Neue Reisegebühren: Auch Auswanderer in Thailand betroffen

Flughafengebühr, Touristengebühr, Ausreisesteuer: Ein Kommentar im Thai Enquirer fordert, Residenten bei den neuen Reiseabgaben mitzudenken.

Neue Reisegebühren: Auch Auswanderer in Thailand betroffen
ThaiEnquirer

BANGKOK, THAILAND – Wer von einem der sechs AOT-Flughäfen ins Ausland abfliegt, zahlt seit dem 20. Juni 2026 mehr: Die Passagiergebühr stieg von 730 auf 1.120 Baht. Zwei weitere Abgaben sind geplant, eine Touristengebühr von 450 Baht und eine Ausreisesteuer von 1.000 Baht, zusammen wären es 2.570 Baht. Viele fordern nun, dabei auch die Menschen zu berücksichtigen, die in Thailand leben.

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Flughafengebühr seit 20. Juni bei 1.120 Baht

Airports of Thailand (AOT) hat die Passagiergebühr für internationale Abflüge von 730 auf 1.120 Baht angehoben. Sie gilt an allen sechs AOT-Flughäfen, darunter Suvarnabhumi und Don Mueang. Nach Angaben von AOT fließen die Einnahmen in Infrastruktur, Sicherheit und Kapazität der Flughäfen.

Über die weiteren Abgaben haben wir in den letzten Tagen bereits berichtet, etwa über die geplante Ausreisesteuer von 1.000 Baht. Der Kommentar von Erich Parpart, erschienen am 9. Oktober bei Thai Enquirer, nimmt nun die Perspektive der Langzeitbewohner ein.

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Touristengebühr und Ausreisesteuer sind nur Entwürfe

Die Touristengebühr soll zunächst 450 Baht von berechtigten ausländischen Einreisenden per Flugzeug verlangen, geplanter Start ist 2027. Die Steuerbehörde Revenue Department schlägt zusätzlich eine Ausreisesteuer von zunächst 1.000 Baht auf internationale Flüge vor, für alle Nationalitäten und mit Ausnahmen. Die Konsultation läuft bis zum 29. Oktober 2026, keine der beiden Abgaben ist bisher Pflicht.

Die Summe von 2.570 Baht kombiniert also eine bestehende mit zwei möglichen künftigen Abgaben. Wer alle drei zahlen müsste, hätte mit den beiden Vorschlägen 1.450 Baht mehr als heute zu tragen, bezogen auf eine Ein- und eine Ausreise.

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Arbeitserlaubnis-Inhaber sind nur teilweise ausgenommen

Der Entwurf der Touristengebühr nimmt Inhaber einer Arbeitserlaubnis aus. Für andere Langzeit-Visainhaber wurde laut Parpart in der bisherigen Berichterstattung keine pauschale Ausnahme genannt. Bei der Ausreisesteuer ist für beide Gruppen keine allgemeine Ausnahme bekannt.

Ein Arbeitserlaubnis-Inhaber, der von einem AOT-Flughafen international abfliegt, könnte somit 1.120 Baht Passagiergebühr und 1.000 Baht Ausreisesteuer zahlen. Von der Touristengebühr wäre er befreit.

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Visa- und Arbeitserlaubnisgebühren kommen hinzu

Residenten zahlen schon heute Einwanderungsgebühren: 1.900 Baht für die Verlängerung des Aufenthalts, 1.000 Baht für eine einfache und 3.800 Baht für eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung. Wer Verlängerung und Mehrfach-Wiedereinreise braucht, zahlt 5.700 Baht. Ein einjähriges Non-Immigrant-Visum für mehrfache Einreise ist offiziell mit 5.000 Baht gelistet, Verfügbarkeit und Konsulargebühren variieren.

Ausländische Arbeitskräfte zahlen beim Board of Investment (BOI) 100 Baht Antragsgebühr und 3.000 Baht für eine Standardgenehmigung mit mehr als sechs Monaten bis zu einem Jahr Gültigkeit. Eine Übersicht der Visaarten finden Sie in unserem Beitrag Thailand-Visum 2026: Non-O, DTV oder LTR.

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Versicherung als Begründung der Touristengebühr

Ein Teil der Gebühr soll eine Versicherung für Touristen finanzieren, wie wir in unserem Bericht über die unbezahlten Krankenhausrechnungen beschrieben haben. Parpart hält diese Begründung für klärungsbedürftig.

Viele ausländische Beschäftigte zahlen bereits in die thailändische Sozialversicherung ein, und Bewerber für das O-A-Ruhestandsvisum müssen eine Krankenversicherung nachweisen. Die Regierung soll deshalb erklären, welchen zusätzlichen Schutz die Abgabe bietet und wie bestehender Versicherungsschutz berücksichtigt wird.

