Verpflichtungserklärung und Visum-Tricks

Verpflichtungserklärung und Visum-Tricks
Gemini AI

Sehr geehrte Redaktion, liebe Leser,

das Thema, das vielen in Thailand lebenden Deutschen unter den Nägeln brennt, ist und bleibt der bürokratische Hürdenlauf, um die thailändische Partnerin nach Deutschland zu holen. Sei es für einen kurzen Urlaub im schönen Bayern oder für ein dauerhaftes Leben im Ruhrgebiet, der Weg führt unweigerlich über die Deutsche Botschaft in Bangkok und den Dienstleister VFS Global.

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Da ich diesen Prozess nur allzu gut kenne, möchte ich heute mit einigen Mythen aufräumen und vor teuren Fehlern warnen, denn der Markt der Visa-Agenturen in Thailand ist ein Minenfeld.

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Zuerst die gute Nachricht: Ein Schengen-Visum für einen Besuch von bis zu 90 Tagen ist kein Hexenwerk und erfordert nicht zwingend eine teure Agentur. Das Auswärtige Amt hat den Prozess weitgehend digitalisiert. Das Formular „Videx“ wird online ausgefüllt, und der Termin zur Abgabe der Fingerabdrücke läuft über VFS Global.

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Das Kernstück für jeden Einlader aus Deutschland ist jedoch die sogenannte „Verpflichtungserklärung“. Dieses Dokument, das Sie bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland beschaffen müssen, garantiert dem Staat, dass Sie für alle Kosten aufkommen.

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Ohne dieses Papier und eine gültige Reisekrankenversicherung geht fast nichts. Wer hier seine Hausaufgaben macht und alle Papiere sauber vorlegt, kann sich die Agenturkosten oft sparen.

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Warum also rennen so viele dennoch zu den Büros in Bangkok oder Pattaya? Weil die deutsche Gründlichkeit einschüchternd wirken kann. Gute, seriöse Agenturen leisten hier wertvolle Hilfe bei der Zusammenstellung der Mappe, der korrekten Übersetzung thailändischer Dokumente und der Vorbereitung auf mögliche Fragen der Botschaft zur „Rückkehrbereitschaft“.

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Denn genau hier liegt oft der Ablehnungsgrund: Die Behörde muss glauben, dass Ihre Freundin nach dem Urlaub auch wirklich wieder nach Thailand zurückkehrt. Landbesitz, ein fester Job oder familiäre Bindungen in Thailand sind hier die besten Argumente. Ein seriöser Berater hilft, diese Nachweise schlüssig aufzubereiten.

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Doch Vorsicht ist geboten. Es gibt in Thailand viele „Dienstleister“, die das Blaue vom Himmel versprechen. Sätze wie „Visum garantiert“ oder „Wir haben Kontakte in die Botschaft“ sind glatte Lügen. Deutsche Beamte lassen sich nicht bestechen, und wer mit gefälschten Unterlagen erwischt wird, riskiert nicht nur eine Ablehnung, sondern eine langjährige Einreisesperre für den gesamten Schengen-Raum.

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Das wäre das Ende aller gemeinsamen Reiseträume. Ein weiteres spezifisch deutsches Thema ist der Sprachnachweis. Wer plant, seine Partnerin dauerhaft nach Deutschland zu holen – etwa zur Eheschließung –, kommt am „Start Deutsch 1“-Zertifikat (A1) des Goethe-Instituts kaum vorbei. Agenturen, die behaupten, sie könnten diesen Sprachtest umgehen oder „kaufen“, führen Sie in eine teure Sackgasse.

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Mein Rat an alle Verliebten: Nutzen Sie Agenturen, wenn Sie unsicher sind oder keine Zeit für den Papierkram haben, aber bleiben Sie misstrauisch. Prüfen Sie, ob alle Angaben im Antrag der Wahrheit entsprechen, denn Sie und Ihre Partnerin haften für jeden Buchstaben.

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Ein Schengen-Visum kostet offiziell 90 Euro (Stand 2024/25, Änderungen vorbehalten) zuzüglich der Servicegebühr von VFS. Wenn eine Agentur dafür mehrere Tausend Euro verlangt, ohne eine klare und nachvollziehbare Leistungsbeschreibung vorzulegen, sollten Sie das Gespräch sofort beenden. Mit Ehrlichkeit, einer soliden Verpflichtungserklärung und etwas Geduld steht einem Wiedersehen in Deutschland in den meisten Fällen nichts im Wege.

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Viel Erfolg bei den Anträgen!
Mit freundlichen Grüßen,
Ein erfahrener Expat

Anmerkung der Redaktion

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6 Kommentare zu „Verpflichtungserklärung und Visum-Tricks

    1. jetzt, um 14:44 ist er zu lesen.

      aber warum so umständlich mit einladung?

      die freundin soll ganz einfach in ein thai reisebüro gehen und einen urlaub in deutschland buchen. ohne angaben von dem freund. so entfällt das ganze prozedere mit der einladung, der sicherheitsleistung ( hatte ich so beim ersten mal gemacht, aber dem ausländeramt geht nicht an was in meinem steuerbescheid steht, daher mußte ich 5.000 € sicherheitsleistung hinterlegen ) und der krankenversicherung. beim 2 und 3 mal hat das wie ich es beschrieben hatte einwandfrei geklappt, beide mal für knapp 30 tage

      1. Beantragung eines Schengen-Visums für touristische Zwecke ohne Einladung geht aber nur, wenn die Antragstellerin selbst ausreichende Geldmittel vorweisen kann, um die Urlaubsreise zu bestreiten. In den meisten Fällen meiner bisherigen Einladungen wäre das nicht der Fall gewesen.
        Übrigens, das Ausländeramt bekommt im Falle unselbständiger Beschäftigung nicht den Steuerbescheid, sondern die letzten drei Gehaltszettel zu sehen, und das zu Recht, denn wie soll sonst der erforderliche finanzielle Nachweis für die Einladung erbracht werden können?

        1. geldmittel vorweisen ist ja kein problem wenn die freundin ein bankkonto hat und regelmäßig einkünfte darauf. und bevor man jemanden einlädt lernt man den ja erst einmal etwas näher kennen und kann entsprechende vorbereitungen treffen. woher diese einkünfte ( wenn sie denn regelmäßg in gleicher höhe ) kommen interessiert keinen für die erteilung des visums.

          richtig mit den letzten 3 gehaltsabrechnungen, zählt aber nur für angestellte, nicht für selbstständige wie ich es bin. ich habe ja auch extra erwähnt daß denen auf dem amt mein steuerbescheid nichts angeht.

  1. Es gibt da ein paar Eigenheiten in den Regularien.
    a. Visabestimmungen. Es gibt zwei Arten von Visa für einen Kurzurlaub im Schengenraum.
    1. Besuchervisum. Hier besucht der Thai Bürgers eine im Schengenraum ansässige Person. Dazu ist notwendig, dass die einladende Person, wie im Artikel beschrieben, eine formelle Verpflichtungserklärung abgibt. Ferner muss ein Nachweis über die Unterkunft erbracht werden, z.B. Hotelbuchung oder Erklärung des Wohnungsinhabers. Außerdem muss eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Flugtickets müssen nicht vorgelegt werden.
    2. Touristenvisum. Hier reist der Thai Bürgers ohne Kontakt zu einer im Schengenraum ansässigen Person. Hier muss auch ein Nachweis über die Unterkunft erbracht werden. Ferner müssen die Flugtickets vorgewiesen werden sowie ein Nachweis, dass die reisende Person über ausreichende Mittel zur Finanzierung des Aufenthaltes verfügt. Eine Reisekrankenversicherung muss auch hier abgeschlossen werden. Eine Verpflichtungserklärung ist nicht notwendig.
    b. Verpflichtungserklärung. Auch hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten.
    1. Die einladende Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft und ist in Deutschland ansässig. In diesem Falle geht man zur örtlichen Behörde, legt dort einen Banknachweis oder sonstige Vermögenswerte vor und füllt das Formular aus. Wichtig ist, es muss sich dabei um Vermögen handeln, auf das der Staat notfalls zugreifen kann. Sprich: Das Vermögen muss sich in Deutschland befinden. Dann geht das schnell.
    2. Die einladende Person hat deutsche Staatsbürgerschaft und ist nicht in Deutschland ansässig. In diesem Falle kann die Verpflichtungserklärung in der Konsular Abteilung der deutschen Botschaft abgegeben werden. Die erforderlichen Nachweise müssen aus Deutschland beschafft werden. Hier wird es schwierig für Personen, welche in Deutschland nichts mehr haben. Selbst wenn man ausreichendes Vermögen in Thailand hat, wird das nicht anerkannt. Daran sind schon Viele gescheitert.
    Schlussbemerkung. Interessant ist folgendes. Wenn die begleitende Person Thailänder ist, dann ist seine Bonität in Thailand ausreichend. Ein Deutscher in gleicher Lage guckt in die Röhre. Eine seltsame Art der Diskriminierung.

  2. Zur Aussage des Berichts im ersten Absatz eine Ergänzung. Es sind ja nicht nur die in Thailand lebenden Deutschen, die eine Besucherin nach Thailand einladen möchten, sondern auch Deutsche, die in ihrem Heimatland leben. In meinem Fall war es durchwegs so, dass ich die Einladung von Deutschland aus getriggert habe.

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