Seit Oktober 2025 gibt es in Thailand einen neuen Weg zum Langzeitaufenthalt. Wer eine Eigentumswohnung für mindestens drei Millionen Baht kauft oder für mindestens 85.000 Baht pro Monat mietet, kann unter bestimmten Bedingungen jährlich seinen Aufenthalt verlängern lassen. Das klingt einfach. Ist es aber nicht immer. Dieser Ratgeber erklärt, was 2026 tatsächlich gilt, wo die Fallstricke liegen und welche Route für wen passt.
Wie es zu den neuen Regeln kam – und warum sie jetzt gelten
Jahrelang gab es für ausländische Mittelständler in Thailand kaum eine befriedigende Lösung. Das Rentnervisum erfordert 800.000 Baht auf einem Konto oder 65.000 Baht monatliches Einkommen. Das LTR-Visum für Wohlhabende setzt ein Privatvermögen von mindestens einer Million US-Dollar voraus. Und wer über die Investitionsroute einreisen wollte, musste früher zehn Millionen Baht nachweisen – eine Summe, die für jemanden, der einfach eine Ferienwohnung kaufen will, viel zu hoch war.
Die Regierung erkannte das Problem. Mit den Immigration Orders 237/2568 und 238/2568, die am 1. Oktober 2025 in Kraft traten, wurde eine neue Route eingeführt: drei Millionen Baht Kaufpreis für eine Eigentumswohnung oder 85.000 Baht Monatsmiete. Das Ziel dahinter ist wirtschaftlich: Leerstehende Neubauprojekte sollen vermarktet werden, und kaufkräftige Langzeitgäste sollen dauerhaft in Thailand konsumieren.
Was diese Aufenthaltsverlängerung rechtlich ist – und was sie nicht ist
Eines zuerst: Thailand vergibt kein eigenständiges „Investment-Visum“, das man am Schalter kauft. Was gemeinhin so genannt wird, ist rechtlich eine jährlich zu verlängernde Aufenthaltserlaubnis nach Section 35 des Immigration Act B.E. 2522, kombiniert mit den Bestimmungen der neuen Orders von 2025. Man reist zunächst mit einem normalen Visum ein, erhält dann eine erste 90-tägige Genehmigung und verlängert danach auf 12 bis 15 Monate.
Das bedeutet: Es gibt keine einmalige Zahlung, die dauerhaft Sicherheit schafft. Die Verlängerung muss jedes Jahr neu beantragt und die Investition muss weiterhin gehalten werden. Wer seine Wohnung verkauft oder die Mietzahlung einstellt, verliert die Grundlage für die Verlängerung. Wer das weiß, plant besser.
Weg 1: Eigentumswohnung kaufen – was genau als Investment zählt
Die Drei-Millionen-Baht-Grenze bezieht sich auf den im Kaufvertrag und beim Grundbuchamt (Department of Lands) eingetragenen Kaufpreis. Gekauft werden muss eine fertiggestellte Eigentumswohnung (Condominium) im Fremdbesitz-Kontingent, also als sogenanntes Freehold Condo im Foreign Quota. Der Käufer wird im Chanote-Dokument – dem thailändischen Grundbuchauszug – als Eigentümer eingetragen. Das ist die sicherste Eigentumsform, die Ausländer in Thailand erwerben können.
Wichtig: Nur Einheiten, die nach dem 1. Oktober 2020 übertragen und eingetragen wurden, werden für diese Route anerkannt. Außerdem muss der gesamte Kaufbetrag aus dem Ausland überwiesen werden – nachgewiesen durch ein Foreign Exchange Transaction Form (FET), das die empfangende Thaibank ausstellt. Wer Thai-Baht aus dem Inland benutzt oder keinen lückenlosen Zahlungsnachweis hat, erfüllt die Bedingungen nicht.
Weg 2: Hochpreisige Miete – was die 85.000-Baht-Grenze wirklich bedeutet
Die Mietroute ist im Internet oft falsch dargestellt. Vielfach kursiert die Zahl „50.000 Baht“ als Visums-Schwelle – das ist falsch. Die gültige Grenze laut den Orders von 2025 liegt bei 85.000 Baht pro Monat (rund 2.300 Euro zum aktuellen Kurs). Das entspricht dem oberen Segment des Mietmarkts: gehobene Apartments in Bangkok, Phuket oder Pattaya. Wer mit einer Miete von 1.500 Euro auf ein Langzeitvisum hofft, wird enttäuscht.