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Rentner und Familien profitieren nicht von der Ausnahme

Rentner können sich nicht auf die Befreiung für Arbeitserlaubnis-Inhaber berufen, denn Ruhestandsvisa schließen eine Beschäftigung aus. Auch ein ausländischer Ehepartner, der Kinder großzieht, eine unterhaltsberechtigte Person oder ein Elternteil, der im Ausland arbeitet, während die Familie in Thailand lebt, hätte davon nicht automatisch etwas.

Parpart verlangt, dass die Rückkehr in ein etabliertes Zuhause und zur Familie in den endgültigen Regeln ausdrücklich berücksichtigt wird.

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DTV mit 10.000 Baht Grundgebühr

Das Destination Thailand Visa (DTV) erlaubt mehrfache Einreisen über fünf Jahre mit Aufenthalten von bis zu 180 Tagen pro Einreise. Die veröffentlichte Grundgebühr beträgt 10.000 Baht.

Das Visum richtet sich an Remote-Arbeiter und andere qualifizierte Antragsteller, einschließlich Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Kindern. Es verleiht keine Daueraufenthaltserlaubnis, fördert aber bewusst längere Aufenthalte. Zusätzliche Abgaben auf die Reise könnten diese Einladung nach Ansicht des Autors schwächen.

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Nationalparks verlangen Ausländerpreise

Nationalparks unterscheiden die Eintrittspreise nach Nationalität. Ein Daueraufenthaltsstatus, ein Langzeitvisum oder das Zahlen thailändischer Steuern berechtigt nicht automatisch zum thailändischen Tarif. Die Einnahmen finanzieren bereits Naturschutz und Entwicklung.

Parpart räumt ein, dass Touristenabgabe, Flughafengebühr und Parkticket unterschiedlichen Zwecken dienen, doch beantworte das nicht die Frage nach der Gesamtbelastung. Er fordert, die Berechtigung von Residenten für den lokalen Parktarif zu prüfen, sobald eine neue Touristenabgabe kommt.

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Ausreisesteuer träfe auch thailändische Familien

Auch thailändische Familien müssten die Ausreisesteuer zahlen. Internationale Reisen sind oft nötig für Arbeit, Ausbildung, medizinische Behandlung oder die Pflege von Angehörigen, die Kosten vervielfachen sich über alle Familienmitglieder.

Der Anfangssatz von 1.000 Baht ist von der vorgeschlagenen gesetzlichen Obergrenze von 5.000 Baht zu unterscheiden, die höhere Sätze per Verordnung erlauben würde. Die Reisebranche hatte bereits einen Aufschub gefordert.

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Gemeinsame Prüfung aller Abgaben gefordert

Parpart plädiert dafür, alle Abgaben gemeinsam zu bewerten, bevor weitere beschlossen werden. Dazu gehören klare Regeln für Rentner, Ehepartner, Unterhaltsberechtigte und DTV-Inhaber, die Beibehaltung der Ausnahme für Arbeitserlaubnis-Inhaber bei der Touristengebühr und eine Erklärung, wie bestehende Versicherungen die Abgabe beeinflussen.

Bessere Flughäfen und sicherere Attraktionen nennt er lohnende Ziele. Wer sich in Thailand ein Leben aufgebaut hat, solle aber bei der Finanzierung mit Wohnsitz, Familienbindungen und bisherigen Beiträgen berücksichtigt werden.

Lesen Sie auch: Thailand plant 1.000 Baht Ausreisesteuer!

Was denkst du darüber? Schreib uns deine Meinung in die Kommentare.

Lesen Sie auch: Frühstücksbuffet im Bramburi Pattaya

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Quelle: Thaienquirer

4 Kommentare zu „Neue Reisegebühren: Auch Auswanderer in Thailand betroffen“

  1. „Nationalparks unterscheiden die Eintrittspreise nach Nationalität. Ein Daueraufenthaltsstatus, ein Langzeitvisum oder das Zahlen thailändischer Steuern berechtigt nicht automatisch zum thailändischen Tarif. Die Einnahmen finanzieren bereits Naturschutz und Entwicklung.“
    Das mussten sie ja mal bringen, damit die Farang Abzocke erklärt werden kann!😊

  2. 2018 China, 2019 Vietnam, 2019 Deutschland , denke bei diesem reinundraus wird die Steuer mich nicht umbringen. Ob es gut oder schlecht ist für Thailand, ist nicht mein Bier 🍻🍻

  3. Zum Vergleich: Die in Deutschland gültige Luftverkehrsteuer (oft auch Ticketsteuer genannt) beträgt bei Flügen über 6000 km 59,43 Euro. Diese wird natürlich auch bei Abflügen fällig. Österreich ist mit 12 EUR pro Passagier günstiger.

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