BANGKOK, THAILAND – Die Tourismusbehörde TAT hat landesweit neue Regeln für den Verkauf von Alkohol verkündet: Getränke dürfen jetzt generell zwischen 11:00 Uhr und Mitternacht verkauft werden, die bisherige Nachmittags-Sperrstunde von 14:00 bis 17:00 Uhr entfällt. Die Änderung gilt sofort und betrifft Touristinnen, Touristen und Einheimische gleichermaßen. Die Regeln wurden im Royal Gazette veröffentlicht und folgen einer sechsmonatigen Testphase.
Neue landesweite Verkaufszeiten
Die TAT teilte mit, dass alkoholische Getränke nun generell von 11:00 Uhr bis 0:00 Uhr Mitternacht verkauft werden dürfen. Verkäufe außerhalb dieser Zeiten bleiben verboten, sofern keine gesonderten gesetzlichen Ausnahmen bestehen.
Die formelle Aufnahme der bisherigen Sperrzeit 14:00–17:00 Uhr in die regulären Verkaufszeiten bedeutet, dass diese Lücke bundesweit aufgehoben wurde. Die Behörde nennt die Änderung als Ergebnis einer Testphase, die Ende letzten Jahres begann.
Veröffentlichung und Behördenzuständigkeit
Die überarbeiteten Vorschriften wurden im Royal Gazette veröffentlicht und vom Committee zur Kontrolle alkoholischer Getränke in die neuen Regeln integriert. Die TAT gab die Informationen in einer öffentlichen Mitteilung bekannt.
Die Bekanntgabe erfolgte am 29. Mai, die Regelung gilt nach Aussage der TAT mit sofortiger Wirkung. Damit ist die vorläufige Lockerung der Nachmittagsstunden nun dauerhaft gesetzlich geregelt.
Orte mit weiter bestehenden Einschränkungen
Der Verkauf und Konsum von Alkohol bleibt an bestimmten Orten eingeschränkt, darunter Tempel, Regierungsgebäude, Tankstellen, öffentliche Parks und einige Bereiche öffentlicher Verkehrsmittel. Diese Verbote gelten weiterhin, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Außerdem kann der Alkoholverkauf während Wahlen, bedeutenden religiösen Feiertagen oder anderen offiziellen Zeiträumen durch die zuständigen Behörden eingeschränkt werden. Die TAT erinnert daran, dass bestehende Alkoholkontrollgesetze fortbestehen.
Wo Ausnahmen und abweichende Regeln gelten
Die TAT weist darauf hin, dass an internationalen Flughäfen, in Hotels, in lizenzierten Unterhaltungsstätten und auf genehmigten Veranstaltungsflächen abweichende Bedingungen gelten können. Es gibt ausgewiesene Bereiche, in denen der Ausschank nach spezifischen Gesetzen erlaubt ist.
Besuchern wird empfohlen, den Anweisungen der Betreiber vor Ort zu folgen, da Service- und Ausschankzeiten je nach Lizenztyp und Standort variieren können. Betreiber vor Ort bestimmen die tatsächlichen Öffnungszeiten im Rahmen der Lizenzvorgaben.
Alter, Sicherheit und Hinweise für Besucher
Das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum bleibt bei 20 Jahren. „Besuchern wird geraten, Alkohol nur über lizenzierte Veranstaltungsorte zu kaufen und zu konsumieren, bei Bedarf einen Ausweis mitzuführen, das Trinken in verbotenen öffentlichen Bereichen zu vermeiden und nach dem Konsum von Alkohol für einen sicheren Transport zu sorgen“, heißt es in der Mitteilung der TAT; ferner wird betont, dass der Verkauf während Wahlen oder wichtigen religiösen Tagen eingeschränkt sein kann.
JETZT den Wochenblitz WERBEFREI lesen!
Was denkst du darüber? Schreib uns deine Meinung in die Kommentare.



Wichtiger Hinweis für unsere Leser
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag! Bitte beachten Sie für ein freundliches Miteinander unsere Regeln: