Thailand plant Echtzeit-Kontrolle für Schusswaffen

Geplant sind strengere Prüfungen, höchstens drei Jahre gültige Lizenzen und eine befristete Amnestie für illegalen Waffenbesitz. Der Gesetzentwurf muss noch ausgearbeitet und vom Parlament beraten werden.

Thailand plant Echtzeit-Kontrolle für Schusswaffen
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BANGKOK – Die Regierung von Premierminister Anutin Charnvirakul plant eine umfassende Verschärfung des Waffenrechts. Kern des Vorhabens ist ein Echtzeit-System, das jede Schusswaffe von der Einfuhr über den Verkauf bis zu Besitz, Lizenzierung und Weitergabe verfolgen soll. Hintergrund sind mehrere Gewaltverbrechen mit Schusswaffen und Zweifel an der bisherigen Kontrolle.

Echtzeit-Kontrolle für jede Schusswaffe

Vizepremierminister Pakorn Nilprapunt sagte, ein Kernelement der Reform werde ein Echtzeit-System sein, das alle Phasen von der Einfuhr und dem Verkauf bis zu Besitz, Lizenzierung und Weitergabe erfasst. Einbezogen werden Waffen von Privatpersonen, gewerblichen Anbietern und Schießständen.

Damit sollen Lücken bei Einfuhr, Verkauf, Besitz, Genehmigungen und Übertragungen geschlossen werden. Die Verantwortung für die Waffenaufsicht liegt bislang vor allem beim Innenministerium.

13 Bereiche stehen zur Reform an

Das Innenministerium traf über die Abteilung für Provinzverwaltung zuvor Vertreter mehrerer Behörden und vereinbarte, dass das Waffengesetz geändert werden sollte. Anschließend wurden die Grundzüge der geplanten Änderungen vom 12. August bis zum 10. September 2026 auf der zentralen Plattform für öffentliche Rechtsberatung veröffentlicht.

Das Verfahren für Stellungnahmen wurde jedoch noch nicht offiziell geöffnet, weil Teile des Entwurfs überarbeitet werden müssen. Die 13 Reformbereiche betreffen Bürger, Staatsbedienstete, Waffenhändler und Teilnehmer am Schießsport.

Strengere Regeln für Genehmigungen

Geplant sind strengere Vorgaben für die Herstellung, den Kauf, Besitz, Gebrauch, die Bestellung, Einfuhr, Montage, Reparatur, Veränderung, den Handel und Vertrieb von Schusswaffen und Munition.

Auch die Verantwortung von Lizenzinhabern soll klarer geregelt werden. Wer eine Waffe nicht in das Genehmigungssystem einführt oder fahrlässig zulässt, dass jemand anderes eine auf seinen Namen registrierte Waffe besitzt oder benutzt, könnte dafür haftbar gemacht werden.

Amnestie für illegalen Waffenbesitz

Eine zeitlich begrenzte Amnestie soll Menschen dazu bewegen, illegal besessene Waffen und Munition den Behörden zu übergeben. Wer illegal besessene Waffen und Munition innerhalb dieser Frist abgibt, soll dafür strafrechtlich nicht belangt werden.

Auch Besitzer legal registrierter Waffen ohne erforderliche Besitzgenehmigung sollen unter erleichterten Bedingungen eine Lizenz beantragen können. Die Regelung soll jedoch nicht für Kriminelle oder Verdächtige gelten, gegen die ermittelt wird, die vor Gericht stehen oder deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Nach Ablauf der Frist könnten Verstöße mit doppelt so hohen Strafen wie bisher geahndet werden.

Lizenzen sollen höchstens drei Jahre gelten

Die geplanten Waffenlizenzen sollen höchstens drei Jahre gültig sein. Nach Ablauf müssten sie zeitnah verlängert werden; zugleich könnten die Gebühren steigen.

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ZUM ANGEBOT

Für Antragsteller sind strengere Prüfungen vorgesehen. Dazu könnten ein ärztliches Attest über die körperliche Eignung aus einer staatlichen Gesundheitseinrichtung, eine psychische Untersuchung bei Bedenken des örtlichen Registerführers sowie ein Nachweis über eine sichere Waffenhandhabung gehören. Möglich sind auch ein Trainingsnachweis und ein Test zum Waffenrecht.

Besitzer könnten für den Einsatz durch andere haften

Lizenzinhaber könnten haften, wenn sie fahrlässig zulassen, dass andere ihre Waffen besitzen oder benutzen. Die Regel soll verhindern, dass Waffen aus ihrem Besitz genommen und bei schweren Straftaten eingesetzt werden. Dafür müssten Besitzer ihre Waffen sorgfältiger verwahren.

Offen ist auch eine gesetzliche Obergrenze für die Zahl der Waffen, die eine Person besitzen darf. Hintergrund sind Fragen dazu, ob privilegierte Gruppen und Politiker mehr Waffen und Munition besitzen können als gewöhnliche Bürger.

Mehr Spielraum für Beamte sorgt für Bedenken

Die Reform könnte den Behörden mehr Befugnisse und Ermessensspielraum geben. Genau dieser Ermessensspielraum wird jedoch wiederholt als mögliche Problemquelle genannt.

Die bisherigen Vorschläge enthalten noch keine Sicherungen, die die Öffentlichkeit vollständig davon überzeugen könnten, dass schärfere Kontrollen die Sicherheit jetzt und künftig verbessern. Die erste Ausarbeitung des Gesetzentwurfs soll mindestens drei Monate dauern. Danach könnte er gegen Ende der Sitzungsperiode dem Parlament vorgelegt werden.

Streit über Waffen in der Öffentlichkeit und Notwehr

Ein vollständiges Verbot des Tragens von Schusswaffen zählt zu den Vorschlägen, auf die bereits Widerstand gestoßen ist. Auch Anutins Äußerung, wonach das Erschießen eines Eindringlings im eigenen Haus rechtswidrig wäre, löste Widerspruch aus.

Kritiker befürchten, dass solche Regeln das Recht gesetzestreuer Bürger auf den Schutz ihrer selbst und ihres Eigentums schwächen könnten. Zugleich sei nicht belegt, dass ein solcher Ansatz das Problem des illegalen Waffenbesitzes wirksam lösen würde.

Warnung vor Bestechung und illegalen Zahlungen

Es gibt Bedenken, dass strengere Vorgaben neue Möglichkeiten für korrupte Beamte schaffen könnten. Genannt werden Forderungen nach Bestechungsgeld oder illegalen Zahlungen im Zusammenhang mit nicht registrierten Waffen.

Die Bedenken werden verstärkt, wenn einheitliche und nachvollziehbare Maßstäbe fehlen, anhand derer Entscheidungen nachträglich überprüft werden können. Entscheidungen müssten später überprüfbar sein, damit schärfere Kontrollen nicht selbst zu einer Quelle von Korruption oder Erpressung werden.

Neunte Änderung liegt 26 Jahre zurück

Thailands Waffengesetz von 1947 wurde bereits neunmal geändert. 1948 wurden die Regeln für Ausfuhr, Einfuhr, Veränderungen und den Transport von Waffen verschärft. 1958 bezog die gesetzliche Definition auch einzelne Waffenteile ein, um den Schmuggel von Komponenten und den Zusammenbau im Land zu erschweren.

1967 wurden die Genehmigungsvorgaben verschärft, 1976 die Strafen für illegalen Besitz erhöht und Regeln für Durchsuchungen und Festnahmen gestärkt. 1979 folgten ein Verbot des Tragens von Waffen in Städten, Dörfern und auf öffentlichen Straßen ohne Erlaubnis, außer aus notwendigem Grund, sowie strengere Kontrollen von Waffenlagern, Geschäften und Fabriken. 1987 wurden auch Nachbildungen echter Waffen, Spielzeugwaffen, Feuerwerk und industrielle Sprengstoffe stärker reguliert. Die achte Änderung erfolgte nicht direkt durch das Gesetz, sondern durch die Anordnung Nr. 44 des Nationalen Verwaltungsreformrats; sie erhöhte die Höchststrafen und Geldbußen für Verstöße im Zusammenhang mit Schusswaffen und Sprengstoffen. Die neunte Änderung aus dem Jahr 2000 passte die Gebühren für Kauf- sowie Besitz- und Nutzungslizenzen an.

Geplante zehnte Reform muss noch durchs Parlament

Die geplante Änderung für 2026 wäre die zehnte große Überarbeitung des Gesetzes. Nach der Ausarbeitung müsste der Entwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen; ob die Abgeordneten eine breite Einigung erzielen, ist offen.

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Die Regierung steht damit vor der Frage, ob die Reform Gewalt durch illegalen Waffenbesitz und Waffeneinsatz tatsächlich verringern kann, ohne rechtmäßige Besitzer unverhältnismäßig zu belasten oder neue Möglichkeiten für Korruption zu schaffen.

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Quelle: Nation Thailand
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