Wahl 2026: Alkoholverkauf ab 31. Jan verboten

Wahl 2026: Alkoholverkauf ab 31. Jan verboten
The Nation

BANGKOK, THAILAND – Rund um die anstehenden Parlamentswahlen und das parallel stattfindende Referendum gelten landesweit strenge Verbote für Alkoholverkauf und politische Kampagnen. Die Wahlkommission (Election Commission, EC) setzt damit auf einen möglichst geordneten Ablauf der Stimmabgabe.

Striktes Alkoholverbot an zwei Wahlwochenenden

Die EC hat den 1. Februar 2026 als Termin für die vorgezogene Stimmabgabe für Wahlberechtigte festgelegt, die sich für die Wahl von Wahlkreisabgeordneten (MPs) innerhalb oder außerhalb ihres Wahlkreises registriert haben. Der eigentliche Wahltag für das Parlament und das Referendum ist der 8. Februar 2026.

Um Störungen zu vermeiden, untersagte die Behörde in den Wahlgebieten jede Form des Umgangs mit Alkohol an beiden Wochenenden.

• Vorabstimmung: Kein Verkauf, keine Ausgabe, keine Veranstaltungen mit Alkohol von 31. Januar 2026, 18.00 Uhr, bis 1. Februar 2026, 18.00 Uhr

• Wahltag: Alkoholverbot von 7. Februar 2026, 18.00 Uhr, bis 8. Februar 2026, 18.00 Uhr

Verstöße können laut EC mit bis zu sechs Monaten Haft, einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Baht oder beidem geahndet werden.

Wahlkampfverbote vor Urnengang und Vorabstimmung

Zusätzlich schränkt die Wahlkommission den Wahlkampf massiv ein. An den Tagen der Vorabstimmung und der Hauptwahl sind Kampagnen und politische Werbung in und um die Wahllokale untersagt.

Für die vorgezogene Stimmabgabe am 1. Februar 2026 gilt das Verbot von Freitag, 31. Januar 2026, 18.00 Uhr, bis Mitternacht am 1. Februar 2026. Betroffen sind Wahllokale für Vorabstimmung innerhalb und außerhalb der Wahlkreise sowie angrenzende Bereiche, in denen Aktionen die Wähler beeinträchtigen oder deren Wahrnehmung am Wahllokal beeinflussen könnten.

Für den Hauptwahltag am 8. Februar 2026 greift das Kampagnenverbot von Samstag, 7. Februar 2026, 18.00 Uhr, bis Mitternacht am 8. Februar 2026.

Stört Sie die Werbung?
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
ZUM ANGEBOT

Auch hier drohen bei Verstößen bis zu sechs Monate Gefängnis, eine Geldbuße von bis zu 10.000 Baht, oder beides.

Einschränkungen für Referendums-Kampagnen

Parallel zur Parlamentswahl wird ein Referendum durchgeführt. Für diesen Teil der Abstimmung gelten zusätzliche Regeln für die öffentliche Meinungsbildung.

Es ist untersagt, in einem bestimmten Zeitraum zum Ja-, Nein- oder Nichtwählen im Referendum aufzurufen. Das Verbot gilt von 7. Februar 2026, 18.00 Uhr, bis 8. Februar 2026, 17.00 Uhr.

Die Wahlkommission sieht auch hier bei Zuwiderhandlung bis zu sechs Monate Haft, eine Strafe von bis zu 10.000 Baht oder eine Kombination beider Sanktionen vor.

Wer wählen darf – und wer nicht

Wahlberechtigt sind Personen mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die diese seit mindestens fünf Jahren besitzen, sowie Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die vor dem 10. Februar 2008 geboren wurden. Zudem muss der Name im Hausregister des Wahlkreises seit mindestens 90 Tagen vor dem Wahltag eingetragen sein.

Nicht wählen dürfen:
Buddhistische Mönche, Novizen, Asketen und ordinierte Geistliche
• Personen, denen das Wahlrecht entzogen wurde
• Personen, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in Haft sind
• Personen, die als geschäftsunfähig oder geistig nicht zurechnungsfähig erklärt wurden

Mit den umfassenden Verboten will die Wahlkommission nach eigenen Angaben sicherstellen, dass Stimmabgabe und Referendum in geordnetem und ungestörtem Rahmen stattfinden.

🗳️🍺 Kein Alkohol, kein Wahlkampf – sinnvoller Schutz oder übertriebene Kontrolle?

Thailand zieht vor der Vorwahl und dem Wahltag klare Grenzen: Alkoholverbot, Werbestopp, Haftstrafen bei Verstößen.
Schützt das wirklich die Demokratie – oder schränkt es das öffentliche Leben unnötig ein?
Schreib deine Meinung in die Kommentare.

Newsletter abonnieren

Newsletter auswählen:
Abonnieren Sie den täglichen Newsletter des Wochenblitz und erhalten Sie jeden Tag aktuelle Nachrichten und exklusive Inhalte direkt in Ihr Postfach.

Wir schützen Ihre Daten gemäß DSGVO. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Quelle: The Nation

3 Kommentare zu „Wahl 2026: Alkoholverkauf ab 31. Jan verboten

  1. Super Artikel, wieder einmal sehr wiedersprüchlich.
    Zuerst Alkohlverbot vom 31.1-1.2.2026 von 18:00 bis 18:00.
    Weiter unten gleiches Datum aber von 31.1.26 18:00 Uhr bis 1.2.26 Mitternacht.
    Lieber Wochenblitz das nennt ihr Journalismus?
    Leider immer wieder solche Fehler in Euren Berichten.
    Bitte nicht wieder die gleiche Ausrede es wurde ja nur von uns Übersetzt, schon zig mal gehört.
    Werden Eure Artikel nicht redigiert?
    Es ist nur noch peinlich.

    1. Sie müssten den Artikel noch mal lesen. Beim Alkoholverbot geht es von 18:00 Uhr bis 18:00 Uhr und das andere ist das Werbeverbot. Das geht nur bis Mitternacht.

      Alkoholverbot
      Vorabstimmung: Freitag, 31. Januar 2026, ab 18:00 Uhr bis Samstag, 1. Februar 2026, 18:00 Uhr
      Hauptwahl: Samstag, 7. Februar 2026, ab 18:00 Uhr bis Sonntag, 8. Februar 2026, 18:00 Uhr

      Wahlkampf- und Werbeverbot
      Vorabstimmung: Freitag, 31. Januar 2026, ab 18:00 Uhr bis Samstag, 1. Februar 2026, 24:00 Uhr
      Hauptwahl: Samstag, 7. Februar 2026, ab 18:00 Uhr bis Sonntag, 8. Februar 2026, 24:00 Uhr

Schreibe einen Kommentar zu Redaktion_Admin Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert