TM30 und TM47 in Thailand: Meldepflichten richtig verstehen

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Wer in Thailand lebt oder dort zu Besuch ist, muss sich mit zwei wichtigen Meldepflichten vertraut machen: dem Formular TM30 und dem Formular TM47. Beide sind Teil des thailändischen Immigration Act von 1979 und dienen der staatlichen Erfassung des Aufenthaltsorts von Ausländern.

Was ist das Formular TM47?

Das TM47 betrifft ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem langfristigen Visum (z. B. Non-Immigrant O, O-A, ED oder Retirement Visa) in Thailand aufhalten. Wer länger bleibt, muss sich alle 90 Tage bei der Immigration melden, um seinen aktuellen Aufenthaltsort zu bestätigen – unabhängig von einem TM30.

Diese „90-Tage-Meldung“ ist verpflichtend und kann online, persönlich oder per Einschreiben durchgeführt werden. Fristversäumnisse führen zu Geldstrafen.

TM 47 Die Meldung kann persönlich, per Post, online oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Wer meldet? Der Ausländer selbst oder ein bevollmächtigter Vertreter.

Wie? Die Meldung kann erfolgen:

  • Persönlich: Bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (15 Tage vor bis 7 Tage nach dem Fälligkeitstermin).
  • Per Post: Mit einem frankierten Rückumschlag und den erforderlichen Dokumenten.
  • Online: Über tm47.immigration.go.th, jedoch nur für Folgemeldungen nach der ersten persönlichen Meldung.
  • Erforderliche Dokumente:
  • Ausgefülltes TM47-Formular.
  • Kopie des Reisepasses (Fotoseite, Visum, letzter Einreisestempel, letzte Verlängerung).
  • Kopie der TM6-Abreisekarte (falls erforderlich).
  • Vorherige 90-Tage-Meldebestätigung (falls zutreffend).
  • Frankierter Rückumschlag (bei Posteinreichung).
  • Strafen: Bei verspäteter Meldung droht eine Geldstrafe von 2.000 THB, bei Festnahme bis zu 5.000 THB.

Was ist das Formular TM30?

Das TM30 ist eine Verpflichtung für Unterkunftgeber – also Vermieter, Hoteliers, Eigentümer oder Familienangehörige –, die einen ausländischen Gast oder Mieter beherbergen. Es muss nach jeder Ankunft eines Ausländers an einer neuen Adresse bei der örtlichen Immigration eingereicht werden, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Auch bei Rückkehr an dieselbe Adresse nach einer Reise innerhalb Thailands oder ins Ausland kann eine neue TM30-Meldung erforderlich sein.

Die Meldung kann online, per Post oder persönlich erfolgen. Bei Unterlassung drohen dem Unterkunftgeber Geldstrafen.

TM30: Meldepflicht des Gastgebers

Gemäß Section 38 des Immigration Act, B.E. 2522 (1979), müssen Vermieter, Hotelbetreiber oder Hausbesitzer („Housemaster“) die Ankunft eines ausländischen Staatsangehörigen in ihrer Unterkunft innerhalb von 24 Stunden bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies geschieht über das Formular TM30 („Notification from House-Master, Owner or Possessor of Residence Where Alien Has Stayed“). Die Verantwortung liegt beim Gastgeber, nicht beim Ausländer.

Wer meldet? Eigentümer, Vermieter oder Hotelmanager. Wenn ein Ausländer bei einem Freund wohnt, der nur Mieter ist, muss der Eigentümer die Meldung vornehmen oder eine Vollmacht ausstellen.

Wie? Die TM30-Meldung kann persönlich, per Post oder online über die Website tm30.immigration.go.th erfolgen. Nach der Registrierung erhält der Gastgeber eine Bestätigung („Receipt of Notification“), die der Ausländer bei Bedarf vorlegen muss.

Strafen: Bei Nichtmeldung drohen dem Gastgeber Geldstrafen von 800 bis 2.000 THB pro Person. Ausländer können indirekt betroffen sein, wenn die TM30-Bestätigung für andere Immigrationsvorgänge benötigt wird.

Häufige Probleme: Adresskonflikte und Abweisungen

Ein häufiges Problem ist, dass Hotels automatisch eine TM30-Meldung für Gäste einreichen, was die im System registrierte Adresse des Ausländers überschreibt. Wenn die TM47-Meldung später mit der ursprünglichen Adresse eingereicht wird, stimmt diese nicht mit der aktuellen TM30-Adresse überein, und die Behörde lehnt die Meldung ab. Dies führt zu zusätzlichem Aufwand, da der Ausländer die TM30 für den Hauptwohnsitz erneut einreichen muss.

