).

Tipp: Die Nutzung einer professionellen Agentur (z. B. FS Consulting) kann den Prozess erleichtern, da Fehler im Antrag (z. B. falsche Reisepassnummer) zur Ablehnung führen. Servicegebühren von Agenturen sind teilweise erstattungsfähig, wenn das Visum nicht erteilt wird.

Aufenthaltsbedingungen

  • Aufenthaltsdauer: Jede Einreise erlaubt bis zu 180 Tage, verlängerbar um weitere 180 Tage beim Immigration Office (z. B. in Bangkok, Chaengwattana Soi 7). Die Verlängerungsgebühr beträgt 1.900–10.000 THB (je nach Quelle).
  • Mehrfacheinreisen: Nach Ablauf der 360 Tage (180 + 180) kann das Land verlassen und erneut eingereist werden, um die Aufenthaltsfrist zurückzusetzen. Theoretisch sind so Aufenthalte von bis zu 6 Jahren möglich (5 Jahre Gültigkeit + 1 Jahr Verlängerung).
  • Visumänderung: DTV-Inhaber können in Thailand den Visumtyp ändern (z. B. zu einem Arbeitsvisum), was jedoch das DTV-Visum beendet.
  • Arbeitserlaubnis: Keine Arbeitserlaubnis erforderlich, wenn für nicht-thailändische Unternehmen gearbeitet wird (Workation). Arbeiten für thailändische Unternehmen erfordert ein separates Visum und eine Arbeitserlaubnis.

Steuerliche und soziale Aspekte

  • Steuerpflicht: Personen, die sich mehr als 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhalten, gelten als steueransässig und unterliegen der thailändischen Einkommenssteuer. Dies kann auch Arbeitgeber betreffen, die Lohnsteuerpflichten erfüllen müssen.
  • Sozialversicherung: Für Remote-Arbeiter unter dem DTV-Visum können thailändische Sozialversicherungsbeiträge anfallen, da Thailand das Territorialitätsprinzip anwendet. Es gibt kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Ländern wie Deutschland, was zu einer doppelten Beitragspflicht führen kann. Arbeitgeber sollten dies mit Experten klären.

Sonstige Hinweise

  • Thailand Digital Arrival Card (TDAC): Seit Mai 2025 müssen alle ausländischen Staatsangehörigen vor der Einreise eine digitale Einreisekarte ausfüllen.
  • Visumfreiheit: Staatsangehörige aus 93 Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) können bis zu 30 Tage visumfrei einreisen, verlängerbar um 30 Tage. Das DTV-Visum ist jedoch für längere Aufenthalte gedacht.
  • Rechtsgrundlage: Die Regelungen basieren auf den Entscheidungen des thailändischen Kabinetts und den Vorgaben der Einwanderungsbehörde. Verlängerungen und Visumänderungen liegen im Ermessen der Behörden.

Praktische Tipps

  • Vermeidung von Fehlern: Überprüfen Sie alle Angaben im E-Visa-Antrag (z. B. Reisepassnummer: Deutsche Pässe verwenden „0“, nicht „O“). Falsche Angaben führen zur Ablehnung ohne Rückerstattung.
  • Professionelle Unterstützung: Agenturen wie FS Consulting bieten Unterstützung, insbesondere bei komplexen Anträgen oder Thai Soft Power-Aktivitäten.
  • Kontakt: Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige thailändische Botschaft/Konsulat oder das Immigration Office (Tel.: +66-(0)-2141-9889, www.immigration.go.th).

Quellen

Die Informationen basieren auf den bereitgestellten Webquellen und Posts auf X, die die offiziellen Regelungen und praktischen Erfahrungen widerspiegeln. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die thailändische Botschaft oder das E-Visa-Portal (thaievisa.go.th).

Für digitale Nomaden, die von Stränden, Tempeln und Pad Thai träumen, ist das DTV eine Einladung, Thailand als langfristiges Zuhause zu erleben – vorausgesetzt, man navigiert die bürokratischen Hürden mit Bedacht.

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Ein Kommentar zu „Thailand Visa 2025: (DTV) – Ein Leitfaden für digitale Nomaden

  1. Habe letztes Jahr über die FS Consulting das DTV beantragt und binnen 10 Tagen auch erhalten. Das böse Erwachen kam beim Versuch den Aufenthalt bei der Immigration Hua Hin um 180 Tage verlängern zu lassen. Es wurde u.a. ein Bankguthaben bei einer thailändischen Bank über 500k seit mindestens 2 Monaten gefordert. Trotz Bankbuch und Bestätigung der Bank, dass ich über ein solches Guthaben seit mehr als 1 1/2 Jahren verfüge, wurde mir die Verlängerung verweigert. Es sollte frisches Geld mit Nachweis, dass es aus dem Ausland stammt sein. Daraufhin habe ich einen Visa-Run gemacht.

    Besonders hinweisen will ich, dass Neuankömmlinge ohne bestehendes Konto in Thailand mit diesem Visumstyp auch keines eröffnen können. Die Anforderungen für eine Verlängerung der Immigration (Hua Hin) gar nicht erfüllen können.

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