Mae Hong Son, Thailand – Die thailändische Einwanderungspolizei hat den 64-jährigen Deutschen Jürgen Herbert S. in einem Gästehaus festgenommen. Gegen ihn lag in Deutschland ein Haftbefehl wegen des Einsatzes körperlicher Gewalt gegen einen Beamten und der Behinderung eines Amtsträgers im Dienst vor. S. soll sich mehr als drei Jahre in Thailand verborgen und mehrfach die Unterkunft gewechselt haben.
Festnahme in einem Gästehaus
Die Beamten nahmen S. am Morgen des 1. September in einem Gästehaus im Bezirk Mueang der Provinz Mae Hong Son fest. Nach Angaben der Einwanderungsbehörde hatte er sich dort versteckt, um einer Entdeckung zu entgehen.
Der Deutsche war Anfang 2024 mit einem Touristenvisum nach Thailand eingereist. Danach wechselte er mehrfach den Aufenthaltsort und heiratete eine Thailänderin, mit der er zusammenlebte.
Haftbefehl aus Memmingen
Der Haftbefehl wurde am 12. Januar 2024 vom Amtsgericht Memmingen in Deutschland erlassen. S. wird darin vorgeworfen, Gewalt gegen einen deutschen Amtsträger eingesetzt und dessen Arbeit behindert zu haben.
Die thailändische Einwanderungsbehörde erhielt von der deutschen Polizei den Hinweis, dass S. auf der Fahndungsliste stand und in Thailand vermutet wurde.

Behörden sehen mögliches Sicherheitsrisiko
Die deutschen Behörden teilten nach thailändischen Angaben mit, S. habe sich nach dem Vorfall der Festnahme entzogen. Die thailändische Polizei beschreibt ihn als aggressiv und als möglicherweise gewaltbereit.
Außerdem soll er Mitarbeiter der deutschen Botschaft bedroht haben. Die Behörden begründeten die Suche auch mit der möglichen Gefahr für die Bevölkerung sowie für Ordnung und Sicherheit in Thailand.
Aufenthaltserlaubnis widerrufen
Die Einwanderungsbehörde widerrief die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis. Als Gründe nannte sie den Verdacht, dass S. eine Gefahr für die Gesellschaft oder die Sicherheit des Königreichs darstellen könnte, sowie den ausländischen Haftbefehl.
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S. bleibt in Gewahrsam. Die Behörden bereiten seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland vor, damit dort das weitere Verfahren nach dem Gesetz durchgeführt werden kann.
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In Thailand Mitarbeiter der deutschen Botschaft zu bedrohen, bei einem offenen Haftbefehl in Deutschland + internationaler Suche in Thailand, klingt so das dieser Typ nicht gerade die hellste Kerze auf der Torte wäre. Wer eine kriminelle Vergangenheit hat – sollte sich, egal in welchem Land – unter dem Radar bewegen + ruhig verhalten.