Beispiel: Ein Ausländer wohnt in Bangkok, übernachtet aber in einem Hotel in Chiang Mai. Das Hotel reicht eine TM30-Meldung ein, wodurch die Adresse im System auf Chiang Mai geändert wird. Bei der nächsten TM47-Meldung wird die Bangkok-Adresse nicht akzeptiert, da sie nicht mit der TM30 übereinstimmt. Lösung: Der Vermieter in Bangkok muss eine neue TM30 einreichen.

Lösungsvorschlag:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Hauptadresse korrekt im System registriert ist, bevor Sie die TM47 einreichen.

Bei Reisen innerhalb Thailands: Bitten Sie Hotels, die TM30-Meldung nur auf Anfrage einzureichen, oder klären Sie dies im Voraus mit Ihrer Hauptunterkunft.

Bewahren Sie die TM30-Bestätigung immer auf, da sie bei Visumverlängerungen oder anderen Immigrationsvorgängen verlangt werden kann.

Online-Meldung: Möglich, aber mit Hürden

Die Online-Meldung der TM47 ist praktisch, aber nicht immer zuverlässig. Häufige Gründe für Abweisungen sind:

  • Adresskonflikte zwischen TM30 und TM47.
  • Technische Probleme auf der Website, insbesondere bei älteren Browsern. Empfohlen werden Google Chrome oder Mozilla Firefox mit deaktiviertem Popup-Blocker.
  • Fehlende oder falsche Angaben, z. B. das Ausfüllen des Felds „Flugnummer“, das leer bleiben muss.
  • Erste Meldungen müssen persönlich erfolgen; Online-Meldungen sind nur für Folgeanträge möglich.

Tipp: Reichen Sie die TM47 innerhalb des Zeitfensters (15 Tage vor bis 7 Tage nach dem Fälligkeitstermin) ein, und überprüfen Sie die TM30-Registrierung im Voraus.

Ausreise und Neustart

Bei Ausreise aus Thailand wird die 90-Tage-Frist zurückgesetzt. Bei Wiedereinreise beginnt die Zählung erneut, sofern das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung dies erlaubt. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie ein Re-Entry Permit besitzen, falls Ihr Visum dies erfordert, da sonst die Aufenthaltsgenehmigung erlischt.

Praktische Tipps für Langzeitaufenthalte

  1. TM30 immer im Blick behalten: Lassen Sie sich die TM30-Bestätigung von Ihrem Vermieter oder Hotel aushändigen und bewahren Sie Kopien auf.
  2. Adressänderungen sofort melden: Bei Umzug muss innerhalb von 24 Stunden eine neue TM30 eingereicht werden.
  3. Dokumente bereithalten: Halten Sie Kopien Ihres Reisepasses, Visums, Einreisestempels und der TM6-Karte bereit.
  4. Online-System testen: Registrieren Sie sich frühzeitig auf den Immigrationsportalen und testen Sie die Funktionalität.
  5. Agenturen nutzen: In Städten wie Bangkok, Pattaya oder Phuket bieten Agenturen Unterstützung bei der Einreichung an, was Zeit sparen kann.
  6. Fristen einhalten: Markieren Sie die 90-Tage-Frist in Ihrem Kalender, um Strafen zu vermeiden.

Strafen und Konsequenzen

  • TM30: Vermieter riskieren Geldstrafen von 800–2.000 THB pro nicht gemeldeter Person. Ausländer können indirekt betroffen sein, wenn die TM30 für Visumverlängerungen fehlt.
  • TM47: Verspätete Meldungen führen zu einer Strafe von 2.000 THB, bei Festnahme bis zu 5.000 THB. In extremen Fällen droht Abschiebung, insbesondere bei wiederholtem Nichtmelden oder Visumüberschreitung.

Fazit

Die thailändische Bürokratie kann für Langzeitaufenthalter und Expats herausfordernd sein, aber mit Vorbereitung und Sorgfalt lassen sich Probleme vermeiden. Die TM30- und TM47-Meldungen sind gesetzliche Pflichten, die ernst genommen werden müssen. Achten Sie auf korrekte Adressangaben, bewahren Sie Bestätigungen auf und nutzen Sie die Online-Optionen, wenn möglich. So bleibt Thailand ein Traumziel – ohne Verwaltungsalbträume.

Quellen:

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3 Kommentare zu „TM30 und TM47 in Thailand: Meldepflichten richtig verstehen

    1. Bei mir das gleiche wohne bei meiner Thailändischen Verlobten.
      Schon mehrfach TM 30 Online gemacht und noch nie eine Bestätigung erhalten.

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