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Visum-Verlängerung: Droht die Steuerfalle?

Visum-Verlängerung: Droht die Steuerfalle?
KI-generierte Illustration, erstellt von Google Gemini

Ein neues Zeitalter bricht an

Die Unruhe ist greifbar. Lange Zeit galt Thailand als das gelobte Land für Ruheständler aus dem Westen. Das tropische Klima, die freundlichen Menschen und vor allem die günstigen Lebenshaltungskosten lockten Tausende an. Ein wesentlicher Faktor war dabei die faktische Steuerfreiheit auf ausländische Einkünfte.

Doch diese Zeiten des „Laissez-faire“ scheinen vorbei zu sein. Die thailändische Regierung hat bereits Anfang 2024 die Weichen neu gestellt. Die strikte Anwendung des Steuergesetzes auf eingeführtes Einkommen sorgt seither für hitzige Debatten. Nun, fast zwei Jahre später, stellt sich die entscheidende Frage der Verknüpfung.

Die Diskussion im Netz

In einschlägigen Internetforen überschlagen sich die Ereignisse. Ein Nutzer stellte kürzlich die Frage, die vielen auf der Zunge brennt. Er wollte wissen, ob bei der Verlängerung seines Ruhestandsvisums nun zwingend eine Steuererklärung verlangt wird.

Die Reaktionen darauf sind ein Spiegelbild der allgemeinen Verunsicherung. Manche berichten von problemlosen Verlängerungen ohne jegliche Nachfragen. Andere warnen vor einer schleichenden Einführung strengerer Kontrollen. Die Angst vor dem unbekannten Formular dominiert die Gespräche.

Was das Gesetz wirklich sagt

Um die Situation zu verstehen, muss man zwei Behörden strikt voneinander trennen. Auf der einen Seite steht das „Revenue Department“, also das thailändische Finanzamt. Auf der anderen Seite agiert das „Immigration Bureau“, die Einwanderungsbehörde. Beide haben unterschiedliche Aufgaben und Gesetzesgrundlagen.

Das Steuergesetz besagt eindeutig, dass Personen, die sich länger als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten, steuerlich ansässig sind. Wenn diese Personen Einkommen aus dem Ausland nach Thailand einführen, wird dieses grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig von der Art des Visums.

Die Rolle der Immigration

Die Einwanderungsbehörde hingegen prüft primär den Aufenthaltsstatus. Für ein „Retirement Visa“, also das Jahresvisum für Rentner (Non-Immigrant O oder O-A), gelten finanzielle Hürden. Man muss ein Bankguthaben von 800.000 Thai Baht (ca. 21.900 Euro) oder ein monatliches Einkommen von 65.000 Thai Baht (ca. 1.780 Euro) nachweisen.

Bisher interessierte sich der Beamte am Schalter nur dafür, dass das Geld vorhanden ist. Woher es kam und ob es versteuert wurde, lag nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Die große Sorge der Expats ist nun, dass diese beiden Systeme synchronisiert werden.

Wenn Behörden kommunizieren

Die technologische Entwicklung macht vor Thailand nicht halt. Die Digitalisierung der Behörden schreitet voran. Ein Datenabgleich zwischen Finanzamt und Immigration wäre technisch heute einfacher möglich als noch vor zehn Jahren. Genau hier liegt der Kern der aktuellen Befürchtungen.

Sollte die Immigration den Nachweis einer Steuererklärung (PND 90 oder PND 91) zur Bedingung für die Visumverlängerung machen, hätten viele Expats ein Problem. Nicht unbedingt, weil sie Steuern hinterziehen wollen, sondern weil das System komplex und für Laien schwer verständlich ist.

Das Szenario der „Großen Prüfung“

Stellen Sie sich vor, Sie gehen zur Verlängerung. Der Beamte blättert durch ihren Pass, nickt bei den Bankbelegen und fragt dann beiläufig nach Ihrer „Tax ID“. Wer sich bisher nicht beim Finanzamt registriert hat, stünde in diesem Moment vor einer geschlossenen Tür.

Dies würde bedeuten, dass man kurzfristig keine Verlängerung erhält. Der Aufenthalt wäre gefährdet. Man müsste eiligst zum Finanzamt, sich registrieren lassen, Erklärungen nachreichen und eventuell Strafen zahlen. Ein bürokratischer Albtraum für jemanden, der seinen Lebensabend in Ruhe genießen wollte.

Die Realität der Steuerpflicht

Es ist wichtig zu betonen, dass die Steuerpflicht nicht automatisch bedeutet, dass man auch Steuern zahlen muss. Thailand hat mit vielen Ländern, darunter Deutschland, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.

Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden beispielsweise oft im Kassenstaat, also in Deutschland, besteuert. Werden diese versteuerten Gelder nach Thailand überwiesen, darf Thailand unter bestimmten Umständen nicht erneut zugreifen. Doch der Teufel steckt im Detail.

Der bürokratische Nachweis

Selbst wenn man keine Steuern zahlen muss, entbindet dies nach thailändischem Recht theoretisch nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Erklärung, sobald man eine Steuernummer hat und Einkommen einführt. Man muss dem thailändischen Staat quasi beweisen, dass man ihm nichts schuldet.

Dieser „Null-Bescheid“ ist das Papier, das in Zukunft an Bedeutung gewinnen könnte. Es dokumentiert, dass man sich im System befindet und seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Für viele ältere Menschen ist allein das Ausfüllen der Formulare in thailändischer Sprache eine enorme Hürde.

Unterschiedliche Visakategorien

Die Diskussion wird zusätzlich dadurch kompliziert, dass es verschiedene Arten von Visa gibt. Das klassische Non-Immigrant O Visum, oft basierend auf einer Einreise oder Umwandlung in Thailand, hat traditionell weniger strikte Anforderungen als das Non-Immigrant O-A Visum.

Das O-A Visum, welches im Heimatland beantragt wird, erfordert bereits jetzt den Nachweis einer Krankenversicherung. Viele befürchten, dass diese Visagruppe als erste als „Testballon“ für steuerliche Nachweise dienen könnte. Die Inhaber werden oft genauer durchleuchtet.

Die Angst vor den Kosten

Neben der Bürokratie geht es natürlich ums Geld. Sollte Thailand tatsächlich Steuern auf eingeführte Renten und andere Einkünfte erheben, würde sich die Kalkulation für viele ändern. Der Wechselkurs spielt hierbei eine tragende Rolle und verschärft die Situation.

Bei einem aktuellen Kurs von etwa 36,50 Baht für einen Euro (Stand Ende 2025) sind die Lebenshaltungskosten für Euro-Bezieher ohnehin gestiegen. Eine zusätzliche Abgabe von 10 bis 35 Prozent Einkommensteuer würde viele an die finanzielle Belastungsgrenze bringen.

Beispielrechnung der Belastung

Nehmen wir einen Rentner, der monatlich 2.000 Euro Rente bezieht und diese komplett nach Thailand überweist. Das sind etwa 73.000 Baht. Nach den thailändischen Steuertabellen fällt ein Teil davon in steuerpflichtige Progressionsstufen.

Ohne Anrechnung bereits gezahlter Steuern in Deutschland könnte hier eine monatliche Summe anfallen, die das Budget für Miete oder Krankenversicherung schmälert. Zwar gibt es Freibeträge (z.B. 150.000 Baht pro Jahr steuerfrei), doch die Unsicherheit über die genaue Berechnung bleibt.

Agenturen als Rettungsanker?

Viele Expats verlassen sich auf Visa-Agenturen. Diese Dienstleister übernehmen gegen Gebühr den Gang zur Behörde. Bisher konnten sie viele Probleme „glätten“. Doch bei Steuerangelegenheiten stoßen auch diese Agenturen an ihre Grenzen.

Eine Visa-Agentur kann zwar Formulare ausfüllen, aber sie kann keine offizielle Steuererklärung beim Finanzamt fälschen oder umgehen. Wenn die Immigration einen offiziellen Steuerbescheid verlangt, muss dieser echt sein. Das Geschäftsmodell vieler „Helfer“ steht damit ebenfalls auf dem Prüfstand.

Die Haltung der Beamten

Berichte aus verschiedenen Provinzen zeigen ein uneinheitliches Bild. Während in Bangkok die Regeln oft strikt nach Vorschrift ausgelegt werden, herrscht in ländlichen Gebieten wie dem Isaan manchmal noch eine pragmatischere Vorgehensweise.

Dies führt zu noch mehr Verwirrung. Was in Chiang Mai gilt, muss in Phuket nicht unbedingt richtig sein. Diese Inkonsistenz ist typisch für die thailändische Verwaltung, macht es aber für den einzelnen Ausländer schwer, sich rechtssicher zu verhalten. Man ist oft der Willkür des jeweiligen Beamten ausgeliefert.

Gerüchte vs. Faktenlage

Im Internet wird oft übertrieben. Panikmache generiert Klicks. Es wird behauptet, dass nun jeder Cent versteuert werden muss. Das ist so pauschal nicht richtig. Ersparnisse, die vor dem Jahr des Aufenthalts erwirtschaftet wurden, wurden früher anders behandelt, aber die neue Regelung zielt auf das Jahr der Einfuhr ab.

Fakt ist: Die thailändische Regierung sucht nach Einnahmequellen. Ausländer, die dauerhaft im Land leben und die Infrastruktur nutzen, sollen sich beteiligen. Das ist aus staatlicher Sicht legitim, trifft aber eine Gruppe, die ihren Lebensabend finanziell eng kalkuliert hat.

Das Long Term Resident (LTR) Visum

Als Alternative wird oft das LTR-Visum genannt. Dieses „Visum für wohlhabende Pensionäre“ wirbt explizit mit einer Steuerbefreiung auf ausländisches Einkommen. Doch die Hürden sind hoch. Ein jährliches Einkommen von 80.000 US-Dollar (ca. 76.000 Euro) ist für den Durchschnittsrentner unerreichbar.

Wer weniger Einkommen hat, muss hohe Investitionen in Thailand nachweisen. Für den „Otto Normalverbraucher“ unter den Expats ist dieses Visum daher meist keine Option. Sie bleiben auf das klassische Jahresvisum angewiesen und damit im Fokus der aktuellen Diskussion.

Die kulturelle Komponente

Man darf nicht vergessen, dass Thailand sehr viel Wert auf „Gesichtswahrung“ und Harmonie legt. Radikale Änderungen werden selten über Nacht mit voller Härte durchgesetzt. Oft gibt es lange Übergangsphasen oder sogenannte „Soft Launches“.

Die Behörden wissen, dass die ausländischen Rentner ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sind. Eine Massenflucht von Expats würde dem lokalen Konsum schaden. Immobilienmärkte in Orten wie Pattaya oder Hua Hin würden leiden. Daher ist ein gewisses Fingerspitzengefühl der Regierung zu erwarten.

Vorbereitung ist alles

Experten raten dazu, Ruhe zu bewahren, aber vorbereitet zu sein. Das bedeutet: Dokumentieren Sie Ihre Einkünfte. Sammeln Sie Belege darüber, dass Ihr Geld bereits im Heimatland versteuert wurde. Diese „Tax Credits“ können in Thailand angerechnet werden.

Wer nachweisen kann, dass er in Deutschland bereits Steuern gezahlt hat, muss in Thailand oft nur die Differenz zahlen – oder gar nichts, wenn der deutsche Steuersatz höher war. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist hier der wichtigste Verbündete des Rentners.

Die Bedeutung der 180-Tage-Regel

Ein Schlupfloch, das diskutiert wird, ist die Aufenthaltsdauer. Wer weniger als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand verbringt, ist dort nicht steuerlich ansässig. Für „Schneevögel“, die nur im europäischen Winter kommen, ändert sich also nichts.

Für diejenigen, die Thailand als ihren festen Lebensmittelpunkt gewählt haben, ist diese Option jedoch keine Lösung. Sie leben hier, sie haben hier ihr Haus, ihre Partnerin, ihr soziales Umfeld. Sie können und wollen nicht jedes halbe Jahr das Land verlassen.

Die Gift Tax (Schenkungssteuer)

Ein weiteres Thema, das im Forum angesprochen wurde, ist die Schenkungssteuer. Wenn Geld auf das Konto der thailändischen Ehefrau überwiesen wird, könnte dies als Einkommen der Frau oder als Schenkung gewertet werden. Auch hier lauern steuerliche Fallstricke.

Das Revenue Department könnte argumentieren, dass die Ehefrau dieses Geld versteuern muss. Dies würde das Haushaltseinkommen belasten. Es zeigt sich, dass die Zeiten von einfachen Überweisungen ohne Verwendungszweck vorbei sein könnten. Transparenz wird zur neuen Währung.

Der Blick in die Zukunft

Wie wird das Jahr 2026 aussehen? Es ist wahrscheinlich, dass die Systeme von Immigration und Finanzamt mittelfristig vernetzt werden. Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Die Einführung wird vermutlich schrittweise erfolgen, beginnend bei Neuanträgen oder bestimmten Visakategorien.

Es ist denkbar, dass zunächst nur eine steuerliche Registrierung (TIN – Tax Identification Number) verlangt wird, ohne sofortige detaillierte Prüfung der Zahlungen. Dies würde die Expats in das System zwingen, ohne sofort eine Welle von Ablehnungen auszulösen.

Was Sie jetzt tun sollten

Panik ist ein schlechter Ratgeber. Laufen Sie nicht sofort zum Finanzamt, um sich zu registrieren, wenn Sie dazu nicht explizit aufgefordert werden oder sicher sind, dass Sie steuerpflichtig sind. Eine freiwillige Meldung kann schlafende Hunde wecken.

Beobachten Sie die Situation genau. Verlassen Sie sich auf seriöse Quellen und nicht nur auf Stammtischparolen. Konsultieren Sie im Zweifel einen spezialisierten Steuerberater, der sich sowohl mit internationalem als auch mit thailändischem Recht auskennt.

Die Analyse der aktuellen Lage

Kommen wir zur Auflösung der eingangs gestellten Frage. Stand heute, Ende 2025, verlangt die thailändische Immigration für die normale Verlängerung des „Retirement Visa“ (Non-Immigrant O) noch keinen generellen Nachweis einer Steuererklärung.

Es gibt keine offizielle Anweisung der Polizeiführung, dass jeder Rentner ein PND-Formular vorlegen muss. Die Voraussetzungen sind nach wie vor: Pass, Fotos, Mietnachweis und der finanzielle Nachweis über Bankguthaben oder Renteneingang.

Die Feinheiten der Gesetzgebung

Dennoch: Das Steuergesetz existiert und ist gültig. Dass die Immigration die Einhaltung (noch) nicht prüft, bedeutet nicht, dass man nicht steuerpflichtig ist. Das Finanzamt kann theoretisch unabhängig vom Visumprüfungen durchführen.

Das Risiko liegt also momentan weniger im Verlust des Visums, sondern in möglichen Nachforderungen des Finanzamtes in der Zukunft. Die Verknüpfung der beiden Behörden ist ein Schreckgespenst, das zwar realistisch ist, aber in der breiten Praxis noch nicht umgesetzt wurde.

Entwarnung mit Vorbehalt

Jürgen, unser Rentner vom Anfang, konnte aufatmen. Der Beamte prüfte seine Bankbücher, stempelte seinen Pass und lächelte. Keine Frage nach der Steuer. Keine Forderung nach zusätzlichen Papieren. Sein Aufenthalt ist für ein weiteres Jahr gesichert.

Doch Jürgen weiß jetzt, dass er das Thema nicht ignorieren darf. Die Welt wird transparenter, und auch das Paradies Thailand passt sich internationalen Standards an. Er wird das nächste Jahr nutzen, um seine Finanzen zu ordnen – nur für den Fall der Fälle.

Schlussfolgerung und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Angst vor einer sofortigen Visumverweigerung wegen fehlender Steuererklärung ist aktuell weitgehend unbegründet. Die Immigration agiert noch nach den bekannten Mustern. Eine abrupte Änderung der Verwaltungspraxis ohne Vorwarnung ist unwahrscheinlich.

Dennoch sollten sich Expats darauf einstellen, dass die steuerliche Erfassung zunimmt. Wer langfristig in Thailand bleiben will, sollte sich mit dem Gedanken anfreunden, dass Steuerfreiheit kein Naturgesetz ist. Die goldene Ära der kompletten Unsichtbarkeit gegenüber dem Fiskus neigt sich dem Ende zu.

Anmerkung der Redaktion:

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8 Kommentare zu „Visum-Verlängerung: Droht die Steuerfalle?

  1. Nichts für ungut. Die Thailändische Wirtschaft ist gerade in großen Schwierigkeiten. Dazu kommt ein starker Baht, dessen Ursache man in einem hier veröffentlichten Artikel nachlesen kann. Im Moment sind wir der sichernde Anker. Und die Regierung Shretta ist Vergangenheit. Ich sehe auch keine ersthaften Bestrebungen der OECD beizutreten, auch wenn es immer mal wieder thematisiert wird. Nein, ich glaube nicht das sich zeitnah etwas ändert. Und in der Zukunft ? Wir schlittern auf unsichere Zeiten zu. Steuern dürften da das kleinste Problem sein.

  2. Ab 2024 besteht die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben, ueber das nach Thailand verbrachte Geld, zum Beispiel Gelder aus der Rentenversicherung. Ob daraus eine Steuerzahlung entsteht, steht auf einem anderen Blatt.Gibt man keine Erklaerung ab, ist es wie in Deutschland der Versuch odee die Vollendubg einer Steuerhinterziehung.

  3. Ich habe für 2024 aufgrund meiner in Deutschland erhaltener Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,Visa O Ruhestand, in Thailand freiwillig Steuern gezahlt. Ich bin zum Finanzamt in Udon Thani gegangen und habe incl. des Jahresbankauszuges alle Belege vorgelgt.
    Dort habe ich dann aufgrund meiner vorgelegten Belege und der thailändischen Freibeträge einen Steuerfreibegtrag von 500.000 Baht erhalten.
    Nun Kommts:
    die ersten 150.000 sind nochmal steuerfrei.
    dann bis 300.000 5% also 7.500 Baht
    von 300 bis 500000 10% als 20.000 Baht
    Jetzt kann man selber rechnen.

  4. ein sehr großes problem ist für die, die sich länger als 180 tage in einem kalenderjahr aufhalten, in thailand eine steuererklärung abgeben müssen. selbst wenn keine steuern zu zahlen sind. nur wer ist als nicht thai in der lage, so einen steuererklärung ausfüllen zu können. noch dazu wenn ein DBA mitgerechnet wird. also idt der gezwungen professionelle hilfe zu rate zu ziehen. und das kostet geld. und das nur um dann von thai FA einen null-bescheid zu erhalten?
    da muß also noch sehr sehr viel nachgebessert werden

  5. Gefordert wird die Steuer seit 2024. Wer sich später für die TIN bewirbt, könnte möglicherweise Nachzahlungen zuzügl. Zinsen und Strafe berappen.
    Die Digitalisierung schreitet voran und wer da glaubt, unsichtbar zu bleiben, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
    Früher oder später kriegen sie euch alle.
    Mit meinen knapp 70 Jahren gehe ich dieses Risiko nicht mehr ein. Die 70€ monatliche Steuer des letzten Jahres kann ich verkraften und spare sie wieder ein, indem ich sie vom Tambun abziehe. Also nix verloren, aber eine finanzielle Sicherheit gewonnen.
    Und der nächste Hammer liegt schon vor der Tür: ( Suche im Netz nach Portugal + Steuer )
    Sinngemäß erzählt: Ein Deutscher wandert aus nach Portugal und erhält ein Visum, daß ihn für 10 Jahre von der Steuer befreit. Nun kommt das deutsche Finanzamt und besteuert ihn…
    Das ganze Spiel ging bis zum Oberlandesgericht Frankfurt, Ergebnis: Wer im Ausland keine Steuer zahlt (incl. beschriebener Steuerfreiheit), wird in Deutschland versteuert.
    Bin Mal gespannt, wie sich das langfristig auch auf Thailand auswirkt.

  6. @Joesch
    das wirkt sich überhaupt nicht auf Thailand aus.
    Das DBA mit Thailand hat im Gegensatz zu Portugal „keine“ Rückfallklausel.
    Also ganz ruhig bleiben.

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