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Visum-Alarm: Muss er sofort zur Immigration?

Visum-Alarm: Muss er sofort zur Immigration?
KI-generierte Illustration, erstellt von Google Gemini

Der Kater nach dem Sushi

Es sollte das perfekte Ende eines Kurztrips sein. „Ricky“ (Name von der Redaktion geändert), ein in Thailand lebender Rentner, landete frisch und erholt aus Japan zurück im Land des Lächelns. Der Pass wurde gestempelt, das Gepäck war da, die tropische Wärme empfing ihn. Er freute sich auf sein Zuhause, zwei Stunden von der nächsten Immigration-Behörde entfernt.

Doch die entspannte Stimmung kippte noch im Taxi. Seine thailändische Lebensgefährtin empfing ihn nicht nur mit einer Umarmung, sondern mit einer Hiobsbotschaft: „Du musst sofort zur Immigration! Innerhalb von 24 Stunden!“

Ricky starrte auf seinen Pass. Sein 90-Tage-Report war eigentlich erst für den 30. Dezember fällig. Er war müde, die Behörde weit weg. War das Panikmache oder eine neue, strikte Regel der thailändischen Bürokratie im Jahr 2025? In einem Online-Forum suchte er verzweifelt Rat: „Was ist meine rechtliche Verantwortung? Muss ich wirklich sofort losfahren?“

Das Labyrinth der thailändischen Visa

Um Rickys Dilemma zu verstehen, muss man einen Blick auf das komplexe Räderwerk der thailändischen Einwanderungsgesetze werfen, das auch 2025 für viele Expats ein Buch mit sieben Siegeln bleibt.

Das Rentner-Visum: Ein goldenes Ticket mit Pflichten

Wer über 50 Jahre alt ist und finanzielle Sicherheit nachweisen kann (in der Regel 800.000 THB auf einem thailändischen Konto, was beim aktuellen Kurs von ca. 37 THB/EUR etwa 21.600 Euro entspricht), darf in Thailand seinen Lebensabend genießen. Man unterscheidet grob zwischen dem „Non-Immigrant O“ (oft in Thailand beantragt) und dem „Non-Immigrant O-A“ (aus dem Heimatland).

Die Lebensader: Das Re-Entry Permit

Ein Visum gilt oft ein Jahr, aber – und das ist der häufigste Stolperstein – die Erlaubnis zu bleiben erlischt, sobald man das Land verlässt. Es sei denn, man hat ein „Re-Entry Permit“ (Wiedereinreiseerlaubnis).

  • Single Re-Entry: Kostet 1.000 THB (ca. 27 Euro). Gut für eine Reise.
  • Multiple Re-Entry: Kostet 3.800 THB (ca. 102 Euro). Beliebig viele Reisen innerhalb der Visumsgültigkeit.

Ohne diesen Stempel im Pass stirbt das Jahresvisum am Flughafen bei der Ausreise. Ricky hatte dies offensichtlich korrekt erledigt, denn er kam problemlos wieder ins Land („on a valid retirement visa“).

Der 90-Tage-Report

Jeder Ausländer mit Langzeitvisum muss sich alle 90 Tage bei der Immigration melden und seinen Wohnsitz bestätigen. Dies ist keine Visumsverlängerung, sondern eine reine Meldepflicht.

Panik vs. Fakten – Was gilt für Ricky?

Hier prallen zwei bürokratische Konzepte aufeinander, die Rickys Freundin – wie viele Partner von Expats – vermutlich vermischte: der „90-Day Report“ und die „TM30-Meldung“.

Irrtum 1: Der 90-Tage-Report läuft weiter

Ricky glaubte, sein Report sei am 30. Dezember fällig. Das ist falsch.

Sobald man Thailand verlässt, wird der Zähler für die 90-Tage-Meldung gestoppt. Bei der Wiedereinreise (Re-Entry) beginnt die Zählung wieder bei Tag 1.

  • Fakt: Sein alter Termin (30. Dezember) ist hinfällig.
  • Neu: Sein nächster Report ist erst 90 Tage nach seiner Ankunft aus Japan fällig. Er hat also drei Monate Ruhe.

Irrtum 2: Die 24-Stunden-Regel (TM30)

Die Freundin bezog sich höchstwahrscheinlich auf das Formular TM30. Das Gesetz besagt tatsächlich: „Der Hausherr (Owner/Possessor) muss der Immigration innerhalb von 24 Stunden melden, wenn ein Ausländer in seiner Unterkunft ankommt.“

Dies war vor einigen Jahren ein riesiges Aufregerthema. 2025 hat sich die Praxis jedoch etwas eingespielt:

  • Die Theorie: Kehrt man an seine registrierte Adresse zurück, muss man sich laut Gesetz erneut melden, da man zwischenzeitlich weg war.
  • Die Praxis: Viele Immigration-Büros sind kulant, solange die Adresse dieselbe bleibt. Aber: Manche Büros bestehen strikt auf einer neuen Meldung nach jeder Auslandsreise.
  • Die Verantwortung: Liegt eigentlich beim Hausbesitzer (oder der Freundin, wenn ihr das Haus gehört), nicht primär bei Ricky. Allerdings trifft die Strafe (meist 800 bis 1.600 THB, also 21 bis 43 Euro) oft den Ausländer, wenn er später sein Visum verlängern will.

Das Verdikt

Rickys Freundin hatte technisch gesehen recht mit der „24-Stunden-Meldung“ (TM30), aber unrecht bezüglich des Grundes. Es geht nicht um sein Visum an sich, sondern um die Wohnsitzmeldung. Die Fahrt zur 2 Stunden entfernten Behörde ist jedoch oft vermeidbar: 2025 nutzen die meisten Vermieter und Expats die Online-App der Immigration, um das TM30 bequem vom Sofa aus zu erledigen.

Die Zukunft für Expats (2025/2026)

Der Fall zeigt, wie wichtig digitale Kompetenz für Rentner in Thailand geworden ist. Die thailändische Regierung forciert das „E-Immigration“-System.

Strengere Kontrollen, einfachere Prozesse

Während die Einreise durch biometrische Systeme an den Flughäfen in Bangkok und Phuket 2025 schneller geht, sind die Datenbanken nun vernetzt. Wer vergisst, sein TM30 nach der Rückkehr aus Japan zu machen, könnte bei der nächsten Visumsverlängerung im Computer rot aufleuchten. Die Zeiten, in denen der Beamte ein Auge zudrückte, sind vorbei.

Das LTR-Visum als Alternative?

Für wohlhabende Rentner etabliert sich das Long-Term Resident (LTR) Visa. Voraussetzung sind u. a. ein hohes Jahreseinkommen oder ein Gesamtvermögen von mindestens 1 Mio. USD, davon mindestens 500.000 USD Investition in Thailand. Die 90-Tage-Meldung entfällt und wird durch eine jährliche Meldung ersetzt, ein Re-Entry Permit ist nicht erforderlich. Für klassische Ruheständler mit dem 800.000-THB-Sparbuch-Modell bleibt hingegen die regelmäßige Meldung bei der Immigration (oder per App) Routine.

Fazit und Auflösung

Was musste Ricky also tun?

  1. Entspannen: Sein Visum war sicher.
  2. Rechnen: Sein 90-Tage-Report-Datum hat sich verschoben (Reset auf Tag 1).
  3. Handeln: Seine Freundin (als Hausherrin) sollte ihn via App oder Webseite erneut als „angekommen“ melden (TM30), um spätere Bußgelder zu vermeiden. Die zweistündige Autofahrt war dafür nicht nötig.

Die Panik war verständlich, aber unbegründet – solange man den Unterschied zwischen „Visum“, „Re-Entry“ und „Wohnsitzmeldung“ kennt.

Anmerkung der Redaktion:

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8 Kommentare zu „Visum-Alarm: Muss er sofort zur Immigration?

  1. Da würde ich beim Beantragen Des Re-Entry bei der zuständigen Immigration nachfragen, wie es verhält mit der Wohnsitzmeldung bei der Rückkehr. Jede Immigration handelt nach eigenem Gutdünken!

  2. Nach Rückkehr aus dem Ausland ist eine erste TM47-Meldung (90-Tage Meldung) online NICHT möglich. Diese muss persönlich auf der zuständigen Immigration erfolgen.
    Dass jedes Immigrationbüro es mit eine TM28, respektive TM30 Meldung nach Auslandsrückkehr anders hält, gehört zur hier praktizierten und üblichen Willkür.
    Woher stammt eigentlich das Gerücht, dass die diversen Datenbanken der Immigration nun vernetzt wären? Oder ist das kein Gerücht und Sie haben dafür eine zuverlässige Quelle?

  3. Die Immigration Hat Yai möchte eine TM 30 Meldung auch nach Reisen mit Übernachtung im Inland nach Rückkehr an die langjährige Melde- bzw. Wohnadresse!
    Auch diese Variante existiert!

    1. So steht es meines Wissens auch im nach wie vor gültigen Gesetz von 1979. Da steht sogar was von Abmeldung bevor man die Heimatprovinz verlassen darf. Der ganze Unfug wurde damals aufgrund der Flüchtlingsmassen aus Kambodscha erlassen. Und 2019 sollte das wieder aktiviert werden. Dann hat man 2019 festgestellt, dass dies angesichts der Touristenmassen völlig irrsinnig wäre und hat Touristen generell ausgenommen. Für Residenten, zumeist Non-O, etc. sollte es Pflicht bleiben/werden. Daraufhin habe ich von Non-O zum Privilege Visum gewechselt weil letzteres als Touristenvisum geführt wird. Ich glaube es war im März 2020, wurde der ganze Irrsinn still und leise wieder beerdigt. Anwenden können es einzelne Immi-Büros aber trotzdem. Steht ja nach wie vor im Gesetz. Muss man alles nicht verstehen. Nur wissen dass es sowas gibt, respektive geben kann.

    2. auch dann, wenn man dort wo man war in thailand, nicht gemeldet wurde?
      denn wenn keine neuanmeldung vorliegt braucht man sich auch nicht wieder anzumelden bei der ursprungsadresse.

  4. ….sondern mit einer Hiobsbotschaft: „Du musst sofort zur Immigration! Innerhalb von 24 Stunden!“….
    das ist mal wieder ein bericht aus „grimms märchen der neuzeit, erzhählt vom WB“
    denn es gibt von der immigration nie so einen nachricht mit innerhalb von 24 stunden in bezug auf die 90 tage oder in bezug auf die anmeldung.
    macht also die leute nicht verrückt mit eurem geschreibsel

    1. Die Pflicht bezieht sich auf das Zeitfenster nach dem Einzug oder Ankunft an einem Ort, nicht auf die Grenzübertrittszeit direkt. Das heißt: Meldepflicht ist innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug in die Unterkunft zu erfüllen.

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