Zusätzlich zur Miethöhe gelten strenge Dokumentenpflichten. Für die erste Genehmigung (90 Tage) müssen mindestens drei Monatsmieten im Voraus nachgewiesen werden, für die Jahresverlängerung zwölf Monate. Das Geld muss tatsächlich geflossen und belegbar sein. Außerdem gilt: Der Vermieter muss eine thailändische Privatperson oder eine juristische Person mit mindestens 51 Prozent Thai-Anteil sein. Wer bei einem ausländischen Eigentümer mietet, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht.
Weg 3: Langzeitpacht (Leasehold) – möglich, aber komplizierter
Häuser und Villen können Ausländer in Thailand nicht im Volleigentum erwerben. Der übliche Weg führt über langfristige Pachtverträge (Leasehold) von 30 Jahren. Auch diese Route ist für die Aufenthaltsverlängerung grundsätzlich möglich – allerdings muss der Gesamtwert des Pachtvertrags mindestens 3.060.000 Baht betragen, der Vertrag muss beim Grundbuchamt registriert sein und der Antragsteller muss als Pächter klar eingetragen sein.
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In der Praxis ist diese Route aufwändiger als der Condo-Kauf und hängt stark vom jeweiligen Projekt ab. Nicht jedes Leasehold-Projekt qualifiziert sich automatisch. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte vorab eine Rechtsprüfung durch einen erfahrenen Anwalt veranlassen, bevor Verträge unterzeichnet werden.
Die Rolle des Tourismusministeriums: ohne diesen Schritt läuft nichts
Ein Detail, das viele übersehen und das in der Praxis über Erfolg oder Ablehnung entscheidet: Die neue Route funktioniert nicht ohne eine Zertifizierung durch das Ministerium für Tourismus und Sport, vertreten durch die Thailand Longstay Service Co., Ltd. (TLS). Dieses Zertifikat bestätigt, dass die Investition den Zielen des Langzeittourismus dient und der Antragsteller die Kriterien erfüllt.
Ohne dieses Dokument fällt die Einwanderungsbehörde automatisch auf die alten Regeln zurück – und die verlangen zehn Millionen Baht. Das TLS-Zertifikat ist also nicht optional, sondern der Schlüssel zur gesamten Route. Wer die drei Millionen investiert hat, aber ohne Zertifikat bei der Immigration erscheint, hat ein Problem. Die Beantragung läuft oft über spezialisierte Agenturen oder direkt über TLS-Partnerentwickler.
Off-Plan-Käufe sind ein Fehler – warum fertige Wohnungen Pflicht sind
„Off-Plan“ bedeutet: Die Wohnung existiert noch nicht, man kauft auf dem Papier. Das ist auf dem thailändischen Immobilienmarkt verbreitet – und für die Visumroute ein Problem. Die Einwanderungsbehörde akzeptiert nur Immobilien, bei denen der Eigentumsübergang beim Grundbuchamt bereits vollzogen ist. Anzahlungen an Bauträger reichen nicht aus, weil noch kein Eigentum entstanden ist und das Baurisiko unklar bleibt.
Wer also plant, 2026 nach Thailand zu ziehen, sollte sich auf fertiggestellte Neubauten (oft als „Ready to Move“ ausgewiesen) oder den Zweitmarkt konzentrieren. Wichtig ist, dass Kaufabschluss, Geldüberweisung und Grundbucheintragung zeitlich zusammenpassen. Wer sein Geld überwiesen hat, aber noch auf die Fertigstellung wartet, kann noch keinen Antrag stellen.
Wechselkurs und Timing: warum der Kaufzeitpunkt mehr kostet als gedacht
Die Drei-Millionen-Grenze ist in Thai Baht fixiert. Der Euro-Betrag hängt damit vom Wechselkurs ab, der täglich schwankt. Anfang März 2026 lag der Kurs bei etwa 36,7 Baht pro Euro, was drei Millionen Baht rund 81.700 Euro entspricht. Vor einem Jahr war der Euro stärker, die gleiche Summe war billiger. Das kann sich jederzeit wieder ändern.
Da das Geld zwingend aus dem Ausland überwiesen werden muss, lohnt es sich, Wechselkursschwankungen zu beobachten und den Transfer in einer günstigen Phase zu tätigen – auch wenn der Kauf selbst erst einige Wochen später finalisiert wird. Erfahrene Käufer empfehlen außerdem, einen spezialisierten Währungsdienstleister statt der Hausbank zu benutzen, um bessere Kurse zu erhalten.
Für 3 Millionen Baht bekommt man in Bangkok und Hua Hin sehr Unterschiedliches
Drei Millionen Baht sind eine Untergrenze, kein Qualitätsmerkmal. In Bangkok, besonders in zentralen Lagen wie Sukhumvit oder Silom, ist das oft ein kompaktes Studio mit 25 bis 35 Quadratmetern. In Phuket reicht es für gehobene Einheiten in Projekten mit Poolanlage. In Hua Hin, Jomtien oder Chiang Mai bekommt man dafür deutlich mehr Platz – oft 50 bis 70 Quadratmeter in einer ordentlichen Anlage.
Die Wahl des Standorts bestimmt also unmittelbar, welche Lebensqualität man sich mit dem Investitionsvisum kauft. Wer Wert auf Platz legt, ist in den Küstenstädten abseits von Bangkok besser aufgehoben. Wer hingegen auf internationale Infrastruktur, Krankenhäuser und Flugverbindungen angewiesen ist, kommt um Bangkok nicht herum.
Krankenversicherung: Pflicht für fast alle Visakategorien
Unabhängig davon, ob man kauft oder mietet: Eine Krankenversicherung mit ausreichender Deckung ist für den langfristigen Aufenthalt in Thailand unerlässlich. Für die Investment-Route wird 2026 in der Praxis ein Versicherungsschutz verlangt, der stationäre Behandlungen abdeckt. Die geforderte Mindestdeckung variiert je nach genauer Visakategorie, liegt aber häufig bei mindestens 400.000 Baht oder 40.000 US-Dollar.
Wer hier spart oder eine Police wählt, die von thailändischen Behörden nicht anerkannt wird, riskiert Probleme bei der Jahresverlängerung. Internationale Policen werden grundsätzlich akzeptiert, müssen aber die geforderten Deckungssummen erfüllen und sind gegebenenfalls zu übersetzen. Für ältere Antragsteller lohnt sich ein Vergleich lokaler Anbieter, da internationale Policen ab 60 Jahren oft teurer werden.
Familiennachzug: wer mitziehen kann und was dafür nötig ist
Der Hauptantragsteller kann Ehepartner und Kinder (in der Regel bis zum vollendeten 20. Lebensjahr) als Abhängige (Dependents) in seine Genehmigung einschließen. Diese müssen selbst keine eigene Investition nachweisen. Das macht das Modell attraktiv für Paare, bei denen nur eine Person die Investition trägt.
Voraussetzung ist ein gültiger Nachweis der Familienbeziehung: Heiratsurkunden müssen beglaubigt und in der Regel ins Thailändische oder Englische übersetzt sein. Unverheiratete Paare haben es schwerer – jeder Partner muss die Voraussetzungen separat erfüllen. Gleichgeschlechtliche Ehen werden seit der gesetzlichen Änderung in Thailand 2024 grundsätzlich anerkannt, was auch für Visumzwecke relevant sein kann.
Beantragung: Schritt für Schritt, wie der Prozess tatsächlich abläuft
Der Ablauf folgt einem festen Schema: Zunächst muss die Immobilie gekauft oder der Mietvertrag abgeschlossen und die Zertifizierung durch TLS beantragt werden. Dann reist man mit einem Non-Immigrant-Visum (Kategorie O oder ähnlich) ein. In Thailand wird anschließend die erste 90-Tage-Genehmigung bei der Einwanderungsbehörde beantragt, bevor diese auf 12 bis 15 Monate verlängert wird.
Wer den Antrag stellt, muss noch mindestens 15 bis 21 Tage Restlaufzeit auf seinem aktuellen Visum haben. Wer bis zum letzten Tag wartet, wird abgewiesen. Erfahrene Berater empfehlen, den Prozess mindestens 30 bis 45 Tage vor Ablauf der laufenden Genehmigung zu starten. Die Bearbeitung durch das Ministerium braucht Zeit, und die Immigration arbeitet nicht auf Zuruf.
Regionale Unterschiede: Warum Bangkok manchmal einfacher ist als Provinzen
Die Regeln gelten landesweit – aber die Praxis unterscheidet sich. In Bangkok und an großen Touristenzentren wie Phuket und Pattaya sind die Beamten mit dem TLS-Verfahren vertraut. In kleineren Provinzhauptstädten, im Isaan oder auf abgelegenen Inseln kann es sein, dass Sachbearbeiter die neuen Prozesse noch nicht kennen oder anders handhaben.
Wer in einer kleineren Provinz leben möchte, sollte die Antragstellung trotzdem zentral in Bangkok oder an einem größeren Einwanderungsbüro vornehmen. Das ist legal möglich und vermeidet Verzögerungen durch Unkenntnis. Nach erfolgter erster Genehmigung lässt sich die Adresse entsprechend anpassen.
Steuerpflicht ab 180 Tagen: was sich 2024 geändert hat und was es bedeutet
Thailand hat die Besteuerung ausländischer Einkünfte 2024 verschärft. Wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt, gilt als steuerlich ansässig und muss grundsätzlich auch im Ausland erzielte Einkünfte versteuern, sofern diese nach Thailand eingeführt werden. Das betrifft Renten, Kapitalerträge und Mieteinnahmen aus dem Heimatland gleichermaßen.
Das LTR-Visum bietet in diesem Punkt Sonderregeln, die Inhaber einer einfachen Investment-Extension nicht automatisch haben. Wer also plant, dauerhaft in Thailand zu leben, sollte vorab mit einem Steuerberater klären, wie sich die Situation mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland, Österreich oder der Schweiz verhält. Fehler in der Steuerfrage können teuer werden.
Investment-Verlängerung vs. LTR-Visum: der Unterschied, der zählt
Das LTR-Visum (Long-Term Resident) ist ein anderes Instrument auf einer anderen Rechtsgrundlage. Es basiert auf einem Kabinettsbeschluss und wird vom Board of Investment vergeben. Es läuft zehn Jahre und muss nicht jährlich erneuert werden. Voraussetzung sind unter anderem ein persönliches Vermögen von mindestens einer Million US-Dollar sowie Einkommensnachweise. Es richtet sich an eine deutlich vermögendere Zielgruppe.
Die Investment-Extension über drei Millionen Baht ist dagegen eine klassische Jahresverlängerung nach dem Immigration Act. Sie kostet weniger, erfordert aber jährliche Erneuerung und bietet keine langfristige Statusgarantie. Beide Wege sind legitim, aber nicht vergleichbar. Wer die Mittel hat, sollte beide Optionen durchrechnen – das LTR bietet mehr Planungssicherheit.
Thailand Privilege im Vergleich: Komfort ohne Kapitalbindung
Das Thailand Privilege (früher Thailand Elite Visa) funktioniert völlig anders: Man zahlt eine einmalige Mitgliedsgebühr und erhält dafür ein Mehrfacheinreisevisum für fünf bis zwanzig Jahre. Das günstigste laufende Angebot (Gold-Paket, fünf Jahre) kostet 900.000 Baht. Das Geld ist weg – man besitzt danach keine Immobilie. Dafür gibt es VIP-Service am Flughafen, persönliche Assistenz und keine jährlichen Behördengänge.
Für wen passt das? Für jene, die Flexibilität über Eigentum stellen und keinen Immobilienmarkt recherchieren möchten. Der Unterschied zur Investment-Extension ist einfach zusammenzufassen: Beim Privilege-Programm gibt man Geld für Komfort aus. Bei der Investment-Verlängerung gibt man Geld für eine Wohnung aus, die einem gehört und theoretisch an Wert gewinnen kann.
Was man an Zusatzkosten einplanen muss – über den Kaufpreis hinaus
Der Kaufpreis von drei Millionen Baht ist nicht das Ende der Rechnung. Beim Immobilienkauf in Thailand fallen Transfergebühren (in der Regel 2 Prozent des offiziellen Schätzwerts), Stempelsteuer (0,5 Prozent) und gegebenenfalls Withholding Tax an. Hinzu kommen Anwaltskosten für Due Diligence, Übersetzungskosten für Dokumente und die Gebühren für die TLS-Zertifizierung sowie den Visumantrag selbst.
Wer seriös plant, rechnet mit zusätzlichen Kosten von mindestens 100.000 bis 200.000 Baht über den reinen Kaufpreis hinaus. Wer mit einer Agentur arbeitet, die Immo-Kauf, TLS-Zertifizierung und Visumbeantragung aus einer Hand anbietet, zahlt oft mehr, spart aber Zeit und vermeidet Fehler. Gerade beim ersten Mal in Thailand lohnt sich professionelle Begleitung.
Die häufigsten Fehler – und wie man sie vermeidet
Fehler eins: Off-Plan-Wohnungen kaufen und auf das Visum warten. Geht nicht – solange keine Übergabe stattgefunden hat, gibt es keinen Visumantrag. Fehler zwei: Geld aus Thai-Quellen verwenden. Nur Auslandsüberweisungen mit FET-Formular werden anerkannt. Fehler drei: zu einem ausländischen Vermieter ziehen. Die Mietroute funktioniert nur bei Thai-Eigentümern. Fehler vier: ohne TLS-Zertifikat zur Immigration gehen. Das kostet Zeit und oft Nerven.
Fehler fünf: zu lange warten. Wer mit weniger als drei Wochen Restvisum zum Schalter kommt, wird in vielen Fällen abgewiesen. Die Faustregel: Prozess 45 Tage vor Ablauf starten, nicht 15. Fehler sechs: keine Versicherung abschließen oder eine ungeeignete Police wählen. Wer beim Verlängerungstermin ohne anerkannte Police erscheint, muss zur Behörde zurückkommen.
Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie für den Antrag
Beim Kauf einer Eigentumswohnung: gültiger Reisepass, ausgefülltes Antragsformular, Chanote-Dokument mit Namen des Antragstellers, Kaufvertrag mit Kaufpreis, Zahlungsbelege (Banktransfers), FET-Formulare der empfangenden Thaibank, Nachweis über TLS-Zertifizierung und Krankenversicherungspolice. Bei der Mietroute zusätzlich: Mietvertrag mit Mindestlaufzeit und Nachweis der Vorauszahlungen (drei Monate initial, zwölf Monate für Verlängerung).
Alle Dokumente, die nicht auf Englisch oder Thailändisch sind, müssen übersetzt und beglaubigt werden. Deutsche Urkunden, etwa Geburtsurkunden für Familiennachzug oder Heiratsurkunden, müssen in der Regel durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt und je nach Verwendungszweck mit einer Apostille versehen werden. Die Deutsche Botschaft in Bangkok kann für bestimmte Nachweise persönlich aufgesucht werden.
Wer diese Route wirklich nehmen sollte – und wer besser eine andere wählt
Die Investment-Verlängerung über drei Millionen Baht passt gut für Menschen ab 50, die langfristig in Thailand leben möchten, bereit sind, Kapital in eine Immobilie zu binden, und die jährliche Verwaltung einer Visumverlängerung nicht scheuen. Sie ist günstiger als das Privilege-Programm, wenn man die Immobilie als Kapitalanlage betrachtet. Sie ist zugänglicher als das LTR-Visum, wenn man kein Millionenvermögen hat.
Weniger geeignet ist sie für jemanden, der Flexibilität will (eventuell wieder nach Europa zurück), der die Immobilienbürokratie scheut oder der in einer Provinz ohne erfahrene Immigrationsbehörde leben möchte. Für diese Personen ist das Privilege-Programm oder das klassische Rentnervisum oft der einfachere Weg.
Fazit: Was 2026 gilt – und was man davon mitnehmen sollte
Thailand hat mit den Änderungen vom Oktober 2025 eine echte Öffnung vollzogen. Drei Millionen Baht sind für eine Eigentumswohnung kein Schnäppchen, aber verglichen mit Golden-Visa-Programmen in Portugal oder Griechenland, die deutlich höhere Summen verlangen, ist Thailand moderat. Wer den Weg richtig geht – mit fertiggestellter Immobilie, lückenlosem Zahlungsnachweis, TLS-Zertifizierung und genug Vorlaufzeit –, bekommt eine solide, jährlich verlängerbare Aufenthaltserlaubnis.
Der Schlüssel ist Vorbereitung. Wer sich auf Gerüchte aus Expat-Foren verlässt, zahlt später doppelt – entweder durch Fehler beim Kauf oder durch Ablehnung bei der Immigration. Dieser Ratgeber gibt den Rahmen. Den Rest – die richtige Immobilie, den richtigen Anwalt, die richtige Versicherung – sollte man mit Fachleuten vor Ort klären.
Weiterführende Links und Informationen
Offizielle Informationen zur Einwanderungsbehörde finden Sie unter www.immigration.go.th. Für Informationen zur Thailand Longstay Service-Zertifizierung und teilnehmenden Entwicklern ist die Tourismousbehörde TAT die erste offizielle Anlaufstelle. Das Thailand Privilege-Programm finden Sie unter www.thailandprivilege.co.th. Informationen zum LTR-Visum für Wohlhabende finden Sie direkt beim Board of Investment unter www.boi.go.th.
Wer auf dem Thai-Immobilienmarkt nach qualifizierten Objekten sucht, findet dort geprüfte Angebote aus Bangkok, Phuket, Pattaya und Hua Hin, einschließlich Informationen dazu, welche Projekte für das Investitionsvisum in Frage kommen. Die Deutsche Botschaft Bangkok erreichen Sie für Beglaubigungen und Einkommensnachweise unter bangkok.diplo.de – ausschließlich nach persönlicher Vorsprache, nicht per Post oder online.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen vor jeder Investition die Konsultation einer in Thailand zugelassenen Kanzlei sowie die direkte Rücksprache mit der Einwanderungsbehörde. Stand: März 2026.



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