Visum verlängern in Thailand – aber richtig

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Wer in Thailand mit einem Non-Immigrant O-Visum lebt – etwa als Rentner, Familienangehöriger oder Freiwilliger – und seinen Aufenthalt verlängern möchte, sollte die Beantragung rechtzeitig und gut vorbereitet angehen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigen Fristen, Dokumente und Abläufe laut den aktuellen Vorgaben des Immigration Bureau Thailand (Stand 2025).

Fristen für die Beantragung

  • Zeitpunkt: Die Verlängerung kann bis zu 30 Tage vor Ablauf beantragt werden. Eine frühzeitige Antragstellung hilft, Stress und Fehler zu vermeiden.
  • 90-Tage-Meldung: Wer länger als 90 Tage bleibt, muss sich regelmäßig bei der Immigration melden (Formular TM.47). Das ist unabhängig von der Visaverlängerung und kann persönlich, per Post oder online erfolgen.

Erforderliche Dokumente

Die konkreten Anforderungen hängen von der Art des O-Visums ab (z. B. O-A für Rentner, O für Familien). Meist werden folgende Unterlagen verlangt:

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  • Reisepass: Gültig für mindestens 6 Monate, mit Kopien der Datenseite, des aktuellen Visums und des Einreisestempels.
  • Formular TM.7: Offizielles Antragsformular (Download: immigration.go.th).
  • Passfoto: 3,5 × 4,5 cm, aktuelles biometrisches Foto.
  • TM.30: Wohnsitznachweis der Unterkunft oder des Vermieters (Pflicht bei Adressänderung).
  • Finanznachweis:
    • Rentner: Mindestens 800.000 THB auf einem thailändischen Konto (mind. 2 Monate vor Antrag) oder monatliches Einkommen von mind. 65.000 THB. Kombinationen (z. B. 400.000 THB + 40.000 THB Einkommen) sind in manchen Büros erlaubt.
    • Familienangehörige: 400.000 THB auf einem Konto oder 40.000 THB Einkommen, zusätzlich Heirats- oder Geburtsurkunde.
  • Krankenversicherung (nur bei O-A): Deckung mind. 100.000 USD oder 3 Mio. THB, inkl. COVID-19.
  • Gebühr: 1.900 THB, zahlbar vor Ort.

Wichtig: Die genauen Anforderungen können sich je nach Immigration Office unterscheiden. Erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Büro (z. B. Chaengwattana, Bangkok).

Ablauf der Verlängerung

  1. Dokumentenvorbereitung: Alle Unterlagen zusammenstellen. Wichtig: Kopien dürfen nicht vorab unterschrieben werden. Die Immigration bringt einen Stempel an, in dem sich ein spezielles Unterschriftsfeld befindet – dort unterschreiben Sie erst vor Ort.
  2. Terminbuchung: In Großstädten wie Bangkok oder Chiang Mai kann online ein Termin gebucht werden (Website: immigration.go.th).
  3. Termin wahrnehmen: Gehen Sie zum zuständigen Büro, reichen Sie alle Unterlagen ein, zahlen Sie die Gebühr. Wartezeit: von 30 Minuten bis mehrere Stunden.
  4. Kontrolle: Prüfen Sie den neuen Stempel im Pass – besonders das Ablaufdatum.

Tipps für eine reibungslose Verlängerung

  • Früh starten: Optimal ist eine Einreichung 15–30 Tage vor Ablauf.
  • Stoßzeiten meiden: Vermeiden Sie Montage, Freitage und Tage nach Feiertagen.
  • Offizielle Quellen nutzen: Infos gibt’s auf immigration.go.th oder thaievisa.go.th.
  • Kein Overstay riskieren: Strafe: 500 THB pro Tag, maximal 20.000 THB, ggf. Einreisesperre.

Zusätzliche Hinweise

  • Re-Entry Permit: Bei Ausreise während der Verlängerung nötig, sonst verfällt das Visum. Kosten: 1.000 THB (einmalig), 3.800 THB (mehrfache Einreise).
  • 90-Tage-Meldung: Pflicht bei Langzeitaufenthalt, auch bei gültiger Verlängerung. Versäumnis: bis zu 5.000 THB Strafe.
  • Visa-Agenturen: Können bei komplexen Fällen helfen – jedoch oft mit hohen Gebühren.

Aktuelle Informationen finden Sie immer auf der offiziellen Seite des Immigration Bureau oder beim zuständigen lokalen Büro.

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4 Kommentare zu „Visum verlängern in Thailand – aber richtig

  1. Danke. Für den übersichtlichen und verständlichen Artikel und Ratgeber.
    Im Bewusstsein, das sich einiges ganz schnell ändern kann.

  2. Sehr geehrter Herr Schwerer,
    dieser Bericht ist schon besser, als der, den Sie vor eigen Tagen brachten.
    Leider aber noch viel zu oberflächlich, denn es fehlen entscheidende Hinweise.
    Ein Visa Familie ist mir neu. Ich wußte immer nur von einem Visa für Verheiratete und hier sind einige Bilder aus verschiedenen Bereichen aufgenommen, vorzulegen.
    Ebenso müssen die 400.000 2 Monate vor und 3 Monate nach der Beantragung des Visums auf der Bank hinterlegt sein. Wenn auch nur 1 Tag fehlt, gibt es Probleme. Die 400.000 können auch aus einem Mix von monatlichen Einkommen und bankkonten Hinterlegung bestehen. In beiden Möglichkeiten ist am Tag der Visa-Verlängerung eine Bank Bescheinigung über den hinterlegten Betrag erforderlich und über das Monatseinkommen eine Einkommensbescheinigung durch die Botschaft oder des/der Honorarkonsuls/Konsulin erforderlich. Es ist empfehlenswert, diese schon 5 Wochen vorher über Email zu beantragen.
    Gleiches gilt für das Visa Retirement O.

    Man sollte von der Redaktion des WochenBlitz erwarten können, daß sie besser recherchieren und einwandfreie Berichte veröffentlichen, denn es ist für viele schon schwer genug, sich in der Bürokratie in Thailand zurechtzufinden.
    Und wenn Sie schon eine Hilfestellung bieten, dann bitte eine ohne „Fallstricke“.

    1. vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Hinweise – wir schätzen es sehr, wenn Leserinnen und Leser ihre Erfahrungen teilen und zur Verbesserung unserer Inhalte beitragen.

      Zunächst zur Begrifflichkeit: Das sogenannte „Visa Familie“ ist keine offizielle Bezeichnung, sondern eine vereinfachte Umschreibung des Non-Immigrant O Visums auf Grundlage familiärer Bindung – insbesondere, wenn keine Ehe, sondern etwa ein gemeinsames Kind mit thailändischem Pass, ein Pflegeverhältnis oder sonstige familiäre Verpflichtungen vorliegen. In der Immigrationspraxis wird dies durchaus von einem „O Visum wegen Heirat“ unterschieden – auch wenn der Visumscode derselbe ist („O“). Die Voraussetzungen und Dokumente unterscheiden sich, je nach Fallkonstellation.

      Zu den finanziellen Voraussetzungen:
      Sie haben vollkommen recht – insbesondere bei der Verlängerung eines Non-O-Visums auf Grundlage von Ehe oder Familie wird in den meisten Provinzen die Hinterlegung von mindestens 400.000 Baht über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten vor und drei Monaten nach der Antragstellung verlangt. Alternativ kann ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 Baht nachgewiesen werden – oder eine Kombination beider Varianten, sofern es die jeweilige Immigration erlaubt.
      Eine Bankbescheinigung am Tag der Antragstellung, sowie ein Kontoauszug der letzten drei Monate, gehören ebenfalls zur gängigen Praxis. Bei Einkommensnachweisen fordern viele Immigration Offices zusätzlich eine Bescheinigung der Botschaft oder eines Honorarkonsuls, wie Sie korrekt anmerken – wobei die Möglichkeit zur Ausstellung je nach Nationalität, Standort und Botschaft unterschiedlich ist.

      Wir nehmen Ihre Kritik ernst. Unsere Artikel sind bewusst praxisnah gehalten, da sich die tatsächliche Umsetzung in Thailand oft von den offiziellen Regeln unterscheidet – mit Spielraum je nach Beamter, Ort und Zeitpunkt. Eine vollständige Liste aller Möglichkeiten und Eventualitäten würde den Rahmen vieler Texte sprengen, aber Sie haben recht: Hinweise auf kritische Punkte wie Fristen und Fallstricke sollten klarer hervorgehoben werden. Das werden wir in künftigen Texten verstärken.

      Nochmals danke für Ihre aufmerksame Lektüre – und für Ihren Einsatz, anderen Lesern mit fundierten Ergänzungen zu helfen.
      Denn darum geht es uns allen: Orientierung geben in einem oft unübersichtlichen System.

      1. Ihren Bericht bewerte ich als positiv und übe gleichzeitig Kritik an der Kritik. Wenn schon Kritik, dann kein larifari sondern konkrete positive Kritik. So fehlt z.B. der Hinweis, dass die Einkommensbescheinigung der Botschaft vom Ausländeramt (consular.mfa.go.th) gesondert bestätigt werden muss. Ohne diese Bestätigung keine Chance.

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