Alkoholverbot an Feiertagen – Ihre Meinung zählt!

Trockenzeit an buddhistischen Hochfesten wackelt! Die Regierung plant neue Ausnahmen für Hotels und Touristenzonen. Jetzt entscheiden die Bürger, ob die strengen Regeln fallen oder bestehen bleiben.

Alkoholverbot an Feiertagen – Ihre Meinung zählt!
ThaiRath

Thailand plant, das Verkaufsverbot für Alkohol an fünf hohen buddhistischen Feiertagen neu zu regeln – und holt jetzt die Meinung der Öffentlichkeit ein.

Öffentliche Anhörung bis zum 24. Juli

Die Abteilung für Krankheitskontrolle und das Gesundheitsministerium haben eine öffentliche Anhörung zu einem neuen Bekanntmachungsentwurf gestartet. Konkret geht es um die Tage, an denen in Thailand keinerlei Alkohol verkauft werden darf.

Stellungnahmen können über das zentrale Rechtssystem abgegeben werden. Die Frist endet am 24. Juli.

Diese fünf Feiertage sind betroffen

Der Entwurf des Ausschusses zur Kontrolle alkoholischer Getränke sieht ein vollständiges Verkaufsverbot an fünf buddhistischen Feiertagen vor. Dazu zählen Makha Bucha, Visakha Bucha, Asarnha Bucha, der Beginn der buddhistischen Fastenzeit (Khao Phansa) und das Ende der Fastenzeit (Ok Phansa).

Mit der neuen Regelung wird eine bestehende Verordnung abgelöst und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.

Klare Ausnahmen für Touristen

Trotz des Verbots soll der Alkoholverkauf in bestimmten Bereichen möglich bleiben. Ausnahmen gelten für internationale Flughäfen, lizenzierte Unterhaltungsstätten und Hotels.

Zusätzlich sind Verkäufe in ausgewiesenen Tourismusgebieten sowie bei großen nationalen oder internationalen Sonderveranstaltungen geplant – vorausgesetzt, der Zutritt für Minderjährige wird wirksam unterbunden.

Neues Gesetz erzwingt die Änderung

Grund für die Neuregelung ist eine Gesetzesänderung. Das Gesetz zur Kontrolle alkoholischer Getränke (Nr. 2) trat im November 2568 in Kraft und übertrug die Zuständigkeit vom Premierminister auf den Ausschuss zur Kontrolle alkoholischer Getränke.

Die untergeordneten Rechtsvorschriften müssen nun an diese neue Kompetenzverteilung angepasst werden. Der aktuelle Entwurf setzt genau das um.

Behörden berufen sich auf WHO-Empfehlung

Der Staat sieht Alkohol nicht als gewöhnliche Ware an. Die Behörden verweisen darauf, dass Verkaufsverbote eine wirksame Maßnahme sind, um gesundheitliche Schäden, Unfälle und Kriminalität zu reduzieren. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt ausdrücklich eine physische Zugangsbeschränkung, um die negativen Folgen von Alkohol einzudämmen. Die jetzige öffentliche Anhörung lädt alle Bürger ein, sich an der endgültigen Ausgestaltung der Verbote und Ausnahmen zu beteiligen.

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Quelle: Thairath